Anfrage Die Linke Aktenzeichen RAT/421/2026

Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Ausmaß und Kontrolle von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher auf Düsseldorfer Vermietungsportalen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 7. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Fälle von mutmaßlicher Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher (§ 291 StGB) auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt – auch jenseits der genannten Studie – sind der Verwaltung für die Jahre 2022 bis 2026 bekannt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/421/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.25

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592692.pdf Published Time: 2026-07-08T10:08:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/421/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.07.2026 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 # Betrifft: Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Ausmaß und Kontrolle von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher auf Düsseldorfer Vermietungsportalen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 stelle ich folgende Anfrage: Das Unternehmen Mietenmonitor UG hat im Auftrag des Mietervereins Düsseldorf bisher zweimal die Vermietungspreise von Online-Wohnungsinserate für den Düsseldorfer Wohnungsmarkt über längere Zeiträume ausgewertet - zunächst über den Zeitraum vom 03.11.2019 - 03.11.2022 mit 22.109 ausgewerteten Inseraten und ein zweites Mal von Anfang April 2024 bis Ende März 2026 mit 5.500 ausgewerteten Inseraten. Beim zweiten Monitoring haben sich die Ergebnisse noch einmal dramatisch verschlechtert: Bei 51 % (zuvor: 26 %) der überprüften Angebote für unmöblierte Wohnung wird mutmaßlich gegen die Mietpreisbremse verstoßen. In 24,6 % (zuvor: 13,5 %) der Fälle wurde eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) festgestellt und 11,7 % (zuvor: 2,6 %) der Inserate könnten sogar den Straftatbestand des Mietwuchers nach § 291 StGB erfüllt haben. Die Ergebnisse des Online-Tools des Mietervereins Düsseldorf stützen im Juni 2026 die Studienergebnisse. Das Tool „Mietpreisbremse“ prüfte 3.600 Fälle, von denen in 49,60 Prozent Verdachtsfälle für einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt wurden. Das Tool „Mietwucher melden!“ zeigte bei fast 2.400 abgeschlossenen Durchläufen, dass in einem Drittel (32,63 Prozent) der Fälle eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) vorliegt. Schließlich wurden in 18,55 Prozent der Fälle mutmaßliche, strafbare Wuchermieten festgestellt. Die Stadt hat auf Drängen des Mietervereins 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 5 WiStG eingeleitet. Gemäß § 5 Abs. 3 WiStG kann die Ordnungswidrigkeit der Mietpreisüberhöhung mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Seite 2 Ich frage an: 1. In welchem Umfang prüft die Verwaltung eigenständig und proaktiv Online- Vermietungsportale, um Fälle von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher in Düsseldorf zu identifizieren? (Wenn Nein, warum nicht?) 2. Wie viele Fälle von mutmaßlicher Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher (§ 291 StGB) auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt – auch jenseits der genannten Studie – sind der Verwaltung für die Jahre 2022 bis 2026 bekannt? 3. Wie geht die Verwaltung konkret vor, wenn ihr Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher (durch eigene Recherchen oder durch Anzeigen Dritter) bekannt werden (z. B. hinsichtlich der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, der Festsetzung von Geldbußen nach § 5 WiStG oder der Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB)? (Bitte ggf. auch den Stand bisheriger Verfahren nennen.) Mit freundlichen Grüßen Julia Marmulla

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/421/2026