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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.
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APS/077/2026
Beigeordnete Zuschke
Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für Planung
und Stadtentwicklung am 09.09.2026
Wohnungsbestand effizient aufstocken - Wohnbaupotenziale im Neubau und Bestand
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie regt die Verwaltung Entwickler*innen von geplanten Immobilienvorhaben an, eine
wohnliche Nutzung in den oberen Geschossen mitzuplanen?
Antwort:
Ein zentrales planerisches Prinzip ist die integrierte und vielfältige Nutzungsmischung, das
im städtebaulichen Entwicklungskonzept Raumwerk D als Grundwert 3.1 verankert ist und
eines der wichtigsten Prinzipien für die Entwicklung einer „kompakten Stadt der kurzen
Wege" darstellt. Sie verzahnt Wohnen, Arbeiten, Handel, Kultur und soziale Infrastruktur
miteinander, um Alltagswege zu verkürzen, Nachbarschaften zu beleben und die Resilienz
der Stadtteile zu stärken. Angesichts der extremen Flächenknappheit in Düsseldorf setzt das
Raumwerk D dabei zusätzlich gezielt auf das Prinzip der vertikalen Stapelung. In den dicht
bebauten Bereichen der inneren Stadt gilt für Neuvorhaben grundsätzlich das Primat der
Nutzungsmischung: Im Erdgeschoss sind schwerpunktmäßig kleinteilige Gewerbe- ,
Dienstleistungs- oder Kulturnutzungen als sogenannte „Aktivbereiche" vorgesehen, während
die oberen Geschosse dem Wohnen vorbehalten bleiben.
Dies bildet die Grundlage für Wettbewerbe und qualitätssichernde Verfahren und wird in die
jeweiligen Prozesse mit Projektentwicklern von der Verwaltung aktiv eingebracht und/oder
initiiert (Ansiedlungsprojekte Einzelhandel, Parkplätze, etc.).
Frage 2:
Wie werden wohnliche Aufstockungspotentiale im baulichen Bestand durch die Verwaltung
identifiziert?
Antwort:
Im Rahmen des Projektes „Potenzialflächenkataster und Wohnbauflächenaktivierung" der
Verwaltung im Jahre 2024 wurde mit den beteiligten Ämtern das Thema „Aufstockung"
bearbeitet. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass der Aufwand für eine Erhebung möglicher
Aufstockungspotenziale in einer Großstadt mit über 70.000 Wohngebäuden den Nutzen
deutlich übersteigt, da für konkret verwertbare Informationen jeder Einzelfall geprüft werden
muss. Die Verwaltung fokussiert sich auf die Beratung bei ganz konkreten Projekten (siehe
Fragen 1 und 3).
Bestandshalter wie z.B. Wohnungsbaugenossenschaften haben das Thema Aufstockung
bereits im Fokus und sind hierzu im Austausch mit der Verwaltung. So wurden und werden
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z.B. an der Bernburger Straße und der Posener Straße/Gleiwitzer Straße in Eller wie auch
an der Jakob- Kneip- Straße in Garath die Bestandssanierungen genutzt, um Wohngebäude
aufzustocken und neuen Wohnraum zu schaffen. Auch Machbarkeitsstudien zu
Parkplatzaufstockungen wurden behandelt.
Frage 3:
Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, Eigentümer*innen (auch in kommunaler
Trägerschaft) bei der erfolgreichen Entwicklung bestehender Aufstockungspotentiale zu
begleiten?
Antwort:
Die Bauaufsicht berät Bauwillige im Vorfeld, weist auf die neuen Instrumente des Bauturbos
hin und prüft die Anliegen gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt. Dabei werden die
Vorhaben darauf untersucht, ob durch zusätzliche Bebauung Nachbarschaften - auch im
gewerblichen Bereich - beeinträchtigt werden. Ist dies nicht der Fall, so werden bei
Befreiungen die ggfs. notwendigen Zustimmungen der politischen Gremien eingeholt.
Bei Wettbewerben, auf Symposien und Messen werden hier Beratungen und Begleitungen
zu diesen Themen angeboten und Interessierte eingeladen. Mit Einzelhandelsunternehmen
und Parkhausbauern und - betreibern werden Gespräche geführt.
Cornelia Zuschke
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Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.