Vor dem Hintergrund der Weltpolitischen Lage hat das Thema des Bevölkerungsschutzes im Katastrophenfall immer größeres Gewicht.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss.
Originaldokument
Vorgang · BR/009/2026
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BR/009/2026
Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage des Behindertenrats durch Herrn Gerd Kozyk:
Bevölkerungsschutz
Frage 1:
Welche Vorsorge und Planungen gibt es in der Stadt Düsseldorf für den
Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall?
Antwort:
Die Stadt Düsseldorf verfügt über ein umfassendes System an
Vorsorgemaßnahmen und Planungen, um den Bevölkerungsschutz im
Katastrophenschutz sicherzustellen. Dieses System wird kontinuierlich
weiterentwickelt und orientiert sich an aktuellen Risiken, gesetzlichen
Vorgaben sowie den Erfahrungen aus vergangenen Einsatzlagen. Dazu
zählen unter anderem die Vorbereitungen auf eine
Trinkwassernotversorgung, die Betreuung einer Vielzahl von Menschen, die
Planungen zu einem langanhaltenden Stromausfall sowie die Warnung und
Information der Bevölkerung.
Frage 2:
Inwieweit werden dabei die Notwendigkeiten, z. B. baulich geeignete
Schutzräume, barrierefreie Warn-, Informations- und
Kommunikationssysteme, persönliche Hilfestellungen und anderes mehr für
behinderte Bürger berücksichtigt?
Antwort:
Derzeit erarbeitet der Bund eine bauliche Vorgabe für die Errichtung von
Schutzräumen. Der bisherige Warnmittelmix beinhaltet barrierefreie
Elemente, sodass Menschen mit Beeinträchtigung erreicht werden können.
Warnungen werden dabei visuell, akustisch und haptisch (Vibration)
ausgegeben. Inhalte können auf Smartphones über Screenreader,
Vergrößerungsfunktionen und Kontrastmodi genutzt werden. Zudem stellen
Push-Nachrichten sicher, dass Menschen auch dann erreicht werden, wenn
sie beispielsweise keine Sirenen hören können. Dabei umfasst der
Warnmittelmix verschiedene Informationskanäle, etwa digitale Warn-Apps,
Cell Broadcast, Radio und Fernsehen sowie städtische
Informationssysteme. Seite 2 von 2
Frage 3:
Ist es beabsichtigt hierfür die Expertise behinderter Menschen als
Interessenvertreter dieses Personenkreises einzuholen?
Antwort:
Die Einbindung der Expertise von Menschen mit Behinderungen wird im
Rahmen von Vorhaben eingebracht. In der Vergangenheit wurden
Interessensvertretungen in unterschiedlichsten Themenfeldern beteiligt;
etwa bei der Warn-App NINA des BBK, im Vorfeld der Einführung der Notruf-
App NORA oder im Rahmen des Runden Tisches Bauen der
Landeshauptstadt Düsseldorf zur Vorstellung barrierearmer bzw.
barrierefreier Neubauprojekte der Feuerwehr Düsseldorf, die im Bedarfsfall
als Notfallmeldestelle dienen.
Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.