Anfrage Aktenzeichen BR/009/2026

Bevölkerungsschutz

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Benrather Schloßallee 3 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. April 2026veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Vor dem Hintergrund der Weltpolitischen Lage hat das Thema des Bevölkerungsschutzes im Katastrophenfall immer größeres Gewicht.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · BR/009/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antowort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.1

    Behindertenrat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Antowort der Verwaltung

Dateidatum: 17.04.2026 · Original-PDF

Seite 1 von 2 BR/009/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Behindertenrats durch Herrn Gerd Kozyk: Bevölkerungsschutz Frage 1: Welche Vorsorge und Planungen gibt es in der Stadt Düsseldorf für den Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall? Antwort: Die Stadt Düsseldorf verfügt über ein umfassendes System an Vorsorgemaßnahmen und Planungen, um den Bevölkerungsschutz im Katastrophenschutz sicherzustellen. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt und orientiert sich an aktuellen Risiken, gesetzlichen Vorgaben sowie den Erfahrungen aus vergangenen Einsatzlagen. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitungen auf eine Trinkwassernotversorgung, die Betreuung einer Vielzahl von Menschen, die Planungen zu einem langanhaltenden Stromausfall sowie die Warnung und Information der Bevölkerung. Frage 2: Inwieweit werden dabei die Notwendigkeiten, z. B. baulich geeignete Schutzräume, barrierefreie Warn-, Informations- und Kommunikationssysteme, persönliche Hilfestellungen und anderes mehr für behinderte Bürger berücksichtigt? Antwort: Derzeit erarbeitet der Bund eine bauliche Vorgabe für die Errichtung von Schutzräumen. Der bisherige Warnmittelmix beinhaltet barrierefreie Elemente, sodass Menschen mit Beeinträchtigung erreicht werden können. Warnungen werden dabei visuell, akustisch und haptisch (Vibration) ausgegeben. Inhalte können auf Smartphones über Screenreader, Vergrößerungsfunktionen und Kontrastmodi genutzt werden. Zudem stellen Push-Nachrichten sicher, dass Menschen auch dann erreicht werden, wenn sie beispielsweise keine Sirenen hören können. Dabei umfasst der Warnmittelmix verschiedene Informationskanäle, etwa digitale Warn-Apps, Cell Broadcast, Radio und Fernsehen sowie städtische Informationssysteme. Seite 2 von 2 Frage 3: Ist es beabsichtigt hierfür die Expertise behinderter Menschen als Interessenvertreter dieses Personenkreises einzuholen? Antwort: Die Einbindung der Expertise von Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen von Vorhaben eingebracht. In der Vergangenheit wurden Interessensvertretungen in unterschiedlichsten Themenfeldern beteiligt; etwa bei der Warn-App NINA des BBK, im Vorfeld der Einführung der Notruf- App NORA oder im Rahmen des Runden Tisches Bauen der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Vorstellung barrierearmer bzw. barrierefreier Neubauprojekte der Feuerwehr Düsseldorf, die im Bedarfsfall als Notfallmeldestelle dienen.

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/009/2026