Anfrage Aktenzeichen BV2/111/2026

Anfrage zu Leerstand in der Bruchstraße 9 und 11

Amtlicher Titel: Leerstand Bruchstraße 9 und 11 - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bruchstraße 9 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Frau Dr. Müller-Klar stellte am 15. April 2026 eine Anfrage zum Leerstand der Gebäude Bruchstraße 9 und 11. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 behandeln.

Einordnung

Die Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar betrifft die leerstehenden Gebäude in der Bruchstraße 9 und 11. Diese Anfrage wurde am 15. April 2026 erstellt und trägt die Referenznummer BV2/111/2026. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 um 16:00 Uhr besprechen.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über den Leerstand der genannten Gebäude zu erhalten. Solche Anfragen sind wichtig, um die Nutzung von Immobilien in der Stadt zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Belebung zu ergreifen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 wird die Möglichkeit bieten, über den Leerstand zu diskutieren und mögliche Lösungen zu erörtern. Die Ergebnisse der Sitzung sind noch offen.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar zu Bruchstraße 9 und 11
  • Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Referenznummer der Anfrage: BV2/111/2026

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

Seit Jahren scheinen in diesen beiden Häusern einige Wohnungen leer zu stehen. Frage 1: Ist der dortige Leerstand bekannt?

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · BV2/111/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV2 111 2026 Leerstand Bruchstraße 9 und 11 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.7

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583948.pdf Published Time: 2026-04-15T09:18:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/111/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.04.2026 > Fraktion DIE LINKE > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Leerstand Bruchstraße 9 und 11 - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar Begründung: Seit Jahren scheinen in diesen beiden Häusern einige Wohnungen leer zu stehen. Frage 1: Ist der dortige Leerstand bekannt? Frage 2: Wurde bisher etwas unternommen, um diesen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen? gez. Dr. Monika Müller-Klar
Beantwortung BV2 111 2026 Leerstand Bruchstraße 9 und 11 als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584952.pdf Published Time: Mon, 27 Apr 2026 11:42:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 Sitzung: 28.04. 2026 Vorlagennummer BV2/ 11 1/202 6 Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar vom 14.04 .2026 hier : Leerstand Bruchstraße 9 und 11 Fragen 1 : Ist der dortige Leerstand bekannt? Frage 2: Wurde bisher etwas unternommen, um diesen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen? Antwort: Ein Leerstand in diesen beiden Objekten ist der Wohnungsaufsicht bisher nicht bekannt gewesen. Die Wohnungsaufsicht wird die Objekte aufsuchen und entsprechende Ermittlungen aufnehmen. Sofern sich der Verdacht eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Woh nraumschutzsatzung bestätigt, wird mit dem Ziel der Rückführung der Wohneinheiten in den Wohnungsmarkt entsprechender Kontakt zu den verantwortlichen Verfügungsberechtigten aufgenommen.

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/111/2026