Anfrage Aktenzeichen BV10/047/2026

Neue Pflanzbeete an der Dresdener Straße: Anfrage der Grünen

Amtlicher Titel: Neue Pflanzbeete vor den Häusern Dresdener Str. 50 bis 58 - Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Dresdener Straße 50 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 9. März 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN hat eine Anfrage zur Schaffung neuer Pflanzbeete vor den Häusern Dresdener Straße 50 bis 58 gestellt. Die Bezirksvertretung 10 wird sich in ihrer Sitzung am 24. März 2026 mit diesem Anliegen befassen.

Einordnung

Die Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN hat eine Anfrage zur Schaffung neuer Pflanzbeete vor den Häusern Dresdener Straße 50 bis 58 eingereicht. Diese Anfrage ist unter dem Aktenzeichen BV10/047/2026 dokumentiert. Die Bezirksvertretung 10 wird sich in ihrer Sitzung am 24. März 2026 mit diesem Thema befassen.

Hintergrund

Die Anfrage zur Schaffung neuer Pflanzbeete ist Teil der Bemühungen um eine grünere Stadtgestaltung und könnte zur Verbesserung des Stadtbildes sowie zur Förderung der Biodiversität beitragen. Solche Initiativen sind häufig Teil kommunalpolitischer Programme zur Verbesserung der Lebensqualität in urbanen Gebieten.

Was bedeutet das für Bürger?

Für die Anwohner der Dresdener Straße könnte die Schaffung neuer Pflanzbeete eine Aufwertung des Wohnumfeldes bedeuten. Zudem könnte dies das Bewusstsein für Umweltschutz und nachhaltige Stadtentwicklung stärken.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der Grünen zu neuen Pflanzbeeten
  • Betroffene Häuser: Dresdener Straße 50 bis 58
  • Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24. März 2026
  • Ziel: Verbesserung des Stadtbildes und der Lebensqualität
  • Mögliche Auswirkungen auf die Anwohner

Themen

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Vorgang · BV10/047/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 6.3

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung zur Vorlage BV10_047_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.1

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

  4. Weitere Unterlage

    2. Beantwortung zur Vorlage BV10_047_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 5.1

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV10/047/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.03.2026 Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.03.2026 Betrifft: Neue Pflanzbeete vor den Häusern Dresdener Str. 50 bis 58 - Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN - Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, welche Planungen für das dritte Pflanzbeet vor den Häusern Dresdener Str. 50 bis 58 existieren . Begründung / Sachverhalt: Im Anschluss an den Beschluss der Bezirksvertretung vom 23.11.2021 (BV10/199/2021) sind auf dem Fußgängerweg vor den in der Anfrage genannten Häusern Pflanzbeete angelegt worden: zwei in einer Reihe vor den Häusern und ein drittes vor diesen in Richtung Norden. Die beiden erstgenannten sind bereits bepflanzt, das dritte nicht. Hierzu ist gegenüber der Bürgerschaft geäußert worden, dieses dritte Beet solle wieder entfernt werden; man habe bei der Planung versehentlich übersehen, dass es den Zugang zu zwei Gullis verhindere, die regelmäßig durch die Stadt abgesaugt werden müssen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass der „ Saugrüssel " des städtischen Fahrzeugs ausreichend lang ist. Aus unserer Sicht muss daher das dritte Pflanzbeet nicht (kostenträchtig!) zurückgebaut werden; vielmehr kann es ebenfalls bepflanzt werden. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/047/2026