Anfrage Aktenzeichen BV8/107/2026

CDU und Grüne fragen nach Bürgersaal in Markuskirche

Amtlicher Titel: Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 114 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 7. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben eine Anfrage zum Bürgersaal in der Markuskirche gestellt. Die Bezirksvertretung 8 wird am 21. Mai 2026 darüber beraten. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.

Einordnung

Die Anfrage zur Markuskirche betrifft die Nutzung des Saals im Rahmen eines Bürgersaalkonzepts. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage am 21. Mai 2026 in einer Sitzung besprechen. Die Sitzung findet um 18:00 Uhr statt.

Hintergrund

Die Markuskirche könnte Teil eines neuen Bürgersaalkonzepts werden. Dieses Konzept soll die Bürgerbeteiligung fördern und Räume für Veranstaltungen bereitstellen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 ist öffentlich. Bürger können teilnehmen und sich über die Pläne informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von CDU und Grünen zur Markuskirche
  • Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21. Mai 2026
  • Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr

Amtliche Inhalte · BV8/107/2026

Weitere Unterlagen zum Inhalt

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung BV8_107_2026 Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts

Dateidatum im RIS: 21.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

BV8/107/2026 Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Wie ist der Stand der o.g. Prüfung alternativer Standorte und vorhandener Raumressourcen und welche Standorte/Räume wurden bisher untersucht? 2. Ist denkbar, den Saal der Markuskirchengemeinde in Vennhausen in das Bürgersaalkonzept einzubeziehen? 3. Kann die Verwaltung in Gesprächen mit der Markuskirchengemeinde bzw. Diakonie eruieren, welche Schritte notwendig sind und welche Trägerschaft denkbar ist, um den Saal in das Bürgersaalkonzept zu integrieren und eine Anmietbarkeit für Vereine und Initiativen? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1: Aktuell werden im Rahmen der Entwicklung einer webbasierten, niedrigschwelligen und nutzerfreundlichen Datenbank vorhandene Raumressourcen recherchiert und übersichtlich dargestellt. Antwort zu 2: Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation stehen dafür keine Mittel zur Verfügung. Antwort zu 3: Der Saal kann durch die evangelische Kirchengemeinde eigenständig auch mit einer Fremdnutzung bewirtschaftet werden, wie es die Kirchengemeinden auch an anderen Standorten bereits praktizieren. Auch ist es möglich, die Bewirtschaftung an einen anderen (evangelischen) Träger zu vergeben oder die Räume zur weiteren Nutzung oder Vermietung zu verpachten oder zu vermieten. Eine Beratungsfunktion übernimmt das Amt für Soziales und Jugend in diesem Zusammenhang nicht.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV8/107/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_107_2026 Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 13

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586166.pdf Published Time: 2026-05-07T08:43:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/107/2026 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.05.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Die Verwaltung hat jüngst im Rat zum Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Weiterentwicklung der Bürgerhäuser in Düsseldorf (Rat/370/2023) berichtet: „Stadtbezirk 8: Es liegt eine Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Umbau des Bürgerhauses Eller mit Bürgersaal vor, die aktuell verwaltungsintern geprüft wird. Parallel dazu werden aber noch alternative Standorte bzw. vorhandene Raumressourcen geprüft, die sich möglicherweise besser eignen und ggf. kostengünstiger durch die Nutzung bestehender Ressourcen sind.“ Für den Saal der Markuskirchengemeinde in Vennhausen (Sandträger Weg) besteht bei reduzierter Nutzung durch die Kirchengemeinde und Notwendigkeit des Saalerhalts aus Denkmalschutzgründen der Wille und die Notwendigkeit zu einer (stärkeren) Fremdnutzung. Wir fragen vor diesem Hintergrund: 1. Wie ist der Stand der o.g. Prüfung alternativer Standorte und vorhandener Raumressourcen und welche Standorte/Räume wurden bisher untersucht? 2. Ist denkbar, den Saal der Markuskirchengemeinde in Vennhausen in das Bürgersaalkonzept einzubeziehen? 3. Kann die Verwaltung in Gesprächen mit der Markuskirchengemeinde bzw. Diakonie eruieren, welche Schritte notwendig sind und welche Trägerschaft denkbar ist, um den Saal in das Bürgersaalkonzept zu integrieren und eine Anmietbarkeit für Vereine und Initiativen ? Für die CDU-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Kati Zotter gez. Birgit Sieger Seite 2
Beantwortung BV8_107_2026 Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 11 BV8_107_2026 Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587532.pdf Published Time: Thu, 21 May 2026 09:53:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/107/2026 Saal der Markuskirche als Teil eines Bürgersaalkonzepts (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Wie ist der Stand der o.g. Prüfung alternativer Standorte und vorhandener Raumressourcen und welche Standorte/Räume wurden bisher untersucht? 2. Ist denkbar, den Saal der Markuskirchengemeinde in Vennhausen in das Bürgersaalkonzept einzubeziehen? 3. Kann die Verwaltung in Gesprächen mit der Markuskirchengemeinde bzw. Diakonie eruieren, welche Schritte notwendig sind und welche Trägerschaft denkbar ist, um den Saal in das Bürgersaalkonzept zu integrieren und eine Anmietbarkeit für Vereine und Initiativen? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1: Aktuell werden im Rahmen der Entwicklung einer webbasierten, niedrigschwelligen und nutzerfreundlichen Datenbank vorhandene Raumressourcen recherchiert und übersichtlich dargestellt. Antwort zu 2: Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation stehen dafür keine Mittel zur Verfügung. Antwort zu 3: Der Saal kann durch die evangelische Kirchengemeinde eigenständig auch mit einer Fremdnutzung bewirtschaftet werden, wie es die Kirchengemeinden auch an anderen Standorten bereits praktizieren. Auch ist es möglich, die Bewirtschaftung an einen anderen (evangelischen) Träger zu vergeben oder die Räume zur weiteren Nutzung oder Vermietung zu verpachten oder zu vermieten. Eine Beratungsfunktion übernimmt das Amt für Soziales und Jugend in diesem Zusammenhang nicht.

KI-gestützt aufbereitet am 12. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/107/2026