Anfrage Aktenzeichen BV8/153/2026

Steuerung und Ordnung von E-Scootern in den Stadtteilen des Stadtbezirks 8 (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Heidelberger Straße 4 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 22. Juni 2026veröffentlicht

Vorgang · BV8/153/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV8_153_2026 Steuerung und Ordnung von E-Scootern in den Stadtteilen des Stadtbezirks 8 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 19

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

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Beantwortung BV8_153_2026 Steuerung und Ordnung von E-Scootern in den Stadtteilen des Stadtbezirks 8

Dateidatum: 02.07.2026 · Original-PDF

BV8/153/2026 Steuerung und Ordnung von E-Scootern in den Stadtteilen des Stadtbezirks 8 (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Sind die im Sofortprogramm vorgesehenen Parkverbotszonen im Eller und Lierenfelder Zentrum eingerichtet worden und welche Erfahrungen mit den Regelungen im Eller und Lierenfelder Zentrum hat die Verwaltung bislang gemacht (technische Umsetzung und Akzeptanz durch die Nutzer, Entwicklung des Beschwerdeaufkommens, Meldung von Fehlabstellungen)? 2. Wann wird die Bezirksvertretung 8 mit einer räumlichen Ausweitung der Sharing- Station- und Parkverbotsbereiche in Eller und Lierenfeld und mit der Einrichtung solcher Bereiche in den Stadtteilzentren von Vennhausen und Unterbach im Rahmen der eingangs genannten flächenhaften Erweiterung des Netzes befasst? 3. Wie ist der Sachstand der weiteren Maßnahmen des Konzepts, insbesondere des Vergabeverfahrens, und ist eine Slow-Speed-Zone für den Gertrudisplatz und andere Fußgängerbereiche, die zur Nutzung für den Radverkehr und damit für E-Scooter freigegeben sind, vorgesehen? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu Frage 1: Die von der Bezirksvertretung 8 im November 2024 beschlossene Errichtung von stationsbasierten Sharing-Angeboten im Rahmen des Sofortprogramms wurde der Beschlussvorlage entsprechend umgesetzt. Die Anzahl an gestarteten und beendeten Abstellvorgängen der Leih-Fahrzeuge in den fünf eingerichteten Sharingstationen weisen auf eine gute Akzeptanz durch die Nutzenden hin. Der Verwaltung sind keine spezifische Beschwerdelage oder übermäßige Fehlabstellungen bekannt. Antwort zu Frage 2: Im Rahmen der kommunalen Ausbaustrategie ist die Errichtung von weiteren Sharingstationen im Stadtbezirk 8 vorgesehen. Eine Umsetzung ist aktuell für 2027 geplant und wird schrittweise in den einzelnen Stadtteilen erfolgen. Alle Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der aktuellen Haushaltssituation. Antwort zu Frage 3: Die Konzessionsvergabe eines gewerblichen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems wurde im Juni 2026 bekanntgemacht. Das Verfahren läuft derzeit noch. Nach der finalen Zuschlagserteilung ist der Betriebsstart der drei aus dem Verfahren hervorgehenden Anbieter für November 2026 vorgesehen. Für die Umsetzung einer Slow-Speed-Zone fehlt in Deutschland aktuell weiterhin die rechtliche Grundlage, sodass die Einrichtung einer solchen Zone am Gertrudisplatz derzeit nicht möglich ist.

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/153/2026