Antrag AfD Aktenzeichen RAT/271/2026

Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage OVA/046/2026/1

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 29. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Die Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken sowie Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf einheitlich 20 Euro gesenkt. Eine angedachte Expressgebühr findet keine Anwendung. Die Bearbeitung der Genehmigungen durch die städtische Verwaltung erfolgt künftig generell innerhalb von zwei Tagen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die geplante Einführung einer Expressgebühr ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Sie würde wertschöpfend tätige Mitbürger sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge zusätzlich finanziell belasten, anstatt die Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten. Ein Abkassieren und Drangsalieren bei ambulanten Pflegediensten und Handwerkern, die täglich für die Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Stadt sorgen, ist mit einer bürgernahen und wirtschaftsfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/271/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 22.1

    Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585440.pdf Published Time: 2026-04-29T11:29:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/271/2026 > Xöffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, 29.04.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: > Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage OVA/046/2026/1 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit bitte ich Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen“ (OVA/046/2026) auf die Tagesordnung für die nächste Ratssitzung am 7.5.2026 zu nehmen und beschließen zu lassen: Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Die Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken sowie Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf einheitlich 20 Euro gesenkt. Eine angedachte Expressgebühr findet keine Anwendung. Die Bearbeitung der Genehmigungen durch die städtische Verwaltung erfolgt künftig generell innerhalb von zwei Tagen. > Begründung: Die geplante Einführung einer Expressgebühr ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Sie würde wertschöpfend tätige Mitbürger sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge zusätzlich finanziell belasten, anstatt Seite 2 die Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten. Ein Abkassieren und Drangsalieren bei ambulanten Pflegediensten und Handwerkern, die täglich für die Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Stadt sorgen, ist mit einer bürgernahen und wirtschaftsfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 6a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind zwingend zu beachten. Beide Regelungen verlangen eine angemessene, transparente und verhältnismäßige Gebührengestaltung. Eine einheitliche Standardgebühr von 20 Euro für sämtliche in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage OVA/046/2026 aufgelisteten Genehmigungen entspricht diesen Vorgaben, vereinfacht die Praxis erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Verwaltung. Die Verkürzung der Bearbeitungszeit auf zwei Werktage ist technisch und organisatorisch ohne weiteres möglich und stellt eine spürbare Entlastung für die betroffenen Berufsgruppen dar. Ambulante Pflegedienste müssen täglich Patienten versorgen und Handwerker Baustellen und Reparaturen ausführen – beide sind auf flexible Parkmöglichkeiten angewiesen. Eine zügige und wohlwollende Genehmigungspraxis ist daher nicht nur ein Akt der Wertschätzung, sondern auch ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der städtischen Infrastruktur und Lebensqualität. Der Rat wird aufgefordert, den vorliegenden Änderungsantrag anzunehmen und die Verwaltung unverzüglich mit der Umsetzung zu beauftragen. Mit freundlichen Grüßen Für die Richtigkeit: Elmar Salinger Thomas Krabbe Fraktionsvorsitzender für die AfD-Ratsfraktion Düsseldorf

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/271/2026