Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584238.pdf
Published Time: 2026-04-22T08:23:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
OVA/046/2026/1
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen
Fachbereich :
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für
die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für
Ausnahmegenehmigungen.
Sachdarstellung:
Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und
der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die
übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken
von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von
Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu
prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die
ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich
lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das
betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu
transportieren hat.
Bei der Genehmigung von Baustellen ist ein Beteiligungsprozess durchzuführen, um die
berechtigten Interessen anderer Stellen wie Polizei oder Feuerwehr berücksichtigen zu
können.
Es ist der nachvollziehbare Wunsch von Inhaberinnen und Inhabern solcher
Ausnahmegenehmigungen formuliert worden, wie in anderen Städten bereits praktiziert, eine
Express-Bearbeitung von Anträgen einzuführen, auch wenn dafür eine höhere Gebühr zu Seite 2
entrichten wäre. Beispielsweise berichten Umzugsunternehmen, dass Kundinnen und
Kunden sich durchaus sehr kurzfristig einen Transport der Möbel wünschen.
Zurzeit werden Anträge standardmäßig innerhalb von zehn Arbeitstagen abschließend
bearbeitet, vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen sind vollständig. Geplant ist, bei
einer Express-Bearbeitung die Zeit von zehn Arbeitstagen auf zwei Arbeitstage zu
reduzieren. Dies bedeutet jedoch, dass sich der Aufwand für die Sachbearbeitung, mit allen
im Genehmigungsprozess zu beteiligenden Stellen in der verkürzten Zeit zu kommunizieren,
erhöht. Das bindet mehr Personalkapazitäten als bei der herkömmlichen Sachbearbeitung
und muss demnach auch höher bepreist werden.
Nach § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 6a
Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind für Amtshandlungen Gebühren zu
erheben. Die GebOSt definiert dabei große Gebührenrahmen, um den Kommunen einen
Gestaltungsspielraum zu lassen. Bei der Gebührenbemessung sollen im vorgegebenen
Gebührenrahmen sowohl der Aufwand der Verwaltung als auch der wirtschaftliche Nutzen
des Nutznießers berücksichtigt werden.
Beispielsweise schreibt die GebOSt für die Genehmigung einer Baustelle im Straßenraum,
welche nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung zu erfolgen hat, einen
Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor.
Der wirtschaftliche Mehrwert einer Express-Bearbeitung rechtfertigt nach dem StVG eine
Erhöhung der Gebühren. Ohne eine erhöhte Gebühr würden alle Anträge als eilbedürftig
deklariert.
Es wurden daher Expressgebühren festgelegt, die in der Regel 30 Euro höher liegen als die
Gebühr bei der Standardbearbeitung. Eine beschleunigte Bearbeitung bei den
verkehrsrechtlichen Anordnungen von Baustellen ist aufgrund des notwendigen
Beteiligungsverfahrens nicht realisierbar; daher werden für diese Leistungen keine
Expressgebühren festgelegt.
Damit einhergehend wurden die bisherigen Gebührensätze überprüft und teilweise
angepasst. Beispielsweise soll durch eine Gebührensenkung bei mehrjährigen
Genehmigungen die Attraktivität gesteigert werden, direkt für einen größeren Zeitraum
Anträge zu stellen. Daher verringern sich die Gebühren für zwei und drei Jahre für
Handwerker im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf von derzeit 380 EUR auf 350 EUR
und von 570 Euro auf 520 Euro. Die Gebühr für ein Jahr wird um zehn Euro auf 180 Euro
reduziert.
Des Weiteren sollten Genehmigungen für größere Geltungsbereiche höhere Gebühren mit
sich bringen als für kleinere Einzugsgebiete. Daher erhöht sich die Gebühr für „Handwerker
Regierungsbezirk Düsseldorf“ von 150 Euro auf 190 Euro. Die Gebühren für „Parken
Handwerker NRW“ verbleiben bei 300 Euro.
Die Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen werden in vier Varianten nach
der Dauer ihrer Gültigkeit differenziert. Die für einen Tag und für einen Monat werden aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf den vollen Zehner aufgerundet (von 44 Euro auf
50 Euro und von 65 Euro auf 70 Euro).
Um die Betreiber von Baustellen zu motivieren, ihre Bauzeiten und damit die
Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu reduzieren, werden die zwei länger gültigen
Genehmigungen um 20 Euro von 80 Euro auf 100 Euro beziehungsweise um 40 Euro von
110 Euro auf 150 Euro erhöht.
(…)Seite 3
Nach Einführung der neuen Gebühren wird die sich daraus ergebende Entwicklung
beobachtet. Sollte sich in der Praxis der Mehraufwand für die Express-Bearbeitung als nicht
angemessen darstellen, werden die dafür festgesetzten Gebühren erneut angepasst.
Sollte der Verbraucherpreisindex (VPI) nach Festsetzung dieser Gebühren im Laufe der Zeit
über fünf Prozent ansteigen, wird dies zum Anlass genommen, alle Gebührensätze einer
Prüfung zu unterziehen, da davon auszugehen ist, dass sich auch der Aufwand für die
Genehmigung verteuert hat.
Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat werden die neuen Gebührensätze im
Internet der Landeshauptstadt Düsseldorf dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1 Tabelle Gebührenanpassung
Anlage 1 Tabelle Gebührenanpassung als Text anzeigen
Title: 2026_04_22_Anhang Tabelle Gebührenanpassung.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584465.pdf
Published Time: Wed, 22 Apr 2026 05:05:09 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Genehmigungsart Zeitraum alt neu Expressgebühr
Halteverbot Umzug 1 Tag 35,00 € 35,00 € 70,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 7 Tage 35,00 € 35,00 € 70,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 3 Monate 70,00 € 70,00 € 100,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 6 Monate 120,00 € 120,00 € 150,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 1 Jahr 190,00 € 180,00 € 210,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 2 Jahre 380,00 € 350,00 € 380,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 3 Jahre 570,00 € 520,00 € 550,00 €
Parken Handwerker Regierungsbezirk Düsseldorf bis 1 Jahr 150,00 € 190,00 € 220,00 €
Parken Handwerker NRW bis 1 Jahr 300,00 € 300,00 € 330,00 €
Parken Ärzte (Rufbereitschaft) 1 Jahr 140,00 € 140,00 € 170,00 €
Parken Ärzte (Rufbereitschaft) 2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 €
Parken Ärzte (Rufbereitschaft) 3 Jahre 360,00 € 360,00 € 390,00 €
Parken Ärzte (Krankenbesuch) 1 Jahr 140,00 € 140,00 € 170,00 €
Parken Ärzte (Krankenbesuch) 2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 €
Parken Ärzte (Krankenbesuch) 3 Jahre 360,00 € 360,00 € 390,00 €
Parken Ambulante Krankenpflege 1 Jahr 140,00 € 140,00 € 170,00 €
Parken Ambulante Krankenpflege 2 Jahre 260,00 € 260,00 € 290,00 €
Parken Ambulante Krankenpflege 3 Jahre 360,00 € 360,00 € 390,00 €
Parken für private Krankenpflege 1 Jahr 35,00 € 35,00 € 70,00 €
Parken für private Krankenpflege 2 Jahre 60,00 € 60,00 € 90,00 €
Parken für private Krankenpflege 3 Jahre 85,00 € 85,00 € 120,00 €
Parken am Betriebssitz bis 6 Monate 140,00 € 140,00 € 170,00 €
Parken am Betriebssitz 1 Jahr 270,00 € 270,00 € 300,00 €
Parken am Betriebssitz 2 Jahre 470,00 € 470,00 € 500,00 €
Parken am Betriebssitz 3 Jahre 600,00 € 600,00 € 630,00 €
Befahren Fußgängerzone Stellplatz 1 Jahr 55,00 € 55,00 € 85,00 €
Fußgängerzone Dritte 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 230,00 €
Haltevebot allgemein 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 230,00 €
Ortstermin pro Termin 60,00 € 60,00 € -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen 1 Tag 44,00 € 50,00 € -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen
2 Tage bis 1
Monat 65,00 € 70,00 € -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen 2-3 Monate 80,00 € 100,00 € -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen darüber hinaus 110,00 € 150,00 € -/-
# Verwaltungsgebühren Ausnahmegenehmigungen zum Parken -
# Verwaltungsgebühren verkehrsrechtliche Anordnungen