Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/046/2026/1

Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 17. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu transportieren hat.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/046/2026/1

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Tabelle Gebührenanpassung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 14

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  4. Sitzung · TOP 22

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584238.pdf Published Time: 2026-04-22T08:23:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: OVA/046/2026/1 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen. Sachdarstellung: Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu transportieren hat. Bei der Genehmigung von Baustellen ist ein Beteiligungsprozess durchzuführen, um die berechtigten Interessen anderer Stellen wie Polizei oder Feuerwehr berücksichtigen zu können. Es ist der nachvollziehbare Wunsch von Inhaberinnen und Inhabern solcher Ausnahmegenehmigungen formuliert worden, wie in anderen Städten bereits praktiziert, eine Express-Bearbeitung von Anträgen einzuführen, auch wenn dafür eine höhere Gebühr zu Seite 2 entrichten wäre. Beispielsweise berichten Umzugsunternehmen, dass Kundinnen und Kunden sich durchaus sehr kurzfristig einen Transport der Möbel wünschen. Zurzeit werden Anträge standardmäßig innerhalb von zehn Arbeitstagen abschließend bearbeitet, vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen sind vollständig. Geplant ist, bei einer Express-Bearbeitung die Zeit von zehn Arbeitstagen auf zwei Arbeitstage zu reduzieren. Dies bedeutet jedoch, dass sich der Aufwand für die Sachbearbeitung, mit allen im Genehmigungsprozess zu beteiligenden Stellen in der verkürzten Zeit zu kommunizieren, erhöht. Das bindet mehr Personalkapazitäten als bei der herkömmlichen Sachbearbeitung und muss demnach auch höher bepreist werden. Nach § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 6a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Die GebOSt definiert dabei große Gebührenrahmen, um den Kommunen einen Gestaltungsspielraum zu lassen. Bei der Gebührenbemessung sollen im vorgegebenen Gebührenrahmen sowohl der Aufwand der Verwaltung als auch der wirtschaftliche Nutzen des Nutznießers berücksichtigt werden. Beispielsweise schreibt die GebOSt für die Genehmigung einer Baustelle im Straßenraum, welche nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung zu erfolgen hat, einen Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Der wirtschaftliche Mehrwert einer Express-Bearbeitung rechtfertigt nach dem StVG eine Erhöhung der Gebühren. Ohne eine erhöhte Gebühr würden alle Anträge als eilbedürftig deklariert. Es wurden daher Expressgebühren festgelegt, die in der Regel 30 Euro höher liegen als die Gebühr bei der Standardbearbeitung. Eine beschleunigte Bearbeitung bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen von Baustellen ist aufgrund des notwendigen Beteiligungsverfahrens nicht realisierbar; daher werden für diese Leistungen keine Expressgebühren festgelegt. Damit einhergehend wurden die bisherigen Gebührensätze überprüft und teilweise angepasst. Beispielsweise soll durch eine Gebührensenkung bei mehrjährigen Genehmigungen die Attraktivität gesteigert werden, direkt für einen größeren Zeitraum Anträge zu stellen. Daher verringern sich die Gebühren für zwei und drei Jahre für Handwerker im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf von derzeit 380 EUR auf 350 EUR und von 570 Euro auf 520 Euro. Die Gebühr für ein Jahr wird um zehn Euro auf 180 Euro reduziert. Des Weiteren sollten Genehmigungen für größere Geltungsbereiche höhere Gebühren mit sich bringen als für kleinere Einzugsgebiete. Daher erhöht sich die Gebühr für „Handwerker Regierungsbezirk Düsseldorf“ von 150 Euro auf 190 Euro. Die Gebühren für „Parken Handwerker NRW“ verbleiben bei 300 Euro. Die Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen werden in vier Varianten nach der Dauer ihrer Gültigkeit differenziert. Die für einen Tag und für einen Monat werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf den vollen Zehner aufgerundet (von 44 Euro auf 50 Euro und von 65 Euro auf 70 Euro). Um die Betreiber von Baustellen zu motivieren, ihre Bauzeiten und damit die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu reduzieren, werden die zwei länger gültigen Genehmigungen um 20 Euro von 80 Euro auf 100 Euro beziehungsweise um 40 Euro von 110 Euro auf 150 Euro erhöht. (…)Seite 3 Nach Einführung der neuen Gebühren wird die sich daraus ergebende Entwicklung beobachtet. Sollte sich in der Praxis der Mehraufwand für die Express-Bearbeitung als nicht angemessen darstellen, werden die dafür festgesetzten Gebühren erneut angepasst. Sollte der Verbraucherpreisindex (VPI) nach Festsetzung dieser Gebühren im Laufe der Zeit über fünf Prozent ansteigen, wird dies zum Anlass genommen, alle Gebührensätze einer Prüfung zu unterziehen, da davon auszugehen ist, dass sich auch der Aufwand für die Genehmigung verteuert hat. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat werden die neuen Gebührensätze im Internet der Landeshauptstadt Düsseldorf dargestellt. Anlagen: Anlage 1 Tabelle Gebührenanpassung
Anlage 1 Tabelle Gebührenanpassung als Text anzeigen
Title: 2026_04_22_Anhang Tabelle Gebührenanpassung.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584465.pdf Published Time: Wed, 22 Apr 2026 05:05:09 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Genehmigungsart Zeitraum alt neu Expressgebühr Halteverbot Umzug 1 Tag 35,00 € 35,00 € 70,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 7 Tage 35,00 € 35,00 € 70,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 3 Monate 70,00 € 70,00 € 100,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 6 Monate 120,00 € 120,00 € 150,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 1 Jahr 190,00 € 180,00 € 210,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 2 Jahre 380,00 € 350,00 € 380,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHD bis 3 Jahre 570,00 € 520,00 € 550,00 € Parken Handwerker Regierungsbezirk Düsseldorf bis 1 Jahr 150,00 € 190,00 € 220,00 € Parken Handwerker NRW bis 1 Jahr 300,00 € 300,00 € 330,00 € Parken Ärzte (Rufbereitschaft) 1 Jahr 140,00 € 140,00 € 170,00 € Parken Ärzte (Rufbereitschaft) 2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 € Parken Ärzte (Rufbereitschaft) 3 Jahre 360,00 € 360,00 € 390,00 € Parken Ärzte (Krankenbesuch) 1 Jahr 140,00 € 140,00 € 170,00 € Parken Ärzte (Krankenbesuch) 2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 € Parken Ärzte (Krankenbesuch) 3 Jahre 360,00 € 360,00 € 390,00 € Parken Ambulante Krankenpflege 1 Jahr 140,00 € 140,00 € 170,00 € Parken Ambulante Krankenpflege 2 Jahre 260,00 € 260,00 € 290,00 € Parken Ambulante Krankenpflege 3 Jahre 360,00 € 360,00 € 390,00 € Parken für private Krankenpflege 1 Jahr 35,00 € 35,00 € 70,00 € Parken für private Krankenpflege 2 Jahre 60,00 € 60,00 € 90,00 € Parken für private Krankenpflege 3 Jahre 85,00 € 85,00 € 120,00 € Parken am Betriebssitz bis 6 Monate 140,00 € 140,00 € 170,00 € Parken am Betriebssitz 1 Jahr 270,00 € 270,00 € 300,00 € Parken am Betriebssitz 2 Jahre 470,00 € 470,00 € 500,00 € Parken am Betriebssitz 3 Jahre 600,00 € 600,00 € 630,00 € Befahren Fußgängerzone Stellplatz 1 Jahr 55,00 € 55,00 € 85,00 € Fußgängerzone Dritte 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 230,00 € Haltevebot allgemein 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 230,00 € Ortstermin pro Termin 60,00 € 60,00 € -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen 1 Tag 44,00 € 50,00 € -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen 2 Tage bis 1 Monat 65,00 € 70,00 € -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen 2-3 Monate 80,00 € 100,00 € -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen darüber hinaus 110,00 € 150,00 € -/- # Verwaltungsgebühren Ausnahmegenehmigungen zum Parken - # Verwaltungsgebühren verkehrsrechtliche Anordnungen

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/046/2026/1