Antrag Bündnis 90/Die Grünen Aktenzeichen OVA/121/2025

Tempo 30 auf dem Mörsenbroicher Weg für sichere Schul- und Kitawege -Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 3. September 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Mörsenbroicher Weg im Abschnitt Mörsenbroicher Ei bis nach der Einmündung Max-Halbe-Straße und der dort befindlichen Bushaltestelle (in etwa bis Haus Nr. 99) umzusetzen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Der Mörsenbroicher Weg ist ein stark frequentierter Schul- und Kitaweg. Über die Einmündung in die gleichnamige Straße wird die Gemeinschaftsgrundschule Max - Halbe-Straße erreicht. Der Schulweg zur St. Franziskus Schule an der Herchenbachstraße erfolgt ebenfalls über den Mörsenbroicher Weg. Darüber hinaus ist der Eingang der Kita St. Franziskus-Xaverius (Mörsenbroicher Weg 4) direkt über den Hauptarm des Mörsenbroicher Wegs zugänglich, nicht etwa über die Stichstraße. Somit liegt eine sensible Einrichtung direkt am Mörsenbroicher Weg; durch die Anbindung zweier Grundschulen handelt es sich darüber hinaus um einen stark frequentierten Schulweg.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. September 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Mörsenbroicher Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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OVA/121/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 03.09.2025 Ratsfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An den Ausschussvorsitzenden Herrn Norbert Czerwinski Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 17.09.2025 Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tempo 30 auf dem Mörsenbroicher Weg für sichere Schul - und Kitawege Sehr geehrter Herr Czerwinski, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen: Betrifft: Tempo 30 auf dem Mörsenbroicher Weg für sichere Schul - und Kitawege -Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Mörsenbroicher Weg im Abschnitt Mörsenbroicher Ei bis nach der Einmündung Max-Halbe-Straße und der dort befindlichen Bushaltestelle (in etwa bis Haus Nr. 99) umzusetzen. Begründung: Der Mörsenbroicher Weg ist ein stark frequentierter Schul- und Kitaweg. Über die Einmündung in die gleichnamige Straße wird die Gemeinschaftsgrundschule Max - Halbe-Straße erreicht. Der Schulweg zur St. Franziskus Schule an der Herchenbachstraße erfolgt ebenfalls über den Mörsenbroicher Weg. Darüber hinaus ist der Eingang der Kita St. Franziskus-Xaverius (Mörsenbroicher Weg 4) direkt über den Hauptarm des Mörsenbroicher Wegs zugänglich, nicht etwa über die Stichstraße. Somit liegt eine sensible Einrichtung direkt am Mörsenbroicher Weg; durch die Anbindung zweier Grundschulen handelt es sich darüber hinaus um einen stark frequentierten Schulweg. Seite 2 Mit den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV -StVO) ist am 10. April 2025 der letzte Baustein für die Umsetzung der Reform des Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Nach Artikel 1, Nr. 22 b) wird Nummer XI wie folgt gefasst: „13 XI. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, - tagesstätten, -krippen, -horten, Spielplätzen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für Menschen mit Behinderungen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z. B. Wohnheime, Tageseinrichtungen oder Werkstätten) oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Br ing- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen an einem häufig genutzten Zugang zur Einrichtung, erhöhter Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist". Diese Voraussetzung ist allein durch den Eingang der Kita St. Franziskus-Xaverius gegeben. Ganz neu in der VwV-StVO enthalten sind die anschließenden Formulierungen unter 13a) zu Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen. Auch hier ist in der Regel jetzt auf Tempo 30 zu beschränken, insbesondere auch auf klassifizierten Straßen und Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Hochfrequentierte Schulwege werden so definiert, dass Straßenabschnitte eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben oder im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV stehen. Dies ist beim Mörsenbroicher Weg der Fall. Die beschriebenen Sachverhalte werden in der Informationsvorlage OVA/137/2024 nicht berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/121/2025