Antrag Aktenzeichen BV7/179/2026

Änderung einer Ladezone an der Grafenberger Allee 360 / Ecke Geibelstraße in zeitlich befristete Parkplätze - Antrag der Fraktionen von CDU und SPD -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 360 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 22. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die an der Grafenberger Allee 360 / Ecke Geibelstraße bestehende und beschilderte Ladezone auf einen Stellplatz zu beschränken und die verbleibenden Parkplätze in zeitlich befristete Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden umzuwandeln.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die seit kurzem bestehende Ausweisung einer Ladezone an der Grafenberger Allee 360 / Ecke Geibelstraße wird nach Beobachtung vor Ort nicht in dem vorgesehenen Umfang benötigt. Sie steht über weite Teile des Tages leer. Gleichzeitig besteht in dem Umfeld ein hoher Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher des Medizinischen Versorgungszentrums, der Praxen und Geschäfte in der Umgebung. Geschäftsinhaber bewerten die neue Einrichtung einer reinen Ladezone als Einzelhandels unfreundlich. Durch eine anteilige Umwandlung in befristete Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden kann die vorhandene Fläche flexibler genutzt werden, ohne die erforderlichen Lade- und Liefermöglichkeiten vollständig aufzuheben. Viele Autofahrer tragen das Risiko eines Ordnungsgeldes, wie sich anhand verteilter Verwarnungen durch das Ordnungsamt an dieser Stelle bereits nachvollziehen lässt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/179/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.11

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/179/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 22.09.2026 Fraktionen von CDU und SPD Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 06.10.2026 Betrifft: Änderung einer Ladezone an der Grafenberger Allee 360 / Ecke Geibelstraße in zeitlich befristete Parkplätze - Antrag der Fraktionen von CDU und SPD - Antrag: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die an der Grafenberger Allee 360 / Ecke Geibelstraße bestehende und beschilderte Ladezone auf einen Stellplatz zu beschränken und die verbleibenden Parkplätze in zeitlich befristete Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden umzuwandeln. Begründung: Die seit kurzem bestehende Ausweisung einer Ladezone an der Grafenberger Allee 360 / Ecke Geibelstraße wird nach Beobachtung vor Ort nicht in dem vorgesehenen Umfang benötigt. Sie steht über weite Teile des Tages leer. Gleichzeitig besteht in dem Umfeld ein hoher Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher des Medizinischen Versorgungszentrums, der Praxen und Geschäfte in der Umgebung. Geschäftsinhaber bewerten die neue Einrichtung einer reinen Ladezone als Einzelhandels unfreundlich. Durch eine anteilige Umwandlung in befristete Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden kann die vorhandene Fläche flexibler genutzt werden, ohne die erforderlichen Lade- und Liefermöglichkeiten vollständig aufzuheben. Viele Autofahrer tragen das Risiko eines Ordnungsgeldes, wie sich anhand verteilter Verwarnungen durch das Ordnungsamt an dieser Stelle bereits nachvollziehen lässt. gez. Martin Klein Ann-Marie Krems CDU SPD Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/179/2026