Antrag Aktenzeichen BV10/056/2025

Anwohnerparken in der Emil-Barth-Straße - Antrag der SPD-Fraktion -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Emil-Barth-Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der Bereich der Emil- Barth-Straße in Garath als Anwohnerparkgebiet ausgewiesen werden kann oder ob andere Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation möglich sind.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Aus der Anwohnerschaft der Emil-Barth-Straße ist der dringende Wunsch an die BV 10 herangetragen worden, sich für eine Anwohnerparkregelung in dieser Straße einzusetzen. Langjährige Anwohner:innen klagen darüber, dass sich die Parksituation in der Straße zunehmend verschlechtert habe und es für sie sehr schwierig bis unmöglich geworden sei, dort noch einen Parkplatz zu finden. Dies wird u.a. darauf zurückgeführt, dass viele Nutzer:innen von Firmenfahrzeugen dazu übergegangen seien, diese nicht bei ihrer Firma abstellen, sondern in der Nähe ihrer persönlichen Wohnadresse. Durch große Lieferfahrzeuge würde oft viel Parkraum in Anspruch genommen und teilweise durch organisierten Fahrzeugwechsel für längere Zeit belegt. Die Anwohner:innen wünschen sich aufgrund der sehr schwierigen Parkplatzsituation eine Anwohnerparkregelung für ihre Straße. Ihnen ist bewusst, dass dann für eine Nutzung zum Abstellen ihrer Fahrzeuge gebührenpflichtige Bewohnerparkausweise notwendig werden. Sollte aus gewichtigen Gründen eine Anwohnerparkregelung nicht umsetzbar sei n, wird um Prüfung gebeten, ob alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation in der Emil-Barth-Straße möglich sind.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Wo passiert das?

Emil-Barth-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV10/056/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.03.2025 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 25.03.2025 Betrifft: Anwohnerparken in der Emil-Barth-Straße - Antrag der SPD-Fraktion - Antrag: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der Bereich der Emil- Barth-Straße in Garath als Anwohnerparkgebiet ausgewiesen werden kann oder ob andere Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation möglich sind. Begründung: Aus der Anwohnerschaft der Emil-Barth-Straße ist der dringende Wunsch an die BV 10 herangetragen worden, sich für eine Anwohnerparkregelung in dieser Straße einzusetzen. Langjährige Anwohner:innen klagen darüber, dass sich die Parksituation in der Straße zunehmend verschlechtert habe und es für sie sehr schwierig bis unmöglich geworden sei, dort noch einen Parkplatz zu finden. Dies wird u.a. darauf zurückgeführt, dass viele Nutzer:innen von Firmenfahrzeugen dazu übergegangen seien, diese nicht bei ihrer Firma abstellen, sondern in der Nähe ihrer persönlichen Wohnadresse. Durch große Lieferfahrzeuge würde oft viel Parkraum in Anspruch genommen und teilweise durch organisierten Fahrzeugwechsel für längere Zeit belegt. Die Anwohner:innen wünschen sich aufgrund der sehr schwierigen Parkplatzsituation eine Anwohnerparkregelung für ihre Straße. Ihnen ist bewusst, dass dann für eine Nutzung zum Abstellen ihrer Fahrzeuge gebührenpflichtige Bewohnerparkausweise notwendig werden. Sollte aus gewichtigen Gründen eine Anwohnerparkregelung nicht umsetzbar sei n, wird um Prüfung gebeten, ob alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation in der Emil-Barth-Straße möglich sind. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/056/2025