Antrag Aktenzeichen BV1/242/2026

Basketballmöglichkeit auf dem Spielplatz Stephanienstraße - überfraktioneller Antrag

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stephanienstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 23. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, eine konkrete, technisch und rechtlich umsetzbare Lösung zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Varianten geprüft werden: 1.der Austausch des vorhandenen Fußballtors gegen ein für Fußball und Basketball zugelassenes Kombitor, 2.die Installation eines freistehenden Basketballkorbs beziehungsweise einer vergleichbaren Ballwurfanlage, 3.der Einsatz lärmmindernder Konstruktionen und Materialien, 4.alternative Standorte und Ausrichtungen innerhalb der vorhandenen Spielplatzfläche, mit denen mögliche Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Antrag“

Die Bezirksvertretung 1 bekräftigt ihren Beschluss vom 26.06.2026 (BV1/157/2026), auf dem Spielplatz Stephanienstraße eine Basketballmöglichkeit zu schaffen.

Die Verwaltung wird gebeten, eine konkrete, technisch und rechtlich umsetzbare Lösung zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Varianten geprüft werden: 1.der Austausch des vorhandenen Fußballtors gegen ein für Fußball und Basketball zugelassenes Kombitor, 2.die Installation eines freistehenden Basketballkorbs beziehungsweise einer vergleichbaren Ballwurfanlage, 3.der Einsatz lärmmindernder Konstruktionen und Materialien, 4.alternative Standorte und Ausrichtungen innerhalb der vorhandenen Spielplatzfläche, mit denen mögliche Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+6 weitere Themen

Vorgang · BV1/242/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.1

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
BV1/242/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 21.09.2026 SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion BÜ90/Die Grünen Peter Klein, Vertreter DIE LINKE Jennifer Scharpenberg, Vertreterin Volt Daniela Masberg-Eikelau, Vertreterin FDP der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 09.10.2026 Betrifft: Basketballmöglichkeit auf dem Spielplatz Stephanienstraße - überfraktioneller Antrag Antrag: Die Bezirksvertretung 1 bekräftigt ihren Beschluss vom 26.06.2026 (BV1/157/2026), auf dem Spielplatz Stephanienstraße eine Basketballmöglichkeit zu schaffen. Die Verwaltung wird gebeten, eine konkrete, technisch und rechtlich umsetzbare Lösung zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Varianten geprüft werden: 1.der Austausch des vorhandenen Fußballtors gegen ein für Fußball und Basketball zugelassenes Kombitor, 2.die Installation eines freistehenden Basketballkorbs beziehungsweise einer vergleichbaren Ballwurfanlage, 3.der Einsatz lärmmindernder Konstruktionen und Materialien, 4.alternative Standorte und Ausrichtungen innerhalb der vorhandenen Spielplatzfläche, mit denen mögliche Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können. Sollte die Verwaltung zu dem Ergebnis kommen, dass einzelne oder sämtliche Varianten nicht umsetzbar sind, wird sie gebeten, die jeweiligen rechtlichen, technischen und gegebenenfalls immissionsschutzrechtlichen Ausschlussgründe konkret und nachvollziehbar darzustellen. Dabei soll insbesondere erläutert werden, auf welcher konkreten Grundlage die vorhandene Nutzung mit einem Fußballtor an diesem Standort möglich ist, eine Nutzung für Basketball hingegen aufgrund von Lärmimmissionen ausgeschlossen wird. Begründung: Mit Beschluss vom 26.06.2026 hat die Bezirksvertretung 1 die Verwaltung gebeten, auf dem Spielplatz Stephanienstraße einen Basketballkorb zu installieren. Ausgangspunkt des Antrags war ein konkreter Bedarf, den die Leitung des aus ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vor Ort festgestellt und an die Politik herangetragen hat. Die zwischenzeitlich vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung beantwortet aus Sicht der Bezirksvertretung nicht hinreichend die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Basketballmöglichkeit am Standort realisiert werden kann. Nachvollziehbar ist, dass das nachträgliche Anschweißen eines Basketballkorbs an das vorhandene Fußballtor aus Gründen der Standsicherheit und der Herstellergarantie nicht möglich sein kann. Daraus folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass eine andere technische Lösung ausgeschlossen ist. So kommen beispielsweise eigens dafür konstruierte Fußball/Basketball-Kombitore oder freistehende Basketballkörbe, gegebenenfalls inklusive lärmmindernde Konstruktionen, in Betracht. Klärungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Begründung, eine Basketballmöglichkeit sei aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung und der damit verbundenen Lärmimmissionen nicht zulässig. Auf dem Spielplatz besteht bereits eine Möglichkeit zum Fußballspielen. Vor diesem Hintergrund sollte nachvollziehbar dargestellt werden, weshalb die Geräuschentwicklung durch Basketball am konkreten Standort anders zu bewerten ist als die bereits bestehende Ballspielnutzung. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber Geräusche, die auf Kinderspielplätzen und vergleichbaren Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, immissionsschutzrechtlich besonders privilegiert. § 22 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz stellt fest, dass entsprechende Geräuscheinwirkungen im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen. Auch § 3 Abs. 4 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW bewertet von Kindern ausgehende Geräusche als notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel sozialadäquat zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund erscheint eine konkrete Prüfung des Standorts, der vorgesehenen Nutzung und möglicher technischer Lösungen erforderlich. Der Verweis auf andere Basketballmöglichkeiten stellt aus Sicht der Bezirksvertretung derzeit keine ausreichende Lösung dar. Die genannten Basketballflächen auf einem Schulgelände sind aktuell nicht öffentlich zugänglich. Wann sich dies ändert, ist bislang nicht absehbar. Auch das geplante Angebot im WGZ-Bank-Park liegt deutlich außerhalb des unmittelbaren Umfelds des Zitty und des Spielplatzes Stephanienstraße. Gerade bei Angeboten für Kinder und jüngere Jugendliche sind Wohnortnähe sowie eine selbstständige und sichere Erreichbarkeit von besonderer Bedeutung. Ein Angebot in größerer Entfernung ist daher nicht ohne Weiteres mit einer Bewegungsmöglichkeit im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen gleichzusetzen. Die Bezirksvertretung hält deshalb an dem Ziel fest, für den vom festgestellten Bedarf eine konkrete Lösung zu finden. gez. Stefanie Widholm gez. Peter Klein gez. Missagh Ghasemigez. Jennifer Scharpenberg gez. Dagmar Wagnergez. Daniela Masberg-Eikelau Seite 2 Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/242/2026