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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582766.pdf
Published Time: 2026-04-08T06:09:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV5/051/2026
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.04.2026
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. April 2026
# Betrifft:
Gewerbe und Infrastruktur in Lohausen erhalten
(Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. April 2026)
1) Die Bezirksvertretung 5 bittet den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und
Regionale Zusammenarbeit in einem rund 1,7 ha großen Bereich an der
Niederrheinstraße 98 bis 126 (zwischen dem Gelände des EDEKA-Marktes und dem ev.
Kindergarten) Maßnahmen zu beraten und zu beschließen,
- die einen dauerhaften Bestandsschutz der dortigen Gewerbebetriebe ermöglichen
- und auch zukünftig kleinen und mittelständischen Betrieben dort die Ansiedlung
ermöglichen.
2) Dabei bittet die Bezirksvertretung 5 zu prüfen:
a) Ob die östlich der Niederrheinstraße befindliche Industrie- und Gewerbekernzone
auch auf den vorgenannten Bereich ausgeweitet werden kann, übereinstimmend mit
dem gültigen Flächennutzungsplan.
b) Ob die im vorgenannten Bereich immer wieder zum Verkauf angebotenen
Grundstücke zum Zwecke der Wirtschaftsförderung von der Stadt zum Verkehrswert
erworben werden können, um der Knappheit an Flächen für klein und mittelständische
Betriebe zu entgegnen.
c) Ob andere Maßnahmen zusätzlich geeignet wären zur Sicherung der gewerblichen
Nutzung im Bereich der Niederrheinstraße 98 bis 126.
Begründung:
Bereits mehrfach hat die Bezirksvertretung 5 Anfragen zu Immobilienverkäufen in Lohausen
durch den Flughafen Düsseldorf und die städtische Wohnungsgesellschaft gestellt. Im
Ergebnis wurde immer von Einzelfällen berichtet, die jedoch in der Summe der Jahre eine
signifikante Menge an Wohn- und Gewerbeimmobilien ergeben. Auch wurde eine
Vorbildwirkung derartiger Verkäufe für benachbarte Grundstücke nicht betrachtet, die jedoch
u.a. dazu führen kann, dass die Kaufpreisbereitschaft von Wohnungsbauinvestoren
preissensible Klein- und Mittelunternehmen verdrängt. Zuletzt hat die Verwaltung im
November 2025 auf die Frage nach dem Schutz des Gewerbes entlang der
Niederrheinstraße 98 bis 126 erläutert, dass sie eine Verdrängung der gewerblichen Nutzung
nicht stillschweigend in Kauf nimmt (BV5/178/2025). Seite 2
Auszug aus der Vorlage BV5/178/2025:
„Frage: Hat die Stadt Düsseldorf ihre Haltung zum Gewerbe beiderseits der
Niederrheinstraße in Lohausen geändert und nimmt sie eine Verdrängung der gewerblichen
Nutzung durch weitere Genehmigungen von Wohnraum stillschweigend in Kauf?
Antwort: Nein. Für den genannten Bereich an der Niederrheinstraße in Lohausen sind zum
einen der Fluchtlinienplan 5282/004 und zum anderen der Bebauungsplan 5282/020
rechtsverbindlich. Während der Fluchtlinienplan einen 6 Meter breiten Vorgartenbereich
entlang der Niederrheinstraße definiert, steuert der Bebauungsplan die Zulässigkeit von
Einzelhandelsbetrieben. Darüberhinausgehend ist die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß §
34 BauGB zu beurteilen.
Der östliche Bereich der Niederrheinstraße ist Teil der Flächenstrategie „Gewerbe- und
Industriekernzonen“ (Kategorie B), die auf die Sicherung von Gewerbeflächen abzielt. Somit
ist die Flächenentwicklung in diesem Bereich dem Erhalt gewerblicher Nutzungen und als
Pufferzone zwischen Industriebetrieben (hier: Flughafen) und sensibleren Nutzungen (zum
Beispiel Gemengelage westlich der Niederrheinstraße) vorbehalten.“
Die vorgenannte Antwort nennt leider keine Instrumente und Möglichkeiten, wie der weiteren
Verdrängung von Gewerbebetrieben in diesem Bereich entgegnet werden kann. Die
Bebauungsplanung bestimmt nur einen Vorgarten und verhindert das Ausufern von
Einzelhandel in diesen Bereich. Dieser Schutz ist für die ansässigen Unternehmen und das
Arbeitsplatzangebot und die angebotenen Leistungen in Lohausen unzureichend. Dies
zeigen aktuelle Verkaufsabsichten des Flughafens Düsseldorf und eine Unterschriftenliste für
den Erhalt eines KFZ-Betriebs an der Niederrheinstraße, die vor Kurzem ins Leben gerufen
wurde. Dabei ist der betreffende Bereich der Niederrheinstraße im Flächennutzungsplan der
Stadt Düsseldorf als Gewerbegebiet dargestellt. Der folgende Auszug aus dem
Flächennutzungsplan zeigt (blauer Marker) die Niederrheinstraße und die beiderseitige
Darstellung als Gewerbegebiet.
Quelle: Stadt Düsseldorf, maps.duesseldorf.de, aufgerufen am 07.04.2026 Seite 3
Die folgende Abbildung zeigt den im Antrag gemeinten Bereich Niederrheinstraße 98 bis 126
Da das Ziel des Erhalts von (klein und mittelgroßen) gewerblichen Nutzungen an der
Niederrheinstraße von der Verwaltung geteilt wird, sollen mit dem vorliegenden Antrag der
Verwaltung neue Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, dieses Ziel zu erreichen.
Weitere Begründung folgt in der Sitzung.
gez. Waldemar M. Fröhlich