Antrag Aktenzeichen BV5/051/2026

Gewerbe und Infrastruktur in Lohausen erhalten

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 26 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Bereits mehrfach hat die Bezirksvertretung 5 Anfragen zu Immobilienverkäufen in Lohausen durch den Flughafen Düsseldorf und die städtische Wohnungsgesellschaft gestellt. Im Ergebnis wurde immer von Einzelfällen berichtet, die jedoch in der Summe der Jahre eine signifikante Menge an Wohn- und Gewerbeimmobilien ergeben. Auch wurde eine Vorbildwirkung derartiger Verkäufe für benachbarte Grundstücke nicht betrachtet, die jedoch u.a. dazu führen kann, dass die Kaufpreisbereitschaft von Wohnungsbauinvestoren preissensible Klein- und Mittelunternehmen verdrängt. Zuletzt hat die Verwaltung im November 2025 auf die Frage nach dem Schutz des Gewerbes entlang der Niederrheinstraße 98 bis 126 erläutert, dass sie eine Verdrängung der gewerblichen Nutzung nicht stillschweigend in Kauf nimmt (BV5/178/2025).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV5/051/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 29

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582766.pdf Published Time: 2026-04-08T06:09:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV5/051/2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.04.2026 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. April 2026 # Betrifft: Gewerbe und Infrastruktur in Lohausen erhalten (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. April 2026) 1) Die Bezirksvertretung 5 bittet den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und Regionale Zusammenarbeit in einem rund 1,7 ha großen Bereich an der Niederrheinstraße 98 bis 126 (zwischen dem Gelände des EDEKA-Marktes und dem ev. Kindergarten) Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, - die einen dauerhaften Bestandsschutz der dortigen Gewerbebetriebe ermöglichen - und auch zukünftig kleinen und mittelständischen Betrieben dort die Ansiedlung ermöglichen. 2) Dabei bittet die Bezirksvertretung 5 zu prüfen: a) Ob die östlich der Niederrheinstraße befindliche Industrie- und Gewerbekernzone auch auf den vorgenannten Bereich ausgeweitet werden kann, übereinstimmend mit dem gültigen Flächennutzungsplan. b) Ob die im vorgenannten Bereich immer wieder zum Verkauf angebotenen Grundstücke zum Zwecke der Wirtschaftsförderung von der Stadt zum Verkehrswert erworben werden können, um der Knappheit an Flächen für klein und mittelständische Betriebe zu entgegnen. c) Ob andere Maßnahmen zusätzlich geeignet wären zur Sicherung der gewerblichen Nutzung im Bereich der Niederrheinstraße 98 bis 126. Begründung: Bereits mehrfach hat die Bezirksvertretung 5 Anfragen zu Immobilienverkäufen in Lohausen durch den Flughafen Düsseldorf und die städtische Wohnungsgesellschaft gestellt. Im Ergebnis wurde immer von Einzelfällen berichtet, die jedoch in der Summe der Jahre eine signifikante Menge an Wohn- und Gewerbeimmobilien ergeben. Auch wurde eine Vorbildwirkung derartiger Verkäufe für benachbarte Grundstücke nicht betrachtet, die jedoch u.a. dazu führen kann, dass die Kaufpreisbereitschaft von Wohnungsbauinvestoren preissensible Klein- und Mittelunternehmen verdrängt. Zuletzt hat die Verwaltung im November 2025 auf die Frage nach dem Schutz des Gewerbes entlang der Niederrheinstraße 98 bis 126 erläutert, dass sie eine Verdrängung der gewerblichen Nutzung nicht stillschweigend in Kauf nimmt (BV5/178/2025). Seite 2 Auszug aus der Vorlage BV5/178/2025: „Frage: Hat die Stadt Düsseldorf ihre Haltung zum Gewerbe beiderseits der Niederrheinstraße in Lohausen geändert und nimmt sie eine Verdrängung der gewerblichen Nutzung durch weitere Genehmigungen von Wohnraum stillschweigend in Kauf? Antwort: Nein. Für den genannten Bereich an der Niederrheinstraße in Lohausen sind zum einen der Fluchtlinienplan 5282/004 und zum anderen der Bebauungsplan 5282/020 rechtsverbindlich. Während der Fluchtlinienplan einen 6 Meter breiten Vorgartenbereich entlang der Niederrheinstraße definiert, steuert der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben. Darüberhinausgehend ist die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Der östliche Bereich der Niederrheinstraße ist Teil der Flächenstrategie „Gewerbe- und Industriekernzonen“ (Kategorie B), die auf die Sicherung von Gewerbeflächen abzielt. Somit ist die Flächenentwicklung in diesem Bereich dem Erhalt gewerblicher Nutzungen und als Pufferzone zwischen Industriebetrieben (hier: Flughafen) und sensibleren Nutzungen (zum Beispiel Gemengelage westlich der Niederrheinstraße) vorbehalten.“ Die vorgenannte Antwort nennt leider keine Instrumente und Möglichkeiten, wie der weiteren Verdrängung von Gewerbebetrieben in diesem Bereich entgegnet werden kann. Die Bebauungsplanung bestimmt nur einen Vorgarten und verhindert das Ausufern von Einzelhandel in diesen Bereich. Dieser Schutz ist für die ansässigen Unternehmen und das Arbeitsplatzangebot und die angebotenen Leistungen in Lohausen unzureichend. Dies zeigen aktuelle Verkaufsabsichten des Flughafens Düsseldorf und eine Unterschriftenliste für den Erhalt eines KFZ-Betriebs an der Niederrheinstraße, die vor Kurzem ins Leben gerufen wurde. Dabei ist der betreffende Bereich der Niederrheinstraße im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf als Gewerbegebiet dargestellt. Der folgende Auszug aus dem Flächennutzungsplan zeigt (blauer Marker) die Niederrheinstraße und die beiderseitige Darstellung als Gewerbegebiet. Quelle: Stadt Düsseldorf, maps.duesseldorf.de, aufgerufen am 07.04.2026 Seite 3 Die folgende Abbildung zeigt den im Antrag gemeinten Bereich Niederrheinstraße 98 bis 126 Da das Ziel des Erhalts von (klein und mittelgroßen) gewerblichen Nutzungen an der Niederrheinstraße von der Verwaltung geteilt wird, sollen mit dem vorliegenden Antrag der Verwaltung neue Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, dieses Ziel zu erreichen. Weitere Begründung folgt in der Sitzung. gez. Waldemar M. Fröhlich

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/051/2026