Antrag Aktenzeichen BV7/059/2026

Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 08:00 Uhr - Antrag des Bezirksvertreters Herrn Kiel (FDP) -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 5. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die BV7 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 7 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark begrenzt. Durch die zeitliche Beschränkung wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen. Da die Stadtwerke Düsseldorf zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr keine Stand- oder Blockiergebühren erheben, entstehen in diesem Zeitraum dort keine zusätzlichen Kosten. Für eine einheitliche und widerspruchsfreie Regelung ist jedoch sicherzustellen, dass auch andere Betreiber, wie im Antrag gefordert, in diesem Zeitraum auf entsprechende Gebühren verzichten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/059/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.3

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/059/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.03.2026 André Kiel (FDP) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.03.2026 Betrifft: Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 08:00 Uhr - Antrag des Bezirksvertreters Herrn Kiel (FDP) - Antrag: Die BV7 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 7 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. Begründung: In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark begrenzt. Durch die zeitliche Beschränkung wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen. Da die Stadtwerke Düsseldorf zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr keine Stand- oder Blockiergebühren erheben, entstehen in diesem Zeitraum dort keine zusätzlichen Kosten. Für eine einheitliche und widerspruchsfreie Regelung ist jedoch sicherzustellen, dass auch andere Betreiber, wie im Antrag gefordert, in diesem Zeitraum auf entsprechende Gebühren verzichten. gez.: André Kiel Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/059/2026