Antrag Aktenzeichen BV10/062/2026

Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr - Antrag von Herrn Butzke (FDP) -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 20a · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die BV 10 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 10 (Garath/Hellerhof) zu prüfen, ob E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann dort parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang (mehr) stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur, aber ein erhöhter Parkdruck in den Wohnquartieren. Derzeit werden Stand- bzw. Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. Daher kann dies nur in Abstimmung mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur erfolgen. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark limitiert. Durch die zeitliche Beschränkung in den Nachtstunden wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/062/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.10

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV10/062/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.03.2026 Thomas Butzke (FDP) in der Bezirksvertretung10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.03.2026 Betrifft: Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr - Antrag von Herrn Butzke (FDP) - Antrag: Die BV 10 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 10 (Garath/Hellerhof) zu prüfen, ob E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann dort parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang (mehr) stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Begründung: In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur, aber ein erhöhter Parkdruck in den Wohnquartieren. Derzeit werden Stand- bzw. Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. Daher kann dies nur in Abstimmung mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur erfolgen. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark limitiert. Durch die zeitliche Beschränkung in den Nachtstunden wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen. Seite 2

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Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/062/2026