Antrag Aktenzeichen BV10/055/2026

Prüfung der Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Entfernung von Stickern und Aufklebern im Stadtteil Garath - Antrag der AfD-Fraktion -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 20a · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 12. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und der Bezirksvertretung 10 über das Prüfergebnis einschließlich möglicher Umsetzungsvarianten und eines Kostenrahmens zu berichten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, Laternenmasten, Verkehrszeichen, Schaltkästen, öffentliche Hinweisschilder sowie vergleichbare öffentliche Einrichtungen im Stadtteil Garath regelmäßig von Stickern und Aufklebern zu befreien, 2. ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters - beispielsweise im Rahmen eines regelmäßigen Pflege- oder Wartungsvertrages - gegenüber einer Durchführung durch städtische Kräfte wirtschaftliche oder organisatorische Vorteile bietet, 3. in welchen zeitlichen Intervallen eine solche Reinigung sinnvoll durchgeführt werden könnte und wie eine praktische Umsetzung im Stadtteil Garath erfolgen könnte.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im gesamten Stadtteil Garath ist vermehrt festzustellen, dass Laternenmasten, Verkehrszeichen, Verteilerkästen sowie weitere öffentliche Einrichtungen mit Stickern und Aufklebern beklebt werden. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Stadtteils deutlich und vermittelt im öffentlichen Raum einen ungepflegten Eindruck. Neben der optischen Beeinträchtigung kann eine starke Beklebung insbesondere bei Verkehrszeichen auch deren Erkennbarkeit einschränken. Eine regelmäßige und systematische Entfernung solcher Aufkleber kann daher einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit, Ordnung und Attraktivität des Stadtteils leisten. Da die Entfernung erfahrungsgemäß zeit- und personalintensiv ist, soll geprüft werden, welche organisatorischen Möglichkeiten bestehen und ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen könnte.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/055/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.8

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV10/055/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.03.2026 AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.03.2026 Betrifft: Prüfung der Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Entfernung von Stickern und Aufklebern im Stadtteil Garath - Antrag der AfD-Fraktion - Antrag: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und der Bezirksvertretung 10 über das Prüfergebnis einschließlich möglicher Umsetzungsvarianten und eines Kostenrahmens zu berichten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, Laternenmasten, Verkehrszeichen, Schaltkästen, öffentliche Hinweisschilder sowie vergleichbare öffentliche Einrichtungen im Stadtteil Garath regelmäßig von Stickern und Aufklebern zu befreien, 2. ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters - beispielsweise im Rahmen eines regelmäßigen Pflege- oder Wartungsvertrages - gegenüber einer Durchführung durch städtische Kräfte wirtschaftliche oder organisatorische Vorteile bietet, 3. in welchen zeitlichen Intervallen eine solche Reinigung sinnvoll durchgeführt werden könnte und wie eine praktische Umsetzung im Stadtteil Garath erfolgen könnte. Begründung: Im gesamten Stadtteil Garath ist vermehrt festzustellen, dass Laternenmasten, Verkehrszeichen, Verteilerkästen sowie weitere öffentliche Einrichtungen mit Stickern und Aufklebern beklebt werden. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Stadtteils deutlich und vermittelt im öffentlichen Raum einen ungepflegten Eindruck. Neben der optischen Beeinträchtigung kann eine starke Beklebung insbesondere bei Verkehrszeichen auch deren Erkennbarkeit einschränken. Eine regelmäßige und Seite 2 systematische Entfernung solcher Aufkleber kann daher einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit, Ordnung und Attraktivität des Stadtteils leisten. Da die Entfernung erfahrungsgemäß zeit- und personalintensiv ist, soll geprüft werden, welche organisatorischen Möglichkeiten bestehen und ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen könnte.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/055/2026