Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/063/2026

Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/024/2026 vom 24.02.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 20a · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 12. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - Eine Ausnahmegenehmigung für eine geringe Einbautiefe (analog Gehwege) - Eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - Eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft Hierzu teilt die Servicestelle digitale Infrastruktur des Dezernat es für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice Folgendes mit : Zu 1. Es wurde darum gebeten zu prüfen, ob eine Klassifizierung der Verkehrsmischfläche zu einem Gehweg möglich ist, um die geforderten Einbautiefen beim Aufgrabungsprozess verringern zu können: Dies ist nicht möglich. Die Fläche, die als Straße zur potentiellen Befahrung aller in der EU für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen dient, bedarf einer entsprechenden Klassifizierung mit den vorgegebenen Aufbaustärken. Um die gebotene Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten werden die Vorgaben der allgemeinen Regeln der Technik durch den Wegebaulastträger entsprechend angewendet. Das Amt für Verkehrsmanagement steht bereits mit der Telekom zur Legung der Leitungen in Mindertiefe und mit einem schmaleren Grabenprofil im Austausch. Das benannte Verfahren des Trenching ist eine anerkannte Regelbauweise die, nach entsprechender vorbereitender Planung, zum Einsatz kommen kann. Das Amt für Verkehrsmanagement war selbst an der Erstellung des Regelwerkes beteiligt und unterstützt diesen Ansatz, lehnt jedoch Abweichungen davon ab. Folgeschäden daraus müssten dann zu Lasten des Steuerzahlers korrigiert werden, so dass im Sinne der richtigen und nachhaltigen Verwendung von Steuergeldern ein erhöhter Aufwand während des Aufgrabungsprozesses gerechtfertigt ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/063/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen ansehen

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.6

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV10/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/024/2026 vom 24.02.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 24.03.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - Eine Ausnahmegenehmigung für eine geringe Einbautiefe (analog Gehwege) - Eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - Eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft Hierzu teilt die Servicestelle digitale Infrastruktur des Dezernat es für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice Folgendes mit : Zu 1. Es wurde darum gebeten zu prüfen, ob eine Klassifizierung der Verkehrsmischfläche zu einem Gehweg möglich ist, um die geforderten Einbautiefen beim Aufgrabungsprozess verringern zu können: Dies ist nicht möglich. Die Fläche, die als Straße zur potentiellen Befahrung aller in der EU für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen dient, bedarf einer entsprechenden Klassifizierung mit den vorgegebenen Aufbaustärken. Um die gebotene Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten werden die Vorgaben der allgemeinen Regeln der Technik durch den Wegebaulastträger entsprechend angewendet. Das Amt für Verkehrsmanagement steht bereits mit der Telekom zur Legung der Leitungen in Mindertiefe und mit einem schmaleren Grabenprofil im Austausch. Das benannte Verfahren des Trenching ist eine anerkannte Regelbauweise die, nach Seite 2 entsprechender vorbereitender Planung, zum Einsatz kommen kann. Das Amt für Verkehrsmanagement war selbst an der Erstellung des Regelwerkes beteiligt und unterstützt diesen Ansatz, lehnt jedoch Abweichungen davon ab. Folgeschäden daraus müssten dann zu Lasten des Steuerzahlers korrigiert werden, so dass im Sinne der richtigen und nachhaltigen Verwendung von Steuergeldern ein erhöhter Aufwand während des Aufgrabungsprozesses gerechtfertigt ist. Zu 2. Die vorgeschlagene Alternative hält der Überprüfung zur Einhaltung der Sicherheits- und Unterhaltungskriterien nach den Regeln der Technik nicht stand. Zu 3. Zunächs t möchte die Verwaltung darauf a ufmerksam machen, dass die Straßenbeleuchtungsanlagen in Düsseldorf im Rahmen eines umfänglichen Beleuchtungsvertrages durch den städtischen Vertragspartner, die Stadtwerke Düsseldorf AG, betrieben wird. Eigentümerin ist die Landeshauptstadt Düsseldorf und das zuständige Fachamt ist das Amt für Verkehrsmanagement. Die meisten Bestandsmaste und zugehörige Fundamente der Straßenbeleuchtungsanlagen sind statisch für die Aufnahme von Zuglasten nicht ausgelegt und eine Nutzung der Maste als Tragsystem für Glasfaserleitungen somit technisch ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Maste mit geringer Höhe (bis 6m), so dass für die beschriebene Zielsetzung einer Nutzung in den schmalen, engen Wohnstraßen nicht möglich ist.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/063/2026