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JHA/063/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse
gGmbH
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch,
8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - rückwirkend zum 01.08.2026 - die
Verlängerung der befristeten Anerkennung des Trägers „Angermäuse gGmbH" zum
Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2027.
Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen
ausgesprochen:
1.Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung berichtet der Träger
unaufgefordert über den Fortschritt der Planung sowie der Tätigkeit ab
Aufnahme des Betriebes. Der Bericht erfolgt in Form eines Sachberichtes
schriftlich gegenüber der Verwaltung des Amtes für Soziales und Jugend bis
zum 30.04.2027.
2.Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
3.Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 27 Abs. 4 AGKJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen
haben oder nicht mehr vorliegen.
Sachdarstellung:
Die „Angermäuse gGmbH" wurde am 28.09.2021 gegründet und der
Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. In seiner Sitzung am 17.01.2024 sowie
17.09.2025 hatte der Jugendhilfeausschuss den Träger jeweils für ein Jahr befristet
anerkannt. Eine weitere Befristung ergibt sich daraus, dass die Fertigstellung der
Tageseinrichtung für Kinder (Neubau) nunmehr für das Kiga-Jahr 2026/2027 geplant
ist.
Der Träger berichtete der Verwaltung im vergangenen Zeitraum der Befristung
rechtzeitig über das Fortschreiten des Kitaprojektes. Die Bauarbeiten schreiten gut
voran, der Rohbau ist bereits fertiggestellt.
Die Inbetriebnahme der Tageseinrichtung für Kinder ist im Kindergartenjahr
2026/2027 geplant.
Als erste Geschäftsführer der Gesellschaft „Angermäuse gGmbH" wurden Frau
Khadija Dommen und Herr Richard Pratt bestellt. Frau Dommen betreibt seit über 10
Jahren eine U3-Kindertagespflegestelle im Akazienweg 14 in Angermund. Hieraus
entstand Anfang 2021 die Idee die Kindertageseinrichtung "Angermäuse" entstehen
zu lassen.
Nach Gesprächen mit der Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf
wurde im Juni 2021 der Bedarf für eine zweigruppige Kindertagesrichtung (eine T2
Gruppe für Kinder unter drei Jahren und einer T3 Gruppe für Kinder im Alter von drei
Jahren bis zum Schuleintritt) sowie einer Großtagespflege in Angermund bestätigt.
Die Einrichtung wird sich am Standort Akazienweg 4, 40489 Düsseldorf auf einem
insgesamt rund 2.200 qm großen Grundstück befinden. Das Außengelände umfasst
rund 1.160 qm. Ein umfassendes Lärmschutzkonzept stellt sicher, dass alle
Schallgrenzwerte im Innen- und Außenbereich unterschritten werden, da das
Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg liegt. Ein
entsprechender Nachweis erfolgte durch ein Schallschutzgutachten eines
Ingenieurbüros.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung von
Kindertagesstätten sowie Tages-/Großtagespflegestellen im Rahmen der Jugendhilfe
im Sinne der §§ 1, 2 SGB VIII.
Seitens des Trägers wurden der Verwaltung bereits bei der ersten Anerkennung der
Auszug aus dem Handelsregister, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie
sämtliche weitere notwendigen Unterlagen und ergänzende Angaben (gem.
„Workshop zur Anerkennung" am 29.01.2021) vorgelegt. Zwischenzeitlich konnte
schon jetzt eine pädagogische Leitung gefunden werden, die parallel zur
Baumaßnahme den Betrieb der Einrichtung mit aufbaut.
Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die befristete Anerkennung
zuzustimmen.
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