Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/063/2026

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 10. August 2026veröffentlicht

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  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch,
  • Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die befristete Anerkennung

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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JHA/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - rückwirkend zum 01.08.2026 - die Verlängerung der befristeten Anerkennung des Trägers „Angermäuse gGmbH" zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2027. Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1.Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung berichtet der Träger unaufgefordert über den Fortschritt der Planung sowie der Tätigkeit ab Aufnahme des Betriebes. Der Bericht erfolgt in Form eines Sachberichtes schriftlich gegenüber der Verwaltung des Amtes für Soziales und Jugend bis zum 30.04.2027. 2.Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 3.Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 27 Abs. 4 AGKJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Sachdarstellung: Die „Angermäuse gGmbH" wurde am 28.09.2021 gegründet und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. In seiner Sitzung am 17.01.2024 sowie 17.09.2025 hatte der Jugendhilfeausschuss den Träger jeweils für ein Jahr befristet anerkannt. Eine weitere Befristung ergibt sich daraus, dass die Fertigstellung der Tageseinrichtung für Kinder (Neubau) nunmehr für das Kiga-Jahr 2026/2027 geplant ist. Der Träger berichtete der Verwaltung im vergangenen Zeitraum der Befristung rechtzeitig über das Fortschreiten des Kitaprojektes. Die Bauarbeiten schreiten gut voran, der Rohbau ist bereits fertiggestellt. Die Inbetriebnahme der Tageseinrichtung für Kinder ist im Kindergartenjahr 2026/2027 geplant. Als erste Geschäftsführer der Gesellschaft „Angermäuse gGmbH" wurden Frau Khadija Dommen und Herr Richard Pratt bestellt. Frau Dommen betreibt seit über 10 Jahren eine U3-Kindertagespflegestelle im Akazienweg 14 in Angermund. Hieraus entstand Anfang 2021 die Idee die Kindertageseinrichtung "Angermäuse" entstehen zu lassen. Nach Gesprächen mit der Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde im Juni 2021 der Bedarf für eine zweigruppige Kindertagesrichtung (eine T2 Gruppe für Kinder unter drei Jahren und einer T3 Gruppe für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt) sowie einer Großtagespflege in Angermund bestätigt. Die Einrichtung wird sich am Standort Akazienweg 4, 40489 Düsseldorf auf einem insgesamt rund 2.200 qm großen Grundstück befinden. Das Außengelände umfasst rund 1.160 qm. Ein umfassendes Lärmschutzkonzept stellt sicher, dass alle Schallgrenzwerte im Innen- und Außenbereich unterschritten werden, da das Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg liegt. Ein entsprechender Nachweis erfolgte durch ein Schallschutzgutachten eines Ingenieurbüros. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten sowie Tages-/Großtagespflegestellen im Rahmen der Jugendhilfe im Sinne der §§ 1, 2 SGB VIII. Seitens des Trägers wurden der Verwaltung bereits bei der ersten Anerkennung der Auszug aus dem Handelsregister, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie sämtliche weitere notwendigen Unterlagen und ergänzende Angaben (gem. „Workshop zur Anerkennung" am 29.01.2021) vorgelegt. Zwischenzeitlich konnte schon jetzt eine pädagogische Leitung gefunden werden, die parallel zur Baumaßnahme den Betrieb der Einrichtung mit aufbaut. Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die befristete Anerkennung zuzustimmen. Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/063/2026