Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schadowstraße 17 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug14Dokumente22. September 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5576/078 aus dem Jahr 1990, der ein Kerngebiet (MK 2) festsetzt. Zulässig sind hier unter anderem Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Beherbergungsstätten, Wohnen sowie Anlagen für sportliche Zwecke. Im B-Plan sind Festsetzungen zu Bepflanzungen definiert. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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APS/090/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Schadowstraße 17, 21 - Revitalisierung des Büro- und Geschäftshauses
einschließlich Aufstockung mit Hotelnutzung sowie Wohnungen für Studenten
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
14.10.2026Entscheidung
Stadtentwicklung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5576/078 aus dem
Jahr 1990, der ein Kerngebiet (MK 2) festsetzt. Zulässig sind hier unter anderem Geschäfts-
und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Beherbergungsstätten, Wohnen sowie Anlagen
für sportliche Zwecke. Im B-Plan sind Festsetzungen zu Bepflanzungen definiert. Im Übrigen
erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Derzeit ist der Bebauungsplan 01/029 in Aufstellung. Er soll als einfacher Bebauungsplan
gemäß § 30 Absatz 3 BauGB erarbeitet werden. Damit wird dieser den vorgenannten
Bebauungsplan Nr. 5576-078 ergänzen und im Wesentlichen die maximale Gebäudehöhen
im gesamten Gebäudeblock regeln.
Gegenstand dieses Bauantrages ist der Umbau und die Aufstockung des Büro - und
Geschäftshauses in der Schadowstraße 17-21, welches mit den Schadow Arkaden
verbunden ist. Das Gebäude wird aktuell als Büro- und Geschäftshaus mit
Einzelhandelsflächen und Wohnungen genutzt. Es soll revitalisiert, aufgestockt und durch
eine Hotelnutzung, sowie Wohnungen für Studenten ergänzt werden.
Für das Gebäude ist eine komplette Entkernung der oberirdischen Geschosse sowie der
Rückbau des 4.OG inklusive Dach entlang der Schadowstraße geplant. Zur Schadowstraße
soll das Gebäude um zwei Geschosse zuzüglich Dachgeschoss aufgestockt werden.
Mit der Aufstockung des Vorderhauses und der Technik-Einhausung mit einer maximalen
Höhe von 31,30 m übernimmt das Gebäude die Gebäudehöhe des benachbarten Gebäudes
Schadowstraße 17. Das heutige P&C Gebäude ist insgesamt höher.
Der Betrieb in den Schadow Arkaden wird während der Revitalisierungsphase teilweise
aufrechterhalten: Dies betrifft die Tiefgarage in den Untergeschossen 2-4, die Ladenstraße
im Erdgeschoss sowie die Verkaufsflächen zur Schadowstraße im Erdgeschoss und 1.
Obergeschoss.
In den darüber liegenden Geschossen folgen gewerbliche Nutzungen wie ein Fitnessstudio,
ergänzt durch zehn Apartments für Studierende sowie einen Beherbergungsbetrieb mit rund
60 Zimmern.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
durch die Baugenehmigung (gemäß § 34 BauGB) wesentliche städtebauliche
Gesichtspunkte berührt werden und die geplante Hotelnutzung eine überbezirkliche
Bedeutung hat.
Begründung:
Das Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Blockbebauung und die
umliegenden Gebäude ein.
Ausnahmen und Befreiungen sind nicht erforderlich.
Die geplanten Nutzungen als Büro- und Geschäftshaus mit Fitnessstudio,
Beherbergungsstätte und Wohnungen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans
und sind somit zulässig.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben mit seiner geplanten
vier- bis sechsgeschossigen Bauweise (IV bis VI Vollgeschosse) und einer Gebäudehöhe
von 31,30 m in die nähere Umgebung ein. Die gestaffelte Höhenentwicklung passt sich an
das unmittelbare Umfeld an. Durch das Aufbrechen längerer Gebäude- und Dachkanten
sowie die vertikale Gliederung des Gesamtvolumens werden die typischen städtebaulichen
Strukturen der Umgebung aufgenommen.
Aus städtebaulicher und planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Bezüglich der Gebäudehöhen entsprich das Projekt den Planungszielen des im
Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 01/029 („Berliner Allee 1 (P&C)".
Hinsichtlich der Bauweise fügt sich das Vorhaben ein; das Grundstück ist, analog zur
gesamten Blockbebauung, vollständig überbaut. Die für das Quartier charakteristische
geschlossene Bauweise wird durch die Revitalisierung als flächendeckende Bebauung
gewahrt und fortgeführt.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben werden die erforderlichen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze in der
eigenen Tiefgarage nachgewiesen.
Seite 2
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Auszug aus Bebauungsplan 5576-078
Aufstellungsbeschluss 01_029
Grundriss DG
Ansicht Schadowstraße
Ansicht Hinterhaus
Schnitt AA
Vergleich Baukubatur
Vergleich Nutzungsaufteilung
Vergleich Aufstockung Rückseite
Visualisierung Schadowstraße
Seite 3
Auszug aus Bebauungsplan 5576-078 als Text anzeigen
Title: Ausschnitt drucken
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599142.pdf
Published Time: Wed, 30 Sep 2026 12:20:04 GMT
Number of Pages: 1
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Aufstellungsbeschluss 01_029 als Text anzeigen
Title: 00599143.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599143.pdf
Published Time: Wed, 30 Sep 2026 12:20:26 GMT
Number of Pages: 1
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Title: S17_Bauantrag DIN A3 Anonym 2026-07-31.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599150.pdf
Published Time: Wed, 30 Sep 2026 12:22:33 GMT
Number of Pages: 1
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Visualisierung Schadowstraße als Text anzeigen
Title: S17_Bauantrag DIN A3 Anonym 2026-07-31.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599151.pdf
Published Time: Wed, 30 Sep 2026 12:22:51 GMT
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