Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/134/2026

Bauantrag für Neubau von Mehrfamilienhäusern in Düsseldorf

Amtlicher Titel: Bauantrag, Walzwerkstraße 3,5 – Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern sowie einer Tiefgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walzwerkstraße 3 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 9Dokumente 18. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 9 entscheidet am 3. Juli 2026 über den Bauantrag für zwei Mehrfamilienhäuser und eine Tiefgarage an der Walzwerkstraße 3,5. Der Antrag trägt die Referenznummer BV9/134/2026.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 9 berät am 3. Juli 2026 um 16:00 Uhr über den Bauantrag für zwei Mehrfamilienhäuser und eine Tiefgarage an der Walzwerkstraße 3,5. Der Antrag liegt unter der Referenznummer BV9/134/2026 vor. Die Entscheidung erfolgt in einer öffentlichen Sitzung.

Hintergrund

Der Bauantrag umfasst den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern sowie einer Tiefgarage. Solche Projekte sind wichtig für die Schaffung von Wohnraum in Düsseldorf.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung könnte Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung und Wohnraumsituation in der Umgebung haben. Eine Genehmigung würde den Bau des Projekts ermöglichen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauantrag für zwei Mehrfamilienhäuser und Tiefgarage
  • Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 3. Juli 2026
  • Referenznummer des Antrags: BV9/134/2026

Themen

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Vorgang · BV9/134/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Lageplan Haus A-D · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Aussenanlagenplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Grundriss EG Haus A-B · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Ansichten Haus A-B · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Ansichten Haus C-D · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    BV9_118_2022 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Sitzung · TOP 6.3

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590460.pdf Published Time: 2026-06-22T15:39:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/134/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Walzwerkstraße 3,5 – Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern sowie einer Tiefgarage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 03.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der Geschossigkeit und der Bauweise. Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 10.6.2022 dem Projekt inklusive der erforderlichen Befreiungen zugestimmt (BV9/118/2022). Das Vorhaben soll nunmehr modifiziert umgesetzt werden. Dazu sind weiterhin die Befreiungen aus der Vorlage BV9/118/2022 zu erteilen. Zusätzlich ist eine Befreiung von der geschlossenen Bauweise erforderlich, da das Hofgebäude vom straßenseitigen Gebäude abgerückt errichtet werden soll. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² und des Bauvolumens von mehr als 7000 m³ fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Gegen die Erteilung der Befreiungen, inklusive der Art der Nutzung, aus der oben genannten Vorlage bestehen weiterhin keine Bedenken. Städtebaulich bleibt die geschlossene Bauweise straßenseitig erhalten. Die Befreiung von der geschlossenen Bauweise im rückwärtigen Bereich ermöglicht optimierte Grundrisse für die zu errichtenden Wohnungen. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die notwendigen Stellplätze sind in der Tiefgarage auf dem Grundstück nachgewiesen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Haus A-D Aussenanlagenplan Grundriss EG Haus A-B Ansichten Haus A-B Ansichten Haus C-D BV9_118_2022
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Title: Z09 - ANSICHTEN HAUS A-B 2026-04-28_10 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590839.pdf Published Time: Mon, 22 Jun 2026 07:20:55 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BAUANTRAG LEISTUNGSPHASE > MASSTAB > GEZEICHNET > DATUM > GEPRÜFT > BLATTGRÖSSE ENTWURFSVERFASSENDE: BAUHERRSCHAFT: Der Entwurf ist geistiges Eigentum des Planers und urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Planverfassers. Bei Mißbrauch bleiben rechtliche Schritte vorbehalten. DIES IST KEINE AUSFÜHRUNGSPLANUNG BEI DER AUSFÜHRUNGSPLANUNG BITTE ALLE MASSEN VOR ORT PRÜFEN 1 : 100 > siehe unten > BAUTEIL-NR. INDEX GEWERK VERFASSER BLATT-NR. PROJEKT-NR. # A-D VERTEILER > PROJEKT: > BAUHERR: ÄNDERUNGEN DATUM GEZEICHNET > ENTWURFSPLANUNG: > ZEICHNUNG: STAHLBETON DÄMMUNG WAND LEGENDE : MANÖVERBEREICH FÜR ROLLSTUHL > 1,20 m. 1,20 m DUSCHBEREICHE EBENERDIG 120 / 120 cm NASSBEREICHE BAD/WC LOGGIA USW > 1,20 m. 1,20 m RAUCHMELDER SAMMELSTELLE FEUERLÖSCHER FLUCHTWEG FLUCHTRICHTUNG # R > N 2.RW=.2.RETTUNGSWEG RR=REGENROHR BE=BODENEINLAUF FB=FEUERBESTÄNDIG HFH= HOCHFEUERHEMMEND DST= DICHT SCHLIESSENDE FH-RD Feuerhemmend Rauchdicht BW FB (A+M) BRANDWAND BBW FB (A+M) BAUART BRANDWAND 23.12.2025 AR = ABSTELLRAUM TÜREN IN DEN WOHNUNGEN = 1.01/2.05 0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 34 WE & 12 WE sowie einer Tiefgarage mit 33 PKW-Stellplätzen Walzwerkstr. 3 - 9 , D-40599 Düsseldorf 37.12 # STRASSENANSICHT , HAUS A-B > 13.12 4.10 1.66 > 30 ±0.00 +13.12 +17.22 +18.88 +41.90 +55.02 +59.12 +60.78 MANSARDKNICK FIRST TRAUFEHÖHE 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF Harte Bedachung Harte Bedachung Harte Bedachung 2.RW AF 2.RW AF Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > 92 > 18.88 > 92 > 92 > 92 FIRST TRAUFE +41.90 +55.48 +56.93 5 +60.78 +41.90 +55.48 +60.78 ±0.00 +13.58 +18.88 > 18.89 > 30 Harte bedachung Harte bedachung > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar # HOFANSICHT , HAUS A-B # STRASSENANSICHT (NORD-WEST) # ANSICHT (SÜD-OST) HAUS - A & B # 9 Y/G = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2026
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Title: Z10 - ANSICHTEN 2-4-5 HAUS A-B 2026-04-28_11 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590840.pdf Published Time: Mon, 22 Jun 2026 07:21:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BAUANTRAG LEISTUNGSPHASE MASSTAB GEZEICHNET DATUM GEPRÜFT BLATTGRÖSSE ENTWURFSVERFASSENDE: BAUHERRSCHAFT: Der Entwurf ist geistiges Eigentum des Planers und urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Planverfassers. Bei Mißbrauch bleiben rechtliche Schritte vorbehalten. DIES IST KEINE AUSFÜHRUNGSPLANUNG BEI DER AUSFÜHRUNGSPLANUNG BITTE ALLE MASSEN VOR ORT PRÜFEN 1 : 100 siehe unten BAUTEIL-NR. INDEX GEWERK VERFASSER BLATT-NR. PROJEKT-NR. # A-D VERTEILER PROJEKT: BAUHERR: ÄNDERUNGEN DATUM GEZEICHNET ENTWURFSPLANUNG: ZEICHNUNG: STAHLBETON DÄMMUNG WAND LEGENDE : MANÖVERBEREICH FÜR ROLLSTUHL > 1,20 m. 1,20 m DUSCHBEREICHE EBENERDIG 120 / 120 cm NASSBEREICHE BAD/WC LOGGIA USW > 1,20 m. 1,20 m RAUCHMELDER SAMMELSTELLE FEUERLÖSCHER FLUCHTWEG FLUCHTRICHTUNG # R > N 2.RW=.2.RETTUNGSWEG RR=REGENROHR BE=BODENEINLAUF FB=FEUERBESTÄNDIG HFH= HOCHFEUERHEMMEND DST= DICHT SCHLIESSENDE FH-RD Feuerhemmend Rauchdicht BW FB (A+M) BRANDWAND BBW FB (A+M) BAUART BRANDWAND 23.12.2025 AR = ABSTELLRAUM TÜREN IN DEN WOHNUNGEN = 1.01/2.05 0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 34 WE & 12 WE sowie einer Tiefgarage mit 33 PKW-Stellplätzen Walzwerkstr. 3 - 9 , D-40599 Düsseldorf # GIEBELANSICHT LINKS > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Harte Bedachung +41.90 +48.70 +55.14 +55.44 ±0.00 +6.80 +9.19 5 +13.24 +13.54 > 30 # GIEBELANSICHT RECHTS > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Harte Bedachung +41.90 +48.70 +55.14 ±0.00 +6.80 +9.19 5 +13.24 > 2.95 2.95 2.95 2.45 1.59 +41.90 +51.09 5 +55.14 DG 2.OG 1.OG EG KG HFH HFH HFH HFH HFH HFH HFH HFH TIEFGARAGE +41.90 +53.20 FB FB RWA 1.00 m² WOHNEN/ESSEN WOHNEN/ESSEN WOHNEN/ESSEN DIELE ELTERN HFH # QUERSCHNITT HAUS C-D > HFH (A+M) > HFH (A+M) HFH (A+M) HFH (A+M) FB TIEFGARAGE > HFH > (A+M) BALKON BALKON TERRASSE > HFH (A+M) Neigung 30°- Harte Bedachung > 30 REGELDACHAUFBAU Dacheindeckung Konterlattung Lattung Diffisionsoffene Untersapannbahn Zwischensparrendämmung gemäß WS-Berechnung Dampfsperre Traglatten GK-Beplankung # HOFANSICHT HAUS C-D > 8.55 4.69 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF 2.RW AF Harte Bedachung > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar Harte Bedachung ±0.00 +6.60 +8.79 5 +13.24 +13.54 +41.90 +48.50 +50.69 5 +55.14 +55.44 > BW Harte Bedachung > 13.24 > 11.30 # HINTERE ANSICHT HAUS C-D Harte Bedachung > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar > Fassade nicht brennbar +41.90 +53.20 +55.14 ±0.00 +11.30 +13.24 Harte Bedachung Harte Bedachung > 13.24 > 30 > BW ±0.00 +11.30 +13.24 +41.90 +53.20 +55.14 Y/G = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2024 # 10 ## ANSICHT (NORD-OST) HAUS - A bis D ## ANSICHT (SÜD-WEST) HAUS - A bis D
BV9_118_2022 als Text anzeigen
Title: 00590841.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590841.pdf Published Time: Mon, 22 Jun 2026 07:22:03 GMT Number of Pages: 9 Markdown Content: BV9/118/2022 X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Walzwerkstraße 3, 5, 7, 9 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 10.06.2022 Entscheidun Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan. Sachdarstellung: Das Grundstück Walzwerkstraße 3, 5, 7, 9 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09 -005 i.V.m. Nr. 5971 -024, welcher für den Bereich u.a. ein MK -Gebiet, eine I-Geschossigkeit im Innenbereich sowie vier Geschosse als Blockrandbebauung festsetzt. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens geklärt werden. Es ist geplant, die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück zu beseitigen und einen Gebäudekomplex mit Wohnnutzungen zu errichten. Dabei erhält der Gebäudeteil der Blockrandbebauung (Haus C) an der Walzwerkstraße fünf Geschosse und der nördliche Gebäudeteil im Innenbereich (Haus B) drei Geschosse. Geplant sind Wohnungen mit Vorgärten und einem Innenhofbereich. Die Einfahrt zur Tiefgarage soll über die Walzwerkstraße erfolgen. Das Vorhaben entspricht nicht der festgesetzten Nutzung. Haus B überschreitet die festgesetzte Geschossigkeit um 2, das Haus C erhält 5 Geschosse anstatt 4. Begründung: Seite 2 Das MK -Gebiet diente als Pufferzone zwischen Gewerbe, Industrie und Wohnen. Allerdings sind für die nördlich angrenzenden GE - und GI -Gebiete bereits Restriktionen zum Schutz des Wohnens im Plan auferlegt. Dies auch, weil sich bereits in der näheren Umgebung (z.B. Henkelstr. 253 a-d) reine Wohnbebauung bis in den Innenhofbereich hinein befindet. Gegen die Erhöhung der Geschossigkeit im Blockrand bestehen keine Bedenken, da optisch die IV - Geschosse eingehalten werden, allerdings ist das Dach als Vollgeschoss zu werten. Da die Firsthöhe des Nachbarn aber eingehalten wird, bestehen dagegen keine Bedenken. Bezüglich des Innenhofes war zunächst geplant, hier Flächen für Einzelhandel auch zuzulassen. Dieser ist an anderer Stelle nunmehr errichtet und geplant. Der Blockinnenbereich ist durch höhere Bauten bereits geprägt. Durch die Änderung der flächigen in eine punktuell höhere Bebauung kann ein begrünter Hof entstehen. Die überbaubaren Flächen werden im Ausgleich nicht ausgeschöpft. Die Befreiungen sind städtebaulich. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die erforderlichen Befreiungen. Nachrichtlich: Die eventuell zu fällenden satzungsgeschützten Bäume werden im Rahmen des Bauantragverfahrens geprüft. Die im Lageplan dargestellten 5 Stellplätze im Innenbereich sind nicht Antragsgegenstand. Die für das Bauvorhaben notwendigen Stellplätze werden in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen. Die 5 Stellplätze im Innenbereich sollen voraussichtlich den Bestandsgebäuden Henkelstraße 255/257 zugeordnet werden. Anlagen: Luftbild Katasterauszug Auszug_Bebauungsplan_5971 -024 Bebauungsplan_B09_005_(2014) Lageplan Ansicht_Haus_B Ansicht_Haus_C Dienstag, 10. November 2020 08:52:07 - 09-005-00-00.tif - Windows-Fotoanzeige 90° # 257 259 255 261 > Henkelstraße > Walzwerkstraße > Gehweg # NOSW # 253 253d 253a 253b 253c # 75 76 77 78 79 15 13 12 > First 53,19 First 60,22 First 60,22 First 53,19 First 60,89 First 60,49 # 47 > Vorgärten # GI 0,8 9,0 H<= 14,00m > Gehweg Gehweg > Zufahrt TG Vorgärten Vorgärten # Haus C 14 DN 40Grad # B-Plan 5971/24 (1979) BauNVO 1977 > St. > WH 55,19 WH 55,19 WH 48,16 41,82 41,70 41,66 41,63 41,76 41,73 41,85 41,75 DN 40Grad # Haus B (Geb.Kl.3) > St. St. St. St. # Mkg 1,0 2,0 I45 32 > Zugang Feuerwehr (b >= 1,25m) 42,08 Gelände i.M. ca. 42,00m Vorgärten Vorgärten # Haus C (Geb.Kl.5) (Geb.Kl.5) > Kante TG Flurstück: 14 = 707m² Flurstück 11 = 1.320m² Gesamt: = 2.027m² GRZ = 1,0 maximale Bebauung = Grundstücksgröße Bestandsbebauung Nr. 257: 156m² Haus C: 451m² Haus B: 310m² Haus A: entfällt Gesamte vorhandene / geplante Bebauung: 917m² GRZ zulässig: 1,0 GRZ geplant: 0,45 > WH 48,16 Spielplatz gem.Garten # 11 > Kante TG # III V V - Berechnung Geschossigkeit bezogen auf 2,50m Linie (Bebauungsplan 1977) 3,00 3,00 11,19 5 +42,00 +48,16 +50,52 +53,19 5 3,00 +38,75 +41,50 2,75 3,50 2,90 2,90 2,90 2,90 2,50 0,25 3,25 0,25 2,65 0,25 2,65 0,25 2,65 0,25 2,65 2,40 3,00 +39,30 +42,05 +45,55 +48,45 +51,35 +54,25 +41,90 +55,19 +60,22 5 31,00 12,00 40° Ansicht Haus B (Prinzip) > OK Gelände OK First OK Gaube / Zwerggiebel OK Traufe 1.OG EG KG 2.OG 3.OG DG 1,00m Linie 2,00m Linie 2,30m Linie > Rampe15% Tiefgarage 2,50m Linie Schnitt Neubau Walzwerkstr. (Haus C) > WH / Traufe Neubau Walzwerkstr. First Neubau Walzwerkstr. im Mittel OK Gehweg Walzwerkstr +41,90 +55,19 +55,98 +59,33 +60,22 5 +60,84 +38,75 +41,90 +55,19 +60,22 5 > WH / Traufe Neubau Walzwerkstr. im Mittel OK Gehweg Walzwerkstr > First Haus Henkelstraße 261 WH Haus Henkelstraße 261 WH / Traufe Haus Henkelstraße 261 Eckgebäude Henkelstr. 261 / Walzwerkstraße Prinzipansicht- Fassade soll später mit Erkern, Vor- und Rücksprüngen und unterschiedlich großen Fenstern strukturiert werden, sich an den Altbau anlehnen - auch die Darstellung der Treppenhäuser ist in dieser Form zu dominant. -Entwurfsplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich > First Neubau Walzwerkstr. Mkg 1,0 2,0 IGI 0,8 9,0 H<= 14,00m > nördliche Grundstücksgrenze > im Mittel OK Gehweg Walzwerkstr First Neubau Walzwerkstr. WH / Traufe Neubau Walzwerkstr. Durchgang Innenhof Zufahrt TG

KI-gestützt aufbereitet am 24. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/134/2026