Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590460.pdf
Published Time: 2026-06-22T15:39:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV9/134/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Walzwerkstraße 3,5 – Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern sowie einer
Tiefgarage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 03.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der Geschossigkeit und der
Bauweise.
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 10.6.2022 dem Projekt inklusive der
erforderlichen Befreiungen zugestimmt (BV9/118/2022).
Das Vorhaben soll nunmehr modifiziert umgesetzt werden.
Dazu sind weiterhin die Befreiungen aus der Vorlage BV9/118/2022 zu erteilen.
Zusätzlich ist eine Befreiung von der geschlossenen Bauweise erforderlich, da das
Hofgebäude vom straßenseitigen Gebäude abgerückt errichtet werden soll.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² und des Bauvolumens von mehr als
7000 m³ fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung. Seite 2
Begründung:
Gegen die Erteilung der Befreiungen, inklusive der Art der Nutzung, aus der oben genannten
Vorlage bestehen weiterhin keine Bedenken.
Städtebaulich bleibt die geschlossene Bauweise straßenseitig erhalten.
Die Befreiung von der geschlossenen Bauweise im rückwärtigen Bereich ermöglicht
optimierte Grundrisse für die zu errichtenden Wohnungen.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Befreiungen keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die notwendigen Stellplätze sind in der Tiefgarage auf dem Grundstück nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan Haus A-D
Aussenanlagenplan
Grundriss EG Haus A-B
Ansichten Haus A-B
Ansichten Haus C-D
BV9_118_2022
Ansichten Haus A-B als Text anzeigen
Title: Z09 - ANSICHTEN HAUS A-B 2026-04-28_10
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590839.pdf
Published Time: Mon, 22 Jun 2026 07:20:55 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BAUANTRAG LEISTUNGSPHASE
> MASSTAB
> GEZEICHNET
> DATUM
> GEPRÜFT
> BLATTGRÖSSE
ENTWURFSVERFASSENDE: BAUHERRSCHAFT:
Der Entwurf ist geistiges Eigentum des Planers
und urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigungen und Weitergabe an Dritte erfolgt
nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Planverfassers.
Bei Mißbrauch bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
DIES IST KEINE AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BEI DER AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BITTE ALLE MASSEN VOR ORT PRÜFEN
1 : 100
> siehe unten
> BAUTEIL-NR. INDEX GEWERK VERFASSER BLATT-NR. PROJEKT-NR.
# A-D
VERTEILER
> PROJEKT:
> BAUHERR:
ÄNDERUNGEN DATUM GEZEICHNET
> ENTWURFSPLANUNG:
> ZEICHNUNG:
STAHLBETON
DÄMMUNG
WAND LEGENDE :
MANÖVERBEREICH
FÜR ROLLSTUHL
> 1,20 m.
1,20 m DUSCHBEREICHE
EBENERDIG
120 / 120 cm
NASSBEREICHE
BAD/WC
LOGGIA USW
> 1,20 m.
1,20 m
RAUCHMELDER
SAMMELSTELLE
FEUERLÖSCHER
FLUCHTWEG
FLUCHTRICHTUNG
# R
> N
2.RW=.2.RETTUNGSWEG
RR=REGENROHR
BE=BODENEINLAUF
FB=FEUERBESTÄNDIG
HFH= HOCHFEUERHEMMEND
DST= DICHT SCHLIESSENDE
FH-RD Feuerhemmend Rauchdicht
BW FB (A+M) BRANDWAND
BBW FB (A+M) BAUART BRANDWAND
23.12.2025
AR = ABSTELLRAUM TÜREN IN DEN WOHNUNGEN = 1.01/2.05
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 34 WE & 12 WE
sowie einer Tiefgarage mit 33 PKW-Stellplätzen
Walzwerkstr. 3 - 9 , D-40599 Düsseldorf
37.12
# STRASSENANSICHT , HAUS A-B
> 13.12 4.10 1.66
> 30
±0.00
+13.12
+17.22
+18.88
+41.90
+55.02
+59.12
+60.78
MANSARDKNICK
FIRST
TRAUFEHÖHE
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW AF 2.RW AF
2.RW AF 2.RW AF
2.RW AF 2.RW AF
2.RW AF 2.RW AF
Harte Bedachung Harte Bedachung Harte Bedachung
2.RW
AF 2.RW
AF
Fassade nicht brennbar
Fassade nicht brennbar
Fassade nicht brennbar
Fassade nicht brennbar
Fassade nicht brennbar
Fassade nicht brennbar
> 92
> 18.88
> 92
> 92
> 92
FIRST
TRAUFE
+41.90
+55.48
+56.93 5
+60.78
+41.90
+55.48
+60.78
±0.00
+13.58
+18.88
> 18.89
> 30
Harte bedachung Harte bedachung
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar Fassade nicht brennbar
# HOFANSICHT , HAUS A-B
# STRASSENANSICHT (NORD-WEST)
# ANSICHT (SÜD-OST) HAUS - A & B
# 9
Y/G = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2026
Ansichten Haus C-D als Text anzeigen
Title: Z10 - ANSICHTEN 2-4-5 HAUS A-B 2026-04-28_11
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590840.pdf
Published Time: Mon, 22 Jun 2026 07:21:36 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BAUANTRAG LEISTUNGSPHASE
MASSTAB
GEZEICHNET
DATUM
GEPRÜFT
BLATTGRÖSSE
ENTWURFSVERFASSENDE: BAUHERRSCHAFT:
Der Entwurf ist geistiges Eigentum des Planers
und urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigungen und Weitergabe an Dritte erfolgt
nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Planverfassers.
Bei Mißbrauch bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
DIES IST KEINE AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BEI DER AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BITTE ALLE MASSEN VOR ORT PRÜFEN
1 : 100
siehe unten
BAUTEIL-NR. INDEX GEWERK VERFASSER BLATT-NR. PROJEKT-NR.
# A-D
VERTEILER
PROJEKT:
BAUHERR:
ÄNDERUNGEN DATUM GEZEICHNET
ENTWURFSPLANUNG:
ZEICHNUNG:
STAHLBETON
DÄMMUNG
WAND LEGENDE :
MANÖVERBEREICH
FÜR ROLLSTUHL
> 1,20 m.
1,20 m DUSCHBEREICHE
EBENERDIG
120 / 120 cm
NASSBEREICHE
BAD/WC
LOGGIA USW
> 1,20 m.
1,20 m
RAUCHMELDER
SAMMELSTELLE
FEUERLÖSCHER
FLUCHTWEG
FLUCHTRICHTUNG
# R
> N
2.RW=.2.RETTUNGSWEG
RR=REGENROHR
BE=BODENEINLAUF
FB=FEUERBESTÄNDIG
HFH= HOCHFEUERHEMMEND
DST= DICHT SCHLIESSENDE
FH-RD Feuerhemmend Rauchdicht
BW FB (A+M) BRANDWAND
BBW FB (A+M) BAUART BRANDWAND
23.12.2025
AR = ABSTELLRAUM TÜREN IN DEN WOHNUNGEN = 1.01/2.05
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 34 WE & 12 WE
sowie einer Tiefgarage mit 33 PKW-Stellplätzen
Walzwerkstr. 3 - 9 , D-40599 Düsseldorf
# GIEBELANSICHT LINKS
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
Harte Bedachung
+41.90
+48.70
+55.14
+55.44
±0.00
+6.80
+9.19 5
+13.24
+13.54
> 30
# GIEBELANSICHT RECHTS
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
Harte Bedachung
+41.90
+48.70
+55.14
±0.00
+6.80
+9.19 5
+13.24
> 2.95 2.95 2.95 2.45 1.59
+41.90
+51.09 5
+55.14
DG
2.OG
1.OG
EG
KG
HFH HFH HFH
HFH HFH HFH
HFH HFH
TIEFGARAGE
+41.90
+53.20
FB FB
RWA
1.00 m²
WOHNEN/ESSEN
WOHNEN/ESSEN
WOHNEN/ESSEN
DIELE ELTERN
HFH
# QUERSCHNITT HAUS C-D
> HFH (A+M)
> HFH (A+M) HFH (A+M) HFH (A+M)
FB TIEFGARAGE
> HFH
> (A+M)
BALKON
BALKON
TERRASSE
> HFH (A+M)
Neigung 30°- Harte Bedachung
> 30
REGELDACHAUFBAU
Dacheindeckung
Konterlattung
Lattung
Diffisionsoffene Untersapannbahn
Zwischensparrendämmung
gemäß WS-Berechnung
Dampfsperre
Traglatten
GK-Beplankung
# HOFANSICHT HAUS C-D
> 8.55 4.69
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
2.RW
AF
Harte Bedachung
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
Harte Bedachung
±0.00
+6.60
+8.79 5
+13.24
+13.54
+41.90
+48.50
+50.69 5
+55.14
+55.44
> BW
Harte Bedachung
> 13.24
> 11.30
# HINTERE ANSICHT HAUS C-D
Harte Bedachung
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
> Fassade nicht brennbar
+41.90
+53.20
+55.14
±0.00
+11.30
+13.24 Harte Bedachung Harte Bedachung
> 13.24
> 30
> BW
±0.00
+11.30
+13.24
+41.90
+53.20
+55.14
Y/G = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2024
# 10
## ANSICHT (NORD-OST) HAUS - A bis D
## ANSICHT (SÜD-WEST) HAUS - A bis D
BV9_118_2022 als Text anzeigen
Title: 00590841.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590841.pdf
Published Time: Mon, 22 Jun 2026 07:22:03 GMT
Number of Pages: 9
Markdown Content:
BV9/118/2022
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Walzwerkstraße 3, 5, 7, 9 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 10.06.2022 Entscheidun
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Walzwerkstraße 3, 5, 7, 9 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 09 -005 i.V.m. Nr. 5971 -024, welcher für den Bereich u.a. ein
MK -Gebiet, eine I-Geschossigkeit im Innenbereich sowie vier Geschosse als
Blockrandbebauung festsetzt.
Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens
geklärt werden.
Es ist geplant, die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück zu beseitigen und
einen Gebäudekomplex mit Wohnnutzungen zu errichten. Dabei erhält der
Gebäudeteil der Blockrandbebauung (Haus C) an der Walzwerkstraße fünf Geschosse
und der nördliche Gebäudeteil im Innenbereich (Haus B) drei Geschosse. Geplant
sind Wohnungen mit Vorgärten und einem Innenhofbereich. Die Einfahrt zur
Tiefgarage soll über die Walzwerkstraße erfolgen.
Das Vorhaben entspricht nicht der festgesetzten Nutzung. Haus B überschreitet die
festgesetzte Geschossigkeit um 2, das Haus C erhält 5 Geschosse anstatt 4.
Begründung: Seite 2
Das MK -Gebiet diente als Pufferzone zwischen Gewerbe, Industrie und Wohnen.
Allerdings sind für die nördlich angrenzenden GE - und GI -Gebiete bereits
Restriktionen zum Schutz des Wohnens im Plan auferlegt. Dies auch, weil sich bereits
in der näheren Umgebung (z.B. Henkelstr. 253 a-d) reine Wohnbebauung bis in den
Innenhofbereich hinein befindet.
Gegen die Erhöhung der Geschossigkeit im Blockrand bestehen keine Bedenken, da
optisch die IV - Geschosse eingehalten werden, allerdings ist das Dach als
Vollgeschoss zu werten. Da die Firsthöhe des Nachbarn aber eingehalten wird,
bestehen dagegen keine Bedenken.
Bezüglich des Innenhofes war zunächst geplant, hier Flächen für Einzelhandel auch
zuzulassen. Dieser ist an anderer Stelle nunmehr errichtet und geplant. Der
Blockinnenbereich ist durch höhere Bauten bereits geprägt. Durch die Änderung der
flächigen in eine punktuell höhere Bebauung kann ein begrünter Hof entstehen.
Die überbaubaren Flächen werden im Ausgleich nicht ausgeschöpft.
Die Befreiungen sind städtebaulich.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die erforderlichen Befreiungen.
Nachrichtlich:
Die eventuell zu fällenden satzungsgeschützten Bäume werden im Rahmen des
Bauantragverfahrens geprüft.
Die im Lageplan dargestellten 5 Stellplätze im Innenbereich sind nicht
Antragsgegenstand. Die für das Bauvorhaben notwendigen Stellplätze werden in der
geplanten Tiefgarage nachgewiesen. Die 5 Stellplätze im Innenbereich sollen
voraussichtlich den Bestandsgebäuden Henkelstraße 255/257 zugeordnet werden.
Anlagen:
Luftbild
Katasterauszug
Auszug_Bebauungsplan_5971 -024
Bebauungsplan_B09_005_(2014)
Lageplan
Ansicht_Haus_B
Ansicht_Haus_C Dienstag, 10. November 2020 08:52:07 - 09-005-00-00.tif - Windows-Fotoanzeige 90°
# 257 259 255 261
> Henkelstraße
> Walzwerkstraße
> Gehweg
# NOSW
# 253
253d 253a 253b 253c
# 75 76 77 78 79 15 13 12
> First 53,19 First 60,22 First 60,22 First 53,19 First 60,89 First 60,49
# 47
> Vorgärten
# GI 0,8 9,0 H<= 14,00m
> Gehweg Gehweg
> Zufahrt TG Vorgärten Vorgärten
# Haus C 14
DN 40Grad
# B-Plan 5971/24 (1979) BauNVO 1977
> St.
> WH 55,19 WH 55,19 WH 48,16 41,82 41,70 41,66 41,63 41,76 41,73 41,85 41,75
DN 40Grad
# Haus B
(Geb.Kl.3)
> St. St. St. St.
# Mkg 1,0 2,0 I45 32
> Zugang Feuerwehr (b >= 1,25m) 42,08 Gelände i.M. ca. 42,00m Vorgärten Vorgärten
# Haus C
(Geb.Kl.5) (Geb.Kl.5)
> Kante TG
Flurstück: 14 = 707m² Flurstück 11 = 1.320m² Gesamt: = 2.027m² GRZ = 1,0 maximale Bebauung = Grundstücksgröße Bestandsbebauung Nr. 257: 156m² Haus C: 451m² Haus B: 310m² Haus A: entfällt Gesamte vorhandene / geplante Bebauung: 917m² GRZ zulässig: 1,0 GRZ geplant: 0,45
> WH 48,16 Spielplatz gem.Garten
# 11
> Kante TG
# III V
V - Berechnung Geschossigkeit bezogen auf 2,50m Linie (Bebauungsplan 1977) 3,00 3,00 11,19 5
+42,00 +48,16 +50,52 +53,19 5
3,00
+38,75 +41,50 2,75 3,50 2,90 2,90 2,90 2,90 2,50 0,25 3,25 0,25 2,65 0,25 2,65 0,25 2,65 0,25 2,65 2,40
3,00
+39,30 +42,05 +45,55 +48,45 +51,35 +54,25 +41,90 +55,19 +60,22 5
31,00 12,00 40° Ansicht Haus B (Prinzip)
> OK Gelände OK First OK Gaube / Zwerggiebel OK Traufe
1.OG EG KG 2.OG 3.OG DG 1,00m Linie 2,00m Linie 2,30m Linie
> Rampe15%
Tiefgarage 2,50m Linie Schnitt Neubau Walzwerkstr. (Haus C)
> WH / Traufe Neubau Walzwerkstr. First Neubau Walzwerkstr. im Mittel OK Gehweg Walzwerkstr
+41,90 +55,19 +55,98 +59,33 +60,22 5
+60,84 +38,75 +41,90 +55,19 +60,22 5
> WH / Traufe Neubau Walzwerkstr. im Mittel OK Gehweg Walzwerkstr
> First Haus Henkelstraße 261 WH Haus Henkelstraße 261 WH / Traufe Haus Henkelstraße 261
Eckgebäude Henkelstr. 261 / Walzwerkstraße Prinzipansicht- Fassade soll später mit Erkern, Vor- und Rücksprüngen und unterschiedlich großen Fenstern strukturiert werden, sich an den Altbau anlehnen - auch die Darstellung der Treppenhäuser ist in dieser Form zu dominant. -Entwurfsplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
> First Neubau Walzwerkstr.
Mkg 1,0 2,0 IGI 0,8 9,0 H<= 14,00m
> nördliche Grundstücksgrenze
> im Mittel OK Gehweg Walzwerkstr First Neubau Walzwerkstr. WH / Traufe Neubau Walzwerkstr.
Durchgang Innenhof Zufahrt TG