Beschlussvorlage Aktenzeichen BV6/065/2026

Bauantrag, Wilseder Weg 7 – Neubau eines Mehrfamilienhauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wilseder Weg 7 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 5Dokumente 8. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5481/25. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.

Der Bebauungsplan setzt unter anderem entlang des Wilseder Wegs Flächen für Stellplätze, überbaubare Grundstücksflächen durch Baulinien und Baugrenzen, eine III-Geschossigkeit, eine zu begrünende Vorgartenfläche sowie eine GRZ und eine GFZ fest.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Baulast – also die Verpflichtung zum Verzicht auf weiteres Baurecht - soll hiermit nun gelöscht werden, um gemäß den Festsetzungen des o.g.

Bebauungsplanes zu bauen. Dies soll jedoch nur unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass das gesamte Bauvolumen der Gebäude Wilseder Weg 7 und 9 den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV6/065/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Pläne · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 6

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583652.pdf Published Time: 2026-04-15T06:25:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV6/065/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Wilseder Weg 7 – Neubau eines Mehrfamilienhauses Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5481/25. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt unter anderem entlang des Wilseder Wegs Flächen für Stellplätze, überbaubare Grundstücksflächen durch Baulinien und Baugrenzen, eine III-Geschossigkeit, eine zu begrünende Vorgartenfläche sowie eine GRZ und eine GFZ fest. Für die Errichtung des Nachbargebäudes Wilseder Weg 9 (Flurstück 211) wurde im Jahr 2009 unter Zulassung einer Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 5481/25 von den festgesetzten Garagenflächen und mittels Baulast eine Baugenehmigung erteilt. Mit der Baulast wurde die Verpflichtung aufgegeben, auf das Ausschöpfen des Baurechts auf dem Vorhabengrundstück Wilseder Weg 7 zu verzichten. Das Baugrundstück ist zurzeit mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus und Nebenanlagen im nördlichen Grundstücksbereich bebaut. Diese sollen abgerissen werden und stattdessen entgegen der Baulast ein dreigeschossiges Seite 2 Mehrfamilienhaus mit 11 Wohnungen im südlichen Grundstücksbereich in den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. > Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Flächen für Stellplätze sowie der > überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. > So soll die Erweiterung der geplanten Stellplätze in östlicher Richtung und damit teilweise über die Festsetzung hinaus außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche vorgenommen werden. Die überdachten Fahrradabstellplätze sollen außerhalb der überbaubaren Fläche im Vorgarten errichtet werden. Ferner überschreiten die Balkone mit einer Tiefe von 1,60 m in westlicher Richtung die überbaubare Grundstücksfläche. Zudem soll der Baukörper mit ca. 4,20 m Abstand zu straßenseitigen Baulinie errichtet werden. > Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der > o.g. erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. > Begründung: Die Baulast – also die Verpflichtung zum Verzicht auf weiteres Baurecht - soll hiermit nun gelöscht werden, um gemäß den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes zu bauen. Dies soll jedoch nur unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass das gesamte Bauvolumen der Gebäude Wilseder Weg 7 und 9 den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht. Dies wird eingehalten. Die Gesamtbebauung auf den Grundstücken Wilseder Weg Nr. 7 (Planung) und Nr. 9 (Bestand) hält sowohl die festgesetzte GRZ als auch die GFZ sowie die Anzahl der Vollgeschosse ein. Durch die Erweiterung der Stellplatzfläche entlang des Wilseder Wegs nach Osten können alle notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst untergebracht werden, ohne dass weitere Stellplatz- und Rangierflächen im Vorgarten errichtet werden müssen. Nicht alle erforderlichen 27 Fahrradstellplätze können im Wohngebäude untergebracht werden. Der Fahrradabstellplatz im Vorgarten ermöglicht auch das geschützte Abstellen in den Außenflächen. Die übrigen Vorgartenflächen werden mit Ausnahme der Wegeflächen begrünt. Durch den Rücksprung des Baukörpers von der Baulinie werden die festgesetzten Ausnutzungsziffern eingehalten und es findet dem entsprechend keine übermäßige Verdichtung statt. Die westliche Überschreitung der überbaubaren Fläche durch Balkone in einer Tiefe von 1.60 m ist geringfügig. Zudem wird, wie bereits angeführt, ein Teil der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen als Gartenfläche begrünt und genutzt werden. Gegen die Befreiungen besteht seitens der Verwaltung keine Bedenken. Seite 3 Nachrichtlich: Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück hergestellt. Baumfällungen sind nicht notwendig. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Pläne
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Title: 00583661.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583661.pdf Published Time: Tue, 14 Apr 2026 08:07:17 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: > Ahorn U = 0,65m Kr Ø = 6m Ahorn U = 0,45m Kr Ø = 6m Ahorn U = 0,50m Kr Ø = 6m Ahorn U = 1,55m Kr Ø = 12m Ahorn U = 1,10m Kr Ø = 10m geplanter Umbau, Anbau und Aufstockung des MFH (nicht Bestandteil des Bauantrages!) > Spielplatz III I > Ziegelstraße Wilseder Weg 221 48 211 213 219 125 224 > (9) (51) Ga > I F > I KW Whs > 225 > II > 312456 wassergebundene Decke extensive Dachbegrünung Wildrasen Baum Bestand Baum neu Versickerungsfähiges Pflaster/ Ökopflaster Baum neu Ahorn Baum neu Ahorn Bodendecker Wildrasen Bodendecker Wildrasen versickerungsfähiges Pflaster / Ökopflaster extensive Dachbegrünung Ca. Lage Entwässerungsleitung bis zum öffentlichen Kanal Baum neu Linde wassergebundene Decke 350 200 > 800 800 1100 388 350 200 > 1100 Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche 2,50 > 5,00 2,50 2,50 2,50 2,50 3,50 Wildrasen > Schotterrasen > 5.00 > Baum neu Linde Baum neu Linde Anleiterweg Feuerwehr Schotterrasen Bodendecker Hecke Baum neu Linde Wildrasen Bodendecker Schotterrasen Schotterrasen > Grundriss Außenanlagen Wilseder Weg 7, 40468 Düsseldorf Höhe Bestand = 37,27 m ü. NHN Höhe Bestand = 37,79 m ü. NHN OK Gelände neu -0.55 m = 37,30 m ü. NHN 37,85 m ü. NHN OK FF 1. Obergeschoss +2.92 m 43,72 m ü. NHN 46,67 m ü. NHN OK FF Erdgeschoss +/-0.00 m 40,77 m ü. NHN OK FF 2. Obergeschoss +5.87 m OK FF Dachgeschoss +8.82 m OK Vordach +1.81 m = 39,66 m ü. NHN LS OK First +13.63 m = 51,48 m ü. NHN OK Dachaufbau +11,88 m = 49,73 m ü. NHN WH = 47,45 m ü. NHN Dachneigung 36,5° OK BW +14.00 m= 51,85 m ü. NHN Traufe +9,17 m = 47,02 m ü. NHN > Ansicht Nord Wilseder Weg 7, 40468 Düsseldorf Haus Ziegelstr. 51 Haus Wilseder Weg 7 > 2.RW 2.RW Höhe Bestand = 37,25 m ü. NHN Höhe geplant = 37,30 m ü. NHN Höhe Bestand = 37,27 m ü. NHN 2.RW Brandwanderhöhung 30 cm über Dachhaut Nachbar OK FF 1. Obergeschoss +2.92 m 43,72 m ü. NHN 40,77 m ü. NHN OK FF 2. Obergeschoss +5.87 m OK Gelände neu -0.55 m = 37,30 m ü. NHN 37,85 m ü. NHN OK FF Erdgeschoss +/-0.00 m 46,67 m ü. NHN OK FF Dachgeschoss +8.82 m OK Vordach + 1.81 m = 39,66 m ü. NHN LS LS OK First =+13.63 m= 51,48 m ü. NHN OK Dachaufbau + 11.88 = 49,73 m ü. NHN WH = 47,45 m ü. NHN Traufe =+9,17 m= 47,02 m ü. NHN LS OK BW +14.00 m= 51,85 m ü. NHN Hauseingang 0.55 0.80 1.40 1.67 1.40 1.55 1.40 1.69 1.19 2.53 0.55 8.47 1.26 0.37 2.16 > 0.20 0.88 1.32 1.20 1.20 4.34 0.95 1.93 1.80 0.35 1.75 9.72 4.46 0.37 0.37 0.37 > OK FF Kellergeschoss -2.75m 35,11 m ü. NHN mind. 90x120 mind. 90x120 2.RW mind. 90x120 2.RW mind. 90x120 2.RW mind. 90x120 2.RW mind. 90x120 2.RW mind. 90x120 mind. 90x120 > Ansicht Ost Wilseder Weg 7, 40468 Düsseldorf Haus Ziegelstr. 51 Haus Wilseder Weg 7 > OK FF Erdgeschoss +/-0.00 m = 37,85 m ü. NHN OK FF 1. Obergeschoss +2.92 m = 40,77 m ü. NHN OK FF 2. Obergeschoss +5.87 m = 43,72 m ü. NHN OK FF Dachgeschoss +8.82 m = 46,67 m ü. NHN OK Gelände neu -0.53 m = 37,32 m ü. NHN 2.RW 2.RW 2.RW Höhe Bestand = 37,27 m ü. NHN Höhe Bestand = 36,79 m ü. NHN Höhe Gelände Nachbar = 37,08 m ü. NHN Brandwanderhöhung 30 cm über Dachhaut Nachbar OK BW +14.00 m= 51,85 m ü. NHN OK First + 13.63 m= 51,48 m ü. NHN OK Dachaufbau +11,88 m = 49,73 m ü. NHN WH = 47,45 m ü. NHN LS LS LS First + 11,98 =49,83 Traufe + 7,46 =45,31 Haus Ziegelstr. 51 0.55 2.20 0.72 2.20 0.75 2.20 0.75 2.20 2.61 0.37 0.55 0.35 2.60 0.35 2.60 0.35 2.71 0.35 1.75 0.37 0.55 8.82 0.35 0.76 1.90 1.79 0.37 > Traufe +9,17 m = 47,02 m ü. NHN OK FF Kellergeschoss -2.75m 35,11 m ü. NHN 2.57 > mind. 90x120 mind. 90x120 mind. 90x120 > Ansicht West Wilseder Weg 7, 40468 Düsseldorf 37,85 m ü. NHN OK FF 1. Obergeschoss +2.92 m 43,72 m ü. NHN 46,67 m ü. NHN OK FF Kellergeschoss -2.75m 35,11 m ü. NHN OK First +13,63 m = 51,48 m ü. NHN OK Dachaufbau +11,88 m = 49,73 m ü. NHN OK Gelände neu -0.53m = 37,32 m ü. NHN OK Gelände neu -0.55 m = 37,30 m ü. NHN OK Geländer +9,72 m = 47,57 m ü. NHN OK Geländer +3,82 m = 41,67 m ü. NHN OK Geländer +6,77 m = 44,62 m ü. NHN WH = 47,45 m ü. NHN Höhe Bestand = 37,27 m ü. NHN Höhe Bestand = 37,79 m ü. NHN Brandwanderhöhung 30 cm über Dachhaut Nachbar OK BW =+14.00 m = 51,85 m ü. NHN OK FF Erdgeschoss +/-0.00 m 40,77 m ü. NHN OK FF 2. Obergeschoss +5.87 m OK FF Dachgeschoss +8.82 m OK Vordach +1.81 m = 39,66 m ü. NHN Traufe +9,17 m = 47,02 m ü. NHN Dachneigung 36,5° LS LS OK Dachaufbau +11,88 m = 49,73 m ü. NHN 37,85 m ü. NHN OK FF Erdgeschoss +/-0.00 m Nachbarn Ziegelstraße 51 OK Wand +1.45 m = 39,30 m ü. NHN 0.35 2.40 0.35 2.57 0.35 2.60 0.35 2.60 0.35 4.13 > 0.68 0.37 3.10 2.57 0.35 0.90 1.70 0.35 0.90 1.70 0.35 0.90 3.91 3.10 9.18 2.71 1.75

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/065/2026