Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/065/2026

Bauvoranfrage für Heinrich-Heine-Platz 1 und Kasernenstraße 6

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage Heinrich-Heine-Platz 1 in Verbindung mit Kasernenstraße 6

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Heine-Platz 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 7Dokumente 17. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 1 hört am 26. Juni 2026 um 14:00 Uhr die Bauvoranfrage für den Heinrich-Heine-Platz 1 in Verbindung mit der Kasernenstraße 6. Die Sitzung findet in Düsseldorf statt.

Einordnung

Die Bauvoranfrage betrifft die Grundstücke Heinrich-Heine-Platz 1 und Kasernenstraße 6. Die Anhörung findet am 26. Juni 2026 um 14:00 Uhr in der Bezirksvertretung 1 statt. Die Bezirksvertretung wird über die Anfrage beraten und eine Entscheidung treffen.

Hintergrund

Die Bauvoranfrage ist ein wichtiger Schritt im Genehmigungsprozess für Bauvorhaben. Sie ermöglicht es, vorab zu klären, ob das geplante Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung hat direkte Auswirkungen auf die weitere Planung des Bauvorhabens. Eine positive Entscheidung könnte den Weg für die Umsetzung des Projekts ebnen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 1 wird am 26. Juni 2026 über die Bauvoranfrage entscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauvoranfrage für Heinrich-Heine-Platz 1 und Kasernenstraße 6
  • Anhörung am 26. Juni 2026 um 14:00 Uhr
  • Sitzung in der Bezirksvertretung 1
  • Entscheidung über Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens
  • Zwei relevante Dokumente zum Download verfügbar

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Beschluss & Empfehlung

  • Der APS beschließt die erforderliche Befreiung von der Art der baulichen Nutzung vom
  • und beschlossen, eine öffentlich zugängliche Gastronomie.
  • Abstimmung mit der Denkmalpflege ausgearbeitet.
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590243.pdf Published Time: 2026-06-17T12:12:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: APS/065/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Heinrich-Heine-Platz 1 in Verbindung mit Kasernenstraße 6 - Nutzungsänderung des Carsch-Hauses in Teilen zu Hotel-, Fitness- und Bürobetrieb mit der Errichtung einer Brücke zur Kasernenstraße 6 Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 26.06.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der APS beschließt die erforderliche Befreiung von der Art der baulichen Nutzung vom Bebauungsplan Nr. 5476/100. Sachdarstellung: Das Carsch-Haus wird derzeit kernsaniert. Es wird dabei Bezug genommen auf den Beschluss des Ausschusses vom 01.12.2021 unter der Vorlagennummer APS/156/2021. Im Verhältnis zu diesem Beschluss sind folgende Änderungen geplant: Es ist geplant, das Gebäude mit dem an der Kasernenstraße 6 über eine Brücke im 4. Obergeschoss zu verbinden. Die dortige Hotelnutzung wird Teile des Carsch-Hauses mit umfassen. Konkret sollen, ergänzend zur Einzelhandelsnutzung im Basement, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, im 4. Obergeschoss des Carsch-Hauses die Lobby sowie Büro- und Fitnessräume entstehen. Darüber hinaus sind dort Konferenzräume geplant, die auch extern nutzbar sind. Im 2. und 3. Obergeschoss entstehen Hotelzimmer. Seite 2 Für diese Nutzung ist eine Befreiung von dem qualifizierten Bebauungsplan 5476/100 (Carsch-Haus) aus dem Jahr 1979 erforderlich, da dieser für das oberirdische Gebäude das MK g1 festsetzt, in dem ausschließlich Geschäftsgebäude, Einzelhandelsbetriebe und Anlage für kulturelle und soziale Zwecke zugelassen werden. Sowohl das Basement, welches sich unter dem Carsch-Haus und dem Heinrich-Heine-Platz und zur Kasernenstraße 6 und zur U-Bahn an der Heinrich-Heine-Allee erstreckt, als auch das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss mit rund 7600 m² Nutzfläche werden weiterhin als Verkaufsfläche betrieben und erhalten eine neue Attraktivität durch einen modernen Food Court und hochwertige Retailflächen. Die bekannte Planung des Heinrich-Heine-Platzes wird nicht verändert und durch die Attraktivitätssteigerung des Basements im Besonderen gestärkt. Auch die Nutzung des 5. Obergeschosses bleibt, wie in der oben zitierten Vorlage dargestellt und beschlossen, eine öffentlich zugängliche Gastronomie. Begründung: Der Antragsteller hat die Voranfrage beschränkt auf die planungsrechtliche Zulässigkeit und die erforderliche Befreiung. Durch die Beibehaltung der Verkaufsflächen in Basement, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie der Büro- und Konferenzbereiche im 4. Obergeschoss entspricht das Vorhaben in weiten Teilen dem Bebauungsplan. Die Teilumnutzung ist auch deswegen vertretbar, weil die Nutzungen in einem Kerngebiet, welches hier festgesetzt ist, ohne die konkrete Positivliste der Nutzungen regelzulässig wäre. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Bebauungsplan seinerzeit auf das damalige Carsch-Haus und die dort vorhandenen Nutzungen abgestimmt wurde. Zur Beibehaltung der festgesetzten Nutzungen ist es sinnvoll, diese durch andere – ebenfalls im Kerngebiet zulässige Nutzungen zu ergänzen. Städtebauliche Gründe stehen dem nicht entgegen. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken, die Befreiung zuzulassen. Die geplante Brücke ist gemäß dem Bebauungsplan zulässig und wird im Detail in Abstimmung mit der Denkmalpflege ausgearbeitet. Der Rolltreppenaufgang in der Kasernenstraße wird reaktiviert, um hier einen eigenen Zu- und Ausgang zum Basement zu haben. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Grundriss 2. + 3. Obergeschoss Hotelnutzung Grundriss 4. Obergeschoss Fitness und Büronutzung Schnitt Nutzungen
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Title: Bebauungsplan Auszug.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590250.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 09:36:21 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 18. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/065/2026