Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/103/2026

Bauvoranfrage, Auf der Lausward 80 – Umbau und Nutzungsänderung eines Logistikunternehmens

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Auf der Lausward 80 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 6Dokumente 15. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Befreiung von der Art der baulichen Nutzung und stimmt der Erteilung des Bauvorbescheids zu.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5275/12, der ein Sondergebiet Hafen festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Auf dem Vorhabengrundstück ist ein Hallenkomplex bestehend aus drei Hallenteilen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/103/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Übersicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 6.1

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586779.pdf Published Time: 2026-05-12T13:45:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/103/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Auf der Lausward 80 – Umbau und Nutzungsänderung eines Logistikunternehmens Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 19.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Befreiung von der Art der baulichen Nutzung und stimmt der Erteilung des Bauvorbescheids zu. Sachdarstellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5275/12, der ein Sondergebiet Hafen festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Auf dem Vorhabengrundstück ist ein Hallenkomplex bestehend aus drei Hallenteilen. Geplant ist der Umbau und die Nutzungsänderung des ca. 10.800 m² großen Hallenteils 1 zum Abstellen von Lieferwagen zur Erweiterung des bestehenden Logistikunternehmens, das die Halle 3 seit 2018 als Umschlaglager nutzt. Innerhalb der Halle 1 ist die Herstellung von 224 Abstellplätzen geplant. Bis spätestens 2030 sollen die Stellplätze mit Ladestationen ausgebaut werden, da der Betrieb des Unternehmens bis 2033 vollständig auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden soll. Für das Vorhaben ist eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung erforderlich, da keine hafenspezifische Nutzung erfolgen soll. Die Bauvoranfrage dient ausschließlich der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Seite 2 Begründung: Die beantragte Befreiung hinsichtlich der Art der Nutzung ist städtebaulich vertretbar. Das Bauvorhaben dient der betrieblichen Erweiterung des vor Ort vorhandenen Logistikunternehmens, welches bereits ohne hafenspezifische Nutzung besteht und den Wasserweg nicht nutzt. Zudem liegt das Grundstück nicht unmittelbar am Hafenbecken und ist somit nur eingeschränkt für ein direkte Hafennutzung geeignet. Die beantragten Abstellplätze werden vor Ort von dem bestehenden Logistikunternehmen zur Sicherstellung des Betriebs benötigt. Nachrichtlich: Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist durch den Antragsteller gutachterlich nachzuweisen, dass durch das Vorhaben keine Erhöhung des Quell- und Zielverkehrsaufkommens im Gebiet des Düsseldorfer Hafens zu erwarten ist. Anlagen: Bebauungsplan Katasterplan Luftbild Grundriss Erdgeschoss Übersicht
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586784.pdf Published Time: Mon, 11 May 2026 10:42:07 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/103/2026