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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588520.pdf
Published Time: 2026-06-16T12:57:00.000Z
Number of Pages: 7
Markdown Content:
APS/045/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße /
Kanalstraße - Verfahren gemäß § 13a BauGB, Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung,
Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
und Verbraucherschutz 25.06.2026 Vorberatung
Ausschuss für Wohnungswesen
und Modernisierung 29.06.2026 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung 4 08.07.2026 Anhörung Seite 2
# Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/045/2026
# ____________________________________________________________
# Bebauungsplan der Innenentwicklung Verfahren gem. § 13a BauGB
# Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Aufstellung
# Straße / Kanalstraße - Öffentlichkeitsbeteiligung
# Behördenbeteiligung
# Veröffentlichung im
# Internet/Öffentliche Auslegung Seite 3
Vorlage Nr. APS/045/2026
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf)
- Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
- Aufstellung
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
- Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung
__________________________________________________________________________
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021
(Entwurf) - Niederkasseler Straße / Kanalstraße - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem.
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan der
Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße /
Kanalstraße – angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan der
Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße /
Kanalstraße – im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der
Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet südlich der Kanalstraße, westlich der Straße Alt-
Niederkassel, nördlich des Pastor-Zentis-Weges und östlich der
Niederkasseler Straße Seite 4
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.
04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße / Kanalstraße –, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele
zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung
der Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3
Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt
dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung
der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung aufgrund § 4 BauGB
gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der
Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der
zustimmenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 4 sowie der
Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf)
– Niederkasseler Straße / Kanalstraße – und seiner Begründung für die
Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden,
empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der
Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 5
Sachdarstellung:
Historie und Projektverlauf
Bereits 2016 wurde die Kirche St. Anna der katholische Kirchengemeinde St. Antonius und
Benediktus entwidmet (profaniert). Um eine Nachfolgenutzung zu finden wurde im Jahr 2017
ein Wettbewerb als Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Der daraus hervorgehende
Siegerentwurf wurde mit der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung am 14.November 2018 als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren
bestimmt.
Die daraufhin durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch fand im Rahmen einer Abendveranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“
am 12.September 2019 unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit (ca. 250 Personen) statt.
Die Planungsunterlagen lagen vom 2. bis 27. September 2019 im Stadtplanungsamt aus. In
dieser Zeit konnten schriftliche und mündliche Äußerungen zur Planung abgegeben werden.
Sowohl im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch im Nachgang
gingen zahlreiche Anregungen und Bedenken ein. Damit wurde ein Vorbehalt der
Öffentlichkeit zum städtebaulichen und architektonischen Konzept deutlich. Der Umgang mit
diesen Anregungen und Bedenken kann aus der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage
entnommen werden.
Aufgrund der durch die Bürgerschaft formulierten Anregungen und Bedenken erfolgte - über
den sonstigen Verfahrensweg hinausgehend - vor der Durchführung des nächsten
Verfahrensschrittes eine zusätzliche Beteiligung der politischen Gremien. Die zuständigen
politischen Gremien wurden über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligen
nach §3 Absatz 1 Baugesetzbuch sowie den aktuellen Stand informiert.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat daraufhin in seiner Sitzung am 12. Mai
2021 der Fortführung des Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Planstandes und den
dazu formulierten Vorgaben zur Begrünung unter Berücksichtigung weiterer Änderungen
zugestimmt.
Diese Änderungen umfassten:
Platzgestaltung, Variante mit Öffnung über die Kreuzung hinweg zu einem Shared
Space
Fassadengestaltung am Platz
Untergliederung der Fassaden an der Niederkasseler und Kanalstraße
Verbreiterung und Neugestaltung (Begrünung) der Kanalstraße
Die Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §4 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgte vom
09.August bis 24.September 2021. Der Umgang mit den für das Bebauungsplanverfahren
eingegangenen und relevanten Einwendungen sowie Hinweisen kann der Anlage 2 dieser
Beschlussvorlage entnommen werden.
Danach ruhte das Verfahren auf Wunsch des Investors, da die verschiedenen Änderungen
der Quotierungsregelung des Baulandmodells mit einer Erhöhung des Anteils geförderter
Wohnungsbau zu einer Umplanung geführt haben. Ende 2025 wurde von Seiten des
Investors eine überarbeitete Planung vorgelegt, die einen Anteil von mindestens 50%
öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau vorsah. Dabei werden eine dreizügige Kita und
der öffentliche Gebetsraum auf diese Flächen mit angerechnet. Unter diesen
Voraussetzungen wird nun eine Beschlussfassung zur Durchführung des nächsten
Verfahrensschrittes, der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß §3 Absatz 2
Baugesetzbuch, den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Seite 6
Ziel des Bebauungsplanes
Mit der Fortführung der aktuellen Planung wird die zentral gelegene, ungenutzte ur-bane
Fläche revitalisiert und im Sinne der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie der
„Stadt der kurzen Wege“ einem neuen, gemischten Nutzungskonzept zu-geführt. Die
aufgegebene Kirchennutzung wird durch die Realisierung einer kleinen Kapelle, verortet an
prominenter Stelle am neuen Platz, respektvoll in die Zukunft getragen. Hierbei kommen
originale Ausstattungselemente aus der Kirche St. Anna zum Einsatz.
Es werden in zentraler Lage im Stadtteil ca. 110 Wohneinheiten geschaffen, das
Baulandmodell zur Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen wird hierbei angewandt.
Der neue Platz an der Ecke Niederkasseler Straße / Kanalstraße bildet einen Quartiers-
Treffpunkt für ein buntes Stadtleben, samt Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, der
Integration des Ehrenmals und der alten Zeder als Mittelpunkt. Darüber hinaus ist südlich an
den Platz angrenzend eine kleine Gewerbeeinheit (Café) zur Belebung des Platzes geplant.
Der Kita-Standort wird durch die Verlagerung an die Kanalstraße und Erweiterung der
Gruppen von 2 auf 3 einschließlich der Bereitstellung zugehöriger Außenspielflä-chen
nachhaltig gesichert.
Überarbeitung nach Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §4 Absatz 2 Baugesetzbuch
Die Gesamtzahl der möglichen Wohneinheiten wurde von ca. 85 Wohneinheiten auf ca. 110
Wohneinheiten erhöht. Die größere Wohnungsanzahl ergibt sich insbesondere dadurch,
dass die geförderten Wohnungen aufgrund der einschlägigen Bestimmungen
durchschnittlich kleiner sind als die vorher geplanten großzügigen frei finanzierten
Wohnungen. Mindestens 50 % der Bruttogeschossfläche wird nun für den öffentlich
geförderten sozialen Wohnungsbau, einer dreizügigen Kindertagesstätte und einem
öffentlichem Gebetsraum zur Verfügung gestellt.
Um den erhöhten Bedarf an geförderten Wohnraum ohne eine Erhöhung der
Gesamtgebäudehöhen realisieren zu können wurden die Dachformen geändert.
Diese Anpassung ermöglicht darüber hinaus eine wesentliche Vergrößerung der Fläche zur
Dachbegrünung. Die Geschossigkeiten sind im Projekt im Vergleich zur Trägerbeteiligung
(§4(2) BauGB) gleichgeblieben, teilweise werden die ursprünglichen Gebäudehöhen durch
die Überarbeitung unterschritten. Auf die bisher vorgesehenen Zwerchgiebel wurde
zugunsten von Dachgauben / Dachaufbauten verzichtet. Diese fügen sich gestalterisch
besser in die Dachlandschaft ein. Im Bebauungsplanentwurf ist die Kita mit drei Gruppen
vorgesehen. Die bestehende Kita im Plangebiet ist bisher zweigruppig. In der Planung zur
Behörden- und Trägerbeteiligung waren noch vier Gruppen vorgesehen. Es hat sich aber
herausgestellt, dass eine dreigruppige Kita den berechneten Bedarf abdeckt. Durch diese
Maßnahmen konnten die festgesetzten Dichtewerte (Grundflächenzahl /
Geschossflächenzahl) beibehalten werden. In der geplanten Tiefgarage können die
nachzuweisenden Stellplätze für die Wohnnutzung, die Stellplätze für die Mitarbeitenden der
Kita und der gewerblichen Einheit untergebracht werden.
Die Straßenverbreiterung wird - wie ursprünglich vorgesehen - auf 5,10 m durchgeführt.
Dafür wird eine Grundstücksfläche von ca. 165 m² an die Stadt abgetreten.
Die Umgestaltung wird auf der Grundlage einer gutachterlichen Untersuchung erfolgen. An
der Niederkasseler Straße sind eine Mobilitätsstation, Unterflurcontainer und eine
Bushaltestelle geplant. Seite 7
Die Schallimmissionen sowie Besonnung und Belichtung in den Bereichen der
Abstandsflächenunterschreitung wurden auf Grundlage der veränderten Planung geprüft.
Das Baugebiet wird im Vergleich zum Planungsstand zur § 4(2) Beteiligung stärker begrünt
und der Begrünungsanteil auf 25 % erhöht. Der Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen
werden geregelt. Weiterhin werden Dach- und Tiefgaragen- sowie Fassadenbegrünungen
festgesetzt.
Die politischen Gremien werden um Zustimmung gebeten, die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3(2) BauGB, vorbehaltlich der Wirksamkeit des
städtebaulichen Vertrages, durchzuführen.
Vor Beginn der Offenlage wird projektseitig noch für die direkte Nachbarschaft vor Ort -
gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt - eine Information zum Stand des Verfahrens
durchgeführt.
Anlagen:
1. Bericht 3(1)-Beteiligung Teil A
2. Bericht 3(1)-Beteiligung Teil B
3. Einwendungen außerhalb 3(1)+3(2)
4. Behandlung Stgn. 4(2)
5. Begründung
6. Textliche Festsetzungen
7. Plan
8. Planverkleinerung
1. Bericht 3(1)-Beteiligung Teil A als Text anzeigen
Title: 00588526.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588526.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:49 GMT
Number of Pages: 11
Markdown Content:
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
> Stand: 23.07.2020
1
# Bericht zur
# Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB
# vom 02.09.2019 bis 27.09.2019
# zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/021
# - Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
# Stadtbezirk 4 - Stadtteil Niederkassel
A: Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“
Ort: Aula des Comenius Gymnasium, Hansaallee 90, 40547 Düsseldorf
Zeit: 12.09.2019, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Anwesend: Bezirksbürgermeister und Ratsherr Rolf Tups Oberbürgermeister Herr Thomas Geisel (anwesend von ca. 19:00 bis 19:45 Uhr)
Bezirksverwaltungsstellenleiterin Frau Iris Bürger
ca. 200 Bürgerinnen und Bürger
5 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung 1 Mitarbeiter eines Fachplanungsbüros
Der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 4, Herr Tups, eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger und freut sich auf eine gute Diskussion. Er begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung.
Herr Tups gibt Herrn Baackmann, stellvertretender Amtsleiter des Stadtplanungsamtes, das Wort.
Herr Baackmann stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Stand: 23.07.2020 2
Herr Baackmann stellt anschließend den städtebaulichen Entwurf vor. Dieser basiert auf dem Konzept der Architekten Rosiny und Trint + Kreuder, das im Rahmen des im Jahr 2017 durchgeführten Investorenauswahlverfahrens als Siegerentwurf hervorging und für die Weiterverfolgung ausgewählt wurde.
Im Anschluss gibt Herr Bezirksbürgermeister Rolf Tups das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden.
Beantwortung der Fragen und Anmerkungen
Nachfolgend werden die während der Veranstaltung geäußerten Fragen und Antworten thematisch gegliedert aufgeführt und durch die Stadtverwaltung und ihre Fachämter beantwortet.
1. Fragen zur geplanten Nutzung
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger:
Im Hinblick auf die geplanten Nutzungen wird die Neuentwicklung von Wohnungen (davon 40% preisgedämpft oder öffentlich gefördert), eine Vergrößerung der Kita von zwei auf vier Gruppen sowie die Integration einer kleineren Gastronomie durch die Bürgerinitiative „Liebenswertes Niederkassel“ begrüßt.
Darüber hinaus werden verschiedene Vorschläge und Ideen geäußert, die von der vorgestellten Planung abweichen.
So wünschen sich mehrere Bürger, dass die Kirche auf dem Grundstück erhalten bleibt und das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt wird, z.B. als Kita, Markthalle oder als Ort für kulturelle Aktivitäten und Vereine. Die Ergänzung von Einrichtungen der Nahversorgung, Geschäfte und Cafés wird weiterhin als notwendig betrachtet.
Eine Bürgerin regt an, das Thema Generationenwohnen im Entwurf stärker zu berücksichtigen. Ein anderer Bürger möchte aufgrund der Lärm- und Verkehrsbelastung nicht, dass die Kita in das Wohngebiet integriert wird.
Ein weiterer Bürger fragt nach, inwieweit eine Nutzung der geplanten Kapelle möglich sei und regt an, Teile der bestehenden Ausstattung, (z.B. die Kirchenfenster) in die Neubebauung zu integrieren. Er empfiehlt, diese Integration verbindlich im städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.
Antwort:
Die Rahmenbedingungen des Investorenauswahlverfahrens mit den Grundsatzentscheidungen, die bestehende Bebauung zu entfernen und eine Neubebauung mit dem Schwerpunkt Wohnen sowie einer vergrößerten Kita und Stand: 23.07.2020 3
einem öffentlichen Platz an der Ecke Niederkasseler Straße / Kanalstraße zu entwickeln, sind von den Planungsbeteiligten getroffen worden und bestehen weiterhin.
Vorschläge zu einer grundsätzlich anderen Art der Nutzung des Kirchengrundstücks als in der Projektinformation zum Investorenauswahlverfahren vorgegeben, etwa ein Erhalt des Kirchengebäudes und dessen Umnutzung bzw. die Schaffung einer großen Freifläche, sind daher nicht umsetzbar.
Der städtebauliche Entwurf sieht weiterhin eine Neuplanung mit den Nutzungen Wohnungsbau (davon 40% öffentlich geförderter bzw. preisgedämpfter Wohnungsbau), Kita, Kapelle und einer kleinen Gewerbeeinheit (z.B. Café) vor.
Der Vorschlag zur Integration von „Generationenwohnen“ soll für den Bereich des geförderten Wohnungsbaus in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt geprüft werden.
Die Integration einer kleinen Kapelle in das Nutzungskonzept ist fest eingeplant.
Dort sollen verschiedene Ausstattungsstücke der bestehenden Kirche integriert werden (z.B. ein Fenster der Künstlerin Kopfermann); die Auswahl erfolgt durch die Kirchengemeinde und das Erzbistum in Abstimmung mit dem zuständigen Architekten.
2. Fragen zur geplanten Bebauung
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger:
Mehrere Bürger sehen die Veränderungen und Überarbeitung als nicht ausreichend bzw. den vorgelegten Entwurf als nicht vertretbar an. Sie merken an, dass die kleinteilige Dorfstruktur Niederkassels zerstört würde und fordern eine Reduzierung der baulichen Dichte. In diesem Zusammenhang wird die Ansicht geäußert, dass die Renditeerwartungen der katholischen Kirche und der Investoren zu hoch seien.
Die Einfügung der geplanten Bebauung in die Umgebung sei nicht gegeben. Bzgl. der Gebäudehöhen wurde angemerkt, dass zwar eine Reduzierung der Gebäudehöhen stattgefunden habe, jedoch keine Reduzierung der Geschosszahlen, wie im Änderungsantrag des APS gefordert.
Es wird die Forderung geäußert, die Gebäudehöhen weiter zu verringern, sie sollen nicht über die vorhandene Bebauung hinausragen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Gebäudehöhe des Gebäudes am Platz Ecke Niederkasseler Straße / Kanalstraße als zu hoch kritisiert. Stand: 23.07.2020 4
Ein Bürger führt an, dass die asymmetrischen Dachformen der Bebauung nicht typisch für Niederkassel wären und empfiehlt, die Dachneigung auf 40 bis 45 Grad zu begrenzen. Darüber hinaus befürchtet eine Bürgerin, dass die geplante Tiefgarage negative Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel der Bestandsbebauung haben könnte.
Antwort:
Die Überarbeitung des Siegerentwurfes wurde im Anschluss an die Sitzung des APS im Herbst 2018 und den dort formulierten Änderungsantrag vorgenommen und durch Gespräche zwischen Investoren, der Kirchengemeinde und Anwohnern auf Ortsebene begleitet.
Daraus resultierten zahlreiche Anpassungen der Bebauung, so sind z.B. die Wandhöhen im Bereich Alt-Niederkassel nun deutlich niedriger, die Abstände der Gebäude zur Bestandsbebauung wurden vergrößert. Die erfolgten Anpassungen der Überplanung sind in der Präsentation und auf den im Rahmen der Veranstaltung ausgestellten Plänen dargestellt.
Mit ca. 40% Bebauung befindet sich die Neuplanung in dem für Wohngebiete zulässigen Rahmen, was die bauliche Dichte betrifft.
Bei der Diskussion der Geschossanzahl ist die Definition der Geschossigkeit gemäß Baugesetzbuch maßgeblich. Es wird darauf hingewiesen, dass Dachgeschosse mit einem Geschossflächenanteil von weniger als 75% des darunter liegenden Geschosses gemäß Landesbauordnung (LBO) NRW nicht als Vollgeschoss zählen. Die Bestandshöhen der umgebenden Bebauung an der Niederkasseler Straße sind mit bis zu fünf Geschossen erheblich.
Die asymmetrischen Dachformen der Planung sind Teil des gestalterischen Konzeptes, das durch das Preisgericht des Investorenauswahlverfahrens ausgewählt wurde. Im Rahmen der Überarbeitung wurde die charakteristische Dachform beibehalten, eine Anpassung wurde für die Dachgauben in zweiter Reihe vorgenommen. Diese für die umgebende Bebauung untypischen Dachgauben in zweiter Reihe entfallen und wurden durch Dachflächenfenster ersetzt.
Der städtebauliche Entwurf sieht die Entwicklung einer eingeschossigen Tiefgarage vor. Nach Auskunft des für das Bodengutachten verantwortlichen Gutachterbüros entsteht durch die Realisierung der Tiefgarage keine nachteilige Entwicklung bzgl. des Grundwasserspiegels für die Anwohner. Stand: 23.07.2020 5
3. Fragen zur geplanten Erschließung und zum Verkehr
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger:
Bereits jetzt ist die Erschließungssituation rund um das Plangebiet aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger problematisch und es besteht die Sorge, dass die Neuplanung zu einer weiteren Verschlechterung führt.
Insbesondere in den Spitzenzeiten zwischen ca. 7:30 – 8:30 sowie zwischen ca. 15:30 – 16:30 komme es in der Niederkasseler Straße und der Kanalstraße zu Verkehrsstörungen aufgrund des Hol-und Bringverkehrs zu Schulen und Kita. In diesem Zusammenhang wird auf die Gefahrensituation für Kinder und Schüler durch querende Autos sowie auf die Problematik der geplanten Stellplätze am Platz hingewiesen.
Weitere Ursachen für Verkehrsstörungen sind aus Sicht einiger Bürger bestehende Engstellen in der Niederkasseler Straße und der enge Straßenquerschnitt der Kanalstraße sowie der Besucherverkehr zur ortsansässigen Gastronomie. Der Verkehr auf der Niederkasseler Straße wird von einem Bürger als chaotisch bezeichnet, weil die Brücke gesperrt ist; das Tempo sei zu hoch.
Die geplante Erweiterung der Kanalstraße stößt bei einem anderen Bürger auf Ablehnung, da eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens befürchtet wird. Er verweist zudem darauf, dass die Kanalstraße eine wichtige Zuwegung zum Rhein für Fußgänger und Fahrradfahrer ist. Ein Bürger weist darauf hin, dass der Anteil der Verkehrsflächen in Niederkassel deutlich niedriger sei als z.B. in der Innenstadt und dies auch so bleiben solle.
Mit Sorge blicken einige Bürgerinnen und Bürger auf die Organisation des ruhenden Verkehrs. So wird befürchtet, dass die Anzahl der in der Tiefgarage geplanten Stellplätze für die neuen Bewohner nicht ausreicht und diese in den umgebenden Straßen parken werden. Ein Anwohner erwartet im Bereich der Tiefgaragenzufahrt an der Kanalstraße Störungen wegen häufiger Ein- und Ausfahrten.
Um die Situation des Hol- und Bringverkehrs zur Kita zu entschärfen, fordert die Bürgerinitiative dementsprechend ausgewiesene Stellplätze. Eine Bürgerin fordert darüber hinaus Stellflächen für den Lieferverkehr und Umzugswagen.
Der ÖPNV im Stadtteil helfe bei der Behebung der vorhandenen Verkehrsprobleme aus Sicht der Bürger kaum weiter; so komme der durch die Niederkasseler Straße fahrende Bus 833, der die einzige Verbindung nach Lörrick darstellt, aufgrund der vorhandenen Engstellen oft nicht weiter.
Eine Bürgerin äußert den Wunsch, dass das Grundstück auch zukünftig für Fußgänger durchwegbar bleibt. Stand: 23.07.2020 6
Antwort:
Nach einer Einschätzung des Amts für Verkehrsmanagement und einer ergänzenden Verkehrsuntersuchung können die zukünftigen Verkehrsmengen durch die bestehenden Erschließungsstraßen Kanalstraße und Niederkasseler Straße leistungsfähig abgewickelt werden.
Begegnungsverkehre in der Kanalstraße und ein damit einhergehender ungehinderter Verkehrsfluss sind jedoch nur unter der Voraussetzung der geplanten Erweiterung der Fahrbahnbreite auf 5,50 m möglich.
Die heute bestehenden Verkehrsbelastungen im Stadtteil sind wesentlich durch die zum Teil engen Straßenquerschnitte, insbesondere in der Niederkasseler Straße sowie durch den Hol- und Bringverkehr zur Grundschule / Kita begründet.
Was den Hol-/Bringverkehr betrifft, würde eine vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch die Grundschulkinder und das Zurücklegen von Wegen zu Fuß und mit dem Fahrrad zu einer Reduzierung der Verkehrsprobleme in den Spitzenzeiten führen.
Der durch die ortsansässige Gastronomie entstehende Besucherverkehr ist Folge der zum Standort gehörenden Nutzungen und daher schwierig zu vermeiden.
Die Anzahl der gemäß den Vorgaben der Stadt Düsseldorf notwendigen privaten Stellplätze für die Neubebauung wird in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Autos über den Tag verteilt aus der Tiefgarage hinaus- bzw. hineinfahren. Nach Einschätzung eines Verkehrsgutachtens sind in der Kanalstraße, unter Voraussetzung der geplanten Erweiterung, keine erheblichen Wartezeiten bzw. Rückstauungen durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge zu erwarten.
Die Anzahl der vorhandenen Besucherstellplätze im öffentlichen Straßenraum soll durch die Neuplanung erhalten werden. Eine ergänzende Ausweisung von Kurzzeit-Parkplätzen zur Minderung des hohen Parkdrucks erscheint sinnvoll, ist aufgrund fehlender Flächen jedoch schwierig zu realisieren.
In Abstimmung mit dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement sollen weitere Verbesserungsmöglichkeiten bzgl. der o.g. Verkehrsprobleme sowie eine mögliche Integration von Elektromobilität in das Konzept geprüft werden.
Die Durchwegbarkeit des Grundstücks für Fußgänger wird möglich sein und im Bebauungsplan entsprechend vorgesehen. Stand: 23.07.2020 7
4. Fragen zu geplanten Freiflächen und Umweltaspekten
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger:
Für mehrere Bürgerinnen und Bürger sind öffentliche Freiflächen im Rahmen der Neuplanung, u.a. als Treffpunkt, wichtig. Der geplante öffentliche Platz erscheint zu klein.
Darüber hinaus sei ein Blick auf das Klima notwendig: durch den Wegfall von Grünflächen werden klimaschädliche Auswirkungen befürchtet, die geplante Tiefgarage verursache eine erhöhte Versiegelung.
Es wird zudem befürchtet, dass die geplante Verlagerung des Kita-Freigeländes nachteilig für die Kinder sei. In diesem Zusammenhang wird die Ausrichtung der Kita-Freifläche kritisiert und eine Verschattung befürchtet.
Ein Mitglied der Bürgerinitiative „Liebenswertes Niederkassel“ fordert den Erhalt zusätzlicher Bestandsbäume.
Antwort:
Der städtebauliche Entwurf sieht zahlreiche Freiflächen vor: im Innenbereich sind private genutzte Freiflächen der Kita und der Wohnbebauung verortet, der Platz an der Ecke Niederkasseler Straße / Kanalstraße ist für die Nutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt.
Mit einer Größe von ca. 550 m 2 weist der Platz eine für den Ort angemessene Größe auf. Das Konzept sieht u.a. den Erhalt der großen Zeder vor sowie neue Sitzmöglichkeiten und Fahrradstellplätze.
Die Kita-Freifläche und die Gruppenräume der Kita sind nach Süden orientiert; die Orientierung entspricht damit den gesetzlichen Vorgaben.
Der städtebauliche Entwurf sieht die Integration der im Verfahren als verpflichtend zu erhaltenen Bestandsbäume vor. Eine Abwägung bzgl. der zu erhaltenden Bäume erfolgt gemäß Planungsrecht, ebenso notwendige Ausgleichsmaßnahmen für wegfallende Bäume.
5. Fragen zum Bebauungsplanverfahren und Planungsrecht
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger:
Ein Anwohner ist mit der Planung unzufrieden und fordert den Abbruch des Verfahrens. Für einen anderen Bürger ist es nicht nachvollziehbar, warum es ein
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
2. Bericht 3(1)-Beteiligung Teil B als Text anzeigen
Title: Protokoll B-Plan_3(1)_Nr. 04/021_Teil B
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588527.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:50 GMT
Number of Pages: 23
Markdown Content:
Stand: 01.0 3.2023 1
# Äußerungen im Rahmen der
# Öffentlichkeitsbeteiligung vom 02 .09 .20 19 bis 27 .09 .20 19
# zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 04 /021
# - Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
# Stadt bezirk 4 - Stadtteil Niederkassel
## B: Schriftlich vorgebrachte Äußerungen im Nachgang zur
## Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Nachgang zu der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ am 12.09.2019
gingen per E-Mail und über die Internetpräsenz der Stadt Düsseldorf zahlreiche
weitere Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Aufgrund des Umfangs und
der teilweisen mehrfachen Nennung von Themen werden d iese Stellungnahmen hier
nach Themen zusammengefasst wiedergegeb en . Zum Teil wiederholen sich Punkte,
die bereits in Teil A genannt wurden .
Die Beantwortung der eingegangenen Stellungnahmen bezieht sich auf konkrete
sachliche Fragen, die zum vorgelegten Planungsentwurf gestellt wurden.
Anmerkungen zu politischen bzw. kirchlichen Themen können in diesem Rahmen
nicht beantwortet / kommentiert w erden.
## 1. Allgemeines
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger :
Nach Einsichtnahme in die überarbeiteten Planungen bzw. der Teilnahme an der
Öffentlichkeitsbeteiligung am 12.09.2019 drücken viele Bürger*innen ihre
Enttäuschung über den vorliegenden Planungsstand aus und fordern eine
grundsätzliche Überarbeitung des Projektes. Ihrer Meinung nach würde die
Lebensqualität im Stadtteil durch die Neuplanung beeinträchtigt und der dörfliche
Charakter gehe verloren.
Die Kritik bezieht sich ins besondere auf die bauliche Dichte der Neuplanung sowie zu
erwartende Folgeprobleme wie etwa eine erhöhte Belastung durch zusätzlichen
Verkehr, fehlende Plätze für Kindergärten und Schulen , negative klimatische Aspekte
# Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/045/2026 Stand: 01.0 3.2023 2
oder gar eine Beeinträchtigung der Eig entumsrechte . E ine detaillierte, thematisch
gegliederte Erörterung der eingegangenen Hinweise und Bedenken wird nachfolgend
vorgenommen.
Einige Betroffene sehen hier die Kirchengemeinde / Kirchenverwaltung in der
Verantwortung, über eine Reduzierung der wi rtschaftlichen Erwartungen an das
Projekt das Bauvolumen deutlich zu verkleinern.
In diesem Zusammenhang wünschen sich die Bürger *innen eine stärkere
Berücksichtigung ihrer Bedenken gegen das Bauvorhaben und die Einbindung in
einen entsprechenden Dialog m it den Planungsbeteiligten.
Antwort
Für die Entwicklung des ehemaligen Kirchengrundstücks St. Anna wurde, wie in der
Landeshauptstadt Düsseldorf bei größeren Neubauentwicklungen üblich, ein
qualitätssicherndes Verfahren ( in Form eines Investorenauswahlv erfahren s) unter
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Das vorliegende Planungskonzept wurde von der Jury mit einer deutlichen Mehrheit
der stimmberechtigten Mitglieder zur Weiterverfolgung ausgewählt .
Die Entwicklung eines Konzeptes mit einer städtischen Dichte war eine Vorgabe des
Auswahlverfahrens, die nachvollziehbar ist, da der Stadtteil Niederkassel zur
erweiterten Innenstadt gehört und die Schaffung von Wohnungsbau eine wichtige
städtische Zielset zung ist.
Im Rahmen der Überarbeitung in Folge des Investorenauswahlverfahrens wurden
zahlreiche Anpassungen des Projektes vorgenommen, die u. a. den Empfehlungen
des Juryprotokolls vom 19.12.2017 sowie des Ausschuss es für Planung und
Stadtentwicklung (APS) vom 14.11.2018 folgen und zu einer Reduzierung der
baulichen Dichte und der Gebäudehöhen führen. Eine konkrete Erläuterung der
vorgenommenen Anpassungen erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Kapitel .
Die Planungsbeteil igten sind sich bewusst, dass die Umnutzung des
Kirchengrundstücks Veränderungen für die Menschen im Stadtteil mit sich bringt.
Auf die dadurch entstehenden Fragen zum Umgang mit diesen Veränderungen wird
nachfolgend thematisch eingegangen.
## 2. Verfahren / Pl anungsrecht
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger :
Im Hinblick auf das Bebauungsplanverfahren wird kritisiert, dass die politischen
Beschlüsse im Rahmen des Verfahrens (A usschuss für Planung und Stadtentwicklung Stand: 01.0 3.2023 3
(A PS ) vom 29.09.2017 sowie 14.11.2018) nich t hinreichend berücksichtigt wurden
und die Abwägung nicht im Interesse der Anwohn enden erfolgt ist. So lasse die
Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vom Dezember 2017 keine wesentlichen
Änderungen erkennen bzw. sei nicht umfassend genug.
Darüber hinaus wurde die Wahl der Verfahrensart ( sogenanntes „ beschleunigtes
Verfahren “ nach § 13a Baugesetzbuch ( BauGB )) kritisiert, da diese keine
ausführliche Umweltprüfung umfasst.
Inhaltlich wünschen sich einige Bürger *innen die Erstellung und Einsicht in
Gutachten . Hier wurden insbesondere Gutachten zum Verkehr , zu erwartenden
Verkehrslärm sowie zur Grundwassersituation genannt.
In einer Eingabe wurden detaillierte Festsetzungen im Bebauungsplan gewünscht,
insbesondere zu den folgenden Themen: Gebäudehöhen , Gebäudetiefen,
Geschosszahlen, Dachneigung, Tiefgarage, Balkonen & Gauben, Nutzung von Kapelle
& Kita, Eingänge, Baumerhalt, Begrünung.
Im Hinblick auf die Öffentlichkeitsveranstaltung am 12.09. 2019 wurde geäußert,
dass keine Vorbereitung möglich war und entsprechende Vorabinformationen fehlten.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine Veröffentlichung der Pläne im Internet
gewünscht.
Antwort
Der politische Beschluss des APS v om 14.11.2018 umfasste einen Änderungsantrag,
der folgende Anpassungen der zum d amaligen Zeitpunkt vorliegenden Planung
vorsah:
# - Reduzierung der Geschossanzahl
# - Prüfung der baulichen Dichte
# - ansprechende, sich einfügende Planung
# - weitgehender Erhalt des Baumbestandes
# - angemessene Begrünung des Plangebietes
# - Begutachtung der verkehrlichen Situation im Hinblick auf die Zu -/ Abfahrtsströme
sowie die Parkplatzsituation.
Die Erläuterung, inwiefern diese Vorgaben in der überarbeiteten Planung
berücksichtigt wurden, wird nachfolgend thematisch vorgenommen.
Die Umsetzung der baulich en Entwicklung erfolgt über ein geordnetes
Bebauungsplanverfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Stand: 01.0 3.2023 4
ihre Meinung zum Projekt zu äußern. Die Entscheidung über das Projekt obliegt dem
Rat der Stadt Düsseldorf.
Die Wahl des Bebauungspl anverfahrens gemäß § 13a BauGB („Bebauungsplan der
Innenentwicklung“) ist ein geeignetes Verfahren, da es sich bei dem Plangebiet um
ein Grundstück der Innenentwicklung mit einer Fläche von 7.224 m2 handelt. Der
geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst inklusive angrenzender
Straßenverkehrsflächen lediglich 9.840 m2 und liegt damit deutlich unter dem
gesetzlichen Schwellenwert von 20.000 m2 gemäß § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
BauGB. Umweltrelevante Themen w urden bereits im Vorfeld über entsprechende
Gutachten geprüft (Artenschutzgutachten, Baumgutachten, Bodengutachten). Im
Ergebnis konnten keine grundsätzlichen artenschutzrechtlichen oder
bodenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Neuentwicklung des Plangebiets
festgestellt werden.
Eine Umsetzung nach § 34 BauGB würde viele Spielräume bei der Beurteilung der
Neuplanungen zulassen. Ein Bebauungsplanverfahren ermöglicht die Umsetzung
eines kohärenten städtebaulichen Bildes und die Umsetzung konkreter
Gestaltungsvorgaben sowie Regelungen üb er verbindliche Festsetzungen (z um
Beispiel im Hinblick auf maximal zulässige Geschosse und Höhen) . Darüber hinaus ist
das Verfahren notwendig, um die Ziele der Neuplanung (u nter anderem geförderter
und preisgedämpfter Wohnungsbau, Kita) umsetzen zu können .
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Einfügung der Neuplanung in die
städtebauliche Struktur zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird eine
verbindliche Festsetzung der Gebäudehöhen und weiterer Parameter, wie etwa
konkrete Bestimmungen zu Be grünung und Baumerhalt im Bebauungsplan erfolgen.
Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht verzichtet, obwohl diese im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB nicht verpflichtend ist.
Die Beteiligung erfolgte gemäß den ge setzlichen Vorgaben über die Möglichkeit der
Einsichtnahme in der Zeit vom 02.09. - 27.09. 20 19 durch Aushang im
Stadtplanungsamt , die Internetpräsenz der Landes hauptstadt Düsseldorf sowie die
Abendveranstaltung am 12.09.2019 . Die Bekanntmachung der
Öffentl ichkeitsveranstaltung erfolgte , wie bei Bebauungsplanverfahren üblich, im
Vorfeld über den Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf und eine öffentliche
Ankündigung im Amtsblatt . Eine Veröffentlichung von Plänen vorab im Internet ist in
diesem Zusammen gang bei der Stadt Düsseldorf unüblich und wurde
dementsprechend gemäß dem üblichen Vorgehen gehandhabt. Stand: 01.0 3.2023 5
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatten die anwesenden Bürger *innen die
Möglichkeit, die angepasste Planung an Plänen und Modell einzusehen un d dazu
mündliche sowie schriftliche Eingaben zu formulieren.
## 3. Nutzung
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger :
Mehrere Anwohne nde wünschen sich den Erhalt und die Umnutzung des bestehenden
Kirchengebäudes. Als Nutzungsvorschläge werden u nter anderem eine
Kindertagesstätte (Kita ), eine Markthalle, ein Café, eine Gewerbeeinheit sowie ein
Gemeinde - / Versammlungsraum genannt, in dem si ch die Bewohner *innen des
Stadtteils und Vereine ( zum Beispiel die Schützen und die Tonnengarde ) treffen
können.
Einige Beiträge befürworten darüber hinaus den Erhalt beziehungsweise die
Erweiterung der bestehenden Kita an selber Stelle. Des Weiteren wird die Schaffung
von Räumlichkeiten für einen Weiterbetrieb der Musikschule vorgeschlagen.
Die Integration zusätzlicher Angebote der Nahversorgung im Stadtteil, z um Beispiel
ein e Metzger ei oder Bäcker betrieb , ist ein weiterer Punkt, der einigen Anwohne nden
wi chtig ist.
Wie im städtebaulichen Konzept vorgesehen , wird ein Gebetsort in Form einer
kleinen Kapelle gewünscht. Dieser könnte nach Ansicht eines Anwohners deutlich
größer ausfallen, um auch Schulgottesdienste der benachbarten Schulen zu
ermöglichen.
Die Schaffung von Wohnraum wird grundsätzlich von mehreren Bürger *innen
begrüßt. B ezügl ich der Wohntypologien werden Wohnangebote für Generationen
übergreifendes Wohnen beziehungsweise Wohnen im Alter sowie für Familien
gewünscht. Ein hoher Anteil an öffen tlich geförderten Wohnungen wird als sinnvoll
erachtet, während der Bau hochpreisiger Wohnungen kritisiert wird.
Antwort
Die Rahmenbedingungen des Investorenauswahlverfahrens mit den
Grundsatzentscheidungen, die bestehende Bebauung zu entfernen und eine
Neubebauung mit dem Schwerpunkt Wohnen sowie einer vergrößerten Kita und
einem öffentlichen Platz an der Ecke Niederkasseler Straße / Kanalstraße zu
entwickeln, sind von den Planungsbeteiligten unter Einbeziehung der politischen
Gremien (Beschlüsse des AP S vom 29.09.2017 und 14.11.2018) getroffen worden
und bestehen weiterhin . Dies entspricht den politisch beschlossenen Zielen der Stand: 01.0 3.2023 6
Stadtentwicklung (Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt ZUKUNFT
WOHNEN.DÜSSELDORF) . Vorschläge zu einer grundsätzlich anderen Art der Nutzung
des Kirchengrundstücks als in der Projektinformation zum
Investorenauswahlverfahren vorgegeben, etwa ein Erhalt des Kirchengebäudes und
dessen Umnutzung b eziehungs weise die Schaffung einer gr öße ren Freifläche, sind
daher weder wirtschaftlich umsetzbar noch stadt entwicklungspolitisch zielführend.
Der städtebauliche Entwurf sieht weiterhin eine Neuplanung mit den Nutzungen
Wohnungsbau (davon 40% gemäß dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt
als öffentlich geförderter b eziehung sweise preisgedämpfter Wohnungsbau), Kita,
Kapelle und einer kleinen Gewerbeeinheit (z.B. Café) vor. Ein Gemeinschaftssaal
kann nach Entscheidung der Verantwortlichen nicht umgesetzt werden.
Die Integration einer kleinen Kapelle in das Nutzungskonzept an p rominenter Lage
an der Platzfläche Niederkasseler Straße / Kanalstraße ist fest eingeplant.
Dort sollen verschiedene Ausstattungsstücke der bestehenden Kirche integriert
werden (z um Beispiel ein Fenster der Künstlerin Kopfermann); die Auswahl erfolgt
durc h die Kirchengemeinde und das Erzbistum in Abstimmung mit dem zuständigen
Architekten.
Der Vorschlag zur Integration von „Generationenwohnen“ soll für den Bereich des
geförderten Wohnungsbaus in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt geprüft
werden.
(Nach trag März 202 3: Nach projektinternen Abstimmungen mit möglichen Trägern
ist gemäß aktuellem Planstand kein „Generationenwohnen“ vorgesehen .)
## 4. Bebauung
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger :
Ortsbild / Einfügung / Bauweise
Ein wesentlicher Teil der Kritik bezieht sich auf die Bebauungsstruktur des Projektes,
die sich nach Meinung vieler Anwohne nden nicht gut in die Umgebung einfüg e. So
würde das Ortsbild Niederkassels durch die Neubebauung beeinträchtigt und der
dörfliche Ch arakter des Stadtteils gehe verloren. Es wird angeführt, dass die
Umgebung des Plangebietes von Mehr -/ und Einfamilienhäusern niedriger Bauweise
geprägt sei. Einige Bürger *innen finden eine Blockrandbebauung daher grundsätzlich
unpassend, kritisieren die K ompaktheit der mehrgeschossigen Bebauung und
wünschen sich eine gelockerte Baukörperstellung. Stand: 01.0 3.2023 7
Vielfach wurde der Wunsch nach einer angemessenen Bebauung mit einer deutlichen
Reduzierung der Gebäudevolumen, der Gebäudehöhen und der Anzahl der
Wohneinheiten ausgedrückt.
Weiter wurde eine 3D -Darstellung des Pastor -Zentis -Weges gefordert.
Bauliche Dichte
Nach Meinung vieler Anwohne nden ist die bauliche Dichte der Neuplanung zu hoch.
So lägen die Kennwerte des Projektes für das Maß der baulichen Nutzung mit ei ner
Grundflächenzahl ( GRZ ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl ( GFZ ) von 1,3 über
den Dichtewerten der umgebenden Baufelder . Insbesondere die Geschossfläche wäre
mit einem Wert von 1,3 zu hoch und würde den für ein allgemeines Wohngebiet
zulässigen Maximalwert überschreiten.
Die Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrages habe zu keiner wesentlichen
Reduzierung der baulichen Dichte geführt. So sei die GRZ im Wesentlichen
gleichgeblieben und die vorgenommene Verringerung der Firsthöhen habe zu k einer
wesentlichen Reduzierung der Geschossflächen geführt. In vielen Beiträgen wird
daher eine deutliche Reduzierung der geplanten Bauvolumen und Wohneinheiten
gefordert, zum Teil um bis zu 50 %.
Gebäudehöhen
Die Optimierung der Bebauungsstruktur bleibt h insichtlich der Höhenentwicklung
deutlich hinter den Erwartu
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
3. Einwendungen außerhalb 3(1)+3(2) als Text anzeigen
Title: 00588528.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588528.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:51 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
> Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB Stand: 15.05.2026
## Einwendungen aus der Öffentlichkeit
## außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB
## zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/021
## - Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
## Stadtbezirk 4 - Stadtteil Niederkassel
## Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
> Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB Stand: 15.05.2026
In der Zeit zwischen den formellen Beteiligungen gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 3 (2) BauGB gingen bei der Stadt Düsseldorf weitere Anregungen ein. Die
Beantwortung der Anregungen bezieht sich auf den aktuellen Entwurfsstand des
Bebauungsplans vor Beschluss für die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB.
Diese Stellungnahmen werden hier zusammengefasst wiedergegeben:
1. Einwendung eingegangen am 27.05.2021
1.1. Es wird angeregt, dass unter Berücksichtigung des in der Stellungnahme als Anlage 1 beigefügten Lageplans die Gebäudehöhen im gesamten Plangebiet reduziert werden. Der Lageplan setzt die maximalen Firsthöhen der Gebäude fest, bspw. am geplanten Platz Niederkasseler Str. / Kanalstr. auf 12,75m (47,75m ü. NHN) bzw. 15,75m (51,5m ü. NHN). Als Begründung wird hierfür der Änderungsantrag („Forderung 1“) aus dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 18.11.2018 angegeben.
Antwort:
Der städtebauliche Entwurf sieht eine effiziente Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Baulandes vor, was sich somit auch in den Gebäudehöhen widerspiegelt. Die Festsetzung von Gebäude- und Traufhöhen sowie von Vollgeschossen sichert das gewollte städtebaulich-architektonische Bild unter Berücksichtigung der Gebäudehöhen der Umgebung.
Im Vergleich zum Planstand der Beteiligung gemäß §4 (2) BauGB wurden sowohl die Gebäudehöhen (damals noch Firsthöhen) als auch die Traufhöhen reduziert, an manchen Stellen um bis zu zwei Meter (vgl. Gebäude 8 bzw. Gebäude 7 des vorherigen Bebauungsplanentwurfs).
Am geplanten Stadtteilplatz (angrenzend an Gebäude 1 und 8 des derzeitigen Bebauungsplanentwurfs) sind die Gebäudehöhen am höchsten, um eine prägnante städtebauliche Situation zu erzeugen. In Richtung der Straßen Alt-Niederkassel und Pastor-Zentis-Weg verringern sich die Gebäude- und Traufhöhen, um auf die niedrigere Bebauung der dortigen Umgebung zu reagieren. Deshalb sind dort die niedrigsten Gebäudehöhen verortet (Gebäude 3 und 5 sowie ein Gebäudeteil von Gebäude 4).
Zusätzlich liegt die Festsetzung der GFZ mit 1,2 im Orientierungsrahmen der Baunutzungsverordnung (§17 BauNVO). Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
> Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB Stand: 15.05.2026
1.2. Es wird angeregt das Entwurfsmerkmal der asymmetrischen Dachflächen auf alle Gebäude auszudehnen. Dies würde eine Einhaltung der Geschossigkeiten des Bebauungsplans bedeuten.
Antwort:
Der städtebauliche Entwurf wurde aufgrund unterschiedlicher Gesichtspunkte im laufenden Bebauungsplanverfahren aktualisiert. Um die Unterbringung von zusätzlichem geförderten Wohnraum zu gewährleisten, wurde die Dachform im Gesamten geändert. So können nach aktuellem Planstand entsprechend des inzwischen eingeführten „Düsseldorfer Baulandmodell“ 50 % der entstehenden Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum ausgewiesen werden.
Das nun geplante Mansarddach mit Flachdachabschluss wird einheitlich im Plangebiet festgesetzt und erzielt dadurch ein harmonisches architektonisches Bild, welches weiterhin die grundlegende Gestalt von geneigten Dachflächen absichert. Zudem kann der Anteil an Dachbegrünung durch die flach geneigten Dachflächen deutlich erhöht werden und somit der Beitrag zur Klimaanpassung erhöht werden.
1.3. Es wird angeregt, dass die Gebäudebreiten („Giebelbreiten“) von 15m, 12m und 12,5m auf 10 Meter reduziert werden. Dies würde die GRZ reduzieren und entspräche der „Forderung 3“ des Änderungsantrags aus dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 18.11.2018, welche eine Überprüfung der baulichen Dichte beantragt.
Antwort:
Die Gebäudetiefen der geplanten Gebäude sind nach den gängigen Maßstäben der Architektur geplant. Eine Reduzierung der Gebäudetiefen wäre an dieser Stelle weder architektonisch sinnvoll noch wirtschaftlich effizient.
Im Vergleich zum Vorschlag der Stellungnahme wurde die GRZ im Bebauungsplan auf 0,5 erhöht, was unter anderem durch eine effiziente Auslastung des Gebietes zu begründen ist. Diese Maßgabe bildet die Grundlage für die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum, was dem gesamtstädtischen Ziel nach mehr Wohnraum zugutekommt.
Weitere Gründe, weshalb die GRZ erhöht wurde, können der Begründung in Kapitel 6.2.1 entnommen werden. Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
> Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB Stand: 15.05.2026
1.4. Es wird angeregt, dass ein neuer Mittelpunkt des Dorfes am ehemaligen Kirchplatz geschaffen wird, welcher wiederum durch architektonische Ausgestaltung hervorgehoben wird.
Antwort:
Der städtebauliche Entwurf sieht vor, dass am Kreuzungspunkt Niederkasseler Str. / Kanalstr. eine neue Quartiersmitte geschaffen wird. Gerahmt wird dieser neue Mittelpunkt durch die architektonisch prägnante Ausgestaltung der angrenzenden Gebäude in Form von expressiven Gebäudehöhen.
Darüber hinaus sieht der derzeitige städtebauliche Entwurf entlang des Platzes weitere Nutzungen vor, die der Allgemeinheit zugutekommen, wie beispielsweise eine Kapelle oder ein gastronomisches Angebot.
Der prägende Bestandsbaum wird in die Platzsituation integriert und durch Sitzmöglichkeiten gerahmt, wodurch ein zusätzlicher kommunikativer Ort für Niederkassel geschaffen wird unter Berücksichtigung der bestehenden Situation.
4. Behandlung Stgn. 4(2) als Text anzeigen
Title: Musterdokument Abwägungstabelle 4(2)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588529.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:51 GMT
Number of Pages: 48
Markdown Content:
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
> Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
## Stellungnahmen / Hinweise aus der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter
## gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.08.2021 bis 08.09.2021 (Fristverlängerung bis 24.09.2021)
## zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/021 - Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
## Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
I. Liste der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/021 – Niederkasseler Straße / Kanalstraße - vorgebracht haben
1. Bergisch-Rheinischer Wasserverband
Düsselberger Straße 2, 42781 Haan
2. Bezirksregierung Düsseldorf: Dez. 53
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss
4. Deutsche Telekom Technik GmbH: Richtfunkt Trassenauskunft
Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth
5. DFS Deutsche Flugsicherung
Am DFS-Campus 10, 63225 Langen
6. Ericsson Services GmbH
Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf
7. Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld
8. Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf
9. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
Helmholtzstraße 19, 40215 Düsseldorf
10. Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
11. NetCologne GmbH
Am Coloneum 9, 50829 Köln
12. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe „Städtebauliche Kriminalprävention“
Jürgensplatz 5-7, 40219 Düsseldorf
13. Stadtwerke Düsseldorf AG – OE 351 – Liegenschaften
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
14. Telefónica Germany GmbH & Co
Südwestpark 35, 90449 Nürnberg
15. Vodafone GmbH, Nord-West
D2 Park 5, 40878 Ratingen
16. Vodafone Kabel Deutschland GmbH
D2 Park 5, 40878 Ratingen Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
17. Vodafone NRW GmbH
Aachener Str. 746-750, 50933 Köln
18. Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19/2)
19. Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Prävention (Amt 37/51)
20. Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37/432)
21. Amt für Schule und Bildung (Amt 40)
22. Jugendamt (Amt 51/19)
23. Sportamt (Amt 52)
24. Bauaufsichtsamt (Amt 63/0)
25. Amt für Wohnungswesen (Amt 64)
26. Liegenschaftsamt (Amt 65)
27. Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66)
28. Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67)
29. Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68)
30. Wirtschaftsförderungsamt (Amt 80)
31. Stadt Düsseldorf: Bezirksverwaltungsstelle 01/18/4 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/021 – Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
1. Bergisch-Rheinischer Wasserverband
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Der Bebauungsplanentwurf liegt
außerhalb des Verbundgebietes vom Rheinisch-Bergischen Wasserverband.
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
2. Bezirksregierung Düsseldorf: Dez. 53
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) a) Gegen das Planverfahren
bestehen hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten (Dezernat 35.4) keine Bedenken, da sich im Planungsgebiet keine Bau-oder Bodendenkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Da die Zuständigkeiten nur für Denkmäler im Eigentums-oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes gegeben sind, wird empfohlen - falls nicht bereits geschehen - den LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland- in Pulheim und den LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland- in Bonn sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange zu beteiligen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die genannten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
b) Das Plangebiet befindet sich in
den Risikogebieten des Rheins, die bei einem Versagen oder Überströmen von Hochwasserschutz-einrichtungen ab einem mittleren Hochwasser (HQ100) überschwemmt werden können. Fü r Risikogebiete außerhalb von
Die Hinweise werden im Bebauungsplan als Nachrichtliche Übernahme aufgenommen (vgl. III. Nachrichtliche Übernahmen Nr. 2)
Der Stellungnahme wird gefolgt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
Überschwemmungsgebieten gelten die Regelungen der §§ 78b, 78c des Wasserhaushaltsgesetzes. Risikogebiete im Sinne des § 78b (1) WHG, d. h. überschwemmte Gebiete bei einem seltenen bzw. extremen Hochwasserereignis (HQextrem), sind gemäß § 9 (6a) BauGB im Bebauungsplan nachrichtlich zu ü bernehmen. Eine Berü cksichtigung der Belange Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge ist in Bauleitplänen gemäß § 1 (6) Nr. 12 BauGB vorzunehmen. Gemäß § 78b WHG sind die Belange Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge, insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden, in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berü cksichtigen.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Durch die Planung werden die
Belange der Telekom zurzeit nicht berührt. Bei weiteren Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen könnten, wird um erneute Beteiligung gebeten.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
4. Deutsche Telekom Technik GmbH: Richtfunkt Trassenauskunft
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Durch das Plangebiet verläuft kein
Richtfunk. Daher gibt es bezüglich des Richtfunks der Telekom keine Einwände. Jedoch hat die Telekom bei der Firma Ericsson Services GmbH weitere Verbindungen angemietet, zu denen der Telekom keine Daten zur Verfügung stehen.
Hinweis auf sonstige ggf. betroffene Unternehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Netzbetreiber wurden im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beteiligt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
5. DFS Deutsche Flugsicherung
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Das Plangebiet liegt ca. 5 km vom
Flughafen Düsseldorf entfernt. Aufgrund der Art und der Höhe der Bauvorhaben werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt.
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt.
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
6. Ericsson Services GmbH
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Hinweis auf sonstige ggf.
betroffene Unternehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Netzbetreiber wurden im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beteiligt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
7. Geologischer Dienst NRW
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Das Plangebiet ist gemäß der Karte
der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) der folgenden Erdbebenzone / geologischen Untergrundklasse zugeordnet:
Stadt Düsseldorf, Gemarkung Heerdt: 1 / T
Aufgrund der Lage des Plangebiets in der Erdbebenzone 1 besteht kein Handlungsbedarf. Da innerhalb der Erdbebenzone 1 keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen sind sowie zudem der Erdbebenschutz bauordnungsrechtlich geregelt und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage der geltenden Rechtsnormen zu beachten ist, Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
wird von einer Aufnahme in den Bebauungsplan abgesehen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8. Handwerkskammer Düsseldorf
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Das Thema Erreichbarkeit ist für
das Handwerk essenziell. Service-und Baustellenbetriebe müssen ihre Kunden unmittelbar erreichen können. Die Nutzung einer Tiefgarage oder Quartiers(hoch)garage ist für die Handwerksbetriebe i.d.R. keine Alternative. Daher sollen entsprechende Stellplätze, Ladezonen o.ä. in Kundennähe vorgehalten werden.
Die Bedürfnisse des Handwerks zur verkehrlichen Erreichbarkeit werden berücksichtigt. Entlang der das Plangebiet umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen verbleiben auch nach Durchführung des Vorhabens ausreichend Parkplätze.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
9. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Bei Beachtung der Ziffer 9 der
textlichen Festsetzungen und der Ziffern III 5 bis 9 bestehen gegen die Planung grundsätzlich keine Bedenken.
Die Grünplanerischen Inhalte (jetzt Nr. 10 der textlichen Festsetzungen) wurden seit der Beteiligung, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter nach § 4(2) BauGB weiterentwickelt und um die Aspekte Dach- und Fassadenbegrünung sowie eine Heckenpflanzung erweitert. Die entsprechenden Hinweise sind nun unter III. Hinweise Nrn. 6 bis 10 zu finden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
10. Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) Das Plangebiet liegt in der Nähe
des mittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Ortskerns von Niederkassel (vermutetes Bodendenkmal). Es ist nicht auszuschließen, dass sich hier bedeutende Bodendenkmalsubstanz der historischen Entwicklung des Ortes erhalten hat.
Darüber hinaus ist dem Fachamt das Vorhandensein einer Tiefbunkeranlage im Plangebiet bekannt geworden. Laut Auskunft der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf handelt es sich nicht um eine erhaltenswerte Anlage. Jedoch ist sie bei einer Überplanung entsprechend zu dokumentieren.
Es muss deshalb beim derzeitigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass in Umsetzung des Abbruchs der vorhandenen Gebäude und nachfolgender Realisierung der Planung eine Beeinträchtigung bodendenkmalpflegerischer Belange verbunden ist, da – bedingt durch die zukünftig zulässigen Erdeingriffe – Bodendenkmalsubstanz beeinträchtigt bzw. zerstört wird. Gegen die geplanten Festsetzungen bestehen daher zunächst Bedenken.
Die Belange des Denkmalschutzes und die kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung (§ 1 (6) Nr. 3 und 5 BauGB) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben die Gemeinden aufgrund des Rücksichtnahmegebots des § 3 DSchG NRW die Sicherung der Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung zu gewährleisten.
In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, wurde identifiziert, dass das Plangebiet in der Nähe des historischen Ortskerns Niederkassel liegt. Demnach sind alle geplanten Bodeneingriffe gemäß § 15 (2) i.V.m. § 27 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) erlaubnispflichtig. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Belange des Denkmalschutzes sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens und der Umsetzung durch eine denkmalrechtliche Erlaubnis und Dokumentation zu berücksichtigen.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
Unabhängig von den planungsrechtlichen Vorgaben ist für Abbruch- und Bauvorhaben eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Rahmen der Planumsetzung verbunden mit einer Kostenübernahme des Vorhabenträgers durch die Untere Denkmalbehörde zu erteilen (§ 15 II i.V.m. § 27 DSchG NRW).
11. NetCologne GmbH
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) In dem angefragten Bereich
befinden sich keine Anlagen der NetCologne GmbH. Derzeit bestehen dort keine Pläne für einen Netzausbau.
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
12. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe „Städtebauliche Kriminalprävention“
Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort .
4(2) a) Grundsätzlich bestehen aus
Sicht der Fachgruppe gegen die vorliegende Planung keine Bedenken. Bei der Ausführung sind jedoch einige Punkte der städtebaulichen Kriminalprävention zu beachten. Auf die öffentlichen bzw. halböffentlichen Grünflächen sollte – so weit wie möglich - zu Gunsten privater Gärten (den Erdgeschosswohnungen zugeordnet) verzichtet werden. Bei den verbleibenden (halb) öffentlichen Grünflächen ist zu beachten, dass diese übersichtlich bleiben. Das heißt, dort dürfen nur niedrige Büsche und hochstämmige Bäume gepflanzt werden, um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen.
Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan sieht auf den von der öffentlichen Verkehrsfläche abgewandten Gebäudeseiten folgende Flächen vor: private, den Erdgeschosswohnungen zugeordnete Gärten, den Außenbereich der Kindertagesstätte, private Kinderspielflächen und private Grundstücksflächen, auf denen ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit ausgewiesen ist. Ein Verzicht auf die privaten Kinderspielflächen und Wegestrukturen, welche dem politisch beschlossenen Siegerentwurf des Investorenauswahlverfahrens entstammen, ist nicht möglich, da diese der Erschließung der Gebäude und der Bereitstellung der nach städtischer Spielplatzsatzung notwendigen privaten Spielflächen dienen. Die Höhe von Hecken und anderen Einfriedungen wird auf 1,40 m Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 10 von 48 Stand: 28.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/045/2026
Stellungnahme / Hi
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5. Begründung als Text anzeigen
Title: 00588530.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588530.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:53 GMT
Number of Pages: 91
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Begründung
# zum Bebauungsplan - Entwurf Nr. 04/021
# - Niederkasseler Straße / Kanalstraße -
# - Stadtbezirk 4 - Stadtteil Niederkassel -
# Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB - 2 -
> Bebauungsplan Nr. 04/021 Stand: 27.05.2026
Teil A - Städtebauliche Aspekte ................................................................... 6
1 Planungsanlass ................................................................................. 6
2 Örtliche Verhältnisse.......................................................................... 6
2.1 Beschreibung des Plangebietes............................................................ 6
2.2 Bestand ........................................................................................... 7
2.3 Umgebung ....................................................................................... 7
2.4 Verkehr und Erschließung ................................................................... 8
2.5 Infrastruktur .................................................................................... 9
2.6 Grünstrukturen ................................................................................. 9
3 Gegenwärtiges Planungsrecht ........................................................... 10
3.1 Regionalplan................................................................................... 10
3.2 Flächennutzungsplan (FNP)............................................................... 10
3.3 Landschaftsplan .............................................................................. 11
3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB.... 11
4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte............................................ 12
4.1 Raumwerk D .................................................................................. 12
4.2 Quotierungsregelung ....................................................................... 13
5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ....... 14
5.1 Investorenauswahlverfahren ............................................................. 14
5.2 Städtebauliches Konzept .................................................................. 15
5.3 Freiraumkonzept und Wegeführung ................................................... 16
5.4 Verkehrskonzept ............................................................................. 17
5.5 Anpassung des Planungsrechts .......................................................... 20
5.6 Verfahrensart ................................................................................. 20
6 Inhalt des Bebauungsplans ............................................................... 21
6.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 21
6.2 Maß der baulichen Nutzung............................................................... 23
6.2.1 Grundflächenzahl (GRZ) ................................................................... 23
6.2.2 Geschossflächenzahl (GFZ) ............................................................... 28
6.2.3 Zahl der Vollgeschosse..................................................................... 28
6.2.4 Höhe der baulichen Anlagen ............................................................. 29
6.2.5 Technikaufbauten und sonstige Dachaufbauten.................................... 30
6.3 Bauweise ....................................................................................... 31
6.3.1 Baugrenzen und Baulinien ................................................................ 31
6.3.2 Überbaubare Grundstücksflächen ...................................................... 32 - 3 -
> Bebauungsplan Nr. 04/021 Stand: 27.05.2026
6.3.3 Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen ..................................... 32
6.3.4 Geschlossene Bauweise .................................................................... 35
6.4 Abweichende Abstandsflächen ........................................................... 35
6.5 Flächen für Nebenanlagen ................................................................ 37
6.6 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein- und Ausfahrt ....................... 37
6.7 Verkehrliche Erschließung................................................................. 38
6.8 Ver- und Entsorgung ....................................................................... 39
6.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ......................................................... 39
6.10 Artenschutz .................................................................................... 40
6.11 Grünplanerische Inhalte ................................................................... 40
6.12 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................................... 45
6.13 Hochwasser .................................................................................... 46
6.14 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 47
6.15 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................ 47
6.16 Öffentliche und private Kinderspielplätze ............................................ 51
7 Nachrichtliche Übernahmen / Hinweise ............................................... 53
7.1 Bauschutzbereich des Flughafens ...................................................... 53
7.2 Hochwasserrisikogebiete .................................................................. 53
7.3 Denkmäler ..................................................................................... 53
7.4 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 54
7.5 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 54
7.6 Standorte für Transformatoren .......................................................... 54
7.7 Löschwasserversorgung ................................................................... 54
7.8 Kampfmittelbeseitigung ................................................................... 54
7.9 Grünordnungsplan und Zukunftsbaumliste .......................................... 55
7.10 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ...................................................... 55
7.11 Fassadenbegrünung......................................................................... 55
7.12 Baumschutz ................................................................................... 55
7.13 Artenschutz .................................................................................... 56
7.14 Luftreinhalteplan und Umweltzone ..................................................... 56
7.15 Unterbauung von Versorgungsleitungen ............................................. 57
7.16 Bodendenkmalpflege ....................................................................... 57
> 7.17 Ausreichende Versorgung mit Tageslicht bei verringerten Abstandsflächen.....57
7.18 Private Spielflächen gemäß Spielplatzsatzung ...................................... 57
8 Verfahren....................................................................................... 59
8.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB .......... 59
8.2 Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB .......................................... 59 - 4 -
> Bebauungsplan Nr. 04/021 Stand: 27.05.2026
8.3 Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB .......................................... 60
8.4 Öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ........................................ 60
9 Soziale Maßnahmen ......................................................................... 60
10 Bodenordnende Maßnahmen ............................................................. 60
11 Kosten für die Gemeinde .................................................................. 61
Teil B – Kapitel Umweltbelange ................................................................. 62
12 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 62
12.1 Mensch .......................................................................................... 62
12.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 62
12.1.2 Elektromagnetische Felder (EMF)....................................................... 64
12.1.3 Störfallbetriebsbereiche ................................................................... 64
12.1.4 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 65
12.1.5 Städtebauliche Kriminalprävention ..................................................... 65
12.1.6 Besonnung ..................................................................................... 66
12.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 67
12.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ..................................................... 67
12.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 68
12.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 74
12.3 Boden............................................................................................ 76
12.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes....................................... 76
12.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 76
12.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 76
12.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 77
12.4 Wasser .......................................................................................... 77
12.4.1 Grundwasser .................................................................................. 77
12.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 77
12.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 78
12.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 79
12.4.5 Wasserschutzgebiete ....................................................................... 79
12.4.6 Hochwasserbelange ......................................................................... 80
12.5 Luft ............................................................................................... 81
12.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 81
12.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 82
12.6 Klima ............................................................................................ 83
12.6.1 Globalklima .................................................................................... 83
12.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 84
12.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 86 - 5 -
> Bebauungsplan Nr. 04/021 Stand: 27.05.2026
13 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 87
14 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................. 88
15 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 88
16 Weitere Angaben............................................................................. 89 - 6 -
> Bebauungsplan Nr. 04/021 Stand: 27.05.2026
# Teil A - Städtebauliche Aspekte
## 1 Planungsanlass
Nach Wegfall der kirchlichen Nutzung des Grundstücks St. Anna im Jahr 2016 beab-sichtigt die Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus, das Kirchengrundstück St. Anna in Düsseldorf-Niederkassel einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Entscheidung ist getragen durch den Anspruch einer flächeneffizienten Nachnutzung im Hinblick auf die Geschossigkeit sowie die Chance zur Schaffung von benötigtem Wohnraum für den Stadtteil einerseits und sinkende Mitgliedszahlen der Kirche sowie bauliche und wirtschaftliche Herausforderungen im Umgang mit dem Bestand andererseits. Die vorhandene Bausubstanz kann nicht auf heutige Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Nutzung und auf energetische Standards, gebracht werden. Geplant ist die Schaffung eines gemischt genutzten Standorts mit einer Wohnnutzung, einer dreigruppigen Kindertagesstätte mitsamt Außenfläche, eines kirchlichen Gebetsortes, einer Platzfläche sowie begrünten Freiflä-chen.
## 2 Örtliche Verhältnisse
2.1 Beschreibung des Plangebietes
Das ca. 9.840 Quadratmeter (m 2 ) große Plangebiet umfasst den Einzugsbereich der Gemarkung Heerdt / Flur 11 mit den Flurstücksnummern 655 und 255 (Pastor-Zen-tis-Weg) sowie Teilbereiche der Kanalstraße mit der Flurstücksnummer 1098 und der Straße Alt Niederkassel mit der Flurstücksnummer 1177. Darüber hinaus umfasst das Plangebiet einen Teil der Niederkasseler Straße mit der Flurstücksnummer 1053 als Teil der Gemarkung Heerdt / Flur 14. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Stra-ßenmitte der Niederkasseler Straße im Südwesten, die nördliche Straßenbegren-zungslinie der Kanalstraße im Nordwesten, die Straßenmitte von Alt-Niederkassel im Nordosten sowie durch die südliche Straßenbegrenzungslinie des Pastor-Zentis-We-ges im Südosten. - 7 -
> Bebauungsplan Nr. 04/021 Stand: 27.05.2026
2.2 Bestand
Innerhalb des Plangebietes befand sich die bereits zurück gebaute St. Anna-Kirche mit Pfarramt sowie diverse Nebengebäude aus den 1960er Jahren. Die St. Anna Kir-che wurde am 26.08.2016 außer Dienst gestellt und profaniert. In der nordwestli-chen Grundstücksecke war ein Bungalow verortet, der von einer Musikschule genutzt wurde. In der nordöstlichen Ecke des Kirchengrundstücks gab es eine längliche, un-terirdische Bunkeranlage aus dem zweiten Weltkrieg, die durch Grünstrukturen über-deckt wurde. Der oberirdische Teil des Bunkers wurde abgetragen, die unterirdisch angelegten Räume wurden verfüllt. Alle Gebäude sollten aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands aufgegeben werden. Der Rückbau der Kirche, des nach Norden angebauten Wohnhauses und des Bungalows im Nordwesten erfolgte im Frühjahr 2021. Im südwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Gebäude, in dem ein Sozialdienst und das Pfarramt mit Kleiderkammer und Büroräumen untergebracht waren, welches aber leer steht. Daran angrenzend befanden sich kleinere Wohnnut-zungen sowie weiter östlich angrenzend, an der Ecke Alt-Niederkassel / Pastor
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6. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Title: 00588531.pdf
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Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:53 GMT
Number of Pages: 10
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27.05.2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 04/021
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach Paragraf (§) 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (Bun-desgesetzblatt 2025 I Nr. 348), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 176) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S. 421), zuletzt geän-dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023 ( Gesetz- und Verordnungs-blatt NRW S. 1172 ).
Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regel-werke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten.
I. Textliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Absatz 1 Nummer 1 BauGB)
1.1. Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 in Verbindung mit § 1 BauNVO)
Zulässig sind
− Wohngebäude,
− Die der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.
Ausnahmsweise zulässig sind
− die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden,
− sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
− Anlagen für Verwaltungen.
Unzulässig sind
− Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
− Anlagen für sportliche Zwecke,
− Gartenbaubetriebe,
− Tankstellen.
2. Wohnraumförderung
(§ 9 Absatz 1 Nummer 7 BauGB)
In den Flächen, die in der Planzeichnung mittels Randsignatur festgesetzt sind, sind nur Wohngebäude zulässig, die mit Mitteln der sozialen Wohn-raumförderung gefördert werden könnten.
3. Stellplätze und Garagen
(§ 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 12 BauNVO)
3.1. Stellplätze 27.05.2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 04/021
Innerhalb des Baugebiets WA sind private Stellplätze nur unterirdisch zulässig. Davon ausgenommen sind Stellplätze für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter.
3.2. Tiefgaragen und Kellerräume
Tiefgaragen sowie Kellerräume sind im Baugebiet WA nur innerhalb der mit GGa/K gekennzeichneten Fläche zulässig. Die Zufahrt zu Tiefgaragen ist nur in den im Plan dafür gekennzeichneten Bereichen zulässig.
4. Nebenanlagen
(§ 9 Absatz 1 Nummer 4 BauGB in Verbindung mit § 14 BauNVO)
Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung und Kleintierhaltung sind unzulässig.
5. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Absatz 1 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 16 BauNVO und §18 BauNVO und § 19 BauNVO)
5.1. Höhe baulicher Anlagen
Als oberer Bezugspunkt bei der Berechnung der maximal zulässigen Gebäu-dehöhe (GH) wird die Oberkante der Attika festgesetzt.
Als oberer Bezugspunkt bei der Berechnung der maximal zulässigen Trauf-höhe (TH) wird der Schnittpunkt der Außenfläche des aufgehenden Mauer-werks mit der Dachhaut festgesetzt.
5.2. Notwendige technische Aufbauten
Für Solaranlagen sowie damit im Zusammenhang stehende Absturzsicherun-gen wird eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 1,10 Meter (m) zugelassen. Für technische Aufbauten zur Wärmeversorgung wird eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 1,75 m auf maximal 5 Quadratmeter (m 2) pro Dachfläche eines Gebäudes zugelassen.
5.3. Grundflächenzahl Die festgesetzte Grundfläche darf durch die Fläche der Tiefgarage und ihrer Zufahrt, der in ihr befindlichen Nebenanlagen sowie der notwendigen Flächen zur Erschließung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.
6. Überbaubare Grundstücksfläche
(§ 23 BauNVO)
6.1. An den mit gekennzeichneten Baugrenzen und Baulinien können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zugelassen werden:
• Nicht überdachte, an Gebäude angrenzende Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m und einer Breite von jeweils bis zu 5 m. Die Gesamtfläche der Terrassen im Geltungsbereich des Bebauungsplans darf eine Fläche von 340 m 2 nicht überschreiten.
6.2. An den mit gekennzeichneten Baugrenzen und Baulinien kön-nen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zuge-lassen werden:
• Nicht überdachte, an Gebäude angrenzende Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m und einer Breite von jeweils bis zu 5 m. Die Gesamtfläche der Terrassen im Geltungsbereich des Bebauungsplans darf eine Fläche von 340 m 2 nicht überschreiten.
• An den Gebäuden Nr. 1, 7 und 8 Balkone bis zu einer Tiefe von 2,3 m.
• An den Gebäuden Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 Balkone bis zu einer Tiefe von 2,9 m.
• Die Summe der Breite aller Balkone eines Geschosses muss weniger als 50 Prozent (%) der Fassadenlänge der jeweiligen Gebäudeseite betragen. 27.05.2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 04/021
In der Summe ist die Breite aller auskragenden Balkone aller Geschoss-ebenen auf das 1,5-fache der jeweiligen Fassadenlänge eines Gebäudes begrenzt.
6.3. An den mit gekennzeichneten Baugrenzen können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zugelassen werden:
• Terrassen, die Kindertagesstätten zugeordnet sind, bis zu einer Tiefe von 10 m.
6.4. An den mit gekennzeichneten Baulinien können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise zugelassen werden:
• Außenliegende Treppenanlagen zur Sicherstellung des zweiten Rettungs-wegs für Kindertagesstätten bis zu einer Tiefe von 2,00 m.
6.5. Auf der Platzfläche im Kreuzungsbereich Niederkasseler Straße / Kanalstraße darf die am südöstlichen Rand der Platzfläche gelegene, entlang des Gebäude 8 verlaufende und mit gekennzeichnete Baulinie ausnahmsweise für mit der Hauptnutzung in Verbindung stehende Nutzungen durch bauliche Anlagen für die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speise-wirtschaften und für nicht störende Gewerbebetriebe bis zu einer Tiefe von bis zu 4 m, einer Breite von bis zu 15 m und einer Höhe von bis zu 3,50 m überschritten werden. Bezugshöhe für die Höhenangabe ist die Geländeober-kante entlang der Signatur .
7. Vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen
(§ 9 Absatz 1 Nummer 2a BauGB in Verbindung mit § 6 BauO NRW)
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB in Verbindung mit § 6 BauO NRW wird die Mindest-tiefe der Abstandsflächen entlang und parallel der festgesetzten Baulinien zwischen den Punkten „AF“ – „AF“ auf 2,5 m festgesetzt. Auf die Empfehlungen zur ausrei-chenden Tageslichtversorgung aus der Besonnungs- und Tageslichtuntersuchung wird hingewiesen (siehe III. Hinweise, Nummer 14).
8. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Absatz 1 Nummer 21 BauGB)
Die im Plan mit „G“ festgesetzte Fläche ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allge-meinheit zu belasten.
9. Schutzmaßnahmen vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB)
9.1. Schalldämmmaße der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutz-bedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeit-punkt der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise bei genehmigungs-freien oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des Ausfüh-rungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Aus-führungsplanung der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauer-hafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Min-destanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 27.05.2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 04/021
9.2. Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen
9.2.1. Nicht in die Gebäude integrierte Ein- und Ausfahrten von Garagen sind im Rampenbereich einzuhausen. Die Innenwände und die Decke der ein-gehausten Rampenzufahrt sind schallabsorbierend mit einer
Schallabsorption ΔDLa ≥ 8 dB gemäß DIN EN 1793 -1 auszuführen.
9.2.2. Tiefgaragen sind über Dach der aufstehenden und angrenzenden Ge-bäude zu entlüften. Von dieser Festsetzung kann abgewichen und aus-nahmsweise eine anderweitige (mechanische oder natürliche) Lüftungs-anlage der Tiefgarage realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges, lufthygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. MISKAM) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen wird, dass der Vorsorgewert für NO2 für das Jahresmittel von 33,1 Mikrogramm/ Kubikmeter (m 3 )eingehalten wird.
10. Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Absatz 1 Nummer 25 a und b BauGB)
10.1. Begrünung Mindestens 25 Prozent (%) des Baugebiets sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus standortgerechten Großsträuchern, Stauden, Gräsern oder Rasen dauerhaft zu bepflanzen.
10.2. Begrünung von Tiefgaragen
Tiefgaragen und unterirdische Gebäudeteile sind, soweit sie nicht durch Ge-bäude oder Erschließungsflächen überbaut werden, strukturreich intensiv zu begrünen. Die Vegetationstragschicht der zu begrünenden Fläche muss eine Aufbauhöhe von 80 Zentimeter (cm) über Drainschicht aufweisen. Für Baum-pflanzungen ist die Einbaustärke der Vegetationstragschicht auf mindestens 130 cm über Drainschicht und ein Substratvolumen von mindestens 50 m 3pro Baum vorzusehen. Auf unterbauten Bereichen mit Bäumen ist eine Spei-cherdrainage mit mindestens 23l/m² Wasserspeicher auszuführen. Der Be-grünungsaufbau ist entsprechend der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe III. Hinweise, Nummer 7).
10.3. Baumpflanzungen auf unterbauten Flächen Auf unterbauten Flächen sind mindestens acht standortgerechte Laubbäume II. Ordnung mit einem Stammumfang von 20 – 25 Zentimeter (cm) gemes-sen in 1 m Höhe mit Substratvolumen und -höhe sowie Speicherdrainage ge-mäß Nr. 10.2 der textlichen Festsetzungen zu pflanzen. Die zu verwendenden Baumarten sind den Pflanzvorschlägen aus dem Grünordnungsplan zum Be-bauungsplan zu entnehmen. Standortvorschläge für die anzupflanzenden Bäume werden im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan gemacht.
10.4. Baumpflanzungen auf nicht unterbauten Flächen
Auf nicht unterbauten Flächen sind mindestens elf standortgerechte Laub-bäume II. Ordnung mit einem Stammumfang von 30 – 35 cm gemessen in 1 m Höhe zu pflanzen. Davon sind drei an den zeichnerisch festgesetzten Standorten zu pflanzen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflanzen. Je Baum ist eine offene Baumscheibe von 6 m 2 und eine durchwurzelbare Pflanzgrube mit mindestens 12 m 3 zu sichern. Die zu verwendenden Baumarten sind den Pflanzvorschlägen aus dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan zu ent-nehmen. Standortvorschläge für die anzupflanzenden Bäume werden im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan gemacht.
10.5. Erhaltung von Bestandsbäumen
Die in der Planzeichnung zum Erhalt zeichnerisch festgesetzten Bestands-bäume sind dauerhaft zu erhalten, bei der Errichtung baulicher Anlagen fach-27.05.2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 04/021
gerecht zu schützen und bei Abgang am alten Standort durch eine Neupflan-zung mit Stammumfang 30 - 35 cm gemäß der Baumliste des Grünordnungs-plans zum Bebauungsplan zu ersetzen.
10.6. Heckenpflanzung am Pastor-Zentis-Weg Entlang des Pastor-Zentis-Weges, entlang dem in der Planzeichnung gekenn-zeichneten Bereich, ist eine Hecke aus standortgerechten, überwiegend hei-mischen Gehölzen zweireihig im Versatz zu pflanzen. Die zu verwendenden Gehölzarten sind den Pflanzvorschlägen des Grünordnungsplan zum Bebau-ungsplan zu entnehmen.
10.7. Begrünung von Fassaden
An den Gebäudefronten, die an den mit der in der Planzeichnung eingetrage-nen Signatur gekennzeichneten Baugrenzen und Baulinien, paral-lel zu diesen oder in einem Winkel von bis zu 90 Grad zu diesen stehen, sind die geschlossenen Fassaden oder Fassadenabschnitte flächig oder punktuell mit schlingenden oder rankenden Kletterpflanzen an angemessenen Rank-konstruktionen bis zu einer Höhe von 5 m zu begrünen. Die Pflanzstellen sind offen mit Bodenanschluss und mit einer durchwurzelbaren Pflanzgrube von mindestens 1 m³ Volumen herzustellen. Auf Tiefgaragen muss die Substrat-stärke mindestens 0,8 m betragen. Auf der unterbauten Fläche ist eine Spei-cherdrainage mit mind. 23 l/m² Wasserspeicher auszuführen. Je angefange-nem laufendem Meter der zu begrünenden Fassade oder des Fassadenab-schnittes ist mindestens eine Kletterpflanze zu verwenden. Die Rankhilfen sind der Kletterstrategie der Pflanzenart entsprechend auszuwählen.
Zu begrünen sind: Gebäude 1:
• Fb 1.1 – Westfassade mindestens 65 m 2
• Fb 1.2 – Nordfassade mindestens 60 m 2
• Fb 1.3 – Ostfassade mindestens 25 m 2
Gebäude 2:
• Fb 2.1 – Westfassade mindestens 55 m 2
Gebäude 3:
• Fb 3.1 – Westfassade (Giebel) mindestens 15 m 2
• Fb 3.2 – Ostfassade (Giebel) mindestens 50 m 2
Gebäude 4:
• Fb 4.1 – Nordfassade (Giebel) mindestens 60 m 2
• Fb 4.2 – Westfassade (Giebel) mindestens 50 m 2
Gebäude 5:
• Fb 5.1 – Nordfassade (Giebel) mindestens 50 m 2
Gebäude 6:
• Fb 6.1 – Ostfassade (Giebel) mindestens 60 m 2
Gebäude 8:
• Fb 8.1 – Ostfassade (Rampe) mindestens 30 m 2
Es sind hochwüchsige, ausdauernde und dem Standort angemessene Kletter-pflanzen zu verwenden. Die zu verwendenden Arten sind den Pflanzvorschlä-gen aus dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan zu entnehmen. Die An-pflanzungen sind fachgerecht gemäß der FLL- Fassadenbegrünungsrichtlinie durchzuführen. (siehe III. Hinweise, Nummer 8)
10.8. Begrünung von Dächern
Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis 15 Grad (°) sind mit einer exten-siven Dachbegrünung zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 12 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzu-stellen. Technische Dachaufbauten sind grundsätzlich nicht zulässig, sofern es sich nicht um notwendige technische Anlagen gemäß Nr. 5.2 der textlichen Festsetzungen handelt. Solaranlagen sind mit Dachbegrünung zu kombinie-ren. 27.05.2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 04/021
Der Begrünungsaufbau und das Dachbegrünungssubstrat für die extensive Dachbegrünung sind entsprechend der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie vorzu-sehen (siehe III. Hinweise, Nummer 7).
10.9. Pflege und Erhalt Die Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen sind dauerhaft zu erhal-ten und zu pflegen. Ausfälle jeglicher Art sind nach den Maßgaben der Nrn. 10.1 bis 10.8 der textlichen Festsetzungen sowie des Grünordnungsplans zu ersetzen.
11. Gestalterische Festsetzungen
(§ 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW)
11.1. Dachform u
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
8. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: 260527_Bebauungsplan 04.021 Offenlage_Planzeichnung V2
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588533.pdf
Published Time: Tue, 02 Jun 2026 07:15:58 GMT
Number of Pages: 1
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