Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
08.07.2026 · Bezirksvertretung 4
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 4 hat am 8. Juli 2026 in Düsseldorf zahlreiche Beschlüsse und Anfragen zu Bauvorhaben, Verkehr, Umwelt und sozialen Themen gefasst. Wesentliche Entscheidungen betreffen die Genehmigung von Bauanträgen, die Finanzierung von Outdoor‑Fitness im Rheinpark Heerdt, die Einführung von Schulstraßen, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Förderung von Grün‑ und Mobilitätsinfrastruktur.
Die Sitzung der Bezirksvertretung 4 ist das zentrale kommunale Gremium für den Stadtbezirk 4 (Ober‑ und Niederkassel, Heerdt, Lörick). Die gefassten Beschlüsse betreffen die städtebauliche Entwicklung, Verkehrssicherheit, Umwelt‑ und Sozialpolitik und haben direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohner*innen.
Im Rahmen der regulären Sitzungsperiode wurden 53 Tagesordnungspunkte behandelt, darunter mehrere Bebauungspläne (APS/045/2026, APS/034/2026), Bauanträge, Bauvoranfragen, Anfragen von Fraktionen und einzelnen Ratsmitgliedern sowie Informations‑ und Beschlussvorlagen zu Infrastruktur‑ und Umweltmaßnahmen. Die Sitzung diente sowohl der Entscheidung über konkrete Bauvorhaben als auch der Kontrolle und Weiterentwicklung von Verkehrs‑ und Umweltstrategien im Bezirk.
Die Beschlüsse betreffen rund 1 000 m² Neubaufläche, die Sanierung von Straßen und Brücken, die Schaffung von Schulstraßen und die Finanzierung von Outdoor‑Fitness‑Anlagen. Damit wird die städtebauliche Weiterentwicklung des Bezirks vorangetrieben, die Verkehrssicherheit erhöht und die Aufenthaltsqualität für Bürger*innen verbessert. Die Entscheidungen zu Ladesäulen, Sharing‑Stationen und Radwegen unterstützen die kommunale Klimaschutz‑ und Mobilitätsstrategie.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Bauvorhaben (z. B. Luegallee 9, Am Deich 1, Emanuel‑Leutze‑Straße 11) weiter bearbeiten, die Finanzierung für das Outdoor‑Fitness‑Projekt im Rheinpark Heerdt bereitstellen und die Umsetzung der Schulstraßen‑ und Verkehrssicherheitsmaßnahmen koordinieren. Parallel laufen Prüfungen zu den Anfragen zu Ladesäulen, Müllbehältern und dem Teich im Belsenpark. Die Ergebnisse werden in den kommenden Sitzungen erneut berichtet.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI generiert. Die Originaldokumente und vollständigen Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesehen werden.
Erstellt: 10. Juli 2026 · openai/gpt-oss-120b
Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 08.07.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Fußweg auf dem Deich nördlich der Theodor-Heuss-Brücke ist in einem so schlechten Zustand, dass Fußgänger*innen und Jogger*innen meist den Radweg nutzen, so dass es hier immer wieder zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr kommt. Die Bezirksvertretung 4 beschloss bereits in der Sitzung vom 28.02.2018 (siehe Vorlage 174/23/2018) einstimmig die Erneuerung von Rad- und Fußweg, um Gefahren auf dem Deich zu vermeiden. Dieser Beschluss muss endlich umgesetzt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/015/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 04.02.2026 hier: Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr auf dem Deich nördlich der Theodor-Heuss-Brücke vermeiden Frage 1: Wann wird der Fußweg auf dem Deich nördlich der Theodor-Heuss-Brücke instand- gesetzt? Antwort: Die Verwaltung ist sich der geschilderten Konfliktsituation zwischen Rad- und Fußverkehr auf dem Niederkasseler Deich bewusst. Ursache hierfür ist insbesondere der sanierungsbedürftige Zustand des Gehweges, der dazu führt, dass der Fußverkehr teilweise auf den Radweg ausweicht. Zur Verbesserung der Situation wird derzeit ein Sanierungskonzept für den betroffenen Abschnitt erarbeitet. Hierzu werden verschiedene Varianten geprüft, um in Zukunft eine gesicherte und getrennte Führung für Fuß- und Radverkehr anbieten zu können. Ein konkreter Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung kann derzeit noch nicht benannt werden, da sich das Projekt noch in einer frühen Planungs- und Abstimmungsphase befindet und grundlegende Rahmenbedingungen (unter anderem planerische, finanzielle und genehmigungsrechtliche Aspekte) noch zu klären sind. Die Maßnahme ist sowohl Bestandteil verwaltungsinterner Maßnahmenlisten als auch in der Maßnahmenliste des ADFC aufgeführt und wird entsprechend priorisiert weiterverfolgt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Ladesäule errichtet und in Betrieb genommen (Zeitpunkt der Errichtung/Inbetriebnahme)?
2. Welche Kosten sind für die Errichtung der Ladesäule angefallen (bitte nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Kostenträgern, wer hat die Kosten übernommen, gab es Fördermittel?
3. Mit welcher betrieblichen Nutzungsdauer wurde die Ladesäule und insbesondere werden Ladesäulen im Allgemeinen kalkuliert?
Der Rückbau einer bestehenden Ladesäule wirft Fragen zur Wirtschaftlichkeit der bisherigen Investition sowie zur zukünftigen Ausrichtung der Ladeinfrastruktur auf. Zudem ist im Hinblick auf die geplante Radleitroute eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen erforderlich.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/062/2026 Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Ladesäule Hansaallee (zwischen Niederkasseler Kirchweg und Schwalmstraße) in Fahrtrichtung Lörick - Alter, Kosten und Ersatzplanung Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Ladesäule errichtet und in Betrieb genommen (Zeitpunkt der Errichtung/Inbetriebnahme)? Antwort: Die Verwaltung erteilt die Genehmigung an externe Anbieter, eine Ladesäule zu errichten. Die externen Anbieter teilen der Verwaltung allerdings nicht mit, wann die entsprechenden Ladesäulen dann final in Betrieb gehen. Aus diesem Grund kann es von der Verwaltung keine Auskunft über das genaue Datum der Inbetriebnahme geben. Die Demontage der Ladesäule erfolgte am 16.04.2026. Frage 2: Welche Kosten sind für die Errichtung der Ladesäule angefallen (bitte nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Kostenträgern, wer hat die Kosten übernommen, gab es Fördermittel?) Antwort: Für die Verwaltung sind keine Kosten entstanden, da die Betreiber von Ladeinfrastruktur die Kosten für Planung, Installation und Betrieb selber tragen. Frage 3: Mit welcher betrieblichen Nutzungsdauer wurde die Ladesäule und insbesondere werden Ladesäulen im Allgemeinen kalkuliert? Antwort: Da jeder Betreiber von Ladeinfrastruktur eine eigene Kostenkalkulation hat, hat die Verwaltung nach Rücksprache mit verschiedenen Betreibern eine Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren kalkuliert und dementsprechend auch die Laufzeit der Sonder- nutzungsgenehmigung auf 6 Jahre mit jährlicher Verlängerung festgelegt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist es möglich die geplante Ertüchtigung der Brückenunterführung, aufgrund der hohen Unfallgefahr im fließenden Verkehr, in die erste Jahreshälfte des Jahres 2026 vorzuziehen?
2. Bestehen aktuell Planungen den Gehweg am Löricker Deich instand zu setzen?
Die Brückenunterführung der B7 (Brüsseler Straße) verbindet im linksrheinischen Düsseldorf die wichtigen sowie stark frequentierten Verkehrsadern der Krefelder Straße und Schiessstraße. Sie bietet großflächige Parkmöglichkeiten für PKW und Kunden der umliegenden Geschäfte und ist zudem selbst eine stark genutzte Straße, speziell auch für verschiedene Busverbindungen der Rheinbahn AG. Die Straßendecke ist seit Jahren von großen Schlaglöchern übersäht, welche mittlerweile teils 50 cm groß und sowohl an den Zufahrten der Unterführung als auch auf dieser selbst befindlich sind. Einige Schlaglöcher bilden bereits neue, welche darin befindlich sind. Eine Fahrbahn- markierung ist nicht vorhanden. Diese Schlaglöcher zwingen den fließenden Verkehr zu Ausweichmanövern auf die Gegenspur. Meldungen aus der Bürgerschaft, zum schlechten Zustand der Straße und dadurch bedingten gefährlichen Ausweichmanövern auf die Gegenfahrbahn, konnten sich im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung bestätigen lassen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/075/2026 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Instandsetzung von Gehwegen und Straßen: Brückenunterführung Brüsseler Straße (B7) und Löricker Deich Frage 1: Ist es möglich die geplante Ertüchtigung der Brückenunterführung, aufgrund der hohen Unfallgefahr im fließenden Verkehr, in die erste Jahreshälfte des Jahres 2026 vorzuziehen? Antwort: Eine Instandsetzung der genannten Straße ist in 2026 nicht möglich. Darüber hinaus ist aufgrund einer geänderten Priorisierung der Instandsetzungsmaßnahmen der genaue Ausführungszeitraum hierfür derzeit noch nicht bekannt. Frage 2: Bestehen aktuell Planungen den Gehweg am Löricker Deich instand zu setzen? Antwort: Zur Verbesserung der Situation wird derzeit ein Sanierungskonzept für den betroffenen Abschnitt erarbeitet. Hierzu werden verschiedene Varianten geprüft, um in Zukunft eine gesicherte und getrennte Führung für Fuß- und Radverkehr anbieten zu können. Ein konkreter Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung kann derzeit noch nicht benannt werden, da sich das Projekt noch in einer frühen Planungs- und Abstimmungsphase befindet und grundlegende Rahmenbedingungen (unter anderem planerische, finanzielle und genehmigungsrechtliche Aspekte) noch zu klären sind. Die Maßnahme ist sowohl Bestandteil verwaltungsinterner Maßnahmenlisten als auch in der Maßnahmenliste des ADFC aufgeführt und wird entsprechend priorisiert weiterverfolgt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es eine konkrete Planung für den weiteren Ausbau von Ladesäulen auf Flächen im öffentlichen Raum in den linksrheinischen Stadteilen für die nächsten drei Jahre – insbesondere unter Berücksichtigung der Bedarfe in Wohngebieten, Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen?
2. Welche Förderprogramme (zum Beispiel von Bund, Land oder EU) können aktuell genutzt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu finanzieren?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die geplanten Ladesäulen den Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit (zum Beispiel Barrierefreiheit, einfache Bezahlmöglichkeiten) und Zukunftssicherheit (zum Beispiel Kompatibilität mit neuen Technologien, Skalierbarkeit) gerecht werden?
Die aktuelle weltpolitische Lage – geprägt von Energiekrisen, geopolitischen Spannungen und der dringenden Notwendigkeit, die Abhängigkeit von fossilen Brenn- stoffen zu reduzieren – unterstreicht die Bedeutung einer beschleunigten Verkehrswende. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dabei ein zentraler Hebel, um Klimaziele zu erreichen, die lokale Wertschöpfung zu stärken und die Lebensqualität in unserer Stadt nachhaltig zu verbessern.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/081/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Ladesäulen für E-Mobilität im linksrheinischen Düsseldorf? Frage 1: Gibt es eine konkrete Planung für den weiteren Ausbau von Ladesäulen auf Flächen im öffentlichen Raum in den linksrheinischen Stadteilen für die nächsten drei Jahre - insbesondere unter Berücksichtigung der Bedarfe in Wohngebieten, Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen? Antwort: Für die nächsten drei Jahre ist eine Verdichtung der Ladeinfrastruktur in Ober- und Niederkassel geplant sowie der kontinuierliche Ausbau für Lörick und Heerdt. Hierbei geht es ausschließlich um den öffentlichen Raum in den Wohngebieten. Ladeinfrastruktur in den Gewerbegebieten wird unter anderem aus logistischen Gründen von den Firmen auf den firmeneigenen Flächen aufgebaut. Planungen für Ladeinfrastruktur an öffentlichen Einrichtungen sind zurzeit nicht geplant, werden aber bei Bedarf entsprechend geprüft. Frage 2: Welche Förderprogramme (zum Beispiel von Bund, Land oder EU) können aktuell genutzt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu finanzieren? Antwort: Vom Bundesministerium Verkehr (BMV) gibt es momentan ein Förderprogramm für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) fördert sowohl öffentlich wie auch nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen. Unter der Website: https://www.elektromobilitaet.nrw sind hierzu weitere Informationen zu finden. Frage 3: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die geplanten Ladesäulen den Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit (zum Beispiel Barrierefreiheit, einfache Bezahlmöglichkeiten) und Zukunftssicherheit (zum Beispiel Kompatibilität mit neuen Technologien, Skalier- barkeit) gerecht werden? Antwort: Der Gesetzgeber macht entsprechende Vorgaben, zum Beispiel für die Bezahl- möglichkeit und die Barrierefreiheit. Diese sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) und in der AFIR (Alternativ Fuels Infrastructure Regulation der EU) geregelt. Die Verwaltung prüft alle neuen Technologien und erteilt den Betreibern dieser neuen Technologien, wenn sinnvoll und machbar, dann auch eine Sondernutzungs- genehmigung. Gutes Beispiel sind die in Betrieb befindlichen Bordsteinlader sowie die Laternenlader.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die Schäden am Gehweg im Bereich der Düsseldorfer Straße auf Höhe der Haltestelle Drususstraße sowie in Richtung Pariser Straße bereits bekannt?
2. Ist es möglich, die vorhandenen Schäden zeitnah instand zu setzen, um die bestehende Unfallgefahr zu beseitigen?
Im Bereich der Düsseldorfer Straße auf Höhe der Haltestelle Drususstraße sowie in Richtung Pariser Straße weist der Gehweg erhebliche Schäden und starke Unebenheiten auf. Diese beeinträchtigen die sichere Nutzung deutlich und stellen eine akute Unfallgefahr dar.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/088/2026 Anfrage der Bezirksvertreterin Isolde Maessen in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Instandsetzung des Gehwegs Düsseldorfer Straße / Pariser Straße Frage 1: Sind die Schäden am Gehweg im Bereich der Düsseldorfer Straße auf Höhe der Haltestelle Drususstraße sowie in Richtung Pariser Straße bereits bekannt? Antwort: Die schlechte Gehwegsituation ist dem zuständigen Straßenunterhaltungsbezirk durch regelmäßige Begehungen bereits bekannt. Frage 2: Ist es möglich, die vorhandenen Schäden zeitnah instand zu setzen, um die bestehende Unfallgefahr zu beseitigen? Antwort: Im Rahmen der Begehungen festgestellte Schäden werden punktuell instandgesetzt. Für eine langfristige und nachhaltige Instandsetzung ist die Erneuerung des Geh- und Radwegs auf einer Länge von circa 300 Metern notwendig. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von circa 80.000,- Euro stehen derzeit allerdings nicht zur Verfügung. Sofern die Mittel von der Bezirksvertretung 4 zur Verfügung gestellt werden, kann eine zeitnahe Instandsetzung erfolgen. Die Fläche wird weiterhin regelmäßig kontrolliert und die ggf. notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit veranlasst.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Historie und Projektverlauf Bereits 2016 wurde die Kirche St. Anna der katholische Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus entwidmet (profaniert). Um eine Nachfolgenutzung zu finden wurde im Jahr 2017 ein Wettbewerb als Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Der daraus hervorgehende Siegerentwurf wurde mit der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.November 2018 als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bestimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung eines Stellplatzes.
Unter der oben angegebenen Adresse sollen Lagerräume im Untergeschoss in 2 gartenseitige Wohnungen umgenutzt werden. Daher ist der Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes erforderlich. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Genehmigung der Ablösung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be freiungen Befreiungen sind notwendig von der Baugrenze, der Geschossigkeit sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4.
Das Vorhabengrundstück Am Deich 1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5278/50. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der Art der baulichen Nutzung, der Geschossigkeit, der GFZ sowie der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück Emanuel-Leutze-Straße 11 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5179/007. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet (MK) sowie ab dem 3. Obergeschoss eine Wohnnutzung fest. Zusätzlich ist eine GRZ von 1,0, eine GFZ von 2,4 sowie eine Geschossigkeit von VII festgesetzt. Eine offene Bauweise wird vorgeschrieben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es ein vielseitiges Angebot an geteilter Mikromobilität wie z. B. E-Scooter und Leihfahrräder. Als wesentliche Maßnahme zur stadtverträglichen und verkehrssicheren Gestaltung der Mobilitätsangebote dient die Einrichtung von Abstellflächen, sogenannte Sharingstationen, sowie die damit korrespondierende Ei nrichtung von Parkverbotszonen.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/077/2026 Anfrage der der Bezirksvertreterin Heidrun Leinenbach in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Stillstehende Baustelle Greifweg 4 in unmittelbarer Nähe zum Belsenplatz - aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauvorhabens - aus welchen Gründen ruhen die Bauarbeiten seit längerer Zeit (z. B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenz o. Ä.)? Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum weiteren Fortgang des Projekts vor (insbesondere Zeitplan, Eigentümer- bzw. Investorensituation und geplante Wieder- aufnahme der Bauarbeiten)? Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, auf eine Wiederaufnahme und Fertigstellung der Bauarbeiten hinzuwirken bzw. wurden entsprechende Maßnahmen bereits ergriffen (einschließlich ordnungsrechtlicher Prüfungen und möglicher sicherheitsrelevanter Aspekte)? Antwort zur Frage 1-3: Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung soll das Gebäude Belsenstraße 2 kurzfristig in Nutzung gehen. Dies wurde zuletzt im Rahmen eines Ortstermins im April 2026 bestätigt. Hierbei wurden auch die Arbeiten an den Außenanlagen Greifweg 4 dokumentiert.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Böhlerstraße, den Böhlerweg und die Berzeliusstraße wäre bei dieser Baumaßnahme zu rechnen?
2. In welchem Rahmen beeinflusst diese Baumaßnahme die geplante Streckenführung der U81, die entlang der Böhlerstraße und in Teilen auf Meerbuscher und auf Düsseldorfer Gebiet geplant ist?
3. Welche ökologischen Auswirkungen auf das Mikroklima, insbesondere auch auf den Laacher Abzugsgraben, der sich an der Stadtgrenze und auch in Teilen auf Düsseldorfer Stadtgebiet befindet, hätte diese Bebauungs- maßnahme?
Der Rat der Stadt Meerbusch hat beschlossen, Planungsrecht für ein Wohngebäude mit 90 Wohnungen und einem Gewerbeanteil südlich der Böhlerstraße angrenzend zum Böhlerweg in Düsseldorf-Heerdt zu schaffen und dies im beschleunigten Verfahren umzusetzen. Ein Neubau an dieser Stelle würde Veränderungen, insbesondere auch im Nahumfeld auf der Düsseldorfer Seite, nach sich ziehen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/080/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Verkehrliche Auswirkungen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Südlich Böhlerstraße" in Meerbusch-Büderich? Sachstand des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz: Das Plangebiet zwischen der Böhlerstraße und dem Böhlerweg ist derzeit als Gewerbegebiet ausgewiesen und im Teilbereich bebaut. Die Planung sieht die Errichtung eines 5 bis 6 geschossigen Gebäudes mit 90 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten vor. Es werden verschiedene freiraum- und gebäudebezogene Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt. Unmittelbar am Böhlerweg (Stadtgrenze) verläuft die offene Gewässertrasse des in der Regel nicht wasserführenden Laacher Abzugsgrabens. Der projektierte Baukörper hält die erforderlichen Gewässerabstände ein. Frage 1: Mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Böhlerstraße, den Böhlerweg und die Berzeliusstraße wäre bei dieser Baumaßnahme zurechnen? Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Südlich Böhlerstraße" wird die Stadt Meerbusch die verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz gutachterlich untersuchen lassen und die Landeshauptstadt Düsseldorf im weiteren Verfahren beteiligen. Das Verkehrsgutachten wird sowohl die prognostizierten Neuverkehre als auch die im Rahmen weiterer Gutachten für den gegenüberliegenden Bebauungsplan Nr. 322 „Areal Böhler II" sowie die Umstrukturierung und Erweiterung des Areal Böhler prognostizierten Verkehrszahlen berücksichtigen. Frage 2: In welchem Rahmen beeinflusst diese Baumaßnahme die geplante Streckenführung der U81, die entlang der Böhlerstraße und in Teilen auf Meerbuscher und auf Düsseldorfer Gebiet geplant ist? Antwort des Amtes für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau: Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan ist bezüglich der geplanten Stadtbahnstrecke U81/West MERKUR SPIEL-ARENA/Messe Nord - Handweiser mit dem Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau abgestimmt. Frage 3: Welche ökologischen Auswirkungen auf das Mikroklima, insbesondere auch auf den Laacher Abzugsgraben, der sich an der Stadtgrenze und auch in Teilen auf Düsseldorfer Stadtgebiet befindet, hätte diese Bebauungsmaßnahme? Antwort des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz: Bioklimatische Einschätzung: Das Vorhaben befindet sich nicht im Bereich übergeordneter Windbewegungen. Aufgrund seiner solitären Bauweise und der (begrenzten) Größe des Baukörpers sind aus bioklimatischer Sicht keine über das Grundstück und die unmittelbar angrenzenden Flächen hinausgehenden bioklimatischen Auswirkungen zu erwarten. Ein bioklimatischer Einfluss durch das Vorhaben auf den Laacher Abzugsgraben ist nicht gegeben.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nachdem die Ampelschaltung an der Kreuzung Hansaallee/ Heerdter Sandberg/ Niederkasseler Kirchweg neu geschaltet wurde und eine zusätzliche Ampel für den Umbau Hansaallee für den Radschnellweg eingerichtet wurde, stehen Radfahrende nach dem Umschalten auf Grün auf der Hansaallee direkt nach 10 Metern wieder vor einer gerade umgeschalteten roten Ampel.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Verkehrsflussprognosen für die linksrheinischen Stadtteile, insbesondere für die Luegallee und die Oberkasseler Brücke liegen für die Bauphase vor?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um die zusätzlichen umgeleiteten Verkehrsströme zu bewältigen und erhebliche Verkehrs- behinderungen im linksrheinischen Straßennetz zu vermeiden?
3. Wird für die Dauer der Sanierung eine temporäre Anpassung der Verkehrsführung geprüft, insbesondere die beidseitige Reaktivierung der derzeitigen Radspuren auf der Luegallee für den Kraftfahrzeugverkehr, um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes zu erhöhen und die zusätzlichen Verkehrsströme aufzunehmen?
In der Informationsveranstaltung vom 22. Juni wurde dargestellt, dass während der Kragarmsanierung der Theodor-Heuss-Brücke täglich rund 9.000 Fahrzeuge zusätzlich die Oberkasseler Brücke und das linksrheinische Straßennetz nutzen werden. Dabei handelt es sich nach den Ausführungen der Verwaltung nicht um den primär vorgesehenen Umleitungsverkehr, sondern um den nach allen vorgesehenen Verkehrslenkungs- und Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden, unvermeidbaren Restverkehr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Entwicklungsmaßnahmen sind für dieses Gewerbegebiet geplant?
2. Welche Ergebnisse gibt es aus Entwicklungsmaßnahmen die in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurden?
3. Welche Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Nutzung beziehungsweise Umnutzung können ergriffen werden, wenn langfristig Gebäude oder Gewerbeflächen leer stehen?
Die Gewerbegebiete im Linksrheinischen, insbesondere der Bereich rund um die Werftstraße in Düsseldorf-Heerdt, sind von erheblicher Bedeutung für den Wirtschafts- standort Düsseldorf. Sie bieten zahlreichen Unternehmen unterschiedlicher Branchen eine Heimat und sichern eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im linksrheinischen Stadtgebiet.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/120/2026 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Entwicklung des linksrheinischen Wirtschaftsstandorts - Gewerbegebiet Düsseldorf-Heerdt Frage 1: Welche Entwicklungsmaßnahmen sind für dieses Gewerbegebiet geplant? Antwort: Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird durch verschiedene planerische Instrumente begleitet. Hierzu zählen die Bauleitplanung, das Gewerbe- und Industriekernzonenkonzept sowie das Raumwerk D. Im Rahmen der Bauleitplanung besteht die Möglichkeit, die Einzelhandelsentwicklung entsprechend den städtischen Zielsetzungen zu steuern. Das Gewerbe- und Industriekernzonenkonzept sowie das Raumwerk D bilden die strategische Grundlage für die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Gewerbestandortes. Frage 2: Welche Ergebnisse gibt es aus Entwicklungsmaßnahmen die in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurden? Antwort: Die Anwendung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Instrumente hat dazu beigetragen, gewerblich-industrielle Flächen langfristig zu sichern und eine planerische Grundlage für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf zu schaffen. Frage 3: Welche Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Nutzung beziehungsweise Umnutzung können ergriffen werden, wenn langfristig Gebäude oder Gewerbeflächen leer stehen? Antwort: Aus Sicht des Amtes für Wirtschaftsförderung wird für den Bereich Heerdt weiterhin eine Entwicklung im Sinne der Kernzonenkarte für die zahlreichen gewerblich genutzten Gebiete gesehen. Im Rahmen der Fortschreibung der Kernzonenkarte findet zurzeit eine Evaluierung der einzelnen Gebiete statt. Wesentlich ist hierbei, dass die jetzigen Gebietsabgrenzungen konkretisiert und in den Fällen vergrößert werden, in denen bestehende Betriebe im bisherigen Konzept noch nicht erfasst sind. Als Bestandssicherung für die ortsansässigen Betriebe wäre dies ein wichtiges Signal zur Standortsicherung und Planungssicherheit von Investitionen, vor allem in Bezug auf die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es gibt im linksrheinischen Bereich zudem positive Beispiele, wo die Entwicklung von revitalisierten Gewerbe- und Industrieflächen geplant bzw. in der Umsetzung ist. Beispielsweise plant ein Projektentwickler auf dem ehemaligen Werksgelände von Schmolz und Bickenbach einen rund 200.000 m² großen Industrie- und Gewerbepark, in Zusammenarbeit der Städte Neuss und Düsseldorf. Bereits kurz vor der Fertigstellung ist der neue Gewerbe- und Logistikpark an der Clarissenstraße „DOCK44". Dieser bietet auf rund 22.900 m² neuwertige Hallen- und Büroflächen. Die Flächen sind bereits in der Vermarktung und Mietergespräche werden geführt. Die Nutzungsstruktur in Heerdt wird bestimmt von Industrie- und Gewerbebetrieben, konkret produzierendes und verarbeitendes Gewerbe, Handwerksbetriebe, Bau- gewerbe, Logistik und zahlreiche Komplementärdienstleistungen. Diese stellen einen nicht unwesentlichen Anteil der gewerblichen und industriellen Arbeitsplätze in Düsseldorf. Neben großen Betrieben, wie Teekanne oder Smurfit Westrock GmbH mit eigenen Betriebsgrundstücken, gibt es eine Vielzahl von kleineren und mittelständischen Unternehmen (KMU), die in den zahlreichen Gewerbeparks und -höfen (vgl. Broschüre business parks - Flächen für Büro, Produktion und Lager in Düsseldorf) verortet sind. Ein wichtiger Indikator für die gefestigte Nutzungsstruktur in Heerdt ist der geringe Leerstand in diesen Gewerbeparks, die ideale Standort- voraussetzungen für unterschiedlichste Branchen national und international tätiger Unternehmen bieten. Während in den Gewerbeparks und -höfen ein geringer Leerstand zu verzeichnen ist, lässt sich vor allem in den älteren Bürogebäuden ein struktureller Leerstand finden, insbesondere im Bereich der Werftstraße. Für die erfolgreiche Vermarktung von Büro- flächen sind vor allem die physische Infrastruktur (Anbindung ÖPNV und Straßen- verkehrsnetz), die Mikrolage (Versorgungsstruktur) und insbesondere die Qualität und Nachhaltigkeitsstandards eines Gebäudes entscheidend. Die beiden letztgenannten Aspekte sind für die Büroflächenentwicklung im beschriebenen Gebiet ein Entwicklungshemmnis. Dennoch kann durch eine nachhaltige Revitalisierung von Bürogebäuden eine erfolgreiche Vermarktung forciert werden, obwohl die Mikrolage nicht vorteilhaft ist. Ein Best-Practice Beispiel ist das OASIS an der Heesenstraße von „die developer" mit einer Vermarktungsquote von ca. 95 % sowie einer integrierten Versorgungsstruktur im Hinblick auf Gastronomie und Aufenthaltsqualität und einer kleinteiligeren Vermarktung (Multitenant). Die ehemalige Firmenzentrale von FUJIFILM Europe GmbH wurde zu einem nachhaltigen und modernen Bürokomplex umgebaut. Ein weiteres positives Beispiel ist die Werftstraße 16, die als Coworking Space Platz und Infrastrukturangebote für eine Vielzahl von Unternehmen bereitstellt. Dieses Gebäude wurde ebenfalls umfänglich saniert und aufgestockt. Solche Entwicklungen sind allerdings abhängig von den Planungs- und Renditevorstellungen der Eigentümer, die heute vielfach auf die Umwandlung in die ertragreichere Assetklasse Wohnen setzen und damit im Markt Flächen für Arbeit reduzieren. Ein wesentlicher Faktor für erfolgreiche Transformation von Gewerbe- und Büroflächen liegt somit auf der Akteursebene begründet (Ressourcen, Kompetenzen, betriebliche Strategie, Konzept etc.). Insgesamt ist eine stille Reserve an vakanten und zu revitalisierenden Büroflächen als hinreichende Bedingung für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes im Kontext intra- und intersektoraler Verflechtungen zu bewerten. Viele Dienstleistungsbetriebe bevorzugen die räumliche Nähe zu den Unternehmen des sekundären Sektors, als Büroflächen im Zentrum von Düsseldorf zu relativ hohen finanziellen Konditionen anzumieten. Dementsprechend haben sich in Heerdt und Lörick etablierte Branchen- cluster von Unternehmen unter anderem aus Asien (v.a. Japan, Südkorea und China) angesiedelt, die für den Wirtschaftsstandort von sehr großer Bedeutung sind. Insofern kann eine strategische Vernetzung der Eigentümer über die Wirtschaftsförderung eine positive und nachhaltige Entwicklung von Bestandsgebäuden anstoßen. Voraussetzung ist aber ist eine Offenheit ausgehend von den Eigentümern sowie der Wille zum Ressourceneinsatz. Darüber hinaus könnte der Verkauf älterer Immobilien an gewerbliche Projektentwickler einen baulichen Strukturwandel des Gebietes anstoßen. Im Rahmen des Immobilienservice des Amtes für Wirtschaftsförderung werden Unter- nehmen bei ihrer Standortsuche Flächen in Heerdt benannt, um Leerstände zu vermeiden bzw. abzubauen. Parallel zur Immobiliensuche werden diese bei allen behördlichen Genehmigungen, Problemen oder Fragen, die mit der Stadtverwaltung oder anderen Behörden zu klären sind, unterstützt. Darüber hinaus können Investoren, Projektentwickler und Unternehmen bezüglich der Gewerbeflächenentwicklung eine differenzierte Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Lösungen für den Standort, Immobilien oder deren Projekte zu finden. Eine Entwicklungsmaßnahme könnte eine Anpassung der vorhandenen Gebäudestrukturen sein, um betroffene Bürogebäude in moderne Gewerbeobjekte mit kombinierten Büro-, Service- und Hallenfläche zu entwickeln. Unternehmen benötigen weniger Büroflächen, brauchen aber für ihre Tätigkeitsbereiche und im Kundenkontakt Serviceflächen sowie Lager- und Hallenflächen. Hier können über gemeinsame Workshopformate mit der Stadtplanung Eigentümer angesprochen und Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven erörtert werden. Allerdings sind die strukturellen Voraussetzungen unterschiedlich und es gibt nicht immer Kontakt zum Eigentümer bzw. einen Willen zum Austausch. Der Umgang mit Immobilien, die sich einer städtebaulichen Entwicklung entziehen, ist sehr vielschichtig und aufgrund der unterschiedlichen Ursachen und Zusammenhänge, wie etwa Eigentumsverhältnissen, Marktsituation, Renditeerwartungen, Finanzierung etc. sehr komplex.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Werden die geförderten Wohnungen vollständig in dem vierten Bauabschnitt errichtet?
2. Wenn, nein, wie kann sichergestellt werden, dass der Baubeginn für den geförderten Wohnraum bis zum 03.12.2028 eingehalten wird?
3. Gibt es aktuelle Herausforderungen oder Hindernisse, die die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus im Projekt „Wohnen am See“ gefährden könnten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass derselbe Projektentwickler auch den Belsenpark 2 in Düsseldorf-Oberkassel planen wird?
Wie in lokalen Medien berichtet wurde, ist der vierte Bauabschnitt des Wohnungsneuprojekts „Wohnen am See“ in Düsseldorf-Heerdt an einen Investor verkauft worden. In diesem Abschnitt sollen 180 neue Wohnungen entstehen. Bisher wurden im Baugebiet bereits 235 Wohnungen fertiggestellt. Insgesamt ist auf dem Areal die Entstehung von ca. 750 Wohnungen geplant.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/121/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Sozialer Wohnungsbau im Projekt "Wohnen am See" in Düsseldorf-Heerdt Zu der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass bereits 110 preisgedämpfte Wohnungen bezugsfertig hergestellt wurden. Frage 1: Werden die geförderten Wohnungen vollständig in dem vierten Bauabschnitt errichtet? Antwort: Der öffentlich-geförderte Wohnungsbau wird vollständig im vierten Bauabschnitt errichtet. Er ist mittels Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Es liegt der Verwaltung ein Förderantrag „Am Albertussee" für 207 Wohneinheiten vor, der bereits Ende 2024 gestellt wurde. Das Vorhaben wurde dem zuständigen Ministerium (MHKBD) vorgestellt und als Quartier anerkannt. Derzeit ist das Wohnungsamt in Kontakt mit dem Antragssteller und es finden technische Abstimmungen zum Fördervorhaben statt. Frage 2: Wenn, nein, wie kann sichergestellt werden, dass der Baubeginn für den geförderten Wohnraum bis zum 03.12.2028 eingehalten wird? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Gibt es aktuelle Herausforderungen oder Hindernisse, die die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus im Projekt „Wohnen am See" gefährden könnten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass derselbe Projektentwickler auch den Belsenpark 2 in Düsseldorf-Oberkassel planen wird? Antwort: Derzeit liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu Herausforderungen oder Hindernissen vor, die das Projekt gefährden könnten.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Kirchturm der Philippuskirche in die Denkmalliste vom LVR aufgenommen worden?
2. Sind die Gespräche zwischen der evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung über die Zukunft des Geländes (Kirchengebäude, Immobilien, Grundstück) abgeschlossen worden?
3. Liegt bereits eine abgestimmte Konzeption für die zukünftige Nutzung des Gesamtensembles vor (z. B. Neubau von Wohnungen, gemeinnützige Einrichtungen)?
Aus der Löricker Kirchengemeinde liegen Hinweise vor, dass der Kirchturm der Philippuskirche in die Denkmalliste eingetragen worden sein soll. Zudem sollen Gespräche zwischen der evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung über die Zukunft des Kirchengebäudes, der angeschlossenen Immobilien sowie des Grundstücks abgeschlossen worden sein.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/122/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Aktueller Sachstand zur Philippuskirche in Lörick - Denkmalschutz und zukünftige Nutzung Frage 1: Ist der Kirchturm der Philippuskirche in die Denkmalliste vom LVR aufgenommen worden? Antwort: Der Kirchturm zählt zu den denkmalwerten Teilen des ehemaligen Gemeindezentrums „Philippuskirche". Die Prüfung des Denkmalwertes ist durch das Amt für Denkmalpflege im Landschaftsverband Rheinland erfolgt. Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt bereitet zurzeit die Eintragung des Baudenkmals einschließlich des Kirchturms in die Denkmalliste vor. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Sind die Gespräche zwischen der evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung über die Zukunft des Geländes (Kirchengebäude, Immobilien, Grundstück) abgeschlossen worden? Frage 3: Liegt bereits eine abgestimmte Konzeption für die zukünftige Nutzung des Gesamtensembles vor (z. B. Neubau von Wohnungen, gemeinnützige Einrichtungen)? Antwort zur Frage 2 und Frage 3: Dieses Jahr haben mehrere Gespräche zwischen der evangelischen Kirchengemeinde und der Stadtverwaltung zur Nachnutzungsperspektive des Grundstückes statt- gefunden. Die planerischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten wurden hierbei intensiv besprochen. Dabei wurden auch ersten Ideen für Umnutzungen und bauliche Erweiterungen diskutiert und werden nun durch die Kirchengemeinde vertiefend weiterentwickelt. Eine konkrete und finale abgestimmte Planung liegt noch nicht vor. Eine abschließende Aussage zu einer zukünftigen Nutzung des Gesamtensembles kann daher derzeit nicht getroffen werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bestehen bereits konkrete Planungen, die eine Schließung der Kita am Grevenbroicher Weg 3a vorsehen?
2. Welche Gründe (zum Beispiel pädagogische, räumliche, wirtschaftliche oder planerische Aspekte) sind für die weitere Planung ausschlaggebend?
3. Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der möglichen Maßnahmen?
Aus der Elternschaft sowie der evangelischen Kirchengemeinde Lörick liegen Hinweise vor, dass eine Schließung der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a perspektivisch geplant ist. Diese Überlegungen scheinen im direkten Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Bebauungsplans für die Oberlöricker Straße zu stehen. Dort soll der Neubau einer fünfgruppigen Kita vorgesehen sein, wodurch der Bedarf für die bisher zweigruppige Einrichtung am Grevenbroicher Weg entfallen könnte.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/123/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Zukunft der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a Frage 1: Bestehen bereits konkrete Planungen, die eine Schließung der Kita am Grevenbroicher Weg 3a vorsehen? Antwort: Die Kirchengemeinde Oberkassel überlegt seit geraumer Zeit das Gelände rund um die Philippuskirche zu überplanen. Auf dem Gelände befindet sich auch die zweigruppige evangelische Tageseinrichtung Grevenbroicher Weg. In Gesprächen mit dem Träger der Einrichtung, der Diakonie wurde überlegt, ob die Einrichtung im Rahmen der Überplanung geschlossen werden muss. Da allerdings der Start einer Neubebauung des gesamten Grundstückes auch Anfang 2026 nicht absehbar war, liegt aktuell kein konkreter Schließungszeitpunkt fest. Die Perspektive der Einrichtung hängt von der weiteren Planung der Kirchengemeinde ab. Frage 2: Welche Gründe (zum Beispiel pädagogische, räumliche, wirtschaftliche oder planerische Aspekte) sind für die weitere Planung ausschlaggebend? Antwort: Entscheidend für den Weiterbetrieb der Einrichtung sind die Planungen der Kirchengemeinde zur künftigen Nutzung des Grundstückes. Aus Sicht des Amtes für Soziales und Jugend kann die Einrichtung betrieben werden, solange Bedarf nach den Plätzen im Stadtteil gegeben ist und der Betrieb wirtschaftlich möglich bleibt. Frage 3: Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der möglichen Maßnahmen? Antwort: Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird jedes Jahr über das Angebot aller Einrichtungen in Gesprächen mit den jeweiligen Trägern entschieden. Es werden daher auch Gespräche zum Grevenbroicher Weg geführt. Mit der Diakonie besteht hinsichtlich des weiteren Betriebes der Einrichtung aber ohnehin regelmäßiger Kontakt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wurde die für das I. Quartal 2025 angekündigte Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße durchgeführt?
2. Falls die Maßnahme bislang nicht umgesetzt wurde, welche Gründe haben zu der Verzögerung geführt?
3. Wann ist nun verbindlich mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen?
Die Bezirksvertretung 4 hatte die Verwaltung bereits im Februar 2024 gebeten (BV4/043/2024), die Radwegeverbindung zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße wieder in einen verkehrssicheren und befahrbaren Zustand zu versetzen. In der anschließenden Stellungnahme wurde zunächst eine zeitnahe Ausführung der Arbeiten angekündigt (BV4/063/2024), später wurde die Instandsetzung für das I. Quartal 2025 in Aussicht gestellt (BV4/019/2025). Nach Wahrnehmung vor Ort ist jedoch bis heute keine entsprechende Ausbesserung erfolgt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/124/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen Grevenbroicher Weg und Oberlöricker Straße Frage 1: Wurde die für das I. Quartal 2025 angekündigte Instandsetzung der Radwege- verbindung zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße durchgeführt? Antwort: Die Maßnahme wurde bisher noch nicht umgesetzt. Frage 2: Falls die Maßnahme bislang nicht umgesetzt wurde, welche Gründe haben zu der Verzögerung geführt? Antwort: Die Maßnahme musste aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der aktuellen Haushaltslage zunächst zurückgestellt werden. Der Fuß- und Radweg wird weiterhin in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Frage 3: Wann ist nun verbindlich mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen? Antwort: Die Ausführung der Arbeiten sollen im 2. Halbjahr 2026 erfolgen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Gründe haben bisher flächendeckende Auslieferung der blauen Tonne im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz verhindert?
2. Bis wann ist die flächendeckende Auslieferung im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz seitens der Verwaltung geplant?
3. Wieviel Prozent der Haushalte im Radius von 500 Metern um den Containerstandort Comeniusplatz sind mit einer blauen Tonne bereits ausgestattet?
Die blaue Tonne ist in Düsseldorf zur haushaltsnahen Sammlung des Wertstoffs Papier vorgesehen. Hierbei soll nach Möglichkeit jedem Haushalt der Zugang zur blauen Tonne ermöglicht werden. Wie die Verwaltung in Ihrer Informationsvorlage mit dem Betreff „Entfernung Altpapiecontainer Comeniusplatz“ für die Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 mitteilte ist die „die Stadt … verpflichtet, haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, auch für Altpapier in den Bereichen, in denen die Anzahl der blauen Tonnen (noch) nicht ausreichend ist“ Hieraus ergibt sich, dass zumindest im Bereich rund um den Comeniusplatz beziehungsweise in Niederkassel noch keine flächendeckende Versorgung der Anwohner mit der blauen Tonne gegeben ist. Umgekehrt geht aus der Website der Stadt Düsseldorf hervor, dass „die Nutzung der blauen Tonne ist für Wohnungsgrundstücke grundsätzlich verpflichtend, sofern ihre Aufstellung nicht mit einem unverhältnismäßig hohen (baulichen) Aufwand verbunden ist“.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/126/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marc Klement in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne Frage 1: Welche Gründe haben bisher flächendeckende Auslieferung der blauen Tonne im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz verhindert? Antwort: Die blaue Tonne ist im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet flächendeckend ausgeliefert, so auch im Stadtbezirk 4, und zwar unter den Rahmenbedingungen der Abfallentsorgungssatzung. Vgl. dazu auch die städtische Homepage unter https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a- z/abfall/altpapier Demnach ist die Nutzung der blauen Tonne für Wohnungsgrundstücke grundsätzlich verpflichtend, sofern ihre Aufstellung nicht mit einem unverhältnismäßig hohen (baulichen) Aufwand verbunden ist. In den Stadtteilen Niederkassel und Oberkassel sind derzeit zusammen knapp 2.800 blaue Tonnen aufgestellt, das entspricht rund 90 Tonnen je 100 Wohngebäude. Dies gilt auch für das Umfeld des Comeniusplatzes, wie die blauen Punkte in der folgenden Grafik zeigen. Die Verwaltung empfiehlt, je Einwohnerin / Einwohner ein Behältervolumen von 20 Litern zu nutzen. Dieses Volumen wird allerdings auf etlichen Grundstücken nicht erreicht, insbesondere auf solchen mit Kellerstandplätzen für die Mülltonnen: gerade an solchen Standorten ist häufig nur eine einzelne, kleine blaue Tonne vorhanden. Frage 2: Bis wann ist die flächendeckende Auslieferung im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz seitens der Verwaltung geplant? Antwort: S.o. AWISTA Kommunal GmbH und Verwaltung beraten Eigentümer und Eigentümerinnen dahin gehend, Behälterstandplätze ebenerdig herzurichten und/oder zusätzliche Tonnen zu bestellen, wenn die Anzahl oder Größe der vorhandenen Tonnen für das entsprechende Haus noch nicht ausreichend sind. Stadtweit werden danach häufig größere oder zusätzliche blaue Tonne bestellt. In den letzten fünf Jahren stieg die Zahl der blauen Tonnen stadtweit relativ kontinuierlich um ca. 1,5 % jährlich an. Frage 3: Wieviel Prozent der Haushalte im Radius von 500 Metern um den Containerstandort Comeniusplatz sind mit einer blauen Tonne bereits ausgestattet? Antwort: S.o. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können größere zusätzliche oder größere blaue Tonnen z.B. unter https://www.awista-kommunal.de/privathaushalte/papiertonne bestellen. Vor dem dargestellten Hintergrund werden die Altpapiercontainer am Comeniusplatz weiterhin dringend benötigt."
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Mit welchen zusätzlichen Verkehren rechnet die Verwaltung nach Eröffnung des Schulstandortes und in den Folgejahren?
2. Welche Maßnahmen zur Organisation des Schulverkehrs in den Morgen- und Nachmittagsstunden sind mit dem Schulträger seitens der Verwaltung vereinbart worden?
3. Welche Maßnahmen sind durch die Verwaltung bereits vorgesehen, um den Verkehr, beispielsweise in Bezug auf „Elterntaxis“ zu vermeiden beziehungs- weise so zu lenken, dass die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner geringstmöglich bleibt?
Ab August 2028 soll am Standort Comeniusstraße 1 im Gebäude des alten Comenius- Gymnasiums der private Schulträger den Schulbetrieb aufnehmen. Da diese Schule in den Stufen eins bis sechs bis zu 500 Schülerinnen und Schüler aufnehmen soll, ist mit zusätzlichen Schulwegsverkehren, den sogenannten Elterntaxen, in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu rechnen, vor allem auch, da es sich an diesem Standort um keine Schulform für das unmittelbare Einzugsgebiet handelt. Die Comenius- und angrenzende Kyffhäuserstraße sind reine Wohnstraßen, die nur bedingt auf Hol- und Bringverkehr für einen Schulbetrieb ausgelegt sind.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/125/2026 Anfrage der Bezirksvertreterin Louisa Warden in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Erwartete Mehrverkehr im Umfeld der neuen internationalen Grundschule an der Comeniusstraße 1 Frage 1: Mit welchen zusätzlichen Verkehren rechnet die Verwaltung nach Eröffnung des Schulstandortes und in den Folgejahren? Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: Für belastbare Prognosen zu zusätzlichen Verkehren nach Eröffnung des Schulstandorts werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens üblicherweise die fachlichen Prüfungen durch das Bauaufsichtsamt vorgenommen. Dem Amt für Verkehrsmanagement liegen hierzu keine Verkehrszahlen oder Prognosedaten vor, sodass eine konkrete Einschätzung derzeit nicht möglich ist. Frage 2: Welche Maßnahmen zur Organisation des Schulverkehrs in den Morgen- und Nachmittagsstunden sind mit dem Schulträger seitens der Verwaltung vereinbart worden? Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: Da der Schulbetrieb voraussichtlich erst im Jahr 2028 aufgenommen wird, besteht seitens des Amtes für Verkehrsmanagement bislang kein Kontakt zum Schulträger, sodass bisher keine Maßnahmen zur Organisation des Schulverkehrs vereinbart wurden. Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren des Bauaufsichtsamtes liegen ebenfalls noch nicht vor. Frage 3: Welche Maßnahmen sind durch die Verwaltung bereits vorgesehen, um den Verkehr, beispielsweise in Bezug auf „Elterntaxis" zu vermeiden beziehungsweise so zu lenken, dass die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner geringstmöglich bleibt? Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: Es wird eine Hol- und Bringzone an der Quirinstraße Ecke Arnulfstraße eingerichtet.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Konnte die Schadensursache zwischenzeitlich ermittelt werden?
2. Welche Reparaturarbeiten sind erforderlich?
3. Kann ein Zeitrahmen für die Reparatur des Teichs genannt werden?
Die Attraktivität des Belsenparks ist auch dem dort befindlichen Teich zu verdanken. Viele Menschen finden dort einen gern genutzten Rast- und Ruheplatz. Leider hat der Teich durch einen Schaden sein gesamtes Wasser verloren. Instandsetzungsarbeiten sind derzeit nicht erkennbar. Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Konnte die Schadensursache zwischenzeitlich ermittelt werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/127/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDP, in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 hier: Teich im Belsenpark Frage 1: Konnte die Schadensursache zwischenzeitlich ermittelt werden? Frage 2: Welche Reparaturarbeiten sind erforderlich? Frage 3: Kann ein Zeitrahmen für die Reparatur des Teichs genannt werden? Antwort zu 1 bis 3: Die Schadensursache konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht lokalisiert werden. Aufgrund der Bauweise (Tonabdichtung mit seitlichen Betonteilen und Abdichtungen), wurde das Herstellerunternehmen informiert und zusätzlich ein Bodengutachter hinzugezogen. Zurzeit finden weitere Termine für die abschließende Schad- stellendetektion statt. Erst im Anschluss können die erforderlichen Maßnahmen zur Reparatur abgestimmt werden. Aktuell kann keine Zeitspanne für die Reparatur des Teichs benannt werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche Maßnahmen sind in den kommenden 5 Jahren vorgesehen, um die städteplanerischen Ziele im Stadtbezirk 4 weiter zu verfolgen?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei Neubau- oder Nachverdichtungs- maßnahmen die Balance zwischen Wohnraumschaffung und Erhalt des charakteristischen Stadtbildes und der Lebensqualität im linksrheinischen Düsseldorf gewahrt bleibt?
Der Stadtbezirk 4 der Stadt Düsseldorf zeichnet sich durch gewachsene, städtebaulich prägende Strukturen sowie eine hohe Lebensqualität aus. Gleichzeitig stehen Neubau und Nachverdichtung im Fokus der Stadtplanung der Stadtverwaltung. Eine transparente Darstellung der städteplanerischen Ziele und der bereits umgesetzten sowie geplanten Maßnahmen durch die Verwaltung schafft eine fundierte Grundlage für die politische Beratung in der Bezirksvertretung 4 und ermöglicht eine sachgerechte Steuerung zukünftiger Entwicklungen im linksrheinischen Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.. Beschlusslage: Ratsbeschluss AÖE/048/2025 Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. (VVV) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Pflege und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen, Anlagen, Spazierwege sowie Sport- und Kinderspielplätze im Linksrheinischen zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt -vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Theo-Champion- Platz in Oberkassel als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Öffnungszeiten: Laufzeit: 19.11.2026 bis 23.12.2026 Am Totensonntag (22.11.2026) bleibt der Markt geschlossen.
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der Veranstaltungsfläche Belsenpark in Oberkassel. Es werden verschiedene Hütten mit Weihnachtsartikeln, mit Speisen und dem Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aufgestellt. Außerdem wird es ein Kinderkarussell und ein Kinderkino geben. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Sanierung von 6 bestehenden Baumstandorten mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4) .
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 25. November 2015 hat die Bezirksvertretung 4 die Verwaltung gebeten, ihr analog zur Praxis im Rat einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegenden tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zum Schulbeginn und nach Schulende ist der Autoverkehr besonders dicht auf der Niederkasseler Straße und der Cimbernstraße in der Nähe der dort befindlichen Grundschulen. Der motorisierte Verkehr gefährdet die vielen Kinder, die genau zu diesen Zeiten dort zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder Roller unterwegs sind. Die Einrichtung von Schulstraßen würde die Sicherheit auf den Schulwegen deutlich erhöhen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Wiesenstraße sowohl für die nicht- motorisierten als auch für die motorisierten Verkehrsteilnehmenden wie PKWs und LKWs sicherer gestaltet werden kann.
Auf der Wiesenstraße sind in beiden Richtungen nicht nur Lastwagen und Autos unterwegs, sondern auch Fahrradfahrende und Fußgänger, die zum Beispiel das Geschäft für Schulbedarf (Haus Nr. 70) oder die Musikschule (Haus Nr. 72) erreichen wollen. Durchgehende Fuß- und Fahrradwege auf beiden Seiten existieren jedoch nicht und die Wiesenstraße ist trotz einzelner aktueller Reparaturen insgesamt in einem schlechten Zustand. Der an einigen Stellen vorhandene Fußweg unterscheidet sich optisch nicht von der Straße und Absenkungen für den barrierefreien Fußverkehr sind kaum vorhanden. Will der motorisierte Verkehr Schlaglöchern ausweichen, gefährdet das die am Straßenrand gehende Fußgänger und Radfahrer. Außerdem sind diese Gruppen immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die das Gros der Kundschaft der dort ansässigen Musikschule stellen, haben so kaum Chancen, sicher ohne Elterntaxi an ihr Ziel zu gelangen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob für den Simon-Gatzweiler-Platz unabhängig von sonstigen Baumaßnahmen zwingend eine Kanalisation hergestellt werden muss, weil der Untergrund mit Altablagerungen mit potenziellem Schadstoffgehalt belastet ist.
In der Bezirksvertretungssitzung am 29.04.2026 stellte die Verwaltung unter TOP Ö8 (BV4/060/2026) dar, dass eine Machbarkeitsstudie ergab, “dass bei einer Umgestaltung des Platzes zwingend eine Kanalisation hergestellt werden muss, um das anfallende Niederschlagswasser abzuleiten. Gründe hierfür sind unter anderem die Lage des Platzes innerhalb der Wasserschutzzone III A und der Umstand, dass der Untergrund von Altablagerungen mit potenziellem Schadstoffgehalt belastet ist. Das Versickern von Niederschlagswasser ist in diesem Fall nicht möglich.” (siehe angehängte Informationsvorlage).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf den Rheinwiesen zwischen der Theodor- Heuss-Brücke und der Rheinkniebrücke Bäume nachgepflanzt werden sollten.
Die meisten Bäume auf den Rheinwiesen zwischen der Theodor-Heuss-Brücke und der Rheinkniebrücke wurden durch den Sturm Ela stark beschädigt oder umgeworfen. Viele Bäume mussten gefällt werden. Die meisten der verbliebenen Bäume wurden sehr stark zurückgeschnitten, siehe beigefügte Fotos. Wenn mittelfristig der Charakter der Rheinwiesen erhalten bleiben soll und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, sollten rechtzeitig Bäume nachgepflanzt werden. Auf der nördlichen Seite der Theodor-Heuss-Brücke zum Freibad Lörick hin ist dies bereits erfolgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob an der Kreuzung Luegallee / Arnulfstraße (auf Höhe des Barbarossabrunnens) ein sicherer Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Die Prüfung soll zwei getrennte Teil-Überwege umfassen: jeweils von den äußeren Bürgersteigen über die Fahrbahnen bis zur baulichen Mittelinsel.
1. Hohe Passantenfrequenz am Quartierszentrum: Der Barbarossaplatz ist der zentrale Knotenpunkt in Oberkassel für Gastronomie, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten. Täglich gehen hier hunderte Fußgänger entlang der Luegallee, weshalb eine klare und sichere Vorrangregelung dringend erforderlich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Abschnitt der Lohengrinstraße zwischen der Düsseldorfer Straße und der Columbusstraße eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden kann. Dabei soll die Fahrtrichtung von der Düsseldorfer Straße zur Kreuzung Columbusstraße verlaufen.
Die Lohengrinstraße ist auf dem Teilstück zwischen der Düsseldorfer Straße und der Columbusstraße aufgrund der beidseitig parkenden Fahrzeuge sehr eng. Begegnen sich in diesem Bereich zwei Fahrzeuge, entstehen regelmäßig Pattsituationen, da die vorhandene Fahrbahnbreite kaum ausreichende Rangier- oder Ausweichmöglichkeiten bietet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, mit welchen technischen oder organisatorischen Maßnahmen (z.B. geeignete Abfallbehältertypen oder Nachrüstlösungen) verhindert werden kann, dass Vögel Müll aus öffentlichen Abfallbehältern herausziehen und im Umfeld verteilen.
An zahlreichen Standorten im öffentlichen Raum kommt es regelmäßig vor, dass Vögel Müll aus den städtischen Abfallbehältern herausziehen und in der Umgebung verteilen. Wenn die Müllbehälter voll oder sogar überfüllt sind, haben die Vögel es besonders leicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Zuwegung von der Lütticher Straße aus kommend in Richtung Linnicher Straße ist als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Dieses kurze Stück verbindet die Lütticher Straße mit dem östlich gelegenen Wohngebiet. Eine besonders hohe Frequentierung konnte bisweilen nicht festgestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Im Rahmen des vor einer Neu- oder Nachpflanzung durchzuführenden Umlaufverfahrens, wurden zurückliegend sechs potentielle Standorte auf der Niederkasseler Straße aufgrund einer unterirdischen Versorgungstrasse nicht freigegeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Eine grundhafte Instandsetzung der genannten Straße ist für 2026 nicht vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann die Maßnahme nicht vorgezogen werden und kein Ausführungszeitraum hierfür benannt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten geprüft und beabsichtigt, vor dem Damen- modengeschäft sowie vor der Gastronomie am Belsenplatz 2 Fahrradabstellanlagen zu planen. Zur genauen Anzahl der Abstellanlagen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten plant die Verwaltung, im Seitenraum mehrere Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Aufgrund der vorhandenen Breite von rund 3,60 Meter stehen hierfür ausreichende Flächen zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Im Zuge der Umsetzung der Radleitroute wurden die Lichtsignalanlagen entlang der Hansa- allee entsprechend der beschlossenen Radverkehrsplanung angepasst. Während der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen kam es zeitweise zu Einschränkungen des Verkehrsablaufs.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen – Stand- und Blockiergebühren der Betreiber.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Fahrzeuge Aktuell stehen der Rheinbahn AG keine Kleinbusse zur Verfügung. Für die kurzfristige Beschaffung oder Anmietung bestehen aktuell auch keine geeigneten Förderprogramme.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau wie folgt Stellung: Dem Beschluss kann nicht entsprochen werden. Die Verwaltung wird das Verkehrskonzept aufgrund seiner stadtteilübergreifenden Bedeutung zusammen mit dem Verkehrsgutachter in einer separaten, gemeinsamen und nicht öffentlichen Informationsveranstaltung der Bezirksvertretung 1 und der Bezirksvertretung 4 am 22.06.2026 vorstellen. Die Einladung ist hierzu an die Mitglieder der beiden Bezirksvertretungen versendet worden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Entschluss, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Kurzhaltefläche unmittelbar vor der Postfiliale aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Der vorhandene Straßenquerschnitt von 6,85 Meter sowie die erforderlichen Abbiegespuren am Knotenpunkt, die eine Länge von 50 Meter benötigen, lassen keine ausreichenden Flächen zu, ohne die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Knotenpunktes zu beeinträchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 12.11.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Zu Punkt 1: Fahrtrichtung Westen (stadtauswärts): Gemäß Ausführungsplanung zur Radleitroute 2 ist das Linksabbiegen über eine Leipziger Kombispur mit anschließender rot markierter Furt vorgesehen. Diese führt Radfahrende in den gegenüberliegenden Seitenraum. Dort befindet sich eine Haltelinie mit Lichtsignalgeber für den Radverkehr, der eine sichere Querung über die Rheinbahnanlage in Richtung Schiessstraße ermöglicht. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein weiterer Handlungs- bedarf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Errichtung von zwei Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Sportstraße / Niederkasseler Lohweg / Fritz-Milster-Weg und der Kreuzung Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße / Wickrather Straße Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Dem Wunsch des Bezirksvertreters Baumann kann entsprochen werden. Das vorhandene Verkehrsschild, welches auf querende Fußgänger*innen hinweist, wird durch das Verkehrsschild „Kinder, Vz.136-10“ ersetzt und wird mit dem Hinweis „Schulweg“ ergänzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Herrn Friedrich Brors, Connected Mobility Düsseldorf GmbH, als Sachverständigen im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 18 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 08.07.2026 zuzulassen.
Herr Friedrich Brors, Connected Mobility Düsseldorf GmbH, berichtet zur Beschlussvorlage „Errichtung von Sharingstationen im Umfeld der Mobilitätsstation Hansaallee“.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Park liegt unmittelbar am Rheindeich in Heerdt und besticht durch seinen weiten, offenen Charakter mit einer großen Rasenfläche in der Mitte und zahlreichen Bestandsbäumen, die sowohl die Grünanlage im Norden, Osten und Westen einfassen als auch die große Rasenfläche rahmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Antrags auf Abbruch.
Das Vorhabengrundstück Rheinallee 124 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5277/70. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan beinhaltet unter der textlichen Festsetzung Nr. 5 eine Erhaltungssatzung. Daher bedürfen der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung von baulichen Anlagen einer Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.03.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Entsprechend dem Beschluss hat die Verwaltung mit der Künstler*innengruppe „BTA8 Crew“ die Rahmenbedingungen für die Freigabe der Wandflächen des Brückenwiderlagers sowie der angrenzenden Säulen für eine künstlerische Gestaltung abgestimmt. Die Mitglieder der StreetArt Crew BTA8 haben sich bereit erklärt, das Projekt eigenverantwortlich, unentgeltlich und unter Einhaltung der städtischen Auflagen durchzuführen. Zur rechtlichen Absicherung wurde ein entsprechender Gestattungsvertrag durch das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau aufgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 23.08.2023 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Nach Rücksprache mit dem Amt für Kommunikation wurde der Einsatz mit Aufklebern aufgrund von Vandalismus nicht weiterverfolgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 31.08.2022 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Das Parkraummanagement sieht zur Verminderung des Parkdrucks vor, zuerst die Einführung eines Bewohnerparkgebietes zu prüfen, anschließend die Mehrfachnutzungs- potentiale von Stellplätzen im privaten Raum zu realisieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche verkehrslenkenden und -beruhigenden Maßnahmen können eingeführt werden, um die Verkehrssituation in der Straße Heerdter Sandberg – insbesondere zu Schulbring- und Abholzeiten – nachhaltig zu verbessern und gefährdendes Verhalten (z. B. Parken in zweiter Reihe, Blockieren von Zufahrten und Rettungswegen) zu verhindern?
2. Wie kann die dauerhafte Freihaltung von Zufahrten für Rettungskräfte sowie der Schutz von Fußgängern (insbesondere sichere Gehwege) sichergestellt werden, und welche Rolle spielen dabei verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt?
3. Welche Maßnahmen sind möglich, um die Lärmbelästigung durch die Nutzung des Schulnebengeländes – insbesondere an Sonntagen – zu begrenzen und die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten wirksam zu überwachen und durch- zusetzen?
Seit mehreren Jahren kommt es im Bereich der Schule am Heerdter Sandberg zu erheblichen und zunehmend untragbaren Problemen. Die Straße „Heerdter Sandberg“ ist eine kleine Anliegerstraße, die bereits von einer Seite für den Durchgangsverkehr gesperrt wurde, um die zuvor unhaltbare Verkehrsbelastung zu reduzieren. Dennoch entstehen insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden weiterhin chaotische und gefährliche Verkehrssituationen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/061/2026 Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Regelmäßige Lärmbelästigung des Heerdter Sandbergs Frage 1: Welche verkehrslenkenden und -beruhigenden Maßnahmen können eingeführt werden, um die Verkehrssituation in der Straße Heerdter Sandberg - insbesondere zu Schulbring- und Abholzeiten - nachhaltig zu verbessern und gefährdendes Verhalten (z. B. Parken in zweiter Reihe, Blockieren von Zufahrten und Rettungswegen) zu verhindern? Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: Die Einrichtung von Hol- und Bringzonen kann die Elterntaxi-Problematik in der Straße Heerdter Sandberg entzerren. Die Verwaltung nimmt entsprechend Kontakt zum Griechischem Gymnasium / Lyceum auf, um geeignete Stellen zum Ein- und Ausstieg zu definieren und deren Akzeptanz zu klären. Frage 2: Wie kann die dauerhafte Freihaltung von Zufahrten für Rettungskräfte sowie der Schutz von Fußgängern (insbesondere sichere Gehwege) sichergestellt werden, und welche Rolle spielen dabei verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt? Antwort des Ordnungsamtes: Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung sowie des Ordnungs- und Service- dienstes sind über den Sachverhalt informiert und achten im Rahmen verstärkter Kontrollen besonders auf die vorgetragene Situation. Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: Auf Basis der vorhandenen Gehwegbreiten wird das Setzen von Pfosten geprüft, um das Parken auf Gehwegen zu unterbinden. Frage 3: Welche Maßnahmen sind möglich, um die Lärmbelästigung durch die Nutzung des Schulnebengeländes - insbesondere an Sonntagen - zu begrenzen und die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten wirksam zu überwachen und durchzusetzen? Antwort des Ordnungsamtes: Bei akuten Lärmbeschwerden besteht die Möglichkeit, sich direkt telefonisch an die Leitstelle des Ordnungsamtes zu wenden, welche unter der Telefonnummer (0211) 89-94000 erreichbar ist.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
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