Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet

Bezirksvertretung 4

Abgeschlossen
Dauer 3 Std. 47 Min.
Ort Großer Veranstaltungsraum im Rheinblick 741, Pariser Straße 41, 40549 Düsseldorf
Gremium Bezirksvertretung 4

Bezirksvertretung kompakt

Die Sitzung der Bezirksvertretung auf einen Blick

08.07.2026 · Bezirksvertretung 4

Vorläufiger Stand nach der Sitzung

Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.

TOP 4 Beschlossen

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße / Kanalstraße

Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 34 Abgelehnt

Simon-Gatzweiler-Platz: Herstellung der Kanalisation wegen Untergrundbelastung, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

mehrheitlich abgelehnt

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 35 Beschlossen

Bäume auf den Rheinwiesen nachpflanzen, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

2 weitere wichtige Entscheidungen anzeigen
TOP 6 Beschlossen

Bauantrag, Luegallee 9 – Ablösung eines Stellplatzes

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 8 Beschlossen

Bauvoranfrage, Emanuel-Leutze-Straße 11 – Aufstockung, Anbau und Umnutzung eines Bürogebäudes zu Wohnzwecken

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

Ergebnisse: Bezirksvertretung 4 vom 08.07.2026

Die Bezirksvertretung 4 hat am 8. Juli 2026 in Düsseldorf zahlreiche Beschlüsse und Anfragen zu Bauvorhaben, Verkehr, Umwelt und sozialen Themen gefasst. Wesentliche Entscheidungen betreffen die Genehmigung von Bauanträgen, die Finanzierung von Outdoor‑Fitness im Rheinpark Heerdt, die Einführung von Schulstraßen, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Förderung von Grün‑ und Mobilitätsinfrastruktur.

Auf einen Blick

  • Genehmigung von Bauanträgen und Bauvoranfragen (Luegallee 9, Am Deich 1, Emanuel‑Leutze‑Straße 11).
  • Finanzierung von Outdoor‑Fitness im Rheinpark Heerdt (231.480 €).
  • Einrichtung von Schulstraßen vor zwei Grundschulen (Niederkasseler Straße, Cimbernstraße).
  • Beschluss zum Weihnachtsmarkt 2026 und zum Stadtbaumkonzept (6 Baumsanierungen).
  • Verkehrs‑ und Sicherheitsmaßnahmen: Einbahnstraße Lohengrinstraße, Fußgänger‑Zebrastreifen Luegallee/Arnulfstraße, Radleitroute‑Optimierung.

Einordnung

Die Sitzung der Bezirksvertretung 4 ist das zentrale kommunale Gremium für den Stadtbezirk 4 (Ober‑ und Niederkassel, Heerdt, Lörick). Die gefassten Beschlüsse betreffen die städtebauliche Entwicklung, Verkehrssicherheit, Umwelt‑ und Sozialpolitik und haben direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohner*innen.

Hintergrund

Im Rahmen der regulären Sitzungsperiode wurden 53 Tagesordnungspunkte behandelt, darunter mehrere Bebauungspläne (APS/045/2026, APS/034/2026), Bauanträge, Bauvoranfragen, Anfragen von Fraktionen und einzelnen Ratsmitgliedern sowie Informations‑ und Beschlussvorlagen zu Infrastruktur‑ und Umweltmaßnahmen. Die Sitzung diente sowohl der Entscheidung über konkrete Bauvorhaben als auch der Kontrolle und Weiterentwicklung von Verkehrs‑ und Umweltstrategien im Bezirk.

Bedeutung für Düsseldorf

Die Beschlüsse betreffen rund 1 000 m² Neubaufläche, die Sanierung von Straßen und Brücken, die Schaffung von Schulstraßen und die Finanzierung von Outdoor‑Fitness‑Anlagen. Damit wird die städtebauliche Weiterentwicklung des Bezirks vorangetrieben, die Verkehrssicherheit erhöht und die Aufenthaltsqualität für Bürger*innen verbessert. Die Entscheidungen zu Ladesäulen, Sharing‑Stationen und Radwegen unterstützen die kommunale Klimaschutz‑ und Mobilitätsstrategie.

Nächste Schritte

Die Verwaltung wird die beschlossenen Bauvorhaben (z. B. Luegallee 9, Am Deich 1, Emanuel‑Leutze‑Straße 11) weiter bearbeiten, die Finanzierung für das Outdoor‑Fitness‑Projekt im Rheinpark Heerdt bereitstellen und die Umsetzung der Schulstraßen‑ und Verkehrssicherheitsmaßnahmen koordinieren. Parallel laufen Prüfungen zu den Anfragen zu Ladesäulen, Müllbehältern und dem Teich im Belsenpark. Die Ergebnisse werden in den kommenden Sitzungen erneut berichtet.

Bebauungsplan Bauantrag Outdoor‑Fitness Schulstraßen Verkehrssicherheit

Diese Zusammenfassung wurde von einer KI generiert. Die Originaldokumente und vollständigen Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesehen werden.

Erstellt: 10. Juli 2026 · openai/gpt-oss-120b

Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 08.07.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

53 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 11 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 53 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 4 · Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße / KanalstraßeEmpfehlung mehrheitlich beschlossen
TOP 4 · APS/045/2026Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Historie und Projektverlauf Bereits 2016 wurde die Kirche St. Anna der katholische Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus entwidmet (profaniert). Um eine Nachfolgenutzung zu finden wurde im Jahr 2017 ein Wettbewerb als Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Der daraus hervorgehende Siegerentwurf wurde mit der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.November 2018 als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bestimmt.

TOP 6 · Bauantrag, Luegallee 9 – Ablösung eines Stellplatzeseinstimmig beschlossen
TOP 6 · BV4/089/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung eines Stellplatzes.

Aus „Sachdarstellung“

Unter der oben angegebenen Adresse sollen Lagerräume im Untergeschoss in 2 gartenseitige Wohnungen umgenutzt werden. Daher ist der Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes erforderlich. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Genehmigung der Ablösung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

TOP 7 · Bauvoranfrage, Am Deich 1 – Neubau eines Mehrfamilienhauseseinstimmig beschlossen
TOP 7 · BV4/093/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be freiungen Befreiungen sind notwendig von der Baugrenze, der Geschossigkeit sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Am Deich 1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5278/50. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest.

TOP 8 · Bauvoranfrage, Emanuel-Leutze-Straße 11 – Aufstockung, Anbau und Umnutzung eines Bürogebäudes zu Wohnzweckeneinstimmig beschlossen
TOP 8 · BV4/097/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der Art der baulichen Nutzung, der Geschossigkeit, der GFZ sowie der überbaubaren Grundstücksfläche.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Emanuel-Leutze-Straße 11 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5179/007. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet (MK) sowie ab dem 3. Obergeschoss eine Wohnnutzung fest. Zusätzlich ist eine GRZ von 1,0, eine GFZ von 2,4 sowie eine Geschossigkeit von VII festgesetzt. Eine offene Bauweise wird vorgeschrieben.

TOP 9 · Errichtung von Sharingstationen im Umfeld der Mobilitätsstation Hansaalleezur Kenntnis genommen
TOP 9 · BV4/096/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

In Düsseldorf gibt es ein vielseitiges Angebot an geteilter Mikromobilität wie z. B. E-Scooter und Leihfahrräder. Als wesentliche Maßnahme zur stadtverträglichen und verkehrssicheren Gestaltung der Mobilitätsangebote dient die Einrichtung von Abstellflächen, sogenannte Sharingstationen, sowie die damit korrespondierende Ei nrichtung von Parkverbotszonen.

TOP 13 · Stillstehende Baustelle Greifweg 4 in unmittelbarer Nähe zum Belsenplatz - aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen, Anfrage der Bezirksvertreterin Heidrun Leinenbach, CDUzur Kenntnis genommen
TOP 13 · BV4/077/2026zur Kenntnis genommen

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 13 - Stillstehende Baustelle Greifweg 4 in unmittelbarer Nähe zum Belsenplatz

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/077/2026 
 
Anfrage der der Bezirksvertreterin Heidrun Leinenbach in der Bezirksvertretung 
4 am 29.04.2026 
hier: Stillstehende Baustelle Greifweg 4 in unmittelbarer Nähe zum Belsenplatz 
- aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen 
 
Frage 1: 
Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauvorhabens - aus welchen Gründen ruhen die 
Bauarbeiten seit längerer Zeit (z. B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenz o. Ä.)? 
 
Frage 2: 
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum weiteren Fortgang des Projekts vor 
(insbesondere Zeitplan, Eigentümer- bzw. Investorensituation und geplante Wieder-
aufnahme der Bauarbeiten)? 
 
Frage 3: 
Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, auf eine Wiederaufnahme und 
Fertigstellung der Bauarbeiten hinzuwirken bzw. wurden entsprechende Maßnahmen 
bereits ergriffen (einschließlich ordnungsrechtlicher Prüfungen und möglicher 
sicherheitsrelevanter Aspekte)? 
 
Antwort zur Frage 1-3: 
Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung soll das Gebäude Belsenstraße 2 kurzfristig 
in Nutzung gehen. Dies wurde zuletzt im Rahmen eines Ortstermins im April 2026 
bestätigt. Hierbei wurden auch die Arbeiten an den Außenanlagen Greifweg 4 
dokumentiert.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 14 · Verkehrliche Auswirkungen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Südlich Böhlerstraße" in Meerbusch-Büderich?, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staackzur Kenntnis genommen
TOP 14 · BV4/080/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Böhlerstraße, den Böhlerweg und die Berzeliusstraße wäre bei dieser Baumaßnahme zu rechnen?

2. In welchem Rahmen beeinflusst diese Baumaßnahme die geplante Streckenführung der U81, die entlang der Böhlerstraße und in Teilen auf Meerbuscher und auf Düsseldorfer Gebiet geplant ist?

3. Welche ökologischen Auswirkungen auf das Mikroklima, insbesondere auch auf den Laacher Abzugsgraben, der sich an der Stadtgrenze und auch in Teilen auf Düsseldorfer Stadtgebiet befindet, hätte diese Bebauungs- maßnahme?

Aus „Begründung“

Der Rat der Stadt Meerbusch hat beschlossen, Planungsrecht für ein Wohngebäude mit 90 Wohnungen und einem Gewerbeanteil südlich der Böhlerstraße angrenzend zum Böhlerweg in Düsseldorf-Heerdt zu schaffen und dies im beschleunigten Verfahren umzusetzen. Ein Neubau an dieser Stelle würde Veränderungen, insbesondere auch im Nahumfeld auf der Düsseldorfer Seite, nach sich ziehen.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 14 - Verkehrliche Auswirkungen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/080/2026 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 
29.04.2026 
hier: Verkehrliche Auswirkungen durch den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 25 „Südlich Böhlerstraße" in Meerbusch-Büderich? 
 
Sachstand des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz: 
Das Plangebiet zwischen der Böhlerstraße und dem Böhlerweg ist derzeit als 
Gewerbegebiet ausgewiesen und im Teilbereich bebaut. Die Planung sieht die 
Errichtung eines 5 bis 6 geschossigen Gebäudes mit 90 Wohneinheiten und 6 
Gewerbeeinheiten vor. Es werden verschiedene freiraum- und gebäudebezogene 
Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt. 
 
Unmittelbar am Böhlerweg (Stadtgrenze) verläuft die offene Gewässertrasse des in 
der Regel nicht wasserführenden Laacher Abzugsgrabens. Der projektierte Baukörper 
hält die erforderlichen Gewässerabstände ein. 

Frage 1: 
Mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Böhlerstraße, den Böhlerweg und die 
Berzeliusstraße wäre bei dieser Baumaßnahme zurechnen? 
 
Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: 
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 25 „Südlich Böhlerstraße" wird die Stadt Meerbusch die 
verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz gutachterlich 
untersuchen lassen und die Landeshauptstadt Düsseldorf im weiteren Verfahren 
beteiligen. Das Verkehrsgutachten wird sowohl die prognostizierten Neuverkehre als 
auch die im Rahmen weiterer Gutachten für den gegenüberliegenden Bebauungsplan 
Nr. 322 „Areal Böhler II" sowie die Umstrukturierung und Erweiterung des Areal Böhler 
prognostizierten Verkehrszahlen berücksichtigen. 
 
Frage 2: 
In welchem Rahmen beeinflusst diese Baumaßnahme die geplante Streckenführung 
der U81, die entlang der Böhlerstraße und in Teilen auf Meerbuscher und auf 
Düsseldorfer Gebiet geplant ist? 
 
Antwort des Amtes für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau: 
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan ist bezüglich der geplanten 
Stadtbahnstrecke U81/West MERKUR SPIEL-ARENA/Messe Nord - Handweiser mit 
dem Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau abgestimmt. 
 
Frage 3: 
Welche ökologischen Auswirkungen auf das Mikroklima, insbesondere auch auf den 
Laacher Abzugsgraben, der sich an der Stadtgrenze und auch in Teilen auf 
Düsseldorfer Stadtgebiet befindet, hätte diese Bebauungsmaßnahme? 

Antwort des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz: 
Bioklimatische Einschätzung: 
 
Das Vorhaben befindet sich nicht im Bereich übergeordneter Windbewegungen. 
 
Aufgrund seiner solitären Bauweise und der (begrenzten) Größe des Baukörpers sind 
aus bioklimatischer Sicht keine über das Grundstück und die unmittelbar 
angrenzenden Flächen hinausgehenden bioklimatischen Auswirkungen zu erwarten. 
 
Ein bioklimatischer Einfluss durch das Vorhaben auf den Laacher Abzugsgraben ist 
nicht gegeben.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 17 · Ampelschaltung auf der Hansaallee vor der Kreuzung, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 17 · BV4/100/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Nachdem die Ampelschaltung an der Kreuzung Hansaallee/ Heerdter Sandberg/ Niederkasseler Kirchweg neu geschaltet wurde und eine zusätzliche Ampel für den Umbau Hansaallee für den Radschnellweg eingerichtet wurde, stehen Radfahrende nach dem Umschalten auf Grün auf der Hansaallee direkt nach 10 Metern wieder vor einer gerade umgeschalteten roten Ampel.

TOP 18 · Verkehrssituation während der Kragarmsanierung der Theodor-Heuss-Brücke basierend auf der Informationsveranstaltung vom 22. Juni 2026, Anfrage der AfD-FraktionNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 18 · BV4/116/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Verkehrsflussprognosen für die linksrheinischen Stadtteile, insbesondere für die Luegallee und die Oberkasseler Brücke liegen für die Bauphase vor?

2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um die zusätzlichen umgeleiteten Verkehrsströme zu bewältigen und erhebliche Verkehrs- behinderungen im linksrheinischen Straßennetz zu vermeiden?

3. Wird für die Dauer der Sanierung eine temporäre Anpassung der Verkehrsführung geprüft, insbesondere die beidseitige Reaktivierung der derzeitigen Radspuren auf der Luegallee für den Kraftfahrzeugverkehr, um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes zu erhöhen und die zusätzlichen Verkehrsströme aufzunehmen?

Aus „Begründung“

In der Informationsveranstaltung vom 22. Juni wurde dargestellt, dass während der Kragarmsanierung der Theodor-Heuss-Brücke täglich rund 9.000 Fahrzeuge zusätzlich die Oberkasseler Brücke und das linksrheinische Straßennetz nutzen werden. Dabei handelt es sich nach den Ausführungen der Verwaltung nicht um den primär vorgesehenen Umleitungsverkehr, sondern um den nach allen vorgesehenen Verkehrslenkungs- und Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden, unvermeidbaren Restverkehr.

TOP 19 · Entwicklung des linksrheinischen Wirtschaftsstandorts - Gewerbegebiet Düsseldorf-Heerdt, Anfrage der CDU-Fraktionzur Kenntnis genommen
TOP 19 · BV4/120/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Entwicklungsmaßnahmen sind für dieses Gewerbegebiet geplant?

2. Welche Ergebnisse gibt es aus Entwicklungsmaßnahmen die in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurden?

3. Welche Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Nutzung beziehungsweise Umnutzung können ergriffen werden, wenn langfristig Gebäude oder Gewerbeflächen leer stehen?

Aus „Begründung“

Die Gewerbegebiete im Linksrheinischen, insbesondere der Bereich rund um die Werftstraße in Düsseldorf-Heerdt, sind von erheblicher Bedeutung für den Wirtschafts- standort Düsseldorf. Sie bieten zahlreichen Unternehmen unterschiedlicher Branchen eine Heimat und sichern eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im linksrheinischen Stadtgebiet.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 19 - Entwicklung des linksrheinischen Wirtschaftsstandorts

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/120/2026 
 
Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 
hier: Entwicklung des linksrheinischen Wirtschaftsstandorts - Gewerbegebiet 
Düsseldorf-Heerdt 

Frage 1: 
Welche Entwicklungsmaßnahmen sind für dieses Gewerbegebiet geplant? 
 
Antwort: 
Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird durch verschiedene planerische 
Instrumente begleitet. Hierzu zählen die Bauleitplanung, das Gewerbe- und 
Industriekernzonenkonzept sowie das Raumwerk D. Im Rahmen der Bauleitplanung 
besteht die Möglichkeit, die Einzelhandelsentwicklung entsprechend den städtischen 
Zielsetzungen zu steuern. Das Gewerbe- und Industriekernzonenkonzept sowie das 
Raumwerk D bilden die strategische Grundlage für die langfristige Sicherung und 
Weiterentwicklung des Gewerbestandortes. 
 
Frage 2: 
Welche Ergebnisse gibt es aus Entwicklungsmaßnahmen die in der Vergangenheit 
bereits durchgeführt wurden? 
 
Antwort: 
Die Anwendung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Instrumente hat dazu 
beigetragen, gewerblich-industrielle Flächen langfristig zu sichern und eine 
planerische Grundlage für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf zu 
schaffen. 
 
Frage 3: 
Welche Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Nutzung beziehungsweise Umnutzung 
können ergriffen werden, wenn langfristig Gebäude oder Gewerbeflächen leer stehen? 
 
Antwort: 
Aus Sicht des Amtes für Wirtschaftsförderung wird für den Bereich Heerdt weiterhin 
eine Entwicklung im Sinne der Kernzonenkarte für die zahlreichen gewerblich 
genutzten Gebiete gesehen. Im Rahmen der Fortschreibung der Kernzonenkarte 
findet zurzeit eine Evaluierung der einzelnen Gebiete statt. Wesentlich ist hierbei, dass 
die jetzigen Gebietsabgrenzungen konkretisiert und in den Fällen vergrößert werden, 
in denen bestehende Betriebe im bisherigen Konzept noch nicht erfasst sind. Als 
Bestandssicherung für die ortsansässigen Betriebe wäre dies ein wichtiges Signal zur 
Standortsicherung und Planungssicherheit von Investitionen, vor allem in Bezug auf 
die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. 
 
Es gibt im linksrheinischen Bereich zudem positive Beispiele, wo die Entwicklung von 
revitalisierten Gewerbe- und Industrieflächen geplant bzw. in der Umsetzung ist. 
Beispielsweise plant ein Projektentwickler auf dem ehemaligen Werksgelände von 
Schmolz und Bickenbach einen rund 200.000 m² großen Industrie- und Gewerbepark, 
in Zusammenarbeit der Städte Neuss und Düsseldorf. Bereits kurz vor der 
Fertigstellung ist der neue Gewerbe- und Logistikpark an der Clarissenstraße 
„DOCK44". Dieser bietet auf rund 22.900 m² neuwertige Hallen- und Büroflächen. Die 
Flächen sind bereits in der Vermarktung und Mietergespräche werden geführt. 
 
Die Nutzungsstruktur in Heerdt wird bestimmt von Industrie- und Gewerbebetrieben, 
konkret produzierendes und verarbeitendes Gewerbe, Handwerksbetriebe, Bau-
gewerbe, Logistik und zahlreiche Komplementärdienstleistungen. Diese stellen einen 
nicht unwesentlichen Anteil der gewerblichen und industriellen Arbeitsplätze in 
Düsseldorf. Neben großen Betrieben, wie Teekanne oder Smurfit Westrock GmbH mit 
eigenen Betriebsgrundstücken, gibt es eine Vielzahl von kleineren und 
mittelständischen Unternehmen (KMU), die in den zahlreichen Gewerbeparks und 
-höfen (vgl. Broschüre business parks - Flächen für Büro, Produktion und Lager in 
Düsseldorf) verortet sind. Ein wichtiger Indikator für die gefestigte Nutzungsstruktur in 
Heerdt ist der geringe Leerstand in diesen Gewerbeparks, die ideale Standort-
voraussetzungen für unterschiedlichste Branchen national und international tätiger 
Unternehmen bieten. 
 
Während in den Gewerbeparks und -höfen ein geringer Leerstand zu verzeichnen ist, 
lässt sich vor allem in den älteren Bürogebäuden ein struktureller Leerstand finden, 
insbesondere im Bereich der Werftstraße. Für die erfolgreiche Vermarktung von Büro-
flächen sind vor allem die physische Infrastruktur (Anbindung ÖPNV und Straßen-
verkehrsnetz), die Mikrolage (Versorgungsstruktur) und insbesondere die Qualität und 
Nachhaltigkeitsstandards eines Gebäudes entscheidend. Die beiden letztgenannten 
Aspekte sind für die Büroflächenentwicklung im beschriebenen Gebiet ein 
Entwicklungshemmnis. Dennoch kann durch eine nachhaltige Revitalisierung von 
Bürogebäuden eine erfolgreiche Vermarktung forciert werden, obwohl die Mikrolage 
nicht vorteilhaft ist. Ein Best-Practice Beispiel ist das OASIS an der Heesenstraße von 
„die developer" mit einer Vermarktungsquote von ca. 95 % sowie einer integrierten 
Versorgungsstruktur im Hinblick auf Gastronomie und Aufenthaltsqualität und einer 
kleinteiligeren Vermarktung (Multitenant). Die ehemalige Firmenzentrale von 
FUJIFILM Europe GmbH wurde zu einem nachhaltigen und modernen Bürokomplex 
umgebaut. Ein weiteres positives Beispiel ist die Werftstraße 16, die als Coworking 
Space Platz und Infrastrukturangebote für eine Vielzahl von Unternehmen bereitstellt. 
Dieses Gebäude wurde ebenfalls umfänglich saniert und aufgestockt. Solche 
Entwicklungen sind allerdings abhängig von den Planungs- und Renditevorstellungen 
der Eigentümer, die heute vielfach auf die Umwandlung in die ertragreichere 
Assetklasse Wohnen setzen und damit im Markt Flächen für Arbeit reduzieren. Ein 
wesentlicher Faktor für erfolgreiche Transformation von Gewerbe- und Büroflächen 
liegt somit auf der Akteursebene begründet (Ressourcen, Kompetenzen, betriebliche 
Strategie, Konzept etc.). 
 
Insgesamt ist eine stille Reserve an vakanten und zu revitalisierenden Büroflächen als 
hinreichende Bedingung für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes im Kontext 
intra- und intersektoraler Verflechtungen zu bewerten. Viele Dienstleistungsbetriebe 
bevorzugen die räumliche Nähe zu den Unternehmen des sekundären Sektors, als 
Büroflächen im Zentrum von Düsseldorf zu relativ hohen finanziellen Konditionen 
anzumieten. Dementsprechend haben sich in Heerdt und Lörick etablierte Branchen-
cluster von Unternehmen unter anderem aus Asien (v.a. Japan, Südkorea und China) 
angesiedelt, die für den Wirtschaftsstandort von sehr großer Bedeutung sind. Insofern 
kann eine strategische Vernetzung der Eigentümer über die Wirtschaftsförderung eine 
positive und nachhaltige Entwicklung von Bestandsgebäuden anstoßen. 
Voraussetzung ist aber ist eine Offenheit ausgehend von den Eigentümern sowie der 
Wille zum Ressourceneinsatz. Darüber hinaus könnte der Verkauf älterer Immobilien 
an gewerbliche Projektentwickler einen baulichen Strukturwandel des Gebietes 
anstoßen. 
 
Im Rahmen des Immobilienservice des Amtes für Wirtschaftsförderung werden Unter-
nehmen bei ihrer Standortsuche Flächen in Heerdt benannt, um Leerstände zu 
vermeiden bzw. abzubauen. Parallel zur Immobiliensuche werden diese bei allen 
behördlichen Genehmigungen, Problemen oder Fragen, die mit der Stadtverwaltung 
oder anderen Behörden zu klären sind, unterstützt. Darüber hinaus können Investoren, 
Projektentwickler und Unternehmen bezüglich der Gewerbeflächenentwicklung eine 
differenzierte Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Lösungen für den Standort, 
Immobilien oder deren Projekte zu finden. Eine Entwicklungsmaßnahme könnte eine 
Anpassung der vorhandenen Gebäudestrukturen sein, um betroffene Bürogebäude in 
moderne Gewerbeobjekte mit kombinierten Büro-, Service- und Hallenfläche zu 
entwickeln. Unternehmen benötigen weniger Büroflächen, brauchen aber für ihre 
Tätigkeitsbereiche und im Kundenkontakt Serviceflächen sowie Lager- und 
Hallenflächen. Hier können über gemeinsame Workshopformate mit der Stadtplanung 
Eigentümer angesprochen und Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven erörtert 
werden. Allerdings sind die strukturellen Voraussetzungen unterschiedlich und es gibt 
nicht immer Kontakt zum Eigentümer bzw. einen Willen zum Austausch. Der Umgang 
mit Immobilien, die sich einer städtebaulichen Entwicklung entziehen, ist sehr 
vielschichtig und aufgrund der unterschiedlichen Ursachen und Zusammenhänge, wie 
etwa Eigentumsverhältnissen, Marktsituation, Renditeerwartungen, Finanzierung etc. 
sehr komplex.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 20 · Sozialer Wohnungsbau im Projekt "Wohnen am See" in Düsseldorf-Heerdt, Anfrage der SPD-Fraktionzur Kenntnis genommen
TOP 20 · BV4/121/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Werden die geförderten Wohnungen vollständig in dem vierten Bauabschnitt errichtet?

2. Wenn, nein, wie kann sichergestellt werden, dass der Baubeginn für den geförderten Wohnraum bis zum 03.12.2028 eingehalten wird?

3. Gibt es aktuelle Herausforderungen oder Hindernisse, die die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus im Projekt „Wohnen am See“ gefährden könnten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass derselbe Projektentwickler auch den Belsenpark 2 in Düsseldorf-Oberkassel planen wird?

Aus „Begründung“

Wie in lokalen Medien berichtet wurde, ist der vierte Bauabschnitt des Wohnungsneuprojekts „Wohnen am See“ in Düsseldorf-Heerdt an einen Investor verkauft worden. In diesem Abschnitt sollen 180 neue Wohnungen entstehen. Bisher wurden im Baugebiet bereits 235 Wohnungen fertiggestellt. Insgesamt ist auf dem Areal die Entstehung von ca. 750 Wohnungen geplant.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 20 - Sozialer Wohnungsbau im Projekt in Düsseldorf-Heerdt

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/121/2026 
 
Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 
hier: Sozialer Wohnungsbau im Projekt "Wohnen am See" in Düsseldorf-Heerdt 

Zu der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass bereits 110 preisgedämpfte Wohnungen 
bezugsfertig hergestellt wurden. 
 
Frage 1: 
Werden die geförderten Wohnungen vollständig in dem vierten Bauabschnitt errichtet? 
 
Antwort: 
Der öffentlich-geförderte Wohnungsbau wird vollständig im vierten Bauabschnitt 
errichtet. Er ist mittels Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Es liegt der 
Verwaltung ein Förderantrag „Am Albertussee" für 207 Wohneinheiten vor, der bereits 
Ende 2024 gestellt wurde. Das Vorhaben wurde dem zuständigen Ministerium 
(MHKBD) vorgestellt und als Quartier anerkannt. Derzeit ist das Wohnungsamt in 
Kontakt mit dem Antragssteller und es finden technische Abstimmungen zum 
Fördervorhaben statt. 
 
Frage 2: 
Wenn, nein, wie kann sichergestellt werden, dass der Baubeginn für den geförderten 
Wohnraum bis zum 03.12.2028 eingehalten wird? 
 
Antwort: 
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 
 
Frage 3: 
Gibt es aktuelle Herausforderungen oder Hindernisse, die die Umsetzung des sozialen 
Wohnungsbaus im Projekt „Wohnen am See" gefährden könnten, insbesondere auch 
vor dem Hintergrund, dass derselbe Projektentwickler auch den Belsenpark 2 in 
Düsseldorf-Oberkassel planen wird? 
 
Antwort: 
Derzeit liegen der Verwaltung keine Kenntnisse zu Herausforderungen oder 
Hindernissen vor, die das Projekt gefährden könnten.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 21 · Aktueller Sachstand zur Philippuskirche in Lörick – Denkmalschutz und zukünftige Nutzung, Anfrage der SPD-Fraktionzur Kenntnis genommen
TOP 21 · BV4/122/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Ist der Kirchturm der Philippuskirche in die Denkmalliste vom LVR aufgenommen worden?

2. Sind die Gespräche zwischen der evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung über die Zukunft des Geländes (Kirchengebäude, Immobilien, Grundstück) abgeschlossen worden?

3. Liegt bereits eine abgestimmte Konzeption für die zukünftige Nutzung des Gesamtensembles vor (z. B. Neubau von Wohnungen, gemeinnützige Einrichtungen)?

Aus „Begründung“

Aus der Löricker Kirchengemeinde liegen Hinweise vor, dass der Kirchturm der Philippuskirche in die Denkmalliste eingetragen worden sein soll. Zudem sollen Gespräche zwischen der evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung über die Zukunft des Kirchengebäudes, der angeschlossenen Immobilien sowie des Grundstücks abgeschlossen worden sein.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 21 - Aktueller Sachstand zur Philippuskirche in Lörick

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/122/2026 
 
Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 
hier: Aktueller Sachstand zur Philippuskirche in Lörick - Denkmalschutz und 
zukünftige Nutzung 

Frage 1: 
Ist der Kirchturm der Philippuskirche in die Denkmalliste vom LVR aufgenommen 
worden? 
 
Antwort: 
Der Kirchturm zählt zu den denkmalwerten Teilen des ehemaligen Gemeindezentrums 
„Philippuskirche". Die Prüfung des Denkmalwertes ist durch das Amt für 
Denkmalpflege im Landschaftsverband Rheinland erfolgt. 
 
Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt bereitet zurzeit 
die Eintragung des Baudenkmals einschließlich des Kirchturms in die Denkmalliste vor. 
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Frage 2: 
Sind die Gespräche zwischen der evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung 
über die Zukunft des Geländes (Kirchengebäude, Immobilien, Grundstück) 
abgeschlossen worden? 
 
Frage 3: 
Liegt bereits eine abgestimmte Konzeption für die zukünftige Nutzung des 
Gesamtensembles vor (z. B. Neubau von Wohnungen, gemeinnützige Einrichtungen)? 
 
Antwort zur Frage 2 und Frage 3: 
Dieses Jahr haben mehrere Gespräche zwischen der evangelischen Kirchengemeinde 
und der Stadtverwaltung zur Nachnutzungsperspektive des Grundstückes statt-
gefunden. Die planerischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten wurden hierbei 
intensiv besprochen. 
 
Dabei wurden auch ersten Ideen für Umnutzungen und bauliche Erweiterungen 
diskutiert und werden nun durch die Kirchengemeinde vertiefend weiterentwickelt. 
Eine konkrete und finale abgestimmte Planung liegt noch nicht vor. 
 
Eine abschließende Aussage zu einer zukünftigen Nutzung des Gesamtensembles 
kann daher derzeit nicht getroffen werden.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 22 · Zukunft der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staackzur Kenntnis genommen
TOP 22 · BV4/123/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Bestehen bereits konkrete Planungen, die eine Schließung der Kita am Grevenbroicher Weg 3a vorsehen?

2. Welche Gründe (zum Beispiel pädagogische, räumliche, wirtschaftliche oder planerische Aspekte) sind für die weitere Planung ausschlaggebend?

3. Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der möglichen Maßnahmen?

Aus „Begründung“

Aus der Elternschaft sowie der evangelischen Kirchengemeinde Lörick liegen Hinweise vor, dass eine Schließung der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a perspektivisch geplant ist. Diese Überlegungen scheinen im direkten Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Bebauungsplans für die Oberlöricker Straße zu stehen. Dort soll der Neubau einer fünfgruppigen Kita vorgesehen sein, wodurch der Bedarf für die bisher zweigruppige Einrichtung am Grevenbroicher Weg entfallen könnte.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 22 - Zukunft der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/123/2026 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 
08.07.2026 
hier: Zukunft der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a 

Frage 1: 
Bestehen bereits konkrete Planungen, die eine Schließung der Kita am 
Grevenbroicher Weg 3a vorsehen? 
 
Antwort: 
Die Kirchengemeinde Oberkassel überlegt seit geraumer Zeit das Gelände rund um 
die Philippuskirche zu überplanen. Auf dem Gelände befindet sich auch die 
zweigruppige evangelische Tageseinrichtung Grevenbroicher Weg. 
In Gesprächen mit dem Träger der Einrichtung, der Diakonie wurde überlegt, ob die 
Einrichtung im Rahmen der Überplanung geschlossen werden muss. 
Da allerdings der Start einer Neubebauung des gesamten Grundstückes auch Anfang 
2026 nicht absehbar war, liegt aktuell kein konkreter Schließungszeitpunkt fest. Die 
Perspektive der Einrichtung hängt von der weiteren Planung der Kirchengemeinde ab. 
 
Frage 2: 
Welche Gründe (zum Beispiel pädagogische, räumliche, wirtschaftliche oder 
planerische Aspekte) sind für die weitere Planung ausschlaggebend? 
 
Antwort: 
Entscheidend für den Weiterbetrieb der Einrichtung sind die Planungen der 
Kirchengemeinde zur künftigen Nutzung des Grundstückes. 
Aus Sicht des Amtes für Soziales und Jugend kann die Einrichtung betrieben werden, 
solange Bedarf nach den Plätzen im Stadtteil gegeben ist und der Betrieb wirtschaftlich 
möglich bleibt. 
 
Frage 3: 
Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der möglichen Maßnahmen? 
 
Antwort: 
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird jedes Jahr über das Angebot aller 
Einrichtungen in Gesprächen mit den jeweiligen Trägern entschieden. Es werden 
daher auch Gespräche zum Grevenbroicher Weg geführt. 
Mit der Diakonie besteht hinsichtlich des weiteren Betriebes der Einrichtung aber 
ohnehin regelmäßiger Kontakt.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 23 · Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen Grevenbroicher Weg und Oberlöricker Straße, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staackzur Kenntnis genommen
TOP 23 · BV4/124/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wurde die für das I. Quartal 2025 angekündigte Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße durchgeführt?

2. Falls die Maßnahme bislang nicht umgesetzt wurde, welche Gründe haben zu der Verzögerung geführt?

3. Wann ist nun verbindlich mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen?

Aus „Begründung“

Die Bezirksvertretung 4 hatte die Verwaltung bereits im Februar 2024 gebeten (BV4/043/2024), die Radwegeverbindung zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße wieder in einen verkehrssicheren und befahrbaren Zustand zu versetzen. In der anschließenden Stellungnahme wurde zunächst eine zeitnahe Ausführung der Arbeiten angekündigt (BV4/063/2024), später wurde die Instandsetzung für das I. Quartal 2025 in Aussicht gestellt (BV4/019/2025). Nach Wahrnehmung vor Ort ist jedoch bis heute keine entsprechende Ausbesserung erfolgt.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 23 - Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen Grevenbroicher Weg

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/124/2026
 
Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am
08.07.2026
hier: Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen Grevenbroicher Weg
und Oberlöricker Straße

Frage 1:
Wurde die für das I. Quartal 2025 angekündigte Instandsetzung der Radwege-
verbindung zwischen dem Grevenbroicher Weg und der Oberlöricker Straße
durchgeführt?
 
Antwort:
Die Maßnahme wurde bisher noch nicht umgesetzt.
 
Frage 2:
Falls die Maßnahme bislang nicht umgesetzt wurde, welche Gründe haben zu der
Verzögerung geführt?
 
Antwort:
Die Maßnahme musste aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der aktuellen
Haushaltslage zunächst zurückgestellt werden. Der Fuß- und Radweg wird weiterhin
in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
 
Frage 3:
Wann ist nun verbindlich mit der Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme zu
rechnen?
 
Antwort:
Die Ausführung der Arbeiten sollen im 2. Halbjahr 2026 erfolgen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 24 · Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne, Anfrage des Bezirksvertreters Marc Klementzur Kenntnis genommen
TOP 24 · BV4/126/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Gründe haben bisher flächendeckende Auslieferung der blauen Tonne im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz verhindert?

2. Bis wann ist die flächendeckende Auslieferung im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz seitens der Verwaltung geplant?

3. Wieviel Prozent der Haushalte im Radius von 500 Metern um den Containerstandort Comeniusplatz sind mit einer blauen Tonne bereits ausgestattet?

Aus „Begründung“

Die blaue Tonne ist in Düsseldorf zur haushaltsnahen Sammlung des Wertstoffs Papier vorgesehen. Hierbei soll nach Möglichkeit jedem Haushalt der Zugang zur blauen Tonne ermöglicht werden. Wie die Verwaltung in Ihrer Informationsvorlage mit dem Betreff „Entfernung Altpapiecontainer Comeniusplatz“ für die Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 mitteilte ist die „die Stadt … verpflichtet, haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, auch für Altpapier in den Bereichen, in denen die Anzahl der blauen Tonnen (noch) nicht ausreichend ist“ Hieraus ergibt sich, dass zumindest im Bereich rund um den Comeniusplatz beziehungsweise in Niederkassel noch keine flächendeckende Versorgung der Anwohner mit der blauen Tonne gegeben ist. Umgekehrt geht aus der Website der Stadt Düsseldorf hervor, dass „die Nutzung der blauen Tonne ist für Wohnungsgrundstücke grundsätzlich verpflichtend, sofern ihre Aufstellung nicht mit einem unverhältnismäßig hohen (baulichen) Aufwand verbunden ist“.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 24 - Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/126/2026 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Marc Klement in der Bezirksvertretung 4 am 
08.07.2026 
hier: Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne 

Frage 1: 
Welche Gründe haben bisher flächendeckende Auslieferung der blauen Tonne im 
Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz verhindert? 
 
Antwort: 
Die blaue Tonne ist im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet flächendeckend 
ausgeliefert, so auch im Stadtbezirk 4, und zwar unter den Rahmenbedingungen der 
Abfallentsorgungssatzung. Vgl. dazu auch die städtische Homepage unter 
 
https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-
z/abfall/altpapier 
 
Demnach ist die Nutzung der blauen Tonne für Wohnungsgrundstücke grundsätzlich 
verpflichtend, sofern ihre Aufstellung nicht mit einem unverhältnismäßig hohen 
(baulichen) Aufwand verbunden ist. In den Stadtteilen Niederkassel und Oberkassel 
sind derzeit zusammen knapp 2.800 blaue Tonnen aufgestellt, das entspricht rund 90 
Tonnen je 100 Wohngebäude. Dies gilt auch für das Umfeld des Comeniusplatzes, wie 
die blauen Punkte in der folgenden Grafik zeigen. 

Die Verwaltung empfiehlt, je Einwohnerin / Einwohner ein Behältervolumen von 20 
Litern zu nutzen. Dieses Volumen wird allerdings auf etlichen Grundstücken nicht 
erreicht, insbesondere auf solchen mit Kellerstandplätzen für die Mülltonnen: gerade 
an solchen Standorten ist häufig nur eine einzelne, kleine blaue Tonne vorhanden. 
 
Frage 2: 
Bis wann ist die flächendeckende Auslieferung im Einzugsbereich des 
Containerstandortes Comeniusplatz seitens der Verwaltung geplant? 
 
Antwort: 
S.o. AWISTA Kommunal GmbH und Verwaltung beraten Eigentümer und 
Eigentümerinnen dahin gehend, Behälterstandplätze ebenerdig herzurichten und/oder 
zusätzliche Tonnen zu bestellen, wenn die Anzahl oder Größe der vorhandenen 
Tonnen für das entsprechende Haus noch nicht ausreichend sind. Stadtweit werden 
danach häufig größere oder zusätzliche blaue Tonne bestellt. In den letzten fünf 
Jahren stieg die Zahl der blauen Tonnen stadtweit relativ kontinuierlich um ca. 1,5 % 
jährlich an. 
 
Frage 3: 
Wieviel Prozent der Haushalte im Radius von 500 Metern um den Containerstandort 
Comeniusplatz sind mit einer blauen Tonne bereits ausgestattet? 
 
Antwort: 
S.o. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können größere zusätzliche oder 
größere blaue Tonnen z.B. unter 
https://www.awista-kommunal.de/privathaushalte/papiertonne bestellen. Vor dem 
dargestellten Hintergrund werden die Altpapiercontainer am Comeniusplatz weiterhin 
dringend benötigt."

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 25 · Erwartete Mehrverkehr im Umfeld der neuen internationalen Grundschule an der Comeniusstraße 1, Anfrage der Bezirksvertreterin Louisa WardenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 25 · BV4/125/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Mit welchen zusätzlichen Verkehren rechnet die Verwaltung nach Eröffnung des Schulstandortes und in den Folgejahren?

2. Welche Maßnahmen zur Organisation des Schulverkehrs in den Morgen- und Nachmittagsstunden sind mit dem Schulträger seitens der Verwaltung vereinbart worden?

3. Welche Maßnahmen sind durch die Verwaltung bereits vorgesehen, um den Verkehr, beispielsweise in Bezug auf „Elterntaxis“ zu vermeiden beziehungs- weise so zu lenken, dass die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner geringstmöglich bleibt?

Aus „Begründung“

Ab August 2028 soll am Standort Comeniusstraße 1 im Gebäude des alten Comenius- Gymnasiums der private Schulträger den Schulbetrieb aufnehmen. Da diese Schule in den Stufen eins bis sechs bis zu 500 Schülerinnen und Schüler aufnehmen soll, ist mit zusätzlichen Schulwegsverkehren, den sogenannten Elterntaxen, in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu rechnen, vor allem auch, da es sich an diesem Standort um keine Schulform für das unmittelbare Einzugsgebiet handelt. Die Comenius- und angrenzende Kyffhäuserstraße sind reine Wohnstraßen, die nur bedingt auf Hol- und Bringverkehr für einen Schulbetrieb ausgelegt sind.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Teilantwort der Verwaltung zu TOP 25 - Erwartete Mehrverkehr im Umfeld der neuen internationalen Grundschule an der Comeniusstraße 1

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/125/2026 
 
Anfrage der Bezirksvertreterin Louisa Warden in der Bezirksvertretung 4 am 
08.07.2026 
hier: Erwartete Mehrverkehr im Umfeld der neuen internationalen Grundschule 
an der Comeniusstraße 1 

Frage 1: 
Mit welchen zusätzlichen Verkehren rechnet die Verwaltung nach Eröffnung des 
Schulstandortes und in den Folgejahren? 
 
Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: 
Für belastbare Prognosen zu zusätzlichen Verkehren nach Eröffnung des 
Schulstandorts werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens üblicherweise 
die fachlichen Prüfungen durch das Bauaufsichtsamt vorgenommen. 
Dem Amt für Verkehrsmanagement liegen hierzu keine Verkehrszahlen oder 
Prognosedaten vor, sodass eine konkrete Einschätzung derzeit nicht möglich ist. 
 
Frage 2: 
Welche Maßnahmen zur Organisation des Schulverkehrs in den Morgen- und 
Nachmittagsstunden sind mit dem Schulträger seitens der Verwaltung vereinbart 
worden? 
 
Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: 
Da der Schulbetrieb voraussichtlich erst im Jahr 2028 aufgenommen wird, besteht 
seitens des Amtes für Verkehrsmanagement bislang kein Kontakt zum Schulträger, 
sodass bisher keine Maßnahmen zur Organisation des Schulverkehrs vereinbart 
wurden. Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren des Bauaufsichtsamtes 
liegen ebenfalls noch nicht vor. 
 
Frage 3: 
Welche Maßnahmen sind durch die Verwaltung bereits vorgesehen, um den Verkehr, 
beispielsweise in Bezug auf „Elterntaxis" zu vermeiden beziehungsweise so zu lenken, 
dass die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner geringstmöglich bleibt? 
 
Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: 
Es wird eine Hol- und Bringzone an der Quirinstraße Ecke Arnulfstraße eingerichtet.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 26 · Teich im Belsenpark, Anfrage des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDPzur Kenntnis genommen
TOP 26 · BV4/127/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Konnte die Schadensursache zwischenzeitlich ermittelt werden?

2. Welche Reparaturarbeiten sind erforderlich?

3. Kann ein Zeitrahmen für die Reparatur des Teichs genannt werden?

Aus „Begründung“

Die Attraktivität des Belsenparks ist auch dem dort befindlichen Teich zu verdanken. Viele Menschen finden dort einen gern genutzten Rast- und Ruheplatz. Leider hat der Teich durch einen Schaden sein gesamtes Wasser verloren. Instandsetzungsarbeiten sind derzeit nicht erkennbar. Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Konnte die Schadensursache zwischenzeitlich ermittelt werden?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 26 - Teich im Belsenpark

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/127/2026 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDP, in der Bezirksvertretung 4 am 
08.07.2026 
hier: Teich im Belsenpark 

Frage 1: 
Konnte die Schadensursache zwischenzeitlich ermittelt werden? 
 
Frage 2: 
Welche Reparaturarbeiten sind erforderlich? 
 
Frage 3: 
Kann ein Zeitrahmen für die Reparatur des Teichs genannt werden? 
 
Antwort zu 1 bis 3: 
Die Schadensursache konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht lokalisiert werden. 
 
Aufgrund der Bauweise (Tonabdichtung mit seitlichen Betonteilen und Abdichtungen), 
wurde das Herstellerunternehmen informiert und zusätzlich ein Bodengutachter 
hinzugezogen. Zurzeit finden weitere Termine für die abschließende Schad-
stellendetektion statt. Erst im Anschluss können die erforderlichen Maßnahmen zur 
Reparatur abgestimmt werden. 
 
Aktuell kann keine Zeitspanne für die Reparatur des Teichs benannt werden.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 27 · Umsetzung städteplanerischer Ziele im linksrheinischen Düsseldorf (Stadtbezirk 4), Anfrage des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDPNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 27 · BV4/128/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

2. Welche Maßnahmen sind in den kommenden 5 Jahren vorgesehen, um die städteplanerischen Ziele im Stadtbezirk 4 weiter zu verfolgen?

3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei Neubau- oder Nachverdichtungs- maßnahmen die Balance zwischen Wohnraumschaffung und Erhalt des charakteristischen Stadtbildes und der Lebensqualität im linksrheinischen Düsseldorf gewahrt bleibt?

Aus „Begründung“

Der Stadtbezirk 4 der Stadt Düsseldorf zeichnet sich durch gewachsene, städtebaulich prägende Strukturen sowie eine hohe Lebensqualität aus. Gleichzeitig stehen Neubau und Nachverdichtung im Fokus der Stadtplanung der Stadtverwaltung. Eine transparente Darstellung der städteplanerischen Ziele und der bereits umgesetzten sowie geplanten Maßnahmen durch die Verwaltung schafft eine fundierte Grundlage für die politische Beratung in der Bezirksvertretung 4 und ermöglicht eine sachgerechte Steuerung zukünftiger Entwicklungen im linksrheinischen Düsseldorf.

TOP 28 · Zuwendung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.zur Kenntnis genommen
TOP 28 · AÖE/037/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.. Beschlusslage: Ratsbeschluss AÖE/048/2025 Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.

Aus „Sachdarstellung“

Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. (VVV) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Pflege und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen, Anlagen, Spazierwege sowie Sport- und Kinderspielplätze im Linksrheinischen zu fördern.

TOP 29 · Weihnachtsmarkt in Oberkassel im Jahr 2026einstimmig beschlossen
TOP 29 · BV4/092/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 4 beschließt -vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Theo-Champion- Platz in Oberkassel als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Öffnungszeiten: Laufzeit: 19.11.2026 bis 23.12.2026 Am Totensonntag (22.11.2026) bleibt der Markt geschlossen.

Aus „Sachdarstellung“

Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der Veranstaltungsfläche Belsenpark in Oberkassel. Es werden verschiedene Hütten mit Weihnachtsartikeln, mit Speisen und dem Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aufgestellt. Außerdem wird es ein Kinderkarussell und ein Kinderkino geben. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden.

TOP 30 · Stadtbaumkonzept für Düsseldorf (8. Pflanzperiode)einstimmig beschlossen
TOP 30 · BV4/095/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 4 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Sanierung von 6 bestehenden Baumstandorten mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4) .

Aus „Sachdarstellung“

Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.

TOP 31 · Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 4zur Kenntnis genommen
TOP 31 · BV4/113/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

In ihrer Sitzung am 25. November 2015 hat die Bezirksvertretung 4 die Verwaltung gebeten, ihr analog zur Praxis im Rat einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegenden tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist.

TOP 32 · Schulstraßen einrichten vor der Städtischen-Katholischen-Grundschule-Niederkassel und der Friedrich-von-Bodelschwingh-Grundschule, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenmehrheitlich abgelehnt
TOP 32 · BV4/101/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Zum Schulbeginn und nach Schulende ist der Autoverkehr besonders dicht auf der Niederkasseler Straße und der Cimbernstraße in der Nähe der dort befindlichen Grundschulen. Der motorisierte Verkehr gefährdet die vielen Kinder, die genau zu diesen Zeiten dort zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder Roller unterwegs sind. Die Einrichtung von Schulstraßen würde die Sicherheit auf den Schulwegen deutlich erhöhen.

TOP 33 · Verkehrssicherheit für alle auf der Wiesenstraße, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenabweichend beschlossen
TOP 33 · BV4/102/2026abweichend beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Wiesenstraße sowohl für die nicht- motorisierten als auch für die motorisierten Verkehrsteilnehmenden wie PKWs und LKWs sicherer gestaltet werden kann.

Aus „Begründung“

Auf der Wiesenstraße sind in beiden Richtungen nicht nur Lastwagen und Autos unterwegs, sondern auch Fahrradfahrende und Fußgänger, die zum Beispiel das Geschäft für Schulbedarf (Haus Nr. 70) oder die Musikschule (Haus Nr. 72) erreichen wollen. Durchgehende Fuß- und Fahrradwege auf beiden Seiten existieren jedoch nicht und die Wiesenstraße ist trotz einzelner aktueller Reparaturen insgesamt in einem schlechten Zustand. Der an einigen Stellen vorhandene Fußweg unterscheidet sich optisch nicht von der Straße und Absenkungen für den barrierefreien Fußverkehr sind kaum vorhanden. Will der motorisierte Verkehr Schlaglöchern ausweichen, gefährdet das die am Straßenrand gehende Fußgänger und Radfahrer. Außerdem sind diese Gruppen immer wieder gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die das Gros der Kundschaft der dort ansässigen Musikschule stellen, haben so kaum Chancen, sicher ohne Elterntaxi an ihr Ziel zu gelangen.

TOP 34 · Simon-Gatzweiler-Platz: Herstellung der Kanalisation wegen Untergrundbelastung, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenmehrheitlich abgelehnt
TOP 34 · BV4/103/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob für den Simon-Gatzweiler-Platz unabhängig von sonstigen Baumaßnahmen zwingend eine Kanalisation hergestellt werden muss, weil der Untergrund mit Altablagerungen mit potenziellem Schadstoffgehalt belastet ist.

Aus „Begründung“

In der Bezirksvertretungssitzung am 29.04.2026 stellte die Verwaltung unter TOP Ö8 (BV4/060/2026) dar, dass eine Machbarkeitsstudie ergab, “dass bei einer Umgestaltung des Platzes zwingend eine Kanalisation hergestellt werden muss, um das anfallende Niederschlagswasser abzuleiten. Gründe hierfür sind unter anderem die Lage des Platzes innerhalb der Wasserschutzzone III A und der Umstand, dass der Untergrund von Altablagerungen mit potenziellem Schadstoffgehalt belastet ist. Das Versickern von Niederschlagswasser ist in diesem Fall nicht möglich.” (siehe angehängte Informationsvorlage).

TOP 35 · Bäume auf den Rheinwiesen nachpflanzen, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüneneinstimmig beschlossen
TOP 35 · BV4/104/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf den Rheinwiesen zwischen der Theodor- Heuss-Brücke und der Rheinkniebrücke Bäume nachgepflanzt werden sollten.

Aus „Begründung“

Die meisten Bäume auf den Rheinwiesen zwischen der Theodor-Heuss-Brücke und der Rheinkniebrücke wurden durch den Sturm Ela stark beschädigt oder umgeworfen. Viele Bäume mussten gefällt werden. Die meisten der verbliebenen Bäume wurden sehr stark zurückgeschnitten, siehe beigefügte Fotos. Wenn mittelfristig der Charakter der Rheinwiesen erhalten bleiben soll und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, sollten rechtzeitig Bäume nachgepflanzt werden. Auf der nördlichen Seite der Theodor-Heuss-Brücke zum Freibad Lörick hin ist dies bereits erfolgt.

TOP 36 · Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Luegallee / Ecke Arnulfstraße (Barbarossaplatz), Antrag der AfD-Fraktioneinstimmig abgelehnt
TOP 36 · BV4/109/2026einstimmig abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob an der Kreuzung Luegallee / Arnulfstraße (auf Höhe des Barbarossabrunnens) ein sicherer Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Die Prüfung soll zwei getrennte Teil-Überwege umfassen: jeweils von den äußeren Bürgersteigen über die Fahrbahnen bis zur baulichen Mittelinsel.

Aus „Begründung“

1. Hohe Passantenfrequenz am Quartierszentrum: Der Barbarossaplatz ist der zentrale Knotenpunkt in Oberkassel für Gastronomie, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten. Täglich gehen hier hunderte Fußgänger entlang der Luegallee, weshalb eine klare und sichere Vorrangregelung dringend erforderlich ist.

TOP 37 · Einbahnstraßenregelung in der Lohengrinstraße – Verkehrssicherheit nachhaltig verbessern, Antrag der CDU-Fraktionmehrheitlich beschlossen
TOP 37 · BV4/119/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Abschnitt der Lohengrinstraße zwischen der Düsseldorfer Straße und der Columbusstraße eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden kann. Dabei soll die Fahrtrichtung von der Düsseldorfer Straße zur Kreuzung Columbusstraße verlaufen.

Aus „Begründung“

Die Lohengrinstraße ist auf dem Teilstück zwischen der Düsseldorfer Straße und der Columbusstraße aufgrund der beidseitig parkenden Fahrzeuge sehr eng. Begegnen sich in diesem Bereich zwei Fahrzeuge, entstehen regelmäßig Pattsituationen, da die vorhandene Fahrbahnbreite kaum ausreichende Rangier- oder Ausweichmöglichkeiten bietet.

TOP 38 · Maßnahmen gegen das Herausziehen von Müll aus öffentlichen Abfallbehältern durch Vögel, Antrag der CDU-Fraktioneinstimmig beschlossen
TOP 38 · BV4/129/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, mit welchen technischen oder organisatorischen Maßnahmen (z.B. geeignete Abfallbehältertypen oder Nachrüstlösungen) verhindert werden kann, dass Vögel Müll aus öffentlichen Abfallbehältern herausziehen und im Umfeld verteilen.

Aus „Begründung“

An zahlreichen Standorten im öffentlichen Raum kommt es regelmäßig vor, dass Vögel Müll aus den städtischen Abfallbehältern herausziehen und in der Umgebung verteilen. Wenn die Müllbehälter voll oder sogar überfüllt sind, haben die Vögel es besonders leicht.

TOP 39 · Zuweg Linnicher Straße zur Lütticher Straße sicher gestaltenzur Kenntnis genommen
TOP 39 · BV4/090/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Zuwegung von der Lütticher Straße aus kommend in Richtung Linnicher Straße ist als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Dieses kurze Stück verbindet die Lütticher Straße mit dem östlich gelegenen Wohngebiet. Eine besonders hohe Frequentierung konnte bisweilen nicht festgestellt werden.

TOP 40 · Bäume pflanzen auf der Niederkasseler Straße zwischen Kanalstraße und Beim Dorfzur Kenntnis genommen
TOP 40 · BV4/091/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Im Rahmen des vor einer Neu- oder Nachpflanzung durchzuführenden Umlaufverfahrens, wurden zurückliegend sechs potentielle Standorte auf der Niederkasseler Straße aufgrund einer unterirdischen Versorgungstrasse nicht freigegeben.

TOP 41 · Sanierung Verbindungsweg zwischen Schiessstraße und Krefelder Straßezur Kenntnis genommen
TOP 41 · BV4/094/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Eine grundhafte Instandsetzung der genannten Straße ist für 2026 nicht vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann die Maßnahme nicht vorgezogen werden und kein Ausführungszeitraum hierfür benannt werden.

TOP 42 · Radstellplätze am Belsenplatz 2zur Kenntnis genommen
TOP 42 · BV4/098/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten geprüft und beabsichtigt, vor dem Damen- modengeschäft sowie vor der Gastronomie am Belsenplatz 2 Fahrradabstellanlagen zu planen. Zur genauen Anzahl der Abstellanlagen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

TOP 43 · Fahrradstellplätze auf der Schorlemerstraßezur Kenntnis genommen
TOP 43 · BV4/105/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten plant die Verwaltung, im Seitenraum mehrere Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Aufgrund der vorhandenen Breite von rund 3,60 Meter stehen hierfür ausreichende Flächen zur Verfügung.

TOP 44 · Rückstau vermeiden - Verkehrsfluss verbessernzur Kenntnis genommen
TOP 44 · BV4/106/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Im Zuge der Umsetzung der Radleitroute wurden die Lichtsignalanlagen entlang der Hansa- allee entsprechend der beschlossenen Radverkehrsplanung angepasst. Während der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen kam es zeitweise zu Einschränkungen des Verkehrsablaufs.

TOP 45 · Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhrzur Kenntnis genommen
TOP 45 · BV4/107/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen – Stand- und Blockiergebühren der Betreiber.

TOP 46 · Einsatz von Kleinbussen im Pendelverkehr auf der Theodor-Heuss-Brückezur Kenntnis genommen
TOP 46 · BV4/108/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Fahrzeuge Aktuell stehen der Rheinbahn AG keine Kleinbusse zur Verfügung. Für die kurzfristige Beschaffung oder Anmietung bestehen aktuell auch keine geeigneten Förderprogramme.

TOP 47 · Vorstellung des Verkehrskonzeptes "Theodor-Heuss-Brücke" zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026zur Kenntnis genommen
TOP 47 · BV4/110/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau wie folgt Stellung: Dem Beschluss kann nicht entsprochen werden. Die Verwaltung wird das Verkehrskonzept aufgrund seiner stadtteilübergreifenden Bedeutung zusammen mit dem Verkehrsgutachter in einer separaten, gemeinsamen und nicht öffentlichen Informationsveranstaltung der Bezirksvertretung 1 und der Bezirksvertretung 4 am 22.06.2026 vorstellen. Die Einladung ist hierzu an die Mitglieder der beiden Bezirksvertretungen versendet worden.

TOP 48 · Infrastruktur bürgergerecht verbessern – Erreichbarkeit der neuen Poststelle sicherstellenzur Kenntnis genommen
TOP 48 · BV4/118/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Entschluss, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Kurzhaltefläche unmittelbar vor der Postfiliale aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Der vorhandene Straßenquerschnitt von 6,85 Meter sowie die erforderlichen Abbiegespuren am Knotenpunkt, die eine Länge von 50 Meter benötigen, lassen keine ausreichenden Flächen zu, ohne die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Knotenpunktes zu beeinträchtigen.

TOP 49 · Radleitroute 2 überprüfen und verbessernzur Kenntnis genommen
TOP 49 · BV4/130/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 12.11.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Zu Punkt 1: Fahrtrichtung Westen (stadtauswärts): Gemäß Ausführungsplanung zur Radleitroute 2 ist das Linksabbiegen über eine Leipziger Kombispur mit anschließender rot markierter Furt vorgesehen. Diese führt Radfahrende in den gegenüberliegenden Seitenraum. Dort befindet sich eine Haltelinie mit Lichtsignalgeber für den Radverkehr, der eine sichere Querung über die Rheinbahnanlage in Richtung Schiessstraße ermöglicht. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein weiterer Handlungs- bedarf.

TOP 50 · Mitteilungen der Verwaltungzur Kenntnis genommen
TOP 50 · BV4/117/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

1. Errichtung von zwei Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Sportstraße / Niederkasseler Lohweg / Fritz-Milster-Weg und der Kreuzung Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße / Wickrather Straße Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Dem Wunsch des Bezirksvertreters Baumann kann entsprochen werden. Das vorhandene Verkehrsschild, welches auf querende Fußgänger*innen hinweist, wird durch das Verkehrsschild „Kinder, Vz.136-10“ ersetzt und wird mit dem Hinweis „Schulweg“ ergänzt.

TOP 51 · Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 21 Abs. 18 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorfeinstimmig beschlossen
TOP 51 · BV4/131/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Herrn Friedrich Brors, Connected Mobility Düsseldorf GmbH, als Sachverständigen im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 18 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 08.07.2026 zuzulassen.

Aus „Sachdarstellung“

Herr Friedrich Brors, Connected Mobility Düsseldorf GmbH, berichtet zur Beschlussvorlage „Errichtung von Sharingstationen im Umfeld der Mobilitätsstation Hansaallee“.

TOP 52 · Outdoorfitness im Rheinpark Heerdteinstimmig beschlossen
TOP 52 · BV4/111/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der Park liegt unmittelbar am Rheindeich in Heerdt und besticht durch seinen weiten, offenen Charakter mit einer großen Rasenfläche in der Mitte und zahlreichen Bestandsbäumen, die sowohl die Grünanlage im Norden, Osten und Westen einfassen als auch die große Rasenfläche rahmen.

TOP 53 · Antrag auf Abbruch, Rheinallee 124 – Beseitigung eines Zweifamilienhauseseinstimmig beschlossen
TOP 53 · BV4/114/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Antrags auf Abbruch.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Rheinallee 124 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5277/70. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan beinhaltet unter der textlichen Festsetzung Nr. 5 eine Erhaltungssatzung. Daher bedürfen der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung von baulichen Anlagen einer Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.

TOP 54 · Street Art in Heerdtzur Kenntnis genommen
TOP 54 · BV4/132/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.03.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Entsprechend dem Beschluss hat die Verwaltung mit der Künstler*innengruppe „BTA8 Crew“ die Rahmenbedingungen für die Freigabe der Wandflächen des Brückenwiderlagers sowie der angrenzenden Säulen für eine künstlerische Gestaltung abgestimmt. Die Mitglieder der StreetArt Crew BTA8 haben sich bereit erklärt, das Projekt eigenverantwortlich, unentgeltlich und unter Einhaltung der städtischen Auflagen durchzuführen. Zur rechtlichen Absicherung wurde ein entsprechender Gestattungsvertrag durch das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau aufgesetzt.

TOP 55 · Ampelphasen für zu Fuß Gehende auf der Luegallee überprüfen und ggf. anpassenzur Kenntnis genommen
TOP 55 · BV4/133/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 23.08.2023 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Nach Rücksprache mit dem Amt für Kommunikation wurde der Einsatz mit Aufklebern aufgrund von Vandalismus nicht weiterverfolgt.

TOP 56 · Nachhaltig die Parkraumqualität durch Quartiersgarage verbessern!zur Kenntnis genommen
TOP 56 · BV4/134/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 31.08.2022 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Das Parkraummanagement sieht zur Verminderung des Parkdrucks vor, zuerst die Einführung eines Bewohnerparkgebietes zu prüfen, anschließend die Mehrfachnutzungs- potentiale von Stellplätzen im privaten Raum zu realisieren.

TOP 57 · Regelmäßige Lärmbelästigung des Heerdter Sandbergs, Anfrage der AfD-Fraktionzur Kenntnis genommen
TOP 57 · BV4/061/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche verkehrslenkenden und -beruhigenden Maßnahmen können eingeführt werden, um die Verkehrssituation in der Straße Heerdter Sandberg – insbesondere zu Schulbring- und Abholzeiten – nachhaltig zu verbessern und gefährdendes Verhalten (z. B. Parken in zweiter Reihe, Blockieren von Zufahrten und Rettungswegen) zu verhindern?

2. Wie kann die dauerhafte Freihaltung von Zufahrten für Rettungskräfte sowie der Schutz von Fußgängern (insbesondere sichere Gehwege) sichergestellt werden, und welche Rolle spielen dabei verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt?

3. Welche Maßnahmen sind möglich, um die Lärmbelästigung durch die Nutzung des Schulnebengeländes – insbesondere an Sonntagen – zu begrenzen und die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten wirksam zu überwachen und durch- zusetzen?

Aus „Begründung“

Seit mehreren Jahren kommt es im Bereich der Schule am Heerdter Sandberg zu erheblichen und zunehmend untragbaren Problemen. Die Straße „Heerdter Sandberg“ ist eine kleine Anliegerstraße, die bereits von einer Seite für den Durchgangsverkehr gesperrt wurde, um die zuvor unhaltbare Verkehrsbelastung zu reduzieren. Dennoch entstehen insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden weiterhin chaotische und gefährliche Verkehrssituationen.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung zu TOP 57 - Regelmäßige Lärmbelästigung des Heerdter Sandbergs

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV4/061/2026 
 
Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 
hier: Regelmäßige Lärmbelästigung des Heerdter Sandbergs 
 
Frage 1: 
Welche verkehrslenkenden und -beruhigenden Maßnahmen können eingeführt werden, 
um die Verkehrssituation in der Straße Heerdter Sandberg - insbesondere zu 
Schulbring- und Abholzeiten - nachhaltig zu verbessern und gefährdendes Verhalten 
(z. B. Parken in zweiter Reihe, Blockieren von Zufahrten und Rettungswegen) zu 
verhindern? 
 
Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: 
Die Einrichtung von Hol- und Bringzonen kann die Elterntaxi-Problematik in der Straße 
Heerdter Sandberg entzerren. Die Verwaltung nimmt entsprechend Kontakt zum 
Griechischem Gymnasium / Lyceum auf, um geeignete Stellen zum Ein- und Ausstieg 
zu definieren und deren Akzeptanz zu klären. 
 
Frage 2: 
Wie kann die dauerhafte Freihaltung von Zufahrten für Rettungskräfte sowie der 
Schutz von Fußgängern (insbesondere sichere Gehwege) sichergestellt werden, und 
welche Rolle spielen dabei verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt? 
 
Antwort des Ordnungsamtes: 
Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung sowie des Ordnungs- und Service-
dienstes sind über den Sachverhalt informiert und achten im Rahmen verstärkter 
Kontrollen besonders auf die vorgetragene Situation. 
 
Antwort des Amtes für Verkehrsmanagement: 
Auf Basis der vorhandenen Gehwegbreiten wird das Setzen von Pfosten geprüft, um 
das Parken auf Gehwegen zu unterbinden. 
 
Frage 3: 
Welche Maßnahmen sind möglich, um die Lärmbelästigung durch die Nutzung des 
Schulnebengeländes - insbesondere an Sonntagen - zu begrenzen und die Einhaltung 
gesetzlicher Ruhezeiten wirksam zu überwachen und durchzusetzen? 
 
Antwort des Ordnungsamtes: 
Bei akuten Lärmbeschwerden besteht die Möglichkeit, sich direkt telefonisch an die 
Leitstelle des Ordnungsamtes zu wenden, welche unter der Telefonnummer (0211) 
89-94000 erreichbar ist.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+9 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.

Pariser Straße 41 Sitzungsort · Großer Veranstaltungsraum im Rheinblick 741, Pariser Straße 41, 40549 Düsseldorf

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 58 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung abweichend beschlossen
  • TOP 1: Outdoorfitness im Rheinpark Heerdt
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung SI-BV4/003/2026 vom 29.04.2026 einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Aktivitäten des Seniorenrats im Stadtbezirk 4 - mündlicher Bericht - zur Kenntnis genommen
  • TOP 4: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 04/021 (Entwurf) - Niederkasseler Straße / Kanalstraße Empfehlung mehrheitlich beschlossen
  • TOP 5: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 6: Bauantrag, Luegallee 9 – Ablösung eines Stellplatzes einstimmig beschlossen
  • TOP 7: Bauvoranfrage, Am Deich 1 – Neubau eines Mehrfamilienhauses einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Bauvoranfrage, Emanuel-Leutze-Straße 11 – Aufstockung, Anbau und Umnutzung eines Bürogebäudes zu Wohnzwecken einstimmig beschlossen
  • TOP 9: Errichtung von Sharingstationen im Umfeld der Mobilitätsstation Hansaallee zur Kenntnis genommen
  • TOP 10: Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr auf dem Deich nördlich der Theodor-Heuss-Brücke vermeiden, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis genommen
  • TOP 11: Ladesäule Hansaallee (zwischen Niederkasseler Kirchweg und Schwalmstraße) in Fahrtrichtung Lörick - Alter, Kosten und Ersatzplanung, Anfrage der AfD-Fraktion zur Kenntnis genommen
  • TOP 12: Instandsetzung von Gehwegen und Straßen: Brückenunterführung Brüsseler Straße (B7) und Löricker Deich, Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen
  • TOP 13: Stillstehende Baustelle Greifweg 4 in unmittelbarer Nähe zum Belsenplatz - aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen, Anfrage der Bezirksvertreterin Heidrun Leinenbach, CDU zur Kenntnis genommen
  • TOP 14: Verkehrliche Auswirkungen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Südlich Böhlerstraße" in Meerbusch-Büderich?, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack zur Kenntnis genommen
  • TOP 15: Ladesäulen für E-Mobilität im linksrheinischen Düsseldorf?, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack zur Kenntnis genommen
  • TOP 16: Instandsetzung des Gehwegs Düsseldorfer Straße / Pariser Straße, Anfrage der Bezirksvertreterin Isolde Maessen zur Kenntnis genommen
  • TOP 17: Ampelschaltung auf der Hansaallee vor der Kreuzung, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • TOP 18: Verkehrssituation während der Kragarmsanierung der Theodor-Heuss-Brücke basierend auf der Informationsveranstaltung vom 22. Juni 2026, Anfrage der AfD-Fraktion
  • TOP 19: Entwicklung des linksrheinischen Wirtschaftsstandorts - Gewerbegebiet Düsseldorf-Heerdt, Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen
  • TOP 20: Sozialer Wohnungsbau im Projekt "Wohnen am See" in Düsseldorf-Heerdt, Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis genommen
  • TOP 21: Aktueller Sachstand zur Philippuskirche in Lörick – Denkmalschutz und zukünftige Nutzung, Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis genommen
  • TOP 22: Zukunft der Kindertagesstätte am Grevenbroicher Weg 3a, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack zur Kenntnis genommen
  • TOP 23: Instandsetzung der Radwegeverbindung zwischen Grevenbroicher Weg und Oberlöricker Straße, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack zur Kenntnis genommen
  • TOP 24: Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne, Anfrage des Bezirksvertreters Marc Klement zur Kenntnis genommen
  • TOP 25: Erwartete Mehrverkehr im Umfeld der neuen internationalen Grundschule an der Comeniusstraße 1, Anfrage der Bezirksvertreterin Louisa Warden
  • TOP 26: Teich im Belsenpark, Anfrage des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDP zur Kenntnis genommen
  • TOP 27: Umsetzung städteplanerischer Ziele im linksrheinischen Düsseldorf (Stadtbezirk 4), Anfrage des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDP
  • TOP 28: Zuwendung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. zur Kenntnis genommen
  • TOP 29: Weihnachtsmarkt in Oberkassel im Jahr 2026 einstimmig beschlossen
  • TOP 30: Stadtbaumkonzept für Düsseldorf (8. Pflanzperiode) einstimmig beschlossen
  • TOP 31: Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 4 zur Kenntnis genommen
  • TOP 32: Schulstraßen einrichten vor der Städtischen-Katholischen-Grundschule-Niederkassel und der Friedrich-von-Bodelschwingh-Grundschule, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 33: Verkehrssicherheit für alle auf der Wiesenstraße, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abweichend beschlossen
  • TOP 34: Simon-Gatzweiler-Platz: Herstellung der Kanalisation wegen Untergrundbelastung, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35: Bäume auf den Rheinwiesen nachpflanzen, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig beschlossen
  • TOP 36: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Luegallee / Ecke Arnulfstraße (Barbarossaplatz), Antrag der AfD-Fraktion einstimmig abgelehnt
  • TOP 37: Einbahnstraßenregelung in der Lohengrinstraße – Verkehrssicherheit nachhaltig verbessern, Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen
  • TOP 38: Maßnahmen gegen das Herausziehen von Müll aus öffentlichen Abfallbehältern durch Vögel, Antrag der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen
  • TOP 39: Zuweg Linnicher Straße zur Lütticher Straße sicher gestalten zur Kenntnis genommen
  • TOP 40: Bäume pflanzen auf der Niederkasseler Straße zwischen Kanalstraße und Beim Dorf zur Kenntnis genommen
  • TOP 41: Sanierung Verbindungsweg zwischen Schiessstraße und Krefelder Straße zur Kenntnis genommen
  • TOP 42: Radstellplätze am Belsenplatz 2 zur Kenntnis genommen
  • TOP 43: Fahrradstellplätze auf der Schorlemerstraße zur Kenntnis genommen
  • TOP 44: Rückstau vermeiden - Verkehrsfluss verbessern zur Kenntnis genommen
  • TOP 45: Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr zur Kenntnis genommen
  • TOP 46: Einsatz von Kleinbussen im Pendelverkehr auf der Theodor-Heuss-Brücke zur Kenntnis genommen
  • TOP 47: Vorstellung des Verkehrskonzeptes "Theodor-Heuss-Brücke" zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 zur Kenntnis genommen
  • TOP 48: Infrastruktur bürgergerecht verbessern – Erreichbarkeit der neuen Poststelle sicherstellen zur Kenntnis genommen
  • TOP 49: Radleitroute 2 überprüfen und verbessern zur Kenntnis genommen
  • TOP 50: Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen
  • TOP 51: Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 21 Abs. 18 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf einstimmig beschlossen
  • TOP 52: Outdoorfitness im Rheinpark Heerdt einstimmig beschlossen
  • TOP 53: Antrag auf Abbruch, Rheinallee 124 – Beseitigung eines Zweifamilienhauses einstimmig beschlossen
  • TOP 54: Street Art in Heerdt zur Kenntnis genommen
  • TOP 55: Ampelphasen für zu Fuß Gehende auf der Luegallee überprüfen und ggf. anpassen zur Kenntnis genommen
  • TOP 56: Nachhaltig die Parkraumqualität durch Quartiersgarage verbessern! zur Kenntnis genommen
  • TOP 57: Regelmäßige Lärmbelästigung des Heerdter Sandbergs, Anfrage der AfD-Fraktion zur Kenntnis genommen
Anwesenheit Teilnehmende Personen 18 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 20 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

Street Art in Heerdt

BV4/132/2026 zur Kenntnis Endgültig

Radleitroute 2 überprüfen und verbessern

BV4/130/2026 zur Kenntnis Endgültig

Mitteilungen der Verwaltung

BV4/117/2026 zur Kenntnis Endgültig

Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 4

BV4/113/2026 zur Kenntnis Endgültig

Outdoorfitness im Rheinpark Heerdt

BV4/111/2026 Entscheidung Endgültig

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