Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/203/2025

Am Broichgraben – Sanierung und Umbau zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Broichgraben · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Sanierung und den Umbau der Straße Am Broichgraben in dem Bereich zwischen Haus -Nr. 68 und Nr. 28 gemäß Plan S 1062- 105.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Anlass der Planung: Die Straße „Am Broichgraben" liegt in einer Tempo -30-Zone. Die im überplanten Abschnitt liegende Verkehrsfläche befindet sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand.

Zwischen Haus Nr. 80 und der Einmündung Itterstraße wurde die Fahrbahn bereits übergangsweise mit einer DSK -Decke (dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise) instandgesetzt. Der Straßenquerschnitt verfügt nur zum Teil über Gehwegbereiche, eine durchgehende Bordsteinführung ist nicht vorhanden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/203/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Am Broichgraben - Sanierung und Umbau zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28 Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Sanierung und den Umbau der Straße Am Broichgraben in dem Bereich zwischen Haus -Nr. 68 und Nr. 28 gemäß Plan S 1062- 105. Sachdarstellung: Anlass der Planung: Die Straße „Am Broichgraben" liegt in einer Tempo -30-Zone. Die im überplanten Abschnitt liegende Verkehrsfläche befindet sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand. Zwischen Haus Nr. 80 und der Einmündung Itterstraße wurde die Fahrbahn bereits übergangsweise mit einer DSK -Decke (dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise) instandgesetzt. Der Straßenquerschnitt verfügt nur zum Teil über Gehwegbereiche, eine durchgehende Bordsteinführung ist nicht vorhanden. Auf einer Länge von ca. 250 Metern der Straße „Am Broichgraben" sind die Erneuerung des Fahrbahnoberbaues, der Straßenentwässerung sowie die Einrichtung von befestigten Gehwegen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich. Seite 2 Geplante Maßnahmen Die geplante Maßnahme sieht eine Überplanung der Straße Am Broichgraben zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28 vor. Im Bereich der Kirche St. Hubertus wird die Straße in gleicher Gestaltung wie die Itterstraße in „weicher Separation" niveaugleich ausgebildet. Der Straßenraum wird dabei mit einer dreizeiligen Rinne aus Natursteinpflaster in eine 4,75 m breite Fahrgasse (Betonsteinpflaster anthrazit) und beidseitig anschließende Seitenbereiche (Betonsteinpflaster grau) mit Breiten zwischen 1,20 m und 4,30 m gegliedert. Durch die niveaugleiche Gestaltung wird der dörfliche, platzartige Charakter des Bereiches um die Kirche hervorgehoben. Zur Schulwegsicherung und zur Sicherheit der Fußgänger sollen beidseitig der Fahrbahn Gehwege angeordnet werden, so dass der von Osten bereits vorhandene Querschnitt fortgesetzt werden kann. Die Fahrbahn im Planungsbereich wird grunderneuert und mit einer neuen Straßenentwässerung ausgestattet, vorlaufende Arbeiten der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH sind bereits abgeschlossen. Entsprechend der bereits ausgebauten Straßenabschnitte ist ein Regelquerschnitt von 8,50 m mit je 1,50 m breiten G ehwegen und einer 5,50 m breiten Fahrbahn vorgesehen. Die Planung wurde so entwickelt, dass unter Berücksichtigung der verkehrlichen und örtlichen Randbedingungen möglichst wenig Grunderwerb getätigt werden musste. Die für die Anlage der geplanten Gehwege abschnittsweise notwendigen Teilflächen der anliegenden Privatgrundstücke, die zum großen Teil heute schon als Gehweg bzw. Fahrfläche genutzt werden, wurden im Zuge von Grunderwerbsverhandlungen von den Grundstückseigentümern erworben. Die Baumwurzeln de r Straßenbäume im Bereich der Gehwege sind möglichst vollständig zu erhalten. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem Landschaftsbeirat auch im Hinblick auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet beschlossen, den Gehweg in diesem Bereich mit einer wa ssergebundenen Wegedecke auszubilden. Deshalb ist auch eine Verlegung der Fahrbahn zugunsten eines breiteren Fußwegs entlang der Bestandsbebauung nicht möglich. Der ruhende Verkehr findet nach wie vor in Abschnitten auf der Fahrbahn statt. Das in Teilbereich anzuordnende Halteverbot dient der Freihaltung der Fahrbahn für landwirtschaftliche Fahrzeuge in Vereinbarung mit den entsprechenden Betrieben. Kosten, Finanzierung, Refinanzierung Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme betragen schätzungsweise 740.000 Euro. Die Summe beinhaltet Planungskosten in Höhe von 95.000 Euro, von denen ca. 50.000 Euro bereits im Vorfeld aus dem laufendem Haushalt finanziert wurden. Die noch benötigten Mittel stehen bei 7.90000765.A0 / 78520000 - Ausbau Am Broichgraben zur Verfügung. Nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG) dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben werden. Die noch zu beschließende Straßenausbaumaßnahme Am Broichgraben führt demnach nicht mehr zu einer zahlungspflichtigen Belastung der Grundstückseigentümer durch einen Straßenausbaubeitr ag nach § 8 KAG. Seite 3 Nach § 1 der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein -Westfalen (Straßenausbaubeitrag- Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) kommt jedoch eine Erstattung in Betracht, soweit die zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme von dem zuständigen Organ (z.B. Rat, Ausschuss, BV) ab dem 01.01.2024 beschlossen wurde, oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 steht. Eine Erneuerung oder Verb esserung der Teilanlage Fahrbahn ist nach den Regelungen der Straßenausbaubeitrag -Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen erstattungsfähig. Nach Anlage zu § 2 Absatz 2 und § 4 der Straßenausbaubeitrag - Erstattungsverordnung Nordrhein -Westfalen handelt es sich bei der Erschließungsanlage Am Broichgraben um eine Anliegerstraße. Danach betrüge der Erstattungsanteil am erstattungsfähigen Herstellungsaufwand 80 %. Eine abschließende Prüfung der Erstattungsfähigkeit und Berechnung der Höhe des Erstattungsbetrages kann erst nach Vorlage des Ausbauprogrammes erfolgen. Terminplan Die Planung inklusive der Ausführungsplanung ist bereits abgeschlossen. Nach den aktuellen Haushaltsberatungen wird der Baubeginn voraussichtlich in 2026 eingeplant. Die Bauzeit beträgt schätzungsweise sechs Monate. Anlagen: Lageplan S-1062-105

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Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/203/2025