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BV9/203/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Am Broichgraben - Sanierung und Umbau zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Sanierung und den Umbau der Straße Am
Broichgraben in dem Bereich zwischen Haus -Nr. 68 und Nr. 28 gemäß Plan S 1062-
105.
Sachdarstellung:
Anlass der Planung:
Die Straße „Am Broichgraben" liegt in einer Tempo -30-Zone. Die im überplanten
Abschnitt liegende Verkehrsfläche befindet sich insgesamt in einem schlechten
baulichen Zustand.
Zwischen Haus Nr. 80 und der Einmündung Itterstraße wurde die Fahrbahn bereits
übergangsweise mit einer DSK -Decke (dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise)
instandgesetzt. Der Straßenquerschnitt verfügt nur zum Teil über Gehwegbereiche,
eine durchgehende Bordsteinführung ist nicht vorhanden.
Auf einer Länge von ca. 250 Metern der Straße „Am Broichgraben" sind die
Erneuerung des Fahrbahnoberbaues, der Straßenentwässerung sowie die Einrichtung
von befestigten Gehwegen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich.
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Geplante Maßnahmen
Die geplante Maßnahme sieht eine Überplanung der Straße Am Broichgraben
zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28 vor.
Im Bereich der Kirche St. Hubertus wird die Straße in gleicher Gestaltung wie die
Itterstraße in „weicher Separation" niveaugleich ausgebildet. Der Straßenraum wird
dabei mit einer dreizeiligen Rinne aus Natursteinpflaster in eine 4,75 m breite
Fahrgasse (Betonsteinpflaster anthrazit) und beidseitig anschließende Seitenbereiche
(Betonsteinpflaster grau) mit Breiten zwischen 1,20 m und 4,30 m gegliedert. Durch
die niveaugleiche Gestaltung wird der dörfliche, platzartige Charakter des Bereiches
um die Kirche hervorgehoben.
Zur Schulwegsicherung und zur Sicherheit der Fußgänger sollen beidseitig der
Fahrbahn Gehwege angeordnet werden, so dass der von Osten bereits vorhandene
Querschnitt fortgesetzt werden kann. Die Fahrbahn im Planungsbereich wird
grunderneuert und mit einer neuen Straßenentwässerung ausgestattet, vorlaufende
Arbeiten der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH sind bereits abgeschlossen.
Entsprechend der bereits ausgebauten Straßenabschnitte ist ein Regelquerschnitt
von 8,50 m mit je 1,50 m breiten G ehwegen und einer 5,50 m breiten Fahrbahn
vorgesehen. Die Planung wurde so entwickelt, dass unter Berücksichtigung der
verkehrlichen und örtlichen Randbedingungen möglichst wenig Grunderwerb getätigt
werden musste.
Die für die Anlage der geplanten Gehwege abschnittsweise notwendigen Teilflächen
der anliegenden Privatgrundstücke, die zum großen Teil heute schon als Gehweg
bzw. Fahrfläche genutzt werden, wurden im Zuge von Grunderwerbsverhandlungen
von den Grundstückseigentümern erworben.
Die Baumwurzeln de r Straßenbäume im Bereich der Gehwege sind möglichst
vollständig zu erhalten. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem
Landschaftsbeirat auch im Hinblick auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet
beschlossen, den Gehweg in diesem Bereich mit einer wa ssergebundenen
Wegedecke auszubilden. Deshalb ist auch eine Verlegung der Fahrbahn zugunsten
eines breiteren Fußwegs entlang der Bestandsbebauung nicht möglich.
Der ruhende Verkehr findet nach wie vor in Abschnitten auf der Fahrbahn statt. Das
in Teilbereich anzuordnende Halteverbot dient der Freihaltung der Fahrbahn für
landwirtschaftliche Fahrzeuge in Vereinbarung mit den entsprechenden Betrieben.
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme betragen schätzungsweise
740.000 Euro.
Die Summe beinhaltet Planungskosten in Höhe von 95.000 Euro, von denen ca.
50.000 Euro bereits im Vorfeld aus dem laufendem Haushalt finanziert wurden. Die
noch benötigten Mittel stehen bei 7.90000765.A0 / 78520000 - Ausbau Am
Broichgraben zur Verfügung.
Nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG)
dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1.
Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten
Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben
werden. Die noch zu beschließende Straßenausbaumaßnahme Am Broichgraben führt
demnach nicht mehr zu einer zahlungspflichtigen Belastung der
Grundstückseigentümer durch einen Straßenausbaubeitr ag nach § 8 KAG.
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Nach § 1 der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale
Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein -Westfalen (Straßenausbaubeitrag-
Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) kommt jedoch eine Erstattung in
Betracht, soweit die zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme von dem
zuständigen Organ (z.B. Rat, Ausschuss, BV) ab dem 01.01.2024 beschlossen
wurde, oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt
des Jahres 2024 steht.
Eine Erneuerung oder Verb esserung der Teilanlage Fahrbahn ist nach den
Regelungen der Straßenausbaubeitrag -Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen
erstattungsfähig.
Nach Anlage zu § 2 Absatz 2 und § 4 der Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung Nordrhein -Westfalen handelt es sich bei der
Erschließungsanlage Am Broichgraben um eine Anliegerstraße. Danach betrüge der
Erstattungsanteil am erstattungsfähigen Herstellungsaufwand 80 %. Eine
abschließende Prüfung der Erstattungsfähigkeit und Berechnung der Höhe des
Erstattungsbetrages kann erst nach Vorlage des Ausbauprogrammes erfolgen.
Terminplan
Die Planung inklusive der Ausführungsplanung ist bereits abgeschlossen.
Nach den aktuellen Haushaltsberatungen wird der Baubeginn voraussichtlich in 2026
eingeplant. Die Bauzeit beträgt schätzungsweise sechs Monate.
Anlagen:
Lageplan S-1062-105