Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/023/2026

Deutsche Oper am Rhein - Grundsatzbeschluss zur Umsetzung von Operorganisatorischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs am Standort Heinrich-Heine-Allee 16a ab 2026

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 21. Mai 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes der Deutschen Oper am Rhein (DOR) am jetzigen Standort Heinrich- Heine-Allee 16a die nachfolgenden Schritte: a) Die Mittel für die Planung von zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in Höhe von 2.750.000 EUR sind auf das PSP- Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereit zu stellen, um die notwendigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Mittel für das Jahr 2027 in Höhe von 750.000 EUR sollen zur Haushaltsplanung angemeldet werden. Der Rat der Stadt Düsseldorf stimmt der Berücksichtigung der genannten Mittel in der Haushaltsplanung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Ausgangslange In den Jahren 2022 und 2023 wurden in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die Prüfung zur Umsetzung eines neuen zukünftigen Opernhauses an den Standorten Heinrich-Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass beide Standorte Potential haben. Da jedoch das Grundstück Am Wehrhahn 1 zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Kauf zur Verfügung stand, entschied der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Beschluss am 15.06.2023 den Standort Heinrich- Heine-Allee 16. Das Insolvenzverfahren der Eigentümer der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 ermöglichte den Ankauf. Mit den Ratsbeschlüssen RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27.06.2024 wurde der Kauf des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 und der Wettbewerb für eine Realisierung des Neubaus des Opernhauses der Zukunft an diesem Standort entschieden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Mai 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · KUA/023/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 2 - Instandhaltung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 6

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  5. Sitzung · TOP 6.1

    Kulturausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  6. Sitzung · TOP 10

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00558554.pdf Published Time: 2026-04-27T15:24:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: KUA/023/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## Deutsche Oper am Rhein – Grundsatzbeschluss zur Umsetzung von Operorganisatorischen ## Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs am Standort Heinrich-Heine-Allee 16a ## ab 2026 ## Fachbereich : ## 09/0 - Dezernat für Kultur und Integration ## Dezernentin / Dezernent: ## Beigeordnete Miriam Koch ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Bauausschuss 19.05.2026 Vorberatung ## Kulturausschuss 21.05.2026 Vorberatung ## Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung ## Rat 18.06.2026 Entscheidung ## Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes der Deutschen Oper am Rhein (DOR) am jetzigen Standort Heinrich- Heine-Allee 16a die nachfolgenden Schritte: a) Die Mittel für die Planung von zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in Höhe von 2.750.000 EUR sind auf das PSP- Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereit zu stellen, um die notwendigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Mittel für das Jahr 2027 in Höhe von 750.000 EUR sollen zur Haushaltsplanung angemeldet werden. Der Rat der Stadt Düsseldorf stimmt der Berücksichtigung der genannten Mittel in der Haushaltsplanung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. b) Die jährlichen Instandhaltungsmittel für den Standort Heinrich-Heine-Allee sind von 1.000.000 EUR auf 1.500.000 EUR zu erhöhen, um den Spielbetrieb der Deutschen Oper am Rhein bis zum Auszug in das neue Gebäude zu gewährleisten. Die zusätzlichen 500.000 EUR im Jahr 2026 werden überplanmäßig auf das PSP-Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereitgestellt. Die Mittel i.H.v. je 1.500.000 Seite 2 EUR für die Jahre 2027 ff. werden zur Haushaltsplanung angemeldet. Der Rat der Stadt Düsseldorf stimmt der Erhöhung der Mittelbereitstellung auf jährlich insgesamt 1.500.000 EUR ab 2027 sowie der Berücksichtigung in der Haushaltsplanung und der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Mit der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Immobilien Projektmanagement GmbH Düsseldorf GmbH (IPM) beauftragt worden. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die IPM für die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zwingend erforderlichen baulichen Maßnahmen die Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der hier vorliegende Beschluss gilt gleichzeitig als Grundsatzbeschluss. Beschlusslage Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat 16.12.2021 KUA/141/2021 Heinrich-Heine-Allee 16a / Deutsche Oper am Rhein Opernhaus der Zukunft Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses Grundsatzbeschluss Rat 16.12.2021 RAT/612/2021 Einrichtung einer "Kleinen Kommission Opernhaus der Zukunft" Ratsbeschluss Rat 07.04.2022 KUA/038/2022 Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft Verfahren zur Herbeiführung einer Standortentscheidung Ratsbeschluss Rat 07.04.2022 RAT/157/2022 Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage KUA/038/2022 Ergänzungsantrag Rat 08.09.2022 KUA/079/2022 Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs und Umsetzung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Ratsbeschluss Rat 08.09.2022 RAT/365/2022 Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage KUA/079/2022 Änderungsantrag Seite 3 Rat 08.09.2022 KUA/089/2022/2 nicht öffentlich Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs Ratsbeschluss Rat 08.09.2022 RAT/366/2022 nicht öffentlich Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage KUA/089/2022/2 Änderungsantrag Rat 08.09.2022 KUA/093/2022 Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft Zusätzlich erforderliche Planungsmittel bis zur Standortentscheidung Ratsbeschluss Rat 08.09.2022 KUA/104/2022 Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft Einrichtung eines Projektbeirates und dessen zugehörige Mitglieder Ratsbeschluss Rat 15.06.2023 KUA/041/2023 Opernhaus der Zukunft Standortbeschluss und nächste Verfahrensschritte Ratsbeschluss Rat 27.06.2024 RAT/244/2024 Opernhaus der Zukunft Aufhebung des Ratsbeschlusses KUA/041/2023 und neue Standortentscheidung Ratsbeschluss Rat 27.06.2024 RAT/243/2024 – nicht öffentlich Ankauf Areal Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 Ratsbeschluss Rat 12.12.2024 KUA/157/2024 Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft: Auslobungsbeschluss Ratsbeschluss Rat 12.12.2024 KUA/158/2024 NÖ Ergänzung zur Beschlussvorlage Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft: Auslobungsbeschluss Ratsbeschluss Rat 12.12.2024 APS/103/2024 Plan Nr. 01/2021 - Am Wehrhahn 1 / Neue Oper - Aufstellung Bebauungsplan Ratsbeschluss Seite 4 ## Sachdarstellung: 1. Ausgangslange In den Jahren 2022 und 2023 wurden in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die Prüfung zur Umsetzung eines neuen zukünftigen Opernhauses an den Standorten Heinrich-Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass beide Standorte Potential haben. Da jedoch das Grundstück Am Wehrhahn 1 zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Kauf zur Verfügung stand, entschied der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Beschluss am 15.06.2023 den Standort Heinrich- Heine-Allee 16. Das Insolvenzverfahren der Eigentümer der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 ermöglichte den Ankauf. Mit den Ratsbeschlüssen RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27.06.2024 wurde der Kauf des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 und der Wettbewerb für eine Realisierung des Neubaus des Opernhauses der Zukunft an diesem Standort entschieden. Das Ziel ist die Entwicklung eines zukunftsweisenden Gebäudes, das in innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form einen Raum für Kultur und Kommunikation schafft. Der Neubau soll nicht nur die Funktionen und die Technik des alten Opernhauses ersetzen und zeitgemäß neu organisieren, sondern zusätzlichen Nutzungen und Funktionen Raum geben. Daher werden neben der deutschen Oper am Rhein (DOR) auch die Clara-Schumann-Musikschule (CSM) sowie die Musikbibliothek in den Neubau integriert. Es lässt sich in vielen nationalen und internationalen Vergleichen beobachten, dass eine neue Kulturstätte in diesem Format einen positiven Einfluss sowohl auf die Identifikationskraft der Bevölkerung als auch auf die Anziehungswirkung der LHD nach außen hat. Durch die Entscheidung des Rates vom 27.06.2024 (RAT/244/2024), den Opernneubau zum Standort Am Wehrhahn 1 zu verlegen, ist ein Interimsgebäude nicht mehr notwendig. Jedoch muss das Bestandsgebäude an der Heinrich-Heine- Allee bis zum Umzug in den Neubau in einem spielfähigen Zustand bleiben. Aufgrund des in die Jahre gekommen Gebäudes und der zugehörigen veralteten Technik, wird zukünftig in „zwingend erforderliche Maßnahmen“ (siehe hierzu Anlage 1) sowie „erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen“ (siehe hierzu Anlage 2) unterschieden. Für die zwingend erforderlichen Maßnahmen werden nach abgeschlossener Planung Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse erarbeitet und der Politik sukzessive vorgelegt. Die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen werden laufend durchgeführt und von dem bereitgestellten Budgetfinanziert. Bis zur Realisierung des Neubaus Am Wehrhahn sollen lediglich zwingend erforderliche Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, am Bestandsgebäude umgesetzt werden. Mit diesem Grundsatzbeschluss soll der Spielbetrieb der DOR bis zur Fertigstellung des Neubaus möglich gemacht werden. Die in der Vergangenheit durch verschiedene Fachingenieur*innen vorgenommene Prüfung des Bestandsgebäudes an der Heinrich-Heine-Allee 16a hat ergeben, dass eine Vielzahl baulicher, technischer und funktionaler Mängel vorliegen. Die Folge ist ein hoher Sanierungs- und Handlungsbedarf. Unabhängig von einer politischen Entscheidung über die Zukunft des Opernhauses mussten bereits Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet werden, um den Spielbetrieb bis dato sicher zu stellen und die dringendsten baulichen Mängel zu beseitigen. 2. Beschreibung der Maßnahmen Für die erste Bündelung der erforderlichen Maßnahmenpakete mit hohem Handlungsbedarf wird die IPM die Planung mit den zuständigen Fachingenieur*innen aufnehmen. Hier gilt es eine möglichst effiziente Lösung zu erarbeiten, die den Seite 5 Spielbetrieb wenig beeinträchtigt und für die nächsten Jahre aufrechterhält. Zusätzlich wird darauf geachtet, dass durch die erforderlichen Maßnahmen eine potentielle Nachnutzung flexibel gedacht werden kann. Durch bereits erfolgte Untersuchungen und Machbarkeitsstudien sowie dem Zusammenschluss von Fach- und Erfahrungswissen seitens der Kulturverwaltung wird hier durch Synergieeffekte mit einer zügigen Planung sowie Realisierung zu rechnen sein. Durch einen engen Austausch zwischen Verwaltung, der DOR und Fachbeteiligten, können hier die Bedarfe zielgerecht, effizient und wirtschaftlich betrachtet und entsprechend umgesetzt werden. Generelle Regelungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit, wie auch mögliche Förderungen werden berücksichtigt. Ziel ist es, das Haus in einen spielfähigen Zustand zu halten bis der Umzug in den Neubau erfolgt. Eine Liste der zwingend erforderlichen Maßnahmen, mit Angabe eines Kostenrahmens ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zwingend erforderliche Maßnahmen aus dem Bereich der technischen Gebäudeausrüstung umfassen z.B. die Heizungstechnik. Die Dampfheizung besteht aus den 1950er Jahren. Hier sind bereits aufwendige Instandhaltungsarbeiten notwendig, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Diese stellen jedoch nicht die Funktionsfähigkeit grundsätzlich sicher. Hier ist zwingend Handlungsbedarf vor Havariefall erforderlich. Weiterhin ist die Klimatechnik in einem veralteten Zustand. Ersatzteile sind teilweise nicht mehr erhältlich und es bedarf daher einer intensiveren Wartung sowie einer aufwendigeren Instandhaltung. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene umzusetzen. Eine statische Herausforderung ist die vorgenommene Notmaßnahme zur Abstützung des Foyerdaches. Diese ist bis 2028 von den Sachverständigen tragfähig freigegeben und bedarf daher einer erneuten Ertüchtigung bzw. Maßnahme für die Aufrechterhaltung der Tragfähigkeit über diesen Zeitpunkt hinaus. Weitere statische Maßnahmen müssen an dem in die Jahre gekommenen Bühnenturm erfolgen. Hier sind durch technische Anforderungen das statische Konstrukt zu erweitern bzw. in Teilen zu ertüchtigen, um die Traglast zu gewährleisten. Der Brandschutz muss zukünftig zwingend in einigen Bereichen erneuert und erweitert werden. Eine Übersicht der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Zu den notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen gehören die aufwändigen Wartungen von technischen Anlagen, die durch die längere Nutzungszeit, eine intensivere und in kürzeren Abständen erforderliche Wartung einfordert. Zusätzlich wird ein erhöhter Aufwand für Sachverständigenprüfungen sowie die Behebung von Mangelzuständen, die den Spielbetrieb gefährden, notwendig. Zu den laufenden Instandhaltungsarbeiten an Bühnenboden, Besucherstühlen, öffentlichen Bereichen und in Verwaltungsbereichen notwendigen Maßnahmen, erhöhen sich auch die Kosten der Prüfleistungen und daraus resultierenden Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes. 3. Kosten Kosten brutto[EUR] Instandhaltungsmittel jährlich 1.500.000 Planungsmittel erforderliche Maßnahmen 2.750.000 Anteil 2026 2.000.000 Anteil 2027 7500.000 Siehe anbei die Anlage 1 und 2. Seite 6 4. Risiken Risiken bestehen bezüglich der Kosten- und Terminentwicklung sowie aus den Anforderungen aus den Abstimmungen zum Bau- und Planungsrecht und dem Denkmalschutz heraus. Ergebnisse weiterer Gutachten und detaillierterer Untersuchungen der Bausubstanz und Technik können Kosten und Termine entsprechend beeinflussen. Planung und Ausführung orientieren sich an der Umsetzbarkeit und des Spielplanes der DOR, was zu längeren Ausführungszeiten führen kann. Eine Unterbrechung des Spielbetriebes ist zu verhindern, kann aber je nach vorliegendem Eingriff in die Bausubstanz nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um einen Kostenrahmen, was bedeutet, dass Abweichungen von bis zu 40 % bis zur Kostenfeststellung möglich sind. 5. Finanzierung und finanzielle Auswirkungen Für die die Planungen bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss sind nach Schätzungen und vorliegenden Untersuchungen Mittel in Höhe von circa 2.750.000 EUR erforderlich. Die Schätzung der erforderlichen Mittel für die Planung basiert auf einem Kostenrahmen für die Maßnahmenpakete aus vergleichbaren, aktuellen Bauvorhaben. Die Abschätzungen sind ungenau und können erst im Planungsprozess konkretisiert werden. Der Mittelabfluss für die Planungsmittel für die zwingend erforderlichen Maßnahmen bis zur Einholung der Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse stellt sich voraussichtlich wie folgt dar: Für die gesamten erforderlichen Maßnahmenpakete inkl. der Planung werden nach heutigem Planungsstand Kosten von insgesamt 17.860.000 EUR bis zum Umzug in das neue Opernhaus fällig. Diese Summe ergibt sich aus Machbarkeitsstudien bisherigen Untersuchungen, wie auch vergleichbare Maßnahmen in aktuellen Bauprojekten und beruht auf einen Kostenrahmen. Für die erforderliche Instandhaltung im kleinteiligen Bauunterhalt sowie Prüfung und Wartung der technischen Anlagen, wird ein Grobkostenrahmen von jeweils 1.500.000 EUR ab 2027 pro Jahr angenommen. Diese Mittel sind nicht in den Gesamtkosten für die zwingend erforderlichen Maßnahmen enthalten. Es ist vorgesehen etwaige Fördermittel bzw. Mittel aus dem städtischen Klimaschutzetat entsprechend zu akquirieren. 6. Terminplan Grundsatzbeschluss Q2 2026 Planungsaufnahme Q3 2026 voraussichtlich Fertigstellung Entwurfsplanung erster Maßnahmen Q1 2027 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss erster Maßnahmen Q3 2027 ## Anlagen: ## Anlage 1 - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes ## Anlage 2 -

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Anlage 1 - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes als Text anzeigen
Title: 260115_95-HHA_Maßnahmen_bis_2029_Kostenrahmen.xlsx.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584588.pdf Published Time: Wed, 22 Apr 2026 12:31:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # 95-HHA - Maßnahmenliste Kostenrahmen # Maßnahmenkatalog bis 2029 # Stand:15.04.2026 2026 2027 2028 2029 2025 2026 2027 2028 2029 1.1 Foyerdach (abgestützt) Ertüchtigung des Tragswerks steht im Fokus, nicht Erneuerung. Statik ist bis 2028 freigegeben, bis dahin müssen die notwendigen Maßnahmen ausgeführt sein. 500.000 € 165.000 € 1.650.000 € 1.650.000 € 1.2 Arbeitsgalerie (Bühnenturm) Statik, Ablastung Gesamtmaßnahme muss noch abgeleitet werden. Weitere Untersuchungen zu Stahlgüte / Schweißbarkeit erfolgen derzeit. Was hieraus eventuell als Maßnahme erfolgt, kann aktuell noch nicht benannt werden. 300.000 € 365.000 € 1.650.000 € 1.650.000 € 1.3 Erneuerung Bühnenboden Nur in der Sommerpause möglich. Es wird in den kommenden Jahren eine größere Maßnahme (Flächenbereiche) ausgeführt. 20.000 € 350.000,00 € 1.4 Umstellung Beleuchtung auf LED- Scheinwerfer Bühne (Förderung Scheinwerfer) Kostenrahmen (ca. 1,4 Mio.); Unterteilung in Segemente; 2 wurden ausgetauscht; 860.000 (2/3) wurden noch nicht umgesetzt; Maßnahme startet erst, wenn beim Umweltamt Förderantrag gestellt wird. Fördermittelzusage notwendig. 430.000 € 430.000 € 1.5 Inspiziententechnik Veraltete Technik; Prüfung ob neue Technik zwingend erftorderlich oder Ertüchtigung des Sytems umsetzbar ist. 50.000 € - € 100000 100000 1.6 Trinkwasser-Hygiene (kalt und warm) Ersatz WW Speicher durch Frischwassersta Ɵonen Punktuelle Herangehensweise; Erneuerung des Bestandswassernetzes • Erneuerung Wasseraufbereitung und Abschlämmung • zusätzlich Erneurung des Kondensatnetzes 170.000 € 100000 2.000.000 € 1.7 Wärmeversorgung - Dampfanlage • Dampfanlage (konstruktive Mängel, Ablagerungen) – hohes Betriebsrisiko (Nutzungsausfall Vorderhaus und Befeuchtung Lüftungsanlagen) • Umstellung auf Fernwärme/Heißwasserkessel prüfen – große strukturelle Anpassung • damit einhergehend Befeuchtung Lüftungsanlagen umrüsten 280.000 € 500.000 € 500.000 1.8 Kältetechnik / Kältezentrale auf dem Dach Kälteanlagen zur Kaltwassererzeugung • Unterdimensionierung, Probleme bei Hitzeperioden – hohes Betriebsrisiko • Verfügbarkeit von Ersatzteilen stark eingeschränkt; Ausfälle mit einem hohen Kühlmittelverlust; hoher Kostenpunkt (4-Stellig) 45000 110.000 € 110000 1.9 Lüftungsanlage tlw. kritische Versorgungssituation; keine Ersatzteile mehr verfügbar; Definition der Anlagen notwendig 305.000 € 30.000 € 1.100.000 € 1100000 1.10 Kostümfundus: Entrauchungsanlage Behebung von Mängeln und teilweise Neuinstalation 90.000 € 20.000 € 220.000 € 350.000 € 1.11 Anbindung im Haus und LWL-Anbindung zur Verwaltung Verbindungsleitung zur Verwaltung müsste als LWL erneuert werden. Planung notwendig. 70.000 € 350.000 € 1.12 Datennetzwerk / Telekommunikation Leitungen sowie Netzwerkschränke müssen erneuert werden; Umstellung von EC7 (Sonderanfertigung von 2007, keine Ersatzteile) auf RJ45 Stecksystem; Datennetz wird zur Verfügung gestellt. - Übertragung Bühnenkameras geht noch nicht - Netz muss im gesamten Haus erneuert werden (in einer Sommerpause) Einbindung der Maßnahme 6.3. 100.000 € 220.000 € 220.000 € 1.13 Erneuerung GLT / Gebäudeautomation LV liegt vor (von Fa. Phoenix); Erneuerung der Phoenix-Module/Kompenten sinnvoll bei Betrieb von mehr als 10 Jahre; Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegt vor. 50.000 € 70.000 € 100000 100000 1.14 Beleuchtung Eingangsbereich Erneuerung der Beleuchtung im Außenbereich aufgrund des mangelhaftem Zustands, sicherheitsrelevant. 20.000 € 120.000 € SUMME PRO JAHR 2.000.000 € 750.000 € - € - € 1.110.000 € 8.680.000 € 5.320.000 € - € Kosten Ausführung bis 2030 15.110.000 € Kosten Planung bis 2030 2.750.000 € Insgesamt 17.860.000 € Kosten Planung brutto Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Kosten Ausführung brutto Nr. 16.04.2026 Seite 1 von 1
Anlage 2 - Instandhaltung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes als Text anzeigen
Title: 260115_95-HHA_Maßnahmen_bis_2029_Kostenrahmen.xlsx.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584589.pdf Published Time: Wed, 22 Apr 2026 12:33:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 95-HHA - Instandhaltungsliste Kostenrahmen # Maßnahmenkatalog bis 2029 # Stand:15.04.2026 2026 2027 2028 2029 2.1 Sanierung Bestuhlung Zuschauerraum Die Maßnahme wird in der Sommerpause 2025 weiter ausgeführt. Die Grundlagenermittlung erfolgte im Februar. Die Umsetzung erfolgt vrs. in der Sommerpause '25 und '26. 100.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 2.2 Schimmel Befall im Teppichbereich des Foyer (Parkett) / Catererbereich Schimmel im Thekenbereich (Teppichboden); , Bodenbelag von ca. 20 m² muss ca. alle 2 Jahre erneuert werden. 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 2.3 Dachkuppel über dem Zuschauerraum Gem. Standsicherheitsuntersuchung des IB Gehlen ist eine Kabeltrasse neu zu befestigen im Dachraum über dem Zuschauerhaus. Es handelt sich hier um die Verbesserung der Aufhängung einer Kabeltrasse. 10.000 € 2.4 Sanierung Dachflächen (Bühnenturm, Verwaltung, Probenraum, Seitenbühne etc.) Anhand des Zustands Priorität hoch. Bezieht sich auf Dachflächen des Operngebäudes. 200.000 € 125.000 € 150.000 € 150.000 € 2.5 Erneuerung Antrieb Eiserner Vorhang Steuerung muss erneuert werden. Steuerung Eisernervorhang (Austausch der Steuerung inkl. Bedienpult). 80.000 € 2.6 Kettenzüge Seitenbühne Austausch Kettenzüge Seitenbühne. Mangel muss behoben werden. 50.000 € 2.7 Instandhaltung Bühnenboden Jedes Jahr wird der Bühnenboden z.T. abgeschliffen und gestrichen. 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 2.8 Trennung von Steuerung von Kulissenaufzug und Prospektlager Steuerung abgängig. 30.000 € 2.9 Rückhaltesystem Voute Neuabahme notwendig. Es werden die Seile ausgetauscht. Es wird dann eine Anlagendokumentation erstellt. 10.000 € 2.10 Kostümfundus: Arbeitsplatz/-bereich: temperieren und Lüftungsanlage Optimierung Filter Mangel an bestehendem Arbeitsplatz beheben. 20.000 € 60.000 € 20.000 € 20.000 € 2.11 Notstromanlage auf Belastbarkeit bei vollem Einsatz prüfen Offenstehende TÜV-Maßnahme; Termin mit Entrauchungsfirma etc.; Hausabschaltung notwendig, aus dem Termin kann Maßnahme abgeleitet werden (erst wieder im Sommer). 50.000 € 2.12 Bereinigung alter Verkabelung und Sicherheitsarbeiten Elektro Es werden Bereiche Untersucht und Aufwand abgeleitet - Ausführung im laufenden Betrieb Kabelbereinigung kann ggf. kombiniert werden mit anderen Maßnahmen. 100.000 € 90.000 € 50.000 € 50.000 € 2.13 Leuchtmittel Wechsel auf LED EG-4.OG Austausch (ca. 50%) / unabhängig von Sommerpause möglich; Kosten über Fläche schätzen 165.000 € 140.000 € 30.000 € 30.000 € 2.14 Kostümfundus: Sprinkleranlage (TÜV Bericht) Behebung von Mängeln 30.000 € 30.000 € 5.000 € 5.000 € 2.15 Erneuerung Schaukästen, Ankündigungsdisplay, etc.) Behebung von Mängeln 50.000 € 40.000 € 5.000 € 5.000 € 2.16 Schrankenanlage, Videoüberwachung (Sicherheit) Schrankanlage veraltet, permanenter Ausfall; Videoüberwachung notwendig für Schaltung, eine Videoanlage bereits ausgefallen / Sommerpause 80.000 € 20.000 € 2.17 Eingangsbereich Pflasterung / Aussengestaltung Permanente Befestigung von losen Pflastersteinen, Unfallgefahr beheben 20.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 2.18 Regelmäßige Wartungen von Gewerken & SV-Abnahmen 850.000 € 800.000 € 950.000 € 950.000 € 2.19 Austausch technischer Einbauten & Reperaturen (z.T. aus den Wartungen hervorgehend) 30.000 € 30.000 € 90.000 € 90.000 € 2.20 gutachterliche Stellungnahmen / Untersuchungen, Machbarkeitsstudien, weitere Dienstleistungen 70.000 € 50.000 € 85.000 € 85.000 € 2.21 Bisheriges Haushaltsbudget SUMME PRO JAHR 2.000.000 € 1.500.000 € 1.500.000 € 1.500.000 € # Nr. Kosten Ausführung brutto # Wartung & Instandhaltung Beschreibung der Instandsetzung 16.04.2026 Seite 1 von 1

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/023/2026