Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/004/2026

Gertrudisplatz – Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 3Dokumente 12. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 8 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten: Gertrudisplatz - Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern, gemäß Ausführungsplanung S 1743 / 104 P.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Anlass der Planung: Auf Beschluss der Bezirksvertretung 8 (BV8/145/2021) soll ein Konzept gegen verbotswidriges Befahren des Gertrudisplatzes entwickelt werden. Das Konzept soll folgende Grundelemente beinhalten:  An der Zufahrt zum Gertrudisplatz von der Anhalterstraße wird eine versenkbare Polleranlage eingerichtet, die funk- oder chipgesteuert bedient werden kann. Die Polleranlage soll zunächst nach folgenden Vorgaben funktionieren:  Die Bestandsbeschilderung (Fußgängerzone) wird deutlicher hervorgehoben. Die Zusatzbeschilderung (aktuell: Radfahrer und Garagenzufahrt frei, Lieferverkehr frei Mo-Fr 5 - 11.30 Uhr, Sa 5 - 9 Uhr) wird wie folgt abgeändert: Lieferverkehr und Symbol für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde werktags von 5-12 Uhr frei/ Garagenzufahrt und Symbol Fahrrad frei.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gertrudisplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV8/004/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Übersicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 2 - S 1743 / 104 P · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 9

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/004/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Gertrudisplatz - Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 05.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten: Gertrudisplatz - Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern, gemäß Ausführungsplanung S 1743 / 104 P. Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415800 Ansatz 2026:274.645,- EUR Derzeitige Restmittel aus 2026* : 274.645,- EUR Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 66 Gertrudisplatz Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern 50.000,- EUR Beschlusssumme: 50.000,- EUR Restmittel nach Beschluss 224.645,- EUR Liste C) Förderung Dritter 1.10.11.111.05.001 53175800 Ansatz 2026 : 48.467,- EUR *Restmittel aus Vorjahren noch nicht übertragen und noch nicht enthalten Seite 2 Sachdarstellung: Anlass der Planung: Auf Beschluss der Bezirksvertretung 8 (BV8/145/2021) soll ein Konzept gegen verbotswidriges Befahren des Gertrudisplatzes entwickelt werden. Das Konzept soll folgende Grundelemente beinhalten:  An der Zufahrt zum Gertrudisplatz von der Anhalterstraße wird eine versenkbare Polleranlage eingerichtet, die funk- oder chipgesteuert bedient werden kann. Die Polleranlage soll zunächst nach folgenden Vorgaben funktionieren:  Die Bestandsbeschilderung (Fußgängerzone) wird deutlicher hervorgehoben. Die Zusatzbeschilderung (aktuell: Radfahrer und Garagenzufahrt frei, Lieferverkehr frei Mo-Fr 5 - 11.30 Uhr, Sa 5 - 9 Uhr) wird wie folgt abgeändert: Lieferverkehr und Symbol für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde werktags von 5-12 Uhr frei/ Garagenzufahrt und Symbol Fahrrad frei.  An Werktagen zwischen 12 und 5 Uhr sowie an Sonntagen ist die Polleranlage geschlossen. Die Zufahrt während dieser Zeit ist nur durch Berechtigte (Rettungsdienste, Garagennutzer, Marktbeschicker, Inhaber von platzansässiger Gastronomie / Ladengeschäfte, Stellplatzinhaber Bezirksverwaltungsstelle / Bürgerbüro) mittels Funk-/Chipbedienung möglich. Die Ausfahrt ist jederzeit durch induktionsgesteuerte Öffnung der Poller bei Annäherung möglich.  An Werktagen - einschließlich samstags - zwischen 5 und 12 Uhr ist die Polleranlage offen, es gilt die Beschilderungsregelung.  In der näheren Umgebung des Rathauses werden an geeigneter Stelle zwei bis vier Behinderten-Kurzzeit-Halteplätze für den Zeitraum werktags zwischen 5 und 12 Uhr mit Parkscheibenpflicht (30 Minuten) eingerichtet/ ausgewiesen. Gegenwärtiger Zustand: Von der Anhalter Straße aus ist die Einfahrt auf den Gertrudisplatz mittels Verkehrszeichen 242 „ Beginn eines Fußgängerbereichs " für Fahrzeuge untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Radverkehr sowie Lieferverkehr. Letzterer darf montags bis freitags in der Zeit von 5-11:30 Uhr und samstags in der Zeit von 5- 9:00 Uhr den Gertrudisplatz befahren. Es ist jedoch regelmäßig zu beobachten, dass das Verbot von einer Vielzahl an Fahrzeugen missachtet wird. Planung: Um das bestehende Einfahrverbot wirksam durchzusetzen soll eine mit Hubpollern ausgestattete Durchfahrsperre auf dem Gertrudisplatz errichtet werden. Der Lieferverkehr / Marktverkehr auf dem Gertrudisplatz findet in der Regel in der Zeit Montag bis Freitag zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie am Samstag zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr statt. In dieser Zeit darf auch die Fußgängerzone mit Fahrzeugen des Lieferverkehrs und mit Marktfahrzeugen befahren werden. Es ist vorgesehen, die Hubpolleranlage zu diesen Zeiten grundsätzlich geöffnet zu lassen. Zudem dürfen in diesem Zeitraum auch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Seite 3 Gehbehinderung und Blinde den Gertrudisplatz befahren. Außerhalb der genannten Zeiten darf der Gertrudisplatz nur durch den Radverkehr sowie Berechtigte befahren werden. Berechtigt sind lediglich Anwohner, welche einen am Gertrudisplatz gelegenen Stellplatz bzw. eine Garage besitzen. Die Überprüfung der Zufahrtsberechtigung erfolgt mittels Chipkarte sowie durch Kfz- Kennzeichenerfassung. Zudem ist eine KESO-Schließung für Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Berechtigte können ihren Antrag formlos per E-Mail an [email protected] oder postalisch an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf ' m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf richten. Zudem besteht die Möglichkeit, den Antrag während der Öffnungszeiten des Büros für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement (Auf ' m Hennekamp 45) persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zustellen. Die geplante Durchfahrsperre umfasst insgesamt zwei Hubpoller. Der Abstand zwischen den Hubpollern beträgt 1,50m. Die Platzfläche wird im Vorfeld der Durchfahrtssperre mit Pollern vom Typ „ Düsseldorf mit Wappen " in der Farbe Tannengrün gesichert. Im Bereich der Einfahrt ist ein entsprechendes Abfertigungselement sowie Lichtzeichenanlagen vorgesehen. Das Bedienelement wird im Abstand von 3,75m vor der Durchfahrtssperre platziert. Die Freigabe der Ausfahrt erfolgt über eine Detektionsschleife in der Fahrbahn. Ein Schaltschrank für die Steuerungselemente wird neben der Defibrillatoren-Säule platziert. Zudem ist die Aufstellung eines Mastes zur Videoüberwachung der Polleranlage geplant, mit Aufschaltung auf die Mediawand der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale. Kosten und Finanzierung: Die Herstellungskosten für die Durchfahrsperre werden auf insgesamt 245.000 Euro (brutto) geschätzt. Hierin enthalten sind Kosten für Leitungsverlegungen und Suchschachtungen in Höhe von 25.000,- Euro sowie Straßenbaukosten in Höhe von 55.000,- Euro. Die Kosten für die zwei Hubpoller sowie die Kosten für die Steuerungstechnik betragen rd. 165.000,- Euro. Durch die Bezirksvertretung 8 wurden bisher Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro zugesagt (vgl. BV8/001/2023 vom 19.01.2023). Diese Mittel wurden über 7.90000624.A0 „ Maßnahmen Bezirksvertretungen " bereitgestellt. Mit den im Zuge dieser Vorlage zu beschließenden Mitteln stehen somit insgesamt 100.000 Euro aus bezirksbezogenen Mitteln zur Verfügung. Die übrigen Finanzmittel werden aus dem vorhandenen Budget des Amtes für Verkehrsmanagement bereitgestellt. Anlagen: Anlage 1 - Übersicht Anlage 2 - S 1743 / 104 P
Anlage 1 - Übersicht als Text anzeigen
Title: 00571597.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571597.pdf Published Time: Thu, 18 Dec 2025 11:04:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 - Gertrudisplatz Maßstab 1 : 2500 erstellt am: 17.12.2025
Anlage 2 - S 1743 / 104 P als Text anzeigen
H DatumAngabe der Änderung Paraphe beschlossen, OVA informiert / beschlossen, BV 8 VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab: 66/2.3 66/2 66/3 66/4 66/5.1 66/6 Amt für Verkehrsmanagement Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verkehrsmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf 66/2.3 DatumUnterschriftAbt. 66/2.5 Düsseldorf, den 23.01.2026 Amtsleitung, i.A. Gertrudisplatz / Gumbertstraße Bau einer Durchfahrsprerre mit Hubpollern Ausführungsplanung - Lageplan Übersichtsplan M. 1 : 25 000 205 209-10 W W Flurstücksgrenze 07.10.2025gez. Silz 14.10.2025 14.10.2025 29.10.2025 // gez. Meinhardt gez. Maetschke gez. Kentenich / Müller 22.01.2026gez. Böhme gez. Metzker gez. Großheinrich gez. Schmitz 17.11.2025 11.12.2025 27.01.26HoA) Anfahrschutz für gepl. Kamera hinzugefügt

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/004/2026