Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/489/2026

Neubesetzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 7. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt, den Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode neu zu besetzen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates vom 06.11.2025 wurde der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung gebildet. Zugleich wurden durch den Rat der Stadt als stimmberechtigte Mitglieder 13 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/489/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    TOP 11 beschlossen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 11

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/489/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Neubesetzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Rat 24.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, den Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode neu zu besetzen. Sachdarstellung: Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates vom 06.11.2025 wurde der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung gebildet. Zugleich wurden durch den Rat der Stadt als stimmberechtigte Mitglieder 13 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt. Für die Zusammensetzung der Ausschüsse enthält § 58 Abs. 3 GO NRW besondere Vorgaben. Nach Satz 3 dieser Vorschrift darf die Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Darüber hinaus bestimmt § 58 Abs. 3 Satz 4 GO NRW, dass ein Ausschuss nur beschlussfähig ist, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger übersteigt. Die Vorschrift basiert auf dem Demokratieprinzip und stellt sicher, dass Ausschüsse mehrheitlich aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen (vgl. Plückhahn/Faber, in: KSV Medien-Kommentar GO NRW, § 58 Randnummer 9.5). Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618) ist ein novellierter Satz 7 zur Umbesetzung von Ausschüssen in den § 50 Abs. 3 GO NRW aufgenommen worden. In der Folge bestimmt seit der laufenden Wahlperiode bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds sowie im Falle einer von einer Fraktion oder Gruppe beantragten Umbesetzung die jeweilige Fraktion oder Gruppe die Nachfolgerin oder den Nachfolger. Ein wie in der letzten Wahlperiode notwendiger Beschluss des Rates zur Umbesetzung ist demnach nicht mehr erforderlich. Aufgrund einiger Umbesetzungen besteht der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung nunmehr aus 10 Ratsmitgliedern und 11 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Damit übersteigt die Zahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger die Zahl der Ratsmitglieder. Die derzeitige Zusammensetzung entspricht folglich nicht den Vorgaben des § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NRW. Vor diesem Hintergrund soll der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung für die verbleibende Dauer der laufenden Wahlperiode vollständig neu besetzt werden. Ziel der Neubesetzung ist es, einen den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden und dauerhaft beschlussfähigen Ausschuss sicherzustellen. Mit der vollständigen Neubesetzung wird keine Änderung der Aufgaben oder Befugnisse des Ausschusses verbunden. Der Ausschuss als solcher besteht fort. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/489/2026