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JHA/008/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Neuregelung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Fachbereich :
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Entscheidung
Ausschuss für Gesundheit und
Soziales
27.01.2026 Kenntnisnahme
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neuregelung der Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII.
Sachdarstellung:
In der Sitzung vom 27.04.2022 hat der Jugendhilfeausschuss zuletzt eine Änderung
des Konzeptes der Verwaltung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB
VIII beschlossen (JHA/022/2022).
Durch die Fusion des Amtes für Soziales und Jugend besteht die Notwendigkeit die
Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII an die neue Verwaltungs-
organisation des Amtes anzupassen. Sinnvoll ist es zudem die bestehende Konferenz
Alter und Pflege (KAP) in diese Struktur einzugliedern.
Es soll künftig fünf Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und eine
Arbeitsgemeinschaft nach § 8 des APG NRW geben. Jede dieser
Arbeitsgemeinschaften ist einer Fachabteilung des Amtes für Soziales und Jugend
zugeordnet. In der Zusammenarbeit der Verwaltung des Amtes für Soziales und
Jugend und den Geschäftsführungen der freien Träger werden diese
Arbeitsgemeinschaften die Rolle von Lenkungsgremien in den Handlungsfeldern
übernehmen.
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• Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt (Abteilung 51/2)
• Kinder- und Jugendförderung (Abteilung 51/3)
• Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung, Soziale Dienste (Abteilung 51/7, Abteilung
51/5)
• Familienförderung (Abteilung 51/6)
• Teilhabe und Inklusion (Abteilung 51/9)
• Konferenz Alter und Pflege (Abteilung 51/8)
Dies erfolgt somit jeweils mit einem eindeutigen organisatorischen Bezug. Jede
Arbeitsgemeinschaft tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie erarbeitet Empfehlungen
und Stellungnahmen für den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Gesundheit
und Soziales, den Behindertenrat und den Seniorenrat und kann Facharbeitskreisen
konkrete Arbeitsaufträge erteilen. Jeder Arbeitsgemeinschaft sind daher eine Anzahl
Facharbeitsgemeinschaften zugeordnet.
Die fünf Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII setzen sich jeweils aus folgenden
Mitgliedern zusammen:
für das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf
• Amtsleitung oder Stellvertretung
• der jeweiligen Fachabteilungsleitungen oder deren Stellvertretungen bzw.
Beauftragte
• Jugendhilfe- und Sozialplanung
• Schriftführung
für die freien Träger mit Hauptsitz in Düsseldorf die Geschäftsführung oder benannte
Vertretung der Verbände
• Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf,
• Caritasverband für Düsseldorf,
• Diakonie in Düsseldorf,
• Deutsches Rotes Kreuz Düsseldorf,
• Jüdische Gemeinde Düsseldorf,
• Paritätischer in Düsseldorf,
• Deutscher Kitaverband Landesverband Nordrhein-Westfalen
(an der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtung)
• eine gewählte Vertretung aus jedem Facharbeitskreis der jeweiligen
Arbeitsgemeinschaft,
• die Geschäftsführung Jugendring Düsseldorf
(an der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung).
• eine gewählte Vertretung aus dem Behindertenrat
(an der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe und Inklusion)
• zuständige Abteilungsleitung des Landschaftsverbandes Rheinland
(an der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe und Inklusion)
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 8 des APG NRW werden abweichend
durch die Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege bestimmt.
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Alle weiteren Fragen zu Abläufen und Verfahren werden in den
Arbeitsgemeinschaften besprochen und abgestimmt. Es bedarf daher keiner weiteren
Geschäftsordnung.
Die Facharbeitskreise sind der Ort der fachlichen Diskussion in einem
Handlungsfeld. Ihre Aufgaben bestehen darin , Empfehlungen und Stellungnahmen
für die jeweilige Arbeitsgemeinschaft zu erarbeiten und in der Bearbeitung von
Aufträgen aus dieser. Die Facharbeitskreise tagen ebenfalls mindestens zweimal im
Jahr. Über den Teilnehmerkreis der einzelnen Facharbeitskreise wird in den
jeweiligen neuen Arbeitsgemeinschaften entschieden.
Die Gesamtübersicht und -zuordnung ist in dem als Anlage beigefügten Schaubild zu
erkennen.
Anlagen:
Schaubild Arbeitsgemeinschaften
Schaubild Arbeitsgemeinschaften als Text anzeigen
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Betreuungsangebote für
Kinder bis zum
Schuleintritt
Abteilung 51/2
Kindertageseinrichtung
Kindertagespflege
Kinder- und
Jugendförderung
Abteilung 51/3
Kinder-
und
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
(ohne Schulsozialarbeit)
Schulsozialarbeit
Familienförderung
Abteilung 51/6
Familienbildung /
Stadtteiltreffs
Beratungsstellen der
Jugendhilfe
Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung,
Soziale Dienste
Abteilung 51/7 und Abteilung 51/5
stationäre
HzE
ambulante
HzE
Jugendhilfe im
Strafverfahren
Pflegekinderhilfe und
Adoption
Vormundschaften
Inobhutnahme
§ 8 des APG NRW
Konferenz Alter und Pflege
Abteilung 51/8
Steuerung der offenen
Seniorenarbeit
Institutionalisierte Pflege
Ambulante Pflege
Pflegende An-
und
Zugehörige
Teilhabe und Inklusion
Abteilung 51/9
Eingliederungshilfe
Weitere
Facharbeitskreise sollen
perspektivisch innerhalb
der übergeordneten
Arbeitsgemeinschaft
und orientiert an dem
Aufbau und der
Weiterentwicklung der
Abteilung 51/9 ins
Leben gerufen werden.
Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und Zuordnung von Facharbeitskreisen