Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/008/2026

Neuregelung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 11. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neuregelung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

In der Sitzung vom 27.04.2022 hat der Jugendhilfeausschuss zuletzt eine Änderung des Konzeptes der Verwaltung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII beschlossen (JHA/022/2022).

Durch die Fusion des Amtes für Soziales und Jugend besteht die Notwendigkeit die Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII an die neue Verwaltungs- organisation des Amtes anzupassen. Sinnvoll ist es zudem die bestehende Konferenz Alter und Pflege (KAP) in diese Struktur einzugliedern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · JHA/008/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Schaubild Arbeitsgemeinschaften · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 13

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

  4. Sitzung · TOP 6

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „zurückgezogen“.

  5. Sitzung · TOP 3

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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JHA/008/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Neuregelung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Fachbereich : 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Entscheidung Ausschuss für Gesundheit und Soziales 27.01.2026 Kenntnisnahme Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neuregelung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Sachdarstellung: In der Sitzung vom 27.04.2022 hat der Jugendhilfeausschuss zuletzt eine Änderung des Konzeptes der Verwaltung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII beschlossen (JHA/022/2022). Durch die Fusion des Amtes für Soziales und Jugend besteht die Notwendigkeit die Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII an die neue Verwaltungs- organisation des Amtes anzupassen. Sinnvoll ist es zudem die bestehende Konferenz Alter und Pflege (KAP) in diese Struktur einzugliedern. Es soll künftig fünf Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und eine Arbeitsgemeinschaft nach § 8 des APG NRW geben. Jede dieser Arbeitsgemeinschaften ist einer Fachabteilung des Amtes für Soziales und Jugend zugeordnet. In der Zusammenarbeit der Verwaltung des Amtes für Soziales und Jugend und den Geschäftsführungen der freien Träger werden diese Arbeitsgemeinschaften die Rolle von Lenkungsgremien in den Handlungsfeldern übernehmen. Seite 2 • Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt (Abteilung 51/2) • Kinder- und Jugendförderung (Abteilung 51/3) • Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung, Soziale Dienste (Abteilung 51/7, Abteilung 51/5) • Familienförderung (Abteilung 51/6) • Teilhabe und Inklusion (Abteilung 51/9) • Konferenz Alter und Pflege (Abteilung 51/8) Dies erfolgt somit jeweils mit einem eindeutigen organisatorischen Bezug. Jede Arbeitsgemeinschaft tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen für den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, den Behindertenrat und den Seniorenrat und kann Facharbeitskreisen konkrete Arbeitsaufträge erteilen. Jeder Arbeitsgemeinschaft sind daher eine Anzahl Facharbeitsgemeinschaften zugeordnet. Die fünf Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII setzen sich jeweils aus folgenden Mitgliedern zusammen: für das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf • Amtsleitung oder Stellvertretung • der jeweiligen Fachabteilungsleitungen oder deren Stellvertretungen bzw. Beauftragte • Jugendhilfe- und Sozialplanung • Schriftführung für die freien Träger mit Hauptsitz in Düsseldorf die Geschäftsführung oder benannte Vertretung der Verbände • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf, • Caritasverband für Düsseldorf, • Diakonie in Düsseldorf, • Deutsches Rotes Kreuz Düsseldorf, • Jüdische Gemeinde Düsseldorf, • Paritätischer in Düsseldorf, • Deutscher Kitaverband Landesverband Nordrhein-Westfalen (an der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtung) • eine gewählte Vertretung aus jedem Facharbeitskreis der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft, • die Geschäftsführung Jugendring Düsseldorf (an der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung). • eine gewählte Vertretung aus dem Behindertenrat (an der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe und Inklusion) • zuständige Abteilungsleitung des Landschaftsverbandes Rheinland (an der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe und Inklusion) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 8 des APG NRW werden abweichend durch die Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege bestimmt. Seite 3 Alle weiteren Fragen zu Abläufen und Verfahren werden in den Arbeitsgemeinschaften besprochen und abgestimmt. Es bedarf daher keiner weiteren Geschäftsordnung. Die Facharbeitskreise sind der Ort der fachlichen Diskussion in einem Handlungsfeld. Ihre Aufgaben bestehen darin , Empfehlungen und Stellungnahmen für die jeweilige Arbeitsgemeinschaft zu erarbeiten und in der Bearbeitung von Aufträgen aus dieser. Die Facharbeitskreise tagen ebenfalls mindestens zweimal im Jahr. Über den Teilnehmerkreis der einzelnen Facharbeitskreise wird in den jeweiligen neuen Arbeitsgemeinschaften entschieden. Die Gesamtübersicht und -zuordnung ist in dem als Anlage beigefügten Schaubild zu erkennen. Anlagen: Schaubild Arbeitsgemeinschaften
Schaubild Arbeitsgemeinschaften als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt Abteilung 51/2 Kindertageseinrichtung Kindertagespflege Kinder- und Jugendförderung Abteilung 51/3 Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit (ohne Schulsozialarbeit) Schulsozialarbeit Familienförderung Abteilung 51/6 Familienbildung / Stadtteiltreffs Beratungsstellen der Jugendhilfe Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung, Soziale Dienste Abteilung 51/7 und Abteilung 51/5 stationäre HzE ambulante HzE Jugendhilfe im Strafverfahren Pflegekinderhilfe und Adoption Vormundschaften Inobhutnahme § 8 des APG NRW Konferenz Alter und Pflege Abteilung 51/8 Steuerung der offenen Seniorenarbeit Institutionalisierte Pflege Ambulante Pflege Pflegende An- und Zugehörige Teilhabe und Inklusion Abteilung 51/9 Eingliederungshilfe Weitere Facharbeitskreise sollen perspektivisch innerhalb der übergeordneten Arbeitsgemeinschaft und orientiert an dem Aufbau und der Weiterentwicklung der Abteilung 51/9 ins Leben gerufen werden. Struktur der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und Zuordnung von Facharbeitskreisen

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/008/2026