Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/187/2026

Umgestaltung Kinderspielplatz Ständehausanlage - Vorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses –

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 3Dokumente 24. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Kosten (brutto): Konsumtive Kosten (Festwert): 59.000,00 EUR Investive Kosten: 156.000,00 EUR Gesamtkosten: 215.000,00 EUR Ausgangssituation: Der Spielplatz befindet sich in der denkmalgeschützten Gartenanlage des Ständehauses und wird verkehrstechnisch über die Elisabethstraße und die Straße Rheinkniebrücke erschlossen. An den Gehweg des Spielplatzes grenzt eine Klinkermauer an. Wie die gesamte Gartenanlage des Ständehauses steht auch diese unter Denkmalschutz.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/187/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Finanzierung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 2 - Entwurfsplanung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 7.5

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV3/187/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Umgestaltung Kinderspielplatz Ständehausanlage - Vorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses - Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 308.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung des Jahres 2026 - die Ausführung und Finanzierung des Projektes: Umgestaltung Kinderspielplatz Ständehausanlage Beschlusslage: Beschluss des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz zur Umsetzung des Masterplans Kinderspielplätze für das Haushaltsjahr 2026 am 16.06.2025 (AÖE/037/2025) Sachdarstellung: Kosten (brutto): Konsumtive Kosten (Festwert): 59.000,00 EUR Investive Kosten: 156.000,00 EUR Gesamtkosten: 215.000,00 EUR Ausgangssituation: Der Spielplatz befindet sich in der denkmalgeschützten Gartenanlage des Ständehauses und wird verkehrstechnisch über die Elisabethstraße und die Straße Rheinkniebrücke erschlossen. An den Gehweg des Spielplatzes grenzt eine Klinkermauer an. Wie die gesamte Gartenanlage des Ständehauses steht auch diese unter Denkmalschutz. Der Spielplatz ist organisch geformt und verfügt derzeit über eine Sandspielfläche, die im Zuge der dezentralen Landesgartenschau Euroga 2002 plus gemeinsam mit einer bunten Mosaikmauer angelegt wurde. Die Mosaikmauer wurde damals als Lärmschutzmaßnahme errichtet. Aufgrund des veralteten Zustands wurden die meisten Spielgeräte bereits abgebaut, sodass es derzeit kaum Spielangebote gibt. Daher ist geplant, den Spielplatz aufzuwerten. Partizipation: Eine offene Beteiligung wurde im Zeitraum vom 28.04. bis 12.05.2026 über einen Briefkasten durchgeführt. Insgesamt gingen 22 Rückmeldungen ein. Der ausgebaute Rutschenturm wurde oft positiv hervorgehoben. Zu den drei am häufigsten gewünschten Spielaktivitäten zählten Rutschen, Klettern und Schaukeln. Weitere oft genannte Wünsche waren eine Balancieranlage sowie Hangelelemente. Darstellung der Maßnahme: Die unmittelbare Nähe zum K21 (Kunstsammlung NRW), die besondere Mosaikmauer und die bestehende Formsprache des Spielbereichs bilden die Grundlage für die Gestaltung eines Spielgeräts. Ziel ist es, eine identitätsstiftende Freiform mit künstlerischem Anspruch zu schaffen, die zugleich einen hohen Spielwert bietet. Vorgesehen sind dynamische, fließende Formen, die an eine „Welle" erinnern. Im Rahmen der Maßnahme bleiben die Grundstruktur der gesamten Spielfläche mit Sitzplatz, gefliestem Sitzkreis sowie Matschtisch erhalten. Zwei bestehende Zerrspiegel an der Mosaikwand werden erneuert. Folgende neue Spielangebote werden geschaffen: 1.)Kleinkindschaukel 2.)Wippe 3.)Hauptspielanlage Die drei Spielgeräte folgen einem einheitlichen Gestaltungskonzept. Sowohl die Wippe als auch die Kleinkindschaukel bestehen aus gebogenen Elementen. Die Hauptspielanlage „Spielwelle" zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche und lebendige Formsprache aus. Sie besteht aus einem durchgehenden, frei geformten Stahlrohr. Verschiedene Bewegungsformen wie Balancieren, Klettern, Hangeln und Schwingen werden miteinander kombiniert. Am Ende der Spielanlage gelangt man zu einem Rutschenturm. Zonierung Spielfläche: Die Zonierung der Spielfläche wird optimiert, um den Bedürfnissen verschiedener Altersgruppen besser gerecht zu werden. Hierzu wird der Spielbereich in zwei Zonen gegliedert: 1.Zone für Kleinkinder: Dieser Bereich umfasst die bestehende Sandspielecke mit dem gefliesten Sitzkreis und dem Matschtisch. Ergänzt wird er durch eine Kleinkindschaukel. 2.Zone für ältere Kinder: Hier befinden sich die Wippe sowie die Hauptspielanlage „Spielwelle" mit integriertem Rutschenturm. Darüber hinaus gehören die beiden erneuerten Zerrspiegel an der Mosaikwand zu diesem Bereich. Das im Bestand vorhandene Spaghetti-Spielgerät ist in einem guten Zustand und wird als Ergänzung wiedereingebaut. Denkmalschutz: In Anlehnung an das denkmalgeschützte Umfeld und die bestehende Mosaikwand erfolgt die farbliche Gestaltung in ähnlichen Farbtönen. Die Hauptkonstruktion wird in der RAL- Standardfarbe 5012 (Lichtblau) ausgeführt. Der gewählte Blauton unterscheidet sich etwas von den Blautönen der Mosaikwand. Dadurch entsteht eine dezent leuchtende Wirkung, ohne dass die Spielgeräte zu dominant in Erscheinung treten. Die übrigen Elemente, wie Seite 2 Netze, Leitern und weitere Ausstattungskomponenten, werden in einer Kombination aus Beige und Schwarz gestaltet. Die Spielgeräte erreichen eine Höhe von etwa 2,0 m und orientieren sich damit an der Höhe der Mosaikmauer. Der Rutschenturm ist insgesamt ca. 2,5 m hoch und wird seitlich des Spielbereichs angeordnet, sodass seine Dimensionen im Gesamtbild zurückhaltend wirken. Inklusion: Der Spielplatz und der Sitzplatz sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt teilweise barrierefrei erreichbar. Die überwiegende Spielfläche ist aus Holzschnitzel gestaltet, die sich gut verzahnen und daher mit Rollstühlen sowie Kinderwagen befahrbar sind. Als Übergang zwischen der Spielfläche und dem Sitzbereich sind 90 cm breite Rampensteine vorgesehen. Dadurch können mobilitätseingeschränkte Personen die Spielfläche besser erreichen. Neben den bestehenden Zerrspiegeln werden eine Handwippe und ein bewegliches Plexiglasfenster als inklusive Spielgeräte ergänzt. Die Wippe wird mit großen Sitzflächen mit Rückenlehne und Haltegriff gestaltet. Das bewegliche Plexiglasfenster wird in der „Spielwelle" integriert, wodurch eine Teilhabe am zentralen Spielelement ermöglicht werden kann. Materialen Überarbeitung: Die bestehenden Sitzbänke und der Sitzkreis werden überarbeitet. Die Oberfläche auf dem Sitzplatz besteht aus wassergebundener Wegedecke, deren Deckschicht erneuert wird. Der Kinderspielplatz ist von hohen Bäumen umrahmt, eine Schattenbaumpflanzung ist nicht erforderlich. Der Entwurf wurde am 23.06.2026 der Spielplatzkommission vorgestellt. In einem Vorgespräch mit der Gartendenkmalpflege wurde die Genehmigungsfähigkeit der Planung, in Aussicht gestellt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung wegen des Umgebungsschutzes am Ständehaus. Kosten und Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 215.000 Euro brutto. Die Maßnahme wird mit Mitteln des Kontos 7.01320011 78310000/ 54991800 -Masterplan Kinderspielplätze- aus dem Haushaltsjahr 2026 finanziert. Terminplan: Baubeginn: 1. Quartal 2027 Bauzeit: ca. vier Wochen Fertigstellung: 1. Quartal 2027 Anlagen: Anlage 1 - Finanzierung Anlage 2 - Entwurfsplanung Seite 3
Anlage 1 - Finanzierung als Text anzeigen
Finanzierung ohne aktivierbare Eigenleistung Anlage 1 zur Vorlage BV3/187/2026 *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben 1 = Haushaltsplan- Entwurf 2 = Veränderungsverzeichnis 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung 4 = Umstellung im Budget 5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt 6 = Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 Gesamt (Auftragssachkonto/ Produktsachkonto) Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* einschließlich in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe Auszahlungen 0,00 € 0,00 € 215.000,00 € 0,00 € 215.000,00 €

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/187/2026