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BV3/187/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Umgestaltung Kinderspielplatz Ständehausanlage - Vorlage zur Herbeiführung eines
Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses -
Fachbereich:
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 308.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
des Jahres 2026 - die Ausführung und Finanzierung des Projektes:
Umgestaltung Kinderspielplatz Ständehausanlage
Beschlusslage:
Beschluss des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement
und Bevölkerungsschutz zur Umsetzung des Masterplans Kinderspielplätze für das
Haushaltsjahr 2026 am 16.06.2025 (AÖE/037/2025)
Sachdarstellung:
Kosten (brutto):
Konsumtive Kosten (Festwert): 59.000,00 EUR
Investive Kosten: 156.000,00 EUR
Gesamtkosten: 215.000,00 EUR
Ausgangssituation:
Der Spielplatz befindet sich in der denkmalgeschützten Gartenanlage des Ständehauses und
wird verkehrstechnisch über die Elisabethstraße und die Straße Rheinkniebrücke
erschlossen. An den Gehweg des Spielplatzes grenzt eine Klinkermauer an. Wie die
gesamte Gartenanlage des Ständehauses steht auch diese unter Denkmalschutz.
Der Spielplatz ist organisch geformt und verfügt derzeit über eine Sandspielfläche, die im
Zuge der dezentralen Landesgartenschau Euroga 2002 plus gemeinsam mit einer bunten
Mosaikmauer angelegt wurde. Die Mosaikmauer wurde damals als Lärmschutzmaßnahme
errichtet.
Aufgrund des veralteten Zustands wurden die meisten Spielgeräte bereits abgebaut, sodass
es derzeit kaum Spielangebote gibt. Daher ist geplant, den Spielplatz aufzuwerten.
Partizipation:
Eine offene Beteiligung wurde im Zeitraum vom 28.04. bis 12.05.2026 über einen Briefkasten
durchgeführt. Insgesamt gingen 22 Rückmeldungen ein. Der ausgebaute Rutschenturm
wurde oft positiv hervorgehoben. Zu den drei am häufigsten gewünschten Spielaktivitäten
zählten Rutschen, Klettern und Schaukeln. Weitere oft genannte Wünsche waren eine
Balancieranlage sowie Hangelelemente.
Darstellung der Maßnahme:
Die unmittelbare Nähe zum K21 (Kunstsammlung NRW), die besondere Mosaikmauer und
die bestehende Formsprache des Spielbereichs bilden die Grundlage für die Gestaltung
eines Spielgeräts. Ziel ist es, eine identitätsstiftende Freiform mit künstlerischem Anspruch
zu schaffen, die zugleich einen hohen Spielwert bietet. Vorgesehen sind dynamische,
fließende Formen, die an eine „Welle" erinnern.
Im Rahmen der Maßnahme bleiben die Grundstruktur der gesamten Spielfläche mit
Sitzplatz, gefliestem Sitzkreis sowie Matschtisch erhalten. Zwei bestehende Zerrspiegel an
der Mosaikwand werden erneuert. Folgende neue Spielangebote werden geschaffen:
1.)Kleinkindschaukel
2.)Wippe
3.)Hauptspielanlage
Die drei Spielgeräte folgen einem einheitlichen Gestaltungskonzept. Sowohl die Wippe als
auch die Kleinkindschaukel bestehen aus gebogenen Elementen. Die Hauptspielanlage
„Spielwelle" zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche und lebendige Formsprache aus.
Sie besteht aus einem durchgehenden, frei geformten Stahlrohr. Verschiedene
Bewegungsformen wie Balancieren, Klettern, Hangeln und Schwingen werden miteinander
kombiniert. Am Ende der Spielanlage gelangt man zu einem Rutschenturm.
Zonierung Spielfläche:
Die Zonierung der Spielfläche wird optimiert, um den Bedürfnissen verschiedener
Altersgruppen besser gerecht zu werden. Hierzu wird der Spielbereich in zwei Zonen
gegliedert:
1.Zone für Kleinkinder:
Dieser Bereich umfasst die bestehende Sandspielecke mit dem gefliesten Sitzkreis
und dem Matschtisch. Ergänzt wird er durch eine Kleinkindschaukel.
2.Zone für ältere Kinder:
Hier befinden sich die Wippe sowie die Hauptspielanlage „Spielwelle" mit integriertem
Rutschenturm. Darüber hinaus gehören die beiden erneuerten Zerrspiegel an der
Mosaikwand zu diesem Bereich. Das im Bestand vorhandene Spaghetti-Spielgerät ist
in einem guten Zustand und wird als Ergänzung wiedereingebaut.
Denkmalschutz:
In Anlehnung an das denkmalgeschützte Umfeld und die bestehende Mosaikwand erfolgt die
farbliche Gestaltung in ähnlichen Farbtönen. Die Hauptkonstruktion wird in der RAL-
Standardfarbe 5012 (Lichtblau) ausgeführt. Der gewählte Blauton unterscheidet sich etwas
von den Blautönen der Mosaikwand. Dadurch entsteht eine dezent leuchtende Wirkung,
ohne dass die Spielgeräte zu dominant in Erscheinung treten. Die übrigen Elemente, wie
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Netze, Leitern und weitere Ausstattungskomponenten, werden in einer Kombination aus
Beige und Schwarz gestaltet.
Die Spielgeräte erreichen eine Höhe von etwa 2,0 m und orientieren sich damit an der Höhe
der Mosaikmauer. Der Rutschenturm ist insgesamt ca. 2,5 m hoch und wird seitlich des
Spielbereichs angeordnet, sodass seine Dimensionen im Gesamtbild zurückhaltend wirken.
Inklusion:
Der Spielplatz und der Sitzplatz sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt teilweise barrierefrei
erreichbar. Die überwiegende Spielfläche ist aus Holzschnitzel gestaltet, die sich gut
verzahnen und daher mit Rollstühlen sowie Kinderwagen befahrbar sind. Als Übergang
zwischen der Spielfläche und dem Sitzbereich sind 90 cm breite Rampensteine vorgesehen.
Dadurch können mobilitätseingeschränkte Personen die Spielfläche besser erreichen.
Neben den bestehenden Zerrspiegeln werden eine Handwippe und ein bewegliches
Plexiglasfenster als inklusive Spielgeräte ergänzt. Die Wippe wird mit großen Sitzflächen mit
Rückenlehne und Haltegriff gestaltet. Das bewegliche Plexiglasfenster wird in der
„Spielwelle" integriert, wodurch eine Teilhabe am zentralen Spielelement ermöglicht werden
kann.
Materialen Überarbeitung:
Die bestehenden Sitzbänke und der Sitzkreis werden überarbeitet. Die Oberfläche auf dem
Sitzplatz besteht aus wassergebundener Wegedecke, deren Deckschicht erneuert wird. Der
Kinderspielplatz ist von hohen Bäumen umrahmt, eine Schattenbaumpflanzung ist nicht
erforderlich.
Der Entwurf wurde am 23.06.2026 der Spielplatzkommission vorgestellt.
In einem Vorgespräch mit der Gartendenkmalpflege wurde die Genehmigungsfähigkeit der
Planung, in Aussicht gestellt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung wegen
des Umgebungsschutzes am Ständehaus.
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 215.000 Euro brutto.
Die Maßnahme wird mit Mitteln des Kontos 7.01320011 78310000/ 54991800
-Masterplan Kinderspielplätze- aus dem Haushaltsjahr 2026 finanziert.
Terminplan:
Baubeginn: 1. Quartal 2027
Bauzeit: ca. vier Wochen
Fertigstellung: 1. Quartal 2027
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzierung
Anlage 2 - Entwurfsplanung
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Anlage 1 - Finanzierung als Text anzeigen
Finanzierung ohne aktivierbare Eigenleistung Anlage 1 zur Vorlage BV3/187/2026
*Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
1 = Haushaltsplan- Entwurf
2 = Veränderungsverzeichnis
3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
4 = Umstellung im Budget
5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt
6 = Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 Gesamt
(Auftragssachkonto/
Produktsachkonto) Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung*
einschließlich in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR
Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr.
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Auszahlungen 0,00 € 0,00 € 215.000,00 € 0,00 € 215.000,00 €