Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/025/2026

Vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ickerswarder Straße 132 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 21. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf.

Beschlusslage: Ratsbeschluss 70/2/2014 vom 13.02.2014 Teilschließung von Friedhofsflächen gemäß Friedhofsentwicklungskonzept Mit diesem Beschluss sind zugleich durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Friedhofsflächen bestimmt worden, die für einen künftigen Beisetzungsbedarf erforderlich sind.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Auf dem Friedhof Itter wurden zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses im Dezember 2013 in den vorhandenen Feldern 80, 73A und 73 muslimische Beisetzungen durchgeführt. Die Flächenkapazitäten für ca. 300 Bestattungen waren nach ca. 5 Jahren im Jahr 2018 ausgeschöpft. Um dem Bedarf an muslimischen Beerdigungen ein entsprechendes, kontinuierliches Bestattungsangebot entgegenzusetzen, wurden in den Jahren 2018, 2021 und 2022 durch Anpassungen des Friedhofsentwicklungskonzepts in dem nördlichen Bereich des Friedhofs Itter weitere Beisetzungsflächen in Benutzung genommen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · AÖE/025/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Plandarstellung Erweiterung Islamisches Grabfeld Friedhof Itter · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.2

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 6

    Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  5. Sitzung · TOP 5

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 9

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584635.pdf Published Time: 2026-04-23T15:40:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AÖE/025/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter Fachbereich : 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 08.05.2026 Anhörung Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 11.05.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung Rat 18.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf. Beschlusslage: Ratsbeschluss 70/2/2014 vom 13.02.2014 Teilschließung von Friedhofsflächen gemäß Friedhofsentwicklungskonzept Mit diesem Beschluss sind zugleich durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Friedhofsflächen bestimmt worden, die für einen künftigen Beisetzungsbedarf erforderlich sind. Ratsbeschluss 70/2/2018-1 vom 01.02.2018 1. Anpassung des FEK im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf Ratsbeschluss AÖE/026/2020/2 vom 25.01.2021 2. Anpassung des FEK im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf Seite 2 Ratsbeschluss AÖE/032/2022 vom 08.09.2022 3. Anpassung des FEK im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf Ratsbeschluss AÖE/025/2025 vom 10.07.2025 Bedarfsbeschluss zur Sicherstellung des Bestattungsangebotes für muslimische und jüdische Verstorbene in Düsseldorf im Bereich des Friedhofs Itter Sachdarstellung: Auf dem Friedhof Itter wurden zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses im Dezember 2013 in den vorhandenen Feldern 80, 73A und 73 muslimische Beisetzungen durchgeführt. Die Flächenkapazitäten für ca. 300 Bestattungen waren nach ca. 5 Jahren im Jahr 2018 ausgeschöpft. Um dem Bedarf an muslimischen Beerdigungen ein entsprechendes, kontinuierliches Bestattungsangebot entgegenzusetzen, wurden in den Jahren 2018, 2021 und 2022 durch Anpassungen des Friedhofsentwicklungskonzepts in dem nördlichen Bereich des Friedhofs Itter weitere Beisetzungsflächen in Benutzung genommen. Die sich aktuell in Belegung befindliche dritte Erweiterungsfläche verfügt über Bestattungskapazitäten bei gleichbleibendem Bedarf schätzungsweise bis Ende 2026. Dann bestünden in Düsseldorf keine Kapazitäten mehr, Muslime entsprechend ihren religiösen Vorstellungen in unberührtem Boden zu beerdigen. Um die Nachfrage weiter zeitnah bedienen zu können, müssen weitere Bestattungsflächen auf dem Friedhof Itter, die bislang noch nicht belegt waren, in die Belegung übernommen werden. Aus diesem Grund ist für den Friedhof Itter das Friedhofsentwicklungskonzept nun erneut anzupassen, ohne dass die auf Basis des Ratsbeschlusses 70/2/2014 im Jahr 2014 erlassene Allgemeinverfügung in ihrer Wirkung betroffen ist. Im nördlichen Abschluss des Friedhofs befindet sich die zuvor beschriebene Fläche, die bislang noch nicht für Beisetzungen benutzt wurde und auf einer Größe von ca. 6.930 m² in die Belegung zu übernehmen ist. Durch die vorgesehene Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die geplante, neue Erweiterungsfläche wird bei gleichbleibendem Bedarf für ungefähr zwei Jahre bis Ende 2028 ausreichen. Danach sind die Flächenreserven innerhalb des Friedhofsgeländes ausgeschöpft. Die aktuelle Planung der Trasse des Radschnellweges entlang der Münchener Straße an der nordwestlichen Grenze des Friedhofs Itter wird hiervon nicht tangiert. Finanzierung: Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Fläche im Rahmen der normalen Friedhofsherrichtung vorbereitet wird. Terminplan: Beisetzungen ab 01/2027 Anlagen: Anlage 1 - Plandarstellung Erweiterung Islamisches Grabfeld Friedhof Itter
Anlage 1 - Plandarstellung Erweiterung Islamisches Grabfeld Friedhof Itter als Text anzeigen
Title: 00584777.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584777.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2026 15:40:04 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/025/2026