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Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590285.pdf
Published Time: 2026-06-17T12:46:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/135/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Aufstellung weiterer Radabstellanlagen und Bänke im Stadtbezirk
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 30.06.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie an den folgenden Stellen weitere
Radabstellanlagen aufgestellt werden können:
Am Eingang des Volksgartens bei den Uhren
Auf dem Josefplatz – ebenfalls zusätzliche Bänke
Entlang der Merowinger Str.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Auf den Flächen des Amtes für Verkehrsmanagement (66) liegen im Umfeld des Zeitfeldes
keine geeigneten Standorte zur Aufstellung von Fahrradständern vor.
Die weiteren Flächen im Umfeld des Zeitfelds liegen in der Zuständigkeit des Gartenamtes
(68). Seitens des Amtes 68 wird der Antrag auf Aufstellung weiterer Fahrradabstellanlagen
sowie zusätzlicher Sitzbänke im Bereich des Zeitfeldes und der davorliegenden
dreiecksförmigen Rasenfläche abgelehnt. Das Zeitfeld sowie die vorgelagerte
dreiecksförmige Rasenfläche bilden einen wichtigen grünen, ruhig und offen gestalteten
Eingangsbereich zum Gartendenkmal Volksgarten. Dieser Bereich erfüllt eine besondere
gestalterische und freiraumplanerische Funktion als Übergang und Auftakt zum
denkmalgeschützten Parkraum. Um die räumliche Wirkung, die Offenheit sowie den ruhigen
Charakter dieses Eingangsbereiches zu erhalten, sind in diesem Bereich keine
Fahrradabstellplätze vorgesehen. Auch zusätzliche Möblierungen wie weitere Sitzbänke
würden die beabsichtigte Gestaltung und die Wahrnehmung des Freiraums beeinträchtigen.
Aus den genannten Gründen kann der Aufstellung weiterer Fahrradabstellanlagen sowie
zusätzlicher Sitzbänke in diesem Bereich nicht zugestimmt werden.
Die Gespräche der Landeshauptstadt mit der Kirchengemeinde bezüglich der Unterhaltung
des Platzes sind noch nicht abgeschlossen. Unter dieser Voraussetzung ist daher seitens Seite 2
der Verwaltung das Aufstellen von Fahrradständern oder zusätzlichen Bänke auf den
Flächen der Kirchengemeinde nicht vorgesehen.
Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des Angebotes an Abstellanlagen im näheren Umfeld
des Josefplatzes auf den Flächen des Amtes 66 nur unter der Voraussetzung des Entfalls
von Kfz-Stellplätzen möglich.
Für den Abschnitt der Merowingerstraße zwischen Ludwig-Hammers-Platz und
Kopernikusstraße liegt der Sammelbedarfsbeschluss OVA/130/2020 über die Neuordnung
des Parkraums und Herstellung richtlinienkonformer Radverkehrsanlagen vor. Derzeit
befinden sich die Ausgestaltung der Bauabschnitte sowie die Ausbaustufen noch in der
verwaltungsinternen Abstimmung und weisen daher keine fortgeschrittene Planungsreife auf.
Der Ausbau von Fahrradständern in diesem Abschnitt wird daher im Zuge der
Gesamtmaßnahme eingeplant.
Für den Abschnitt südlich der Kopernikusstraße wird die Verwaltung die Planung von
Fahrradabstellanlagen aufnehmen. Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen und
Fahrradbügelwünschen kann eine Umsetzung in 2026 jedoch nicht garantiert werden.