Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV4/146/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Wohnraumzweckentfremdung im linksrheinischen Düsseldorf?
Hinsichtlich der Nachfrage von Frau Wiesendorf in der Sitzung vom
25.06.2025 nimmt das Amt für Wohnungswesen wie folgt Stellung:
Eine Dunkelziffer bezieht sich auf vermeintliche Fälle oder Verstöße, die nicht
offiziell gemeldet werden oder registriert sind. Da im Fachbereich zu diesem
Thema keine empirischen Daten erhoben werden, z.B. über systematische
Bürgerbefragungen oder Sekundärdatenanalysen usw. kann keine Auskunft
über eine Dunkelziffer erteilt werden.
2. Barrierefreiheit im Bereich Diesterwegstraß e / Pestalozzistraße
wiederherstellen, wie sie vor dem Umbau bestand
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 25.06.2025
nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Da eine technische Lösung wegen fehlender Grundstücksver fügbarkeit nicht
zu realisieren ist, kann die Verwaltung bis auf Weiteres nicht tätig werden.
3. Förderprojekt KreativRaum D - Teilbaustein Umsetzungsstrategie
Zukunft Altstadt Innenstadt - Erarbeitungsprozess und Zwischen -
ergebnisse
Hinsichtlich der Bitte von Herrn Loh in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das
Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen wie folgt
Stellung:
Die Zukunftsidee „Stadtzimmer" (Dritte Orte) ist eine von zehn, in der Vorlage
APS/068/2025 beschriebenen, Handlungssträngen. Diese wurden im Rahmen
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der bisherigen Beteiligungsschritte zur Umsetzungsstrategie Zukunft Altstadt/
Innenstadt entwickelt.
Die Verwaltung nimmt die Anregung für ein Stadtzimmer in Niederkassel in
die weitere Erarbeitung der Umsetzungsstrategie auf. Der Stadtteil Lörick liegt
nicht im räumlichen Umfang der Umsetzungsstrategie. Allgemeingültige
Empfehl-ungen und Erkenntnisse zu dem Thema aus dem Prozess können
aber sicherlich übertragen werden.
Die Gebietsabgrenzung der Umsetzungss trategie basiert als Anschlussprozess
des Raumwerk D auf dem räumlichen Umriss des Schlüsselraumes Zukunft
Innenstadt. Auch die Fördermittel des zu Grunde liegenden Bundesförder -
programmes Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ) beschränken sich
auf Maßnahmen in diesem Projektgebiet.
Über den Sommer werden die konkreten Zukunftsprojekte zu den
Zukunftsideen - auf Basis der bisherigen Beteiligungen - ausgearbeitet.
Derzeit sind für die in der Vorlage enthaltenen Zukunftsideen noch keine
konkreten Ortslagen für Einzelmaßnahmen abgebildet. Diese ergeben sich erst
im weiteren Erarbeitungsprozess.
4. Reflexion und Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF
Hinsichtlich der Anregungen von Frau Wiesendorf und Herrn Staack in der
Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Stadtplanungsamt wie folgt Stellung:
Die Malmedyer Straße liegt innerhalb der Handlungsraumgrenzen Heerdt
West. Die Angebote und geschaffenen Strukturen von „Fit in Grünau" wirken
in den gesamten Handlungsraum. Auch zukünftig wird der gesamte
Handlungsraum - auch die Malmedyer Straße - im Blick gehalten.
Das Amt für Soziales und Jugend wird die Informationsvorlage JHA/043/2025
„Fit in Grünau" in der Bezirksvertretung vorstellen - ebenso die Arbeit der
verschiedenen Akteur*innen.
5. Neuer Haupteinga ng des Comenius -Gymnasiums - Verkehrssicherheit
für Schülerinnen und Schüler umsetzen
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 30.04.2025
nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Die Erweiterung der Sperrfläche wurde angeordnet. Die Abarbeitung der
Aufträge erfolgt im Rahmen der personellen Kapazitäten der
Markierungsfirmen und der Witterungsbedingungen.
6. Glücksburger Straße - Bewohnerbefragung wegen geplanter Einbahn -
straßenregelung
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt folgendes mit:
Die Verwaltung beabsichtigt auf Anregung aus der Anwohnerschaft, die
Verkehrsführung auf der Glücksburger Straße in eine Einbahnstraßenregelung
in Fahrtrichtung Barmer Straße zu ändern.
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Hierzu ist zunächst geplant, alle Anwohnenden der Glücksburger Straße per
Wurfsendung Ende des Jahres 2025 über das Vorhaben zu informieren, um
herauszufinden, ob die Maßnahme seitens der Anwohnenden unterstützt wird
oder ob eine ablehnende Haltung gegen die Maßnahme vorherrscht.
Sofern eine positive Rückmeldung erfolgt, wird die Änderung der Verkehrs -
führung anschließend der Bezirksvertretung 4 zum Beschluss vorgelegt.
7. Freiräume nutzen: Entsiegelung von Teilen der Einmündung der
Stolberger Straße in die Heesen straße
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 30.04.2025
nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung:
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt steht mit dem Amt für Verkehrs -
management bezüglich der Entsiegelung und B egrünung im Austausch.
Auch für die kurzfristige Pflanzung eines Baumes sind ämterübergreifende
Planungen und Genehmigungen - wie bereits mit Stellungnahme zur Vorlage
BV4/057/2025 erläutert - einzuholen und abzuwarten.
8. Baumfällungen im Stadtbezirk 4
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die
in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt
Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und
bruchsicher und müssen gefällt werden.
Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 33. Kalenderwoche
insgesamt 16 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen
Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor.
Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren
Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf
maps.duesseldorf.de veröffentlicht.
Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den
vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte
Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die
Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die
Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. D arüber hinaus sind
auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische
Belange zu beachten.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder
zu bepflanzen.
Nr.
1 Rheinwiesen Silberpappel 121 abgestorben
2 Rheinwiesen Säulenstieleiche 20 abgestorben
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Nr.
3 Rheinwiesen Schmale
Pyramideneiche
20 abgestorben
4 Rheinwiesen Schmale
Pyramideneiche
20 abgestorben
5 Neuwerker Straße Schwedische
Mehlbeere
100 abgestorben
6 Albertussee Sandbirke 94 absterbend
7 Comeniusstraße Bergahorn 350 eingerissener
Zwiesel
8 Grevenbroicher Weg Gemeine Esche 88 Fäule
9 Benediktusstraße Echte Mehlbeere 126 Fäule
10 Neersener Straße Japanischer
Schnurbaum
141 Fäule
11 Rheinallee Pappel 157 Pilzbefall
12 Grevenbroicher Weg Robinie 230 Pilzbefall
13 Rheinallee Spitzahorn 141 Pilzbefall
14 Comeniusstraße Bergahorn 370 Pilzbefall: sparriger
Schüppling
15 Wickrather Straße Bergahorn 126 Stammfäule
16 Albertussee Sandbirke 90 Stammfußfäule
9. Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit von sperrigem Altpapier auf dem
Simon-Gatzweiler-Platz
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 25.06.2025
nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:
Das führende Sammelsystem für Papier, Pappen und Kartonagen ist die
haushaltnahe, bequeme Entsorgung über die blaue Tonne. Die Leerung ist im
Teilservice gebührenfrei. Durch die Erhöhung der Leerungsfrequenz der blauen
Tonne von 14-täglich zu wöchentlich zum April 2025 wurde die Möglichkeit zur
Entsorgung von Altpapier im ganzen Stadtgebiet erheblich verbessert.
Ergänzend stehen im Stadtbezirk Altpapiercontainer zur Verfügung. Weiterhin
können z.B. größere Kartonagen an den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Mit Beschluss des städtischen Zero -Waste-Konzeptes in der Sitzung des
Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 16.06.2025 (Vorlage
AÖE/033/2025) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Feinkonzept für den
stadtweiten Einsatz von Wertstoffmobilen zu erst ellen. Gedacht ist dabei
vornehmlich an die Erfassung beispielsweise von Alttextilien, ob auch eine
Sammlung von Altpapier dazu passt, wird ergebnisoffen geprüft.
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10. Stadtsauberkeit im Stadtbezirk 4
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 25.06.2025
nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:
Hierzu fällt lediglich die Thematik „Pflege einer gepflasterten Fläche" in die
Zuständigkeit des Amtes für Umwelt - und Verbraucherschutz. Die
Grünflächenpflege obliegt dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
Zu diesem Aspekt wurde die Anfrage nun an das Garten -, Friedhofs- und
Forstamt weitergeleitet mit der Bitte, die Antwort zu gegebener Zeit direkt an
die Bezirksverwaltungsstelle 4 zu übermitteln.
Mit der Frage nach den Kosten der „Pflege" einer gepflasterten Fläche wird
offenbar auf die Höhe der Ausgaben der Stadt für die Entfernung von
Wildkraut (auch „Spontanvegetation" genannt) im öffentlichen Straßenraum
abgezielt.
Diese verursacht jährlich Kosten in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro. Umgerechnet
auf ca. 1.300 km Straßenverlauf führt dies zu einem Wert von rund 1,08 Euro
pro Straßenmeter und Jahr.
Eine Angabe der Kosten pro Quadratmeter ist leider nicht möglich.
11. Baumfällungen im Stadtbezirk 4
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die
in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt
Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und
bruchsicher und müssen gefällt werden.
Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 40. Kalenderwoche
insgesamt 4 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen
Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor.
Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren
Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf
maps.duesseldorf.de veröffentlicht.
Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den
vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte
Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die
Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die
Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüb er hinaus sind
auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische
Belange zu beachten.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder
zu bepflanzen.
Nr.
1 Heerdter
Landstraße
Gemeine Hainbuche 94 abgestorben
Seite 6
Nr.
2 Heerdter
Landstraße
Silberpappel 88 abgestorben
3 Niederkasseler
Lohweg
Feldahorn 283 Fäule
4 Knechtstedenstraße Gemeine Hainbuche 220 Fäule