Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/146/2025

Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederkasseler Straße 36 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung nimmt die Anregung für ein Stadtzimmer in Niederkassel in die weitere Erarbeitung der Umsetzungsstrategie auf. Der Stadtteil Lörick liegt nicht im räumlichen Umfang der Umsetzungsstrategie. Allgemeingültige Empfehl-ungen und Erkenntnisse zu dem Thema aus dem Prozess können aber sicherlich übertragen werden. Die Gebietsabgrenzung der Umsetzungss trategie basiert als Anschlussprozess des Raumwerk D auf dem räumlichen Umriss des Schlüsselraumes Zukunft Innenstadt. Auch die Fördermittel des zu Grunde liegenden Bundesförder - programmes Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ) beschränken sich auf Maßnahmen in diesem Projektgebiet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Wohnraumzweckentfremdung im linksrheinischen Düsseldorf? Hinsichtlich der Nachfrage von Frau Wiesendorf in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Amt für Wohnungswesen wie folgt Stellung: Eine Dunkelziffer bezieht sich auf vermeintliche Fälle oder Verstöße, die nicht offiziell gemeldet werden oder registriert sind. Da im Fachbereich zu diesem Thema keine empirischen Daten erhoben werden, z.B. über systematische Bürgerbefragungen oder Sekundärdatenanalysen usw. kann keine Auskunft über eine Dunkelziffer erteilt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV4/146/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Mitteilungen der Verwaltung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1. Wohnraumzweckentfremdung im linksrheinischen Düsseldorf? Hinsichtlich der Nachfrage von Frau Wiesendorf in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Amt für Wohnungswesen wie folgt Stellung: Eine Dunkelziffer bezieht sich auf vermeintliche Fälle oder Verstöße, die nicht offiziell gemeldet werden oder registriert sind. Da im Fachbereich zu diesem Thema keine empirischen Daten erhoben werden, z.B. über systematische Bürgerbefragungen oder Sekundärdatenanalysen usw. kann keine Auskunft über eine Dunkelziffer erteilt werden. 2. Barrierefreiheit im Bereich Diesterwegstraß e / Pestalozzistraße wiederherstellen, wie sie vor dem Umbau bestand Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Da eine technische Lösung wegen fehlender Grundstücksver fügbarkeit nicht zu realisieren ist, kann die Verwaltung bis auf Weiteres nicht tätig werden. 3. Förderprojekt KreativRaum D - Teilbaustein Umsetzungsstrategie Zukunft Altstadt Innenstadt - Erarbeitungsprozess und Zwischen - ergebnisse Hinsichtlich der Bitte von Herrn Loh in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen wie folgt Stellung: Die Zukunftsidee „Stadtzimmer" (Dritte Orte) ist eine von zehn, in der Vorlage APS/068/2025 beschriebenen, Handlungssträngen. Diese wurden im Rahmen Seite 2 der bisherigen Beteiligungsschritte zur Umsetzungsstrategie Zukunft Altstadt/ Innenstadt entwickelt. Die Verwaltung nimmt die Anregung für ein Stadtzimmer in Niederkassel in die weitere Erarbeitung der Umsetzungsstrategie auf. Der Stadtteil Lörick liegt nicht im räumlichen Umfang der Umsetzungsstrategie. Allgemeingültige Empfehl-ungen und Erkenntnisse zu dem Thema aus dem Prozess können aber sicherlich übertragen werden. Die Gebietsabgrenzung der Umsetzungss trategie basiert als Anschlussprozess des Raumwerk D auf dem räumlichen Umriss des Schlüsselraumes Zukunft Innenstadt. Auch die Fördermittel des zu Grunde liegenden Bundesförder - programmes Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ) beschränken sich auf Maßnahmen in diesem Projektgebiet. Über den Sommer werden die konkreten Zukunftsprojekte zu den Zukunftsideen - auf Basis der bisherigen Beteiligungen - ausgearbeitet. Derzeit sind für die in der Vorlage enthaltenen Zukunftsideen noch keine konkreten Ortslagen für Einzelmaßnahmen abgebildet. Diese ergeben sich erst im weiteren Erarbeitungsprozess. 4. Reflexion und Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Hinsichtlich der Anregungen von Frau Wiesendorf und Herrn Staack in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Stadtplanungsamt wie folgt Stellung: Die Malmedyer Straße liegt innerhalb der Handlungsraumgrenzen Heerdt West. Die Angebote und geschaffenen Strukturen von „Fit in Grünau" wirken in den gesamten Handlungsraum. Auch zukünftig wird der gesamte Handlungsraum - auch die Malmedyer Straße - im Blick gehalten. Das Amt für Soziales und Jugend wird die Informationsvorlage JHA/043/2025 „Fit in Grünau" in der Bezirksvertretung vorstellen - ebenso die Arbeit der verschiedenen Akteur*innen. 5. Neuer Haupteinga ng des Comenius -Gymnasiums - Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler umsetzen Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 30.04.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Erweiterung der Sperrfläche wurde angeordnet. Die Abarbeitung der Aufträge erfolgt im Rahmen der personellen Kapazitäten der Markierungsfirmen und der Witterungsbedingungen. 6. Glücksburger Straße - Bewohnerbefragung wegen geplanter Einbahn - straßenregelung Das Amt für Verkehrsmanagement teilt folgendes mit: Die Verwaltung beabsichtigt auf Anregung aus der Anwohnerschaft, die Verkehrsführung auf der Glücksburger Straße in eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Barmer Straße zu ändern. Seite 3 Hierzu ist zunächst geplant, alle Anwohnenden der Glücksburger Straße per Wurfsendung Ende des Jahres 2025 über das Vorhaben zu informieren, um herauszufinden, ob die Maßnahme seitens der Anwohnenden unterstützt wird oder ob eine ablehnende Haltung gegen die Maßnahme vorherrscht. Sofern eine positive Rückmeldung erfolgt, wird die Änderung der Verkehrs - führung anschließend der Bezirksvertretung 4 zum Beschluss vorgelegt. 7. Freiräume nutzen: Entsiegelung von Teilen der Einmündung der Stolberger Straße in die Heesen straße Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 30.04.2025 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt steht mit dem Amt für Verkehrs - management bezüglich der Entsiegelung und B egrünung im Austausch. Auch für die kurzfristige Pflanzung eines Baumes sind ämterübergreifende Planungen und Genehmigungen - wie bereits mit Stellungnahme zur Vorlage BV4/057/2025 erläutert - einzuholen und abzuwarten. 8. Baumfällungen im Stadtbezirk 4 Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 33. Kalenderwoche insgesamt 16 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. D arüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen. Nr. 1 Rheinwiesen Silberpappel 121 abgestorben 2 Rheinwiesen Säulenstieleiche 20 abgestorben Seite 4 Nr. 3 Rheinwiesen Schmale Pyramideneiche 20 abgestorben 4 Rheinwiesen Schmale Pyramideneiche 20 abgestorben 5 Neuwerker Straße Schwedische Mehlbeere 100 abgestorben 6 Albertussee Sandbirke 94 absterbend 7 Comeniusstraße Bergahorn 350 eingerissener Zwiesel 8 Grevenbroicher Weg Gemeine Esche 88 Fäule 9 Benediktusstraße Echte Mehlbeere 126 Fäule 10 Neersener Straße Japanischer Schnurbaum 141 Fäule 11 Rheinallee Pappel 157 Pilzbefall 12 Grevenbroicher Weg Robinie 230 Pilzbefall 13 Rheinallee Spitzahorn 141 Pilzbefall 14 Comeniusstraße Bergahorn 370 Pilzbefall: sparriger Schüppling 15 Wickrather Straße Bergahorn 126 Stammfäule 16 Albertussee Sandbirke 90 Stammfußfäule 9. Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit von sperrigem Altpapier auf dem Simon-Gatzweiler-Platz Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Das führende Sammelsystem für Papier, Pappen und Kartonagen ist die haushaltnahe, bequeme Entsorgung über die blaue Tonne. Die Leerung ist im Teilservice gebührenfrei. Durch die Erhöhung der Leerungsfrequenz der blauen Tonne von 14-täglich zu wöchentlich zum April 2025 wurde die Möglichkeit zur Entsorgung von Altpapier im ganzen Stadtgebiet erheblich verbessert. Ergänzend stehen im Stadtbezirk Altpapiercontainer zur Verfügung. Weiterhin können z.B. größere Kartonagen an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Mit Beschluss des städtischen Zero -Waste-Konzeptes in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 16.06.2025 (Vorlage AÖE/033/2025) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Feinkonzept für den stadtweiten Einsatz von Wertstoffmobilen zu erst ellen. Gedacht ist dabei vornehmlich an die Erfassung beispielsweise von Alttextilien, ob auch eine Sammlung von Altpapier dazu passt, wird ergebnisoffen geprüft. Seite 5 10. Stadtsauberkeit im Stadtbezirk 4 Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 25.06.2025 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Hierzu fällt lediglich die Thematik „Pflege einer gepflasterten Fläche" in die Zuständigkeit des Amtes für Umwelt - und Verbraucherschutz. Die Grünflächenpflege obliegt dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Zu diesem Aspekt wurde die Anfrage nun an das Garten -, Friedhofs- und Forstamt weitergeleitet mit der Bitte, die Antwort zu gegebener Zeit direkt an die Bezirksverwaltungsstelle 4 zu übermitteln. Mit der Frage nach den Kosten der „Pflege" einer gepflasterten Fläche wird offenbar auf die Höhe der Ausgaben der Stadt für die Entfernung von Wildkraut (auch „Spontanvegetation" genannt) im öffentlichen Straßenraum abgezielt. Diese verursacht jährlich Kosten in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro. Umgerechnet auf ca. 1.300 km Straßenverlauf führt dies zu einem Wert von rund 1,08 Euro pro Straßenmeter und Jahr. Eine Angabe der Kosten pro Quadratmeter ist leider nicht möglich. 11. Baumfällungen im Stadtbezirk 4 Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 40. Kalenderwoche insgesamt 4 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüb er hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen. Nr. 1 Heerdter Landstraße Gemeine Hainbuche 94 abgestorben Seite 6 Nr. 2 Heerdter Landstraße Silberpappel 88 abgestorben 3 Niederkasseler Lohweg Feldahorn 283 Fäule 4 Knechtstedenstraße Gemeine Hainbuche 220 Fäule

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/146/2025