Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV3/157/2026

Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Volmerswerther Straße 11 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 3 dahingehend zu überprüfen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge auf entsprechend ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr auch dann abgestellt werden dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet und eine rechtskonforme Beschilderung sicherzustellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/157/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11.8

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591100.pdf Published Time: 2026-06-23T08:07:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/157/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Parken an E-Ladesäulen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 30.06.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 21.04.2026 folgenden Beschluss gefasst: Antrag: Die Bezirksvertretung 3 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 3 dahingehend zu überprüfen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge auf entsprechend ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr auch dann abgestellt werden dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet und eine rechtskonforme Beschilderung sicherzustellen. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen ist dabei mit den jeweiligen Betreibern der Ladeinfrastruktur abzustimmen. Derzeit werden sogenannte Stand - bzw. Blockiergebühren erhoben, sobald kein aktiver Ladevorgang mehr erfolgt. Um die beabsichtigte Entlastungswirkung zu erreichen, ist zu prüfen, inwieweit diese Gebühren im genannten Zeitraum ausgesetzt werden können, um einen Wertungswiderspruch zwischen zulässigem Parken und einer kostenpflichtigen Sanktionierung zu vermeiden. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen - Stand- und Blockiergebühren der Betreiber. Das Bundesverkehrsministerium plant über eine EU-Eingabe die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anzupassen zu lassen, sodass die Blockier Gebühr der Betreiber von 22:00 – 08:00 Uhr ausgesetzt wird. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an 7 Tagen auf 07:00-22:00 Uhr in den Wohngebieten begrenzen. Dies gilt für neu einzurichtende Standorte öffentlicher Ladeinfrastruktur, wie auch für die bestehenden Beschilderungen nach Straßenverkehrsordnung. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/157/2026