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Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583309.pdf
Published Time: 2026-04-14T12:20:00.000Z
Number of Pages: 7
Markdown Content:
BV5/054/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 5
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Kenntnisnahme
1. Erweiterung der „Tempo 30 – Zone“ auf der Kreuzbergstraße, Vorlage BV5/013/2025
BV-Sitzung vom 28. Januar 2025
und
Kreuzbergstraße – Beschluss der BV5 vom 28. Januar 2025 weiterentwickeln!, Vorlage
BV5/090/2025
BV-Sitzung vom 27. Mai 2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
Erweiterung der „Tempo 30-Zone“ auf der Kreuzbergstraße, Vorlage BV5/013/2025
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die Tempo-30-Zone auf der Kreuzbergstraße
vor dem Schwimmbad bis ungefähr zur Einfahrt zum Florence-Nightingale-Krankenhaus (ca.
auf Höhe Kreuzbergstraße 72a/82c) zu verlängern.
Weiterhin soll geprüft werden, ob die Verkehrszeichen/Hinweisschilder an der Straße
ausreichend auf die Querung von Kindern hinweisen.
Zusätzlich sollten auf diesem neuen Teilstück verstärkt Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt werden.
Kreuzbergstraße – Beschluss der BV5 vom 28. Januar 2025 weiterentwickeln!, Vorlage
BV5/090/2025
Die Bezirksvertretung 5 bittet darum, in Weiterentwicklung ihres Beschlusses vom 28. Januar
2025, die Kreuzbergstraße bis zur Oberdorfstraße als Tempo-30-Zone einzurichten.
Die Verwaltung nimmt zu den Beschlüssen wie folgt Stellung:
Für den betroffenen Bereich wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu den
Öffnungszeiten der Kindertagesstätte angeordnet.
Eine Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren
personellen Möglichkeiten.
Die Beschilderung an der Straße wurde durch die Verwaltung geprüft und als ausreichend
bewertet. Seite 2
Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen auf dem Teilstück erfolgt in Abstimmung
mit dem Ordnungsamt und wird ebenfalls unter Berücksichtigung der personellen
Möglichkeiten umgesetzt.
2. Verkehrssituationen am Sandweg entschärfen. Lösungen zeitnah erarbeiten,
vorstellen und umsetzen!, Vorlage BV5/158/2025
BV-Sitzung 28. Oktober 2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet darum den mittlerweile entstandenen Gefahren- und
Unfallschwerpunkt des Sandweges intensiv und unmittelbar in den Blick zu nehmen.
Nachdem bereits im Frühsommer einige Unfälle geschildert wurden und die
Bezirksvertretung einige Versuche unternommen hatte, kurzfristig für Verkehrsberuhigung
mit Blick auf die angesiedelte Schule zu erreichen, bittet sie nun formal auf diesem Weg um
schnellstmögliche Abhilfe.
Sollte eine erneute vorgeschaltete Geschwindigkeitserhebung notwendig sein, bittet die
Bezirksvertretung diese unmittelbar durchzuführen. Dabei bittet sie allerdings darum den
Bereich der Unfallschwerpunkt (ca. Sandweg 25) in den Blick zu nehmen und nicht den
beruhigteren Bereich der Straße, wie zuletzt.
Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung um verstärkten Einsatz in der
Geschwindigkeitskontrolle an genannter Stelle und die Einrichtung weiterer Verkehrsinseln
als eine Option der Beruhigung in Betracht zu ziehen.
Um sich der Umsetzung entsprechender Maßnahmen sicher sein zu können, bittet die
Bezirksvertretung um Berichterstattung in einer ihrer nächsten Sitzungen im Laufe des
ersten Quartals 2026. Dabei könnten folgende Überlegungen abgewogen und ggfs. in die
Konzeption mit einbezogen werden:
Anbringen von mindestens jeweils 2 Aufstellern auf beiden Seiten der Fahrbahn, die
auf "spielende Kinder" hinweisen
Durchgehende Markierung der Fahrbahn - durch den asymmetrischen Teerbelag
wirken die beiden Fahrbahnhälften derzeit unterschiedlich breit. Das lädt vor allem
auf der breiten wirkenden Fahrbahn vom Freiligrathplatz kommend dazu ein, an
Fahrzeugen, die beladen werden, vorbeizupreschen statt anzuhalten!
Temporeduzierung auf dem gesamten Sandweg; vor allem vom Freiligrathplatz
kommend beschleunigen die Fahrzeuge nach der Schule recht schnell hoch; und das
genau an der Stelle, an der die Fahrbahn am stärksten verengt ist (Busse aus
unterschiedlichen Richtungen warten immer aufeinander; das tun sie auf dem
restlichen Sandweg nicht); hier sind auch die beiden besagten Unfälle passiert.
Prüfung der Einrichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deikerstraße/
Sandweg/ Am Roten Haus/ Falkenweg
Stopp-Schilder, Zebrastreifen, Ausleuchtung etc. sind mit Sicherheit denkbare Vorschläge,
die die Bezirksvertretung bittet, ebenfalls zu prüfen.
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Der Knotenpunkt „Sandweg“/„Am Roten Haus“ war 2022 in der einjährigen Betrachtung als
Unfallhäufungsstelle auffällig, seitdem ist er nicht mehr aufgefallen.
Der Sandweg ist kein Unfallschwerpunkt.
Nach fachlicher Prüfung der angesprochenen Punkte kann zu den vorgeschlagenen
Maßnahmen Folgendes mitgeteilt werden:
Das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis auf „spielende Kinder“ (VZ 136) ist am
Sandweg nicht zulässig. Es ist kein Grund dafür erkennbar, dass zu erwarten ist, dass
Kinder die Straße unerwartet queren würden. Seite 3
Im Verlauf des Sandwegs gibt es eine Überquerungsstelle am Knotenpunkt „Sandweg“/“Am
Roten Haus“ sowie zwei gesicherte Querungsstellen. Einen Fußgängerüberweg hinter der
Einmündung „An den Birken“ sowie eine Lichtsignalanlage in Höhe Peter-Bernard-Weg. Der
Abstand der Querungsstellen beträgt jeweils circa 250m. Beobachtungen zeigen, dass diese
Stellen zum Überqueren der Straße genutzt werden, auch von Kindern. Die Einrichtung
weiterer Querungsstellen wird daher nicht als erforderlich erachtet.
An den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen des Sandwegs gibt es bereits die
erforderlichen Fahrbahnmarkierungen. Im weiteren Verlauf des Sandwegs wird eine
Markierung als nicht notwendig und nicht sinnvoll erachtet, da nicht zu erwarten ist, dass
damit eine langsamere Fahrweise der Verkehrsteilnehmer zu erreichen ist.
Bei bisherigen Geschwindigkeitserhebungen konnten keine Auffälligkeiten auf dem Sandweg
festgestellt werden. Da die letzte Erhebung im Jahr 2021 stattgefunden hat, wurde die
Geschwindigkeitsanzeigetafel in Höhe Sandweg 26 in der 15 Kalenderwoche installiert. Das
Ergebnis wird der Bezirksvertretung 5 zeitnah mitgeteilt.
Eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht möglich, da es sich um eine
Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Funktion handelt und eine straßenverkehrsrechtliche
Zulässigkeit für Tempo 30 somit nicht besteht.
Die Verwaltung erkennt jedoch, dass es Verbesserungspotenzial im Kreuzungsbereich „Am
Roten Haus“/ „Sandweg“ gibt. Eine Verbesserung des Knotenpunkts wird geprüft. Dabei
werden verschiedene mögliche Maßnahmen betrachtet.
Aufgrund der Vielzahl an Anregungen aus der Bürgerschaft und den politischen Gremien
kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Zeitpunkt für die Erstellung und Vorlage der Planung
benannt werden.
3. Verbesserung und Weiterentwicklung der Livestream-Übertragung der Sitzungen
der Bezirksvertretung 5 – mehr Bürgernähe und Verständlichkeit schaffen!, Vorlage
BV5/182/2025
BV-Sitzung 25.November 2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, Möglichkeiten zur qualitativen Verbesserung
der Livestream-Übertragung der Sitzungen der Bezirksvertretung zu prüfen und der
Bezirksvertretung hierzu zu berichten.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
>
eine bessere Erkennbarkeit und Verständlichkeit der Rednerinnen und Redner,
>
eine Einblendung des jeweils aktuellen Tagesordnungspunktes (ggf. auch des
Redners) im Stream,
>
eine Optimierung der variablen Kameraperspektive, um die Atmosphäre im Plenum
stärker einzufangen.
Des Weiteren ist die Akustik im Sitzungssaal zu verbessern.
Zur Erreichung dieser Ziele sind gegebenenfalls technische oder organisatorische
Anpassungen zu prüfen, wie z. B.
>
die Nutzung eines Podests für das Tagungspräsidium zur besseren Projektion der
laufenden Tagesordnungspunkte hinter diesem,
>
eine Ergänzung der Bildübertragung um digitale Einblendungen,
>
die Modifikation der bestehenden Kameraaufhängung (z. B. durch einen
ausfahrbaren Teleskoparm o.ä.), Seite 4
>
oder alternative, gleichwertige Maßnahmen mit vergleichbarem Effekt.
Ergebnisse der ersten Prüfung sollen der Bezirksvertretung spätestens zur
Sitzungsvorbesprechung im Februar vorgestellt werden. Eine mögliche Umsetzung von
Verbesserungsmaßnahmen sollte nach Möglichkeit im zweiten Quartal 2026 angestrebt
werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im Zuge der weiteren Entwicklung des
Livestream-Angebotes auch die Öffentlichkeitsarbeit und Information über die bestehende
Übertragungsmöglichkeit zu verstärken, um noch mehr Bürgerinnen und Bürger auf das
Angebot aufmerksam zu machen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bestehende technische Ausstattung und Organisation
Der Sitzungssaal ist bereits mit umfangreicher Medientechnik ausgestattet. Hierzu gehören
insbesondere:
>
ein fest installiertes Kamerasystem,
>
ein Beamer mit Projektionsfläche,
>
eine Diskussionsanlage mit Mikrofonen,
>
ein Lautsprechersystem zur Saalbeschallung.
Die Durchführung der Sitzungen sowie der Livestream-Übertragung wird regelmäßig durch
die Beschäftigten der Bezirksverwaltungsstelle 5 begleitet. Diese übernehmen sowohl die
technische Betreuung des Streams, den Auf- und Abbau der Technik als auch die
Darstellung der Präsentation., Ohne entsprechenden technisches Know-how ist eine
eigenständige Durchführung des Livestreams nicht möglich.
Die Bezirksvertretung 5 verfügt über eine vergleichsweise gute technische Ausgangsbasis
für die Übertragung ihrer Sitzungen. Die Funktionsfähigkeit des Livestreams wird derzeit
wesentlich durch die kontinuierliche Betreuung vor Ort sichergestellt.
Bildqualität und Kameraperspektive
Die vorhandene Kamera ist fest installiert und optimal auf das Rednerpult ausgerichtet, da
Wortbeiträge im Stehen erfolgen. Wird die Sitzung im Sitzen geleitet, kommt es aktuell dazu,
dass die Kamera lediglich den Kopfbereich der sitzenden Person erfasst. Eine alternative
Positionierung im bestehenden Raum ist aus folgenden Gründen nur eingeschränkt möglich:
>
Eine niedrigere Aufhängung der Kamera würde sich im direkten Sichtfeld der
Zuhörerinnen und Zuhörer befinden und es bestünde eine erhöhte Gefahr, dass
Personen sich stoßen (Flucht- und Rettungsweg) oder Beschädigungen an der
Kamera selbst.
>
Eine flexible Versetzung ist nicht praktikabel, da der Raum auch für andere
Veranstaltungen genutzt und vermietet wird. Zudem wäre die Rednerin
beziehungsweise der Redner in diesem Fall häufig nur von der Seite zu erkennen.
Die derzeitige Kameraposition stellt einen Kompromiss zwischen Sichtbarkeit, Sicherheit und
multifunktionaler Raumnutzung dar. Eine technische Erweiterung durch eine elektrische
Teleskoplösung wird aufgrund des hohen technischen Aufwands sowie der entstehenden
Kosten derzeit nicht empfohlen.
Einsatz eines Podests
Die Nutzung eines Podests zur Erhöhung der sitzenden Rednerinnen und Redner wurde
geprüft. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, insbesondere der vorhandenen Treppe, der
begrenzten Platzverhältnisse sowie der multifunktionalen Nutzung des Raumes, ist diese
Maßnahme derzeit nicht realisierbar. Auch sicherheitsrelevante Aspekte spielen eine Rolle.
Einblendung von Tagesordnungspunkten und Zusatzinformationen
Derzeit werden die Tagesordnungspunkte im Sitzungssaal nur akustisch erwähnt, sowie die Seite 5
Präsentation auf der Leinwand dargestellt. Bei Bedarf wird das Kamerabild entsprechend auf
die Leinwand ausgerichtet, sodass diese Inhalte auch im Livestream sichtbar sind.
Eine digitale Einblendung des jeweils aktuellen Tagesordnungspunktes oder von
Zusatzinformationen im Stream - vergleichbar mit Übertragungen aus dem Plenarsaal des
Rathauses -, ist vor Ort technisch nicht möglich. Solche Einblendungen erfordern
insbesondere:
>
zusätzliche professionelle Steuer- und Regietechnik,
>
eine durchgehende personelle Betreuung während der gesamten Sitzung,
>
sowie spezialisierte Softwarelösungen.
Im Sitzungssaal der Bezirksvertretung 5 wäre dies mit erheblichem, organisatorischem und
finanziellem Aufwand verbunden und aufgrund der vorhandenen personellen, technischen
und räumlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht umsetzbar.
Eine vergleichbare Umsetzung wird bei den Ratssitzungen durch eine extern beauftragte
Fachfirma realisiert. Bei der Übertragung der Ausschuss-Sitzungen wird auf die
Zusatzfunktionen verzichtet, da deren Livestream durch städtisches Personal betreut wird.
Die direkte Einbindung der Präsentation in den Livestream würde einen erhöhten
Betreuungsaufwand während der Sitzung sowie weitere technische Ausstattung erfordern.
Akustik und Sprachverständlichkeit
Die vorhandene Beschallungsanlage ermöglicht grundsätzlich eine gute Tonqualität im Saal
sowie im Livestream. In der Praxis hängt die Verständlichkeit jedoch nicht ausschließlich von
der Technik ab. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Rednerinnen und Redner nicht
direkt in die Mikrofone sprechen, etwa, wenn sie sich zur Leinwand wenden.
Zur Verbesserung werden folgende Maßnahmen empfohlen:
>
Anpassung der Mikrofonlängen an die Körpergröße der jeweiligen Sprecherinnen und
Sprecher,
>
Einpegeln der Anlage,
>
Optionaler Einsatz alternativer Mikrofonlösungen (zum Beispiel Handmikrofon),
sofern organisatorisch und technisch sinnvoll,
>
Informationen zur Rededisziplin entsprechend verteilen.
Gesamtbewertung und Ausblick
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Sitzungssaal der Bezirksvertretung 5 bereits
über eine funktionsfähige und vergleichsweise gut ausgestattete Infrastruktur für Livestream-
Übertragungen verfügt. Weitere qualitative Verbesserungen erfordern finanzielle, personelle
oder bauliche Maßnahmen, die mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht
angemessen wären.
Kurzfristig umsetzbare Optimierungen bestehen insbesondere in der Sensibilisierung aller
Beteiligten im Umgang mit Mikrofonen und Präsentationstechnik.
Darüber hinaus werden demnächst folgende technische Maßnahmen geprüft
beziehungsweise eingesetzt:
>
Einsatz eines längeren Mikrofonhalses zur Verbesserung der Sprachaufnahme,
>
Erneutes Einpegeln der Beschallungsanlage und Schutz vor unberechtigtem Zugriff
(zum Beispiel bei Vermietungen).
4. Nikolausmarkt in Kaiserswerth – Esss
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.