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RAT/093/2026
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Düsseldorf, 05.03.2026
Ratsfraktion - FDP
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf
Antrag der FDP-Ratsfraktion
Zur Sitzung des Rates am 19.03.2026
Betrifft:
Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Effektiver Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsantrag auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. März 2026 zu setzen und zur
Abstimmung zu bringen:
Antrag:
Die Mittel aus Konto 78310000 Maßnahme 701300000 „ Maßnahmen Erreichung
Klimaneutralität 2035 " sollen in Zukunft nur noch für investive Maßnahmen
abgerufen werden können , wenn deren CO2-Vermeidungskosten während ihrer
Lebensdauer geringer sind, als Zertifikate aus dem europäischen
Emissionshandel (EU-ETS) stillzulegen. Außerdem soll der Haushaltsansatz für
die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 jeweils 15.000.000 Euro betragen statt
des neuen Ansatzes von jeweils 22.000.000 Euro.
Begründung:
Die Stadt hat sich mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 eine ambitionierte
Vorgabe gesetzt. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel ist es jedoch zwingend
erforderlich, dass jeder eingesetzte Euro den größtmöglichen Beitrag zur
Treibhausgasreduktion leistet. Klimaschutzmaßnahmen müssen deshalb nicht nur
ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch effizient sein.
Der europäische Emissionshandel ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU
für energieintensive Anlagen und die Stromerzeugung. In diesen Sektoren ist die
Gesamtmenge an Emissionen durch eine Obergrenze ( „ Cap " ) begrenzt. Lokale
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Maßnahmen, die Emissionen in ETS-betroffenen Bereichen senken, führen ohne
zusätzliche Stilllegung von Zertifikaten häufig lediglich dazu, dass an anderer
Stelle innerhalb des Systems mehr emittiert werden kann - die
Gesamtemissionen im ETS verändern sich dann kaum oder gar nicht. Wirklich
zusätzliche Emissionsminderungen im ETS werden erst erreicht, wenn Zertifikate
gezielt aus dem Markt genommen und stillgelegt werden.
Das Stilllegen von Zertifikaten erzeugt damit einen klar bezifferbaren,
zusätzlichen Klimaschutzeffekt: Für jede stillgelegte Tonne CO ₂ wird der
zulässige Emissionsraum im EU-ETS dauerhaft verkleinert. Die Kosten für diese
Maßnahme entsprechen dem Marktpreis der Zertifikate. Dieser Preis ist zugleich
ein anerkannter Referenzwert für die „ Grenzkosten " von CO ₂ -Vermeidung in den
betroffenen Sektoren.
Wenn die Mittel aus dem Konto 78310000, Maßnahme 701300000 „ Maßnahmen
Erreichung Klimaneutralität 2035 " künftig nur noch für investive Maßnahmen
eingesetzt werden dürfen, deren CO ₂ -Vermeidungskosten über die Lebensdauer
der Investition unterhalb der Kosten der Stilllegung von ETS-Zertifikaten liegen,
hat dies mehrere Vorteile:
Kosteneffizienz: Es wird verhindert, dass mit Steuergeldern Maßnahmen
finanziert werden, die pro vermiedener Tonne CO ₂ teurer sind als die
nachweislich wirksame Alternative, ETS-Zertifikate stillzulegen.
Maximierung des Klimanutzen pro Euro: Das verfügbare Budget erzielt
eine größere Gesamtmenge an vermiedenen Emissionen, weil nur
Maßnahmen mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt
werden.
Transparenz und Vergleichbarkeit: Die Verwaltung wird angehalten, für
Klimaschutzinvestitionen die CO ₂ -Vermeidungskosten zu ermitteln. Dies
erhöht die Transparenz gegenüber Politik und Öffentlichkeit und ermöglicht
eine rationale Priorisierung zwischen unterschiedlichen Projekten.
Vermeidung symbolischer, aber ineffektiver Maßnahmen: Besonders teure
Einzelprojekte mit geringer Klimawirkung treten hinter Maßnahmen
zurück, die tatsächlich in großem Umfang Emissionen senken - oder es
wird, wo sinnvoll, direkt über die Stilllegung von Zertifikaten ein
messbarer zusätzlicher Effekt erzielt.
Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, den Haushaltsansatz für die Jahre
2026 bis 2029 von jeweils 22.000.000 Euro auf jeweils 15.000.000 Euro zu
reduzieren. Wenn nur noch Maßnahmen gefördert werden, deren CO ₂ -
Vermeidungskosten unterhalb der Kosten der Stilllegung von ETS-Zertifikaten
liegen, ist davon auszugehen, dass die Zahl wirklich wirtschaftlicher Projekte
begrenzt ist. Ein höherer Ansatz würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu
führen, dass Mittel in deutlich weniger effiziente oder weitgehend symbolische
Maßnahmen fließen, deren Klimawirkung im Verhältnis zu ihren Kosten gering ist.
Mit einem Ansatz von jeweils 15.000.000 Euro steht weiterhin ein sehr
substanzielles Budget für wirksame, kosteneffiziente Klimaschutzinvestitionen zur
Verfügung. Durch die Kombination aus strengen Effizienzkriterien und einem
angepassten, aber weiterhin hohen Mittelansatz werden sowohl der Klimaschutz
als auch die Solidität des Haushalts gestärkt: Die Kommune vermeidet
Überfinanzierung teurer Einzelprojekte, schafft finanziellen Spielraum für andere
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dringende Aufgaben und setzt die verbleibenden Klimaschutzmittel dort ein, wo
je Euro der größte CO ₂ -Minderungseffekt erzielt werden kann. Sollte sich der
ETS-Preis oder die Projektpipeline in den kommenden Jahren deutlich verändern,
kann der Haushaltsansatz im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen jederzeit
erneut überprüft und angepasst werden.
Mirko Rohloff, Dr. Christine Rachner und Fraktion