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RAT/159/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 10.03.2026
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion
zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 19.03.2026
Betrifft:
Haushaltsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion: Wo ist der Plan? - Mehr bezahlbare
Wohnungen durch eine aktivere kommunale Wohnungspolitik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Haushaltsbegleitantrag auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 19. März
2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Wohnen in Düsseldorf bleibt weiterhin teuer. Den Menschen in Düsseldorf
ein bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für
unsere Stadt. Deren Bewältigung darin besteht, fortwährend bezahlbare
Wohnungen auf den Markt zu bringen und zu entwickeln.
1. Die Verwaltung wird beauftragt bis Sommer 2026 ein Konzept zum
Ankauf von Wohnungen zu erarbeiten. Diese werden dann an die
städtische Wohnungsgesellschaft sowie Genossenschaften zur
Vermietung weitergeben. Außerdem wird die Verwaltung halbjährlich
über die vorgenommenen Ankäufe (je Stadtbezirk und Flächengröße)
berichten im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
berichten.
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2. Die Verwaltung wird beauftragt bis Sommer 2026 ein Konzept zur
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als städtische
Tochtergesellschaft analog zur IPM zu erstellen. Ziel der Gesellschaft ist
vorrangig die Entwicklung von städtischen Flächen, aber auch die
Brachflächenentwicklung, die Entwicklung von Flächen auf denen sich
keine privatwirtschaftliche Entwicklung abzeichnet sowie von
vernachlässigten Grundstücken (sog. Schrottimmobilien).
3. Die Verwaltung erarbeitet ein Beratungskonzept zur energetischen
Sanierung von Bestandsimmobilien, insbesondere in den zukünftigen
Satzungsgebieten der Sozialen Erhaltungssatzungen, um den CO
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Ausstoß zu verringern und Energiekosten für Mieter*innen zu senken.
Das Beratungskonzept soll in Kooperation mit Verbraucherzentrale und
Mieterverein als Quartiersansatz gem. Bottroper Modell (siehe Projekt
Innovation City Ruhr) entwickelt werden.
Zur besseren Umsetzung von energetischen Maßnahmen, insbesondere
in den Satzungsgebieten, wird zum ersten Satzungsbeschluss ein
weiteres städtisches Impulsprogramm (Impulsprogramm energetische
Sanierung von Mietwohngebäuden) aufgelegt. Ein Ziel dieser städtischen
Förderung ist es, dadurch neben positiven ökologischen Effekten auch
die Mieten stabil zu halten.
Begründung:
Zu Nr. 1: Ankauf von Wohnungen
Eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie für Kommunen und
gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen ist der Neubau sowie der Ankauf von
Wohnungen, um langfristig die Mieten stabil zu halten und für bezahlbares Wohnen
zu sorgen. Ein Ziel ist hier der kontinuierliche Aufbau eines Bestands an bestehenden
Wohnungen, denn dies bedeutet einen direkten kommunalen Einfluss auf den
Mietwohnungsmarkt. Hierdurch werden heute bestehende bezahlbare
Mietverhältnisse dauerhaft gesichert und Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen
wie die der Mietpreisbremse dauerhaft unterbunden. In der aktuellen Situation sind
viele größere Bestandshalterinnen bereit Wohnungen zu verkaufen. Hier kann die
Stadt dauerhaft bezahlbare Mieten über einen Ankauf sichern. Damit über die
konkreten Ankäufe frühzeitig Klarheit herrscht, wird auch ein öffentlich
wahrnehmbares Controlling eingerichtet.
Zu Nr. 2: Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft
Die Entwicklung städtischer Flächen ist momentan eine Zusatzaufgabe für die
Stadtverwaltung, deren Aufgabenbewältigung mit dem täglichen Geschäft in
Konkurrenz steht und je nach Anforderung eine geringere Priorität besitzt.
Unter Berücksichtigung der guten Erfahrung, die die Stadt mit der Beauftragung der
IPM mit städtischen Hochbauten gesammelt hat, gilt es ein Konzept zur Gründung
einer Stadtentwicklungsgesellschaft als städtische Tochtergesellschaft zu erarbeiten.
Ziel der Gesellschaft ist vorrangig die Entwicklung von (neuen) städtischen Flächen,
Flächen auf denen sich keine privatwirtschaftliche Entwicklung abzeichnet,
Brachflächen und vernachlässigte Immobilien (Schrottimmobilien).
Zu Nr. 3: Impulsprogramm energetische Sanierung von Mietwohngebäuden
Die Düsseldorfer Mietwohnungen müssen energetisch fit gemacht werden für die
Zukunft. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist eine der größten
Zukunftsaufgaben dieser Tage. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung
aufgefordert, ein Beratungskonzept zur energetischen Sanierung von
Bestandsimmobilien, insbesondere in den zukünftigen Satzungsgebieten der Sozialen
Erhaltungssatzungen zu erstellen.
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Die durch die energetische Sanierung entstehenden Kosten dürfen jedoch nicht zu
Lasten der Mieter*innen umgelegt werden. Um an dieser Stelle Mieterhöhungen
entgegen zu wirken, wird ein weiteres städtisches Förderprogramm entwickelt und
aufgelegt. Parallel zu den von der damaligen SPD-Ratsfraktion geforderten und im
Zuge der Wohnungsbauoffensive 2030 entwickelten städtischen Förderprogrammen
(Impulsprogramme) wird ein neues, drittes Impulsprogramm zur energetischen
Sanierung von Mietwohnungen aufgesetzt. Mit Hilfe dieses städtischen
Impulsprogramms wird sichergestellt, dass Empfänger*innen von Fördermitteln sich
verbindlich verpflichten, dass die Kosten nicht auf die Mieter*innen umgelegt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Proschmann
Thema
Produkt/
Maßnahme
Zeile Konto
Haushaltsjahr
Beträge in EUR
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
Konzept zum Ankauf von
Wohnungen
Konzept zur Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft
Impulsprogramm
energetische Sanierung von
Bestandsimmobilien