Haushaltsantrag SPD/Volt Aktenzeichen RAT/163/2026

Haushaltsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion: Wo ist der Plan? – Mehr Einnahmen durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Eine Zweitwohnungssteuer wirkt sich auf direktem, aber vor allem indirektem Wege positiv auf den Haushalt aus. Durch den Anreiz, sich umzumelden, steigen aufgrund der erhöhten Einwohner*innenzahl die Schlüsselzuweisungen des Landes. In Krefeld konnte so ein Plus von 3,6 Millionen Euro jährlich erzielt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation sollte dieses Mittel daher genutzt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/163/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Haushaltsantrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 68

    Eingereichte Haushaltsanträge zu den Etatberatungen 2026 (Hier sind die eingereichten Haushaltsanträge zur Ratssitzung am 19.03.2026 aufgeführt. Es handelt sich um keine eigene Sitzung.). Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/163/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.03.2026 An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 19.03.2026 Betrifft: Haushaltsantrag der SPD/Volt-Ratsfraktion: Wo ist der Plan? - Mehr Einnahmen durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer, die 10% der Nettokaltmiete betragen soll. Davon ausgenommen sein sollen: ï‚§ Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen, ï‚§ Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, ï‚§ Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen, ï‚§ Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen), ï‚§ Räume zum Zwecke des Strafvollzugs, ï‚§ aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines*einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, beziehungsweise Lebenspartner*in, dessen*deren eheliche, beziehungsweise lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Voraussetzung ist, dass sich dieser*diese überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche beziehungsweise die Seite 2 lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist. Als berufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit erforderlich sind (wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat). Weitere Ausnahmen kann die Verwaltung nach Prüfung aufnehmen. Die Satzung soll so erarbeitet sein, dass sie wirtschaftlich für die Stadt Düsseldorf ist. Begründung: Eine Zweitwohnungssteuer wirkt sich auf direktem, aber vor allem indirektem Wege positiv auf den Haushalt aus. Durch den Anreiz, sich umzumelden, steigen aufgrund der erhöhten Einwohner*innenzahl die Schlüsselzuweisungen des Landes. In Krefeld konnte so ein Plus von 3,6 Millionen Euro jährlich erzielt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation sollte dieses Mittel daher genutzt werden. Die allermeisten der Kommunen im Umfeld von Düsseldorf - von Duisburg, über Krefeld, Köln, Mönchengladbach und Bochum - erheben eine Zweitwohnungssteuer. Düsseldorf ist damit eine Ausnahme und nicht die Regel. Mit 10% liegt der Vorschlag am unteren Ende des in NRW üblichen Steuersatzes. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Thema Produkt/ Maßnahme Zeile Konto Haushaltsjahr Beträge in EUR Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/163/2026