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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588933.pdf
Published Time: 2026-06-12T10:55:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
APS/024/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather Zentrum und Entwicklung der
Mitte Hellerhof
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Kenntnisnahme Seite 2
## Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/024/2026
## ___________________________________________________________________
## Ansiedlung eines Informationsvorlage
## Lebensmittelvollsortimenters
## im Garather Zentrum und
## Entwicklung der Mitte Hellerhof Seite 3
Vorlage Nr. APS/024/2026
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
im Garather Zentrum und Entwicklung der Mitte Hellerhof
Information zu den Ergebnissen der Prüfung hinsichtlich der Realisierbarkeit
eines Lebensmittelvollsortimenters im ehemaligen Karstadt-Gebäude in
Garath
Aktueller Sachstand bei der Entwicklung des Neuen Zentrums Hellerhof
__________________________________________________________________________
Sachdarstellung:
Am 24.06.2025 befasste sich die Bezirksvertretung 10 (BV10) in Ihrer Sitzung mit dem
Tagesordnungspunkt 4.2 „Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather
Zentrum“ (APS/071/2025). Der vorgeschlagenen Nutzung der städtischen Fläche an der
Frankfurter Straße ( Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109 Urdenbach) als potenzieller
Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter mit möglichen Ergänzungen wurde nicht
zugestimmt. Mehrheitsbeschluss der BV10 war stattdessen, vorrangig die Realisierung eines
Lebensmittelvollsortimenters im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1)
in Abstimmung mit der Eigentümerin auf zeitnahe Umsetzung zu prüfen. In der
Sondersitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (APS) am 07.07.2025
schloss sich der APS dieser Anregung an und befürwortete die Prüfbitte der alternativen
Standortoption.
Der hiervon betroffene Bestandsbau stammt aus den 1970er-Jahren und entspricht in seiner
baulichen Struktur – ausgelegt auf ein einzelnes Kaufhaus – den damaligen Planungs- und
Nutzungsanforderungen. Heute ist das Gebäude als kleineres Einkaufzentrum mit mehreren
Ladengeschäften auf unterschiedlichen Ebenen konzipiert.
Die Prüfergebnisse der Eigentümerin liegen nun vor. Diese hatte untersuchen lassen, ob und
in welcher Form sich der Bestandsbau funktional neu organisieren lässt, um die Ansiedlung
eines Lebensmittelvollsortimenters zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurden
seitens der Eigentümerin auch Gespräche mit zwei potenziellen Betreibern geführt. Beide
potenziellen Betreiber haben diesen Standort mit den räumlich funktionalen Gegebenheiten
abgelehnt. Seite 4
Daraus folgt, dass im ehemaligen Karstadt-Gebäude keine Möglichkeit zur Ansiedlung eines
Lebensmittelvollsortimenters besteht. Unverändert bleibt jedoch das Ziel, im Stadtteil Garath
als „Großes Statteilzentrum“ gem. Rahmenplan Einzelhandel einen
Lebensmittelvollsortimenter anzusiedeln und hierdurch die Nahversorgungsstruktur im
Stadtbezirk 10 nachhaltig zu stärken.
Im parallel vorangetriebenen Projekt „Neues Zentrum Hellerhof“ hat die Stadtverwaltung die
weitere Konkretisierung des aus dem Qualitätssichernden Verfahren hervorgegangenen
Entwurfs vorangetrieben. Die hierfür erforderliche Abstimmung und Übereinkunft mit dem
weiteren Grundstücksbesitzer im Plangebiet haben jedoch noch zu keinem befriedigenden
Ergebnis geführt. In zahlreichen Gesprächen und einem gemeinsamen Workshop mit dem
Planungsbüro konnte ein gemeinsames Verständnis für die zukünftige Entwicklung des
Hellerhofer Zentrums entwickelt werden. Die Eigentümerin sieht sich jedoch – aus
konzerninternen Gründen – aktuell nicht in der Lage eine vertragliche Vereinbarung zur
Fortführung des Projektes zu unterzeichnen. Um dem dringenden Wunsch der
Bezirksvertretung 10 nach einer Lösung an dieser Stelle zu entsprechen, wird daher seitens
der Stadtverwaltung nun eine Entwicklung ohne die Berücksichtigung des im privaten Besitz
befindlichen Grundstücks forciert. Eine großflächige Einzelhandelsentwicklung nur des
städtischen Grundstücks wird aufgrund der Restriktionen insb. durch Leitungstrassen derzeit
kaum realisierbar sein. Seitens der Verwaltung werden derzeit mögliche Alternativlösungen
geprüft. Nach Abschluss der Prüfung und Ausarbeitung einer geeigneten Alternative wird die
Verwaltung eine entsprechende Vorlage einbringen. Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung,
um auch am Standort Garath die Stärkung des Nahversorgungszentrums zu unterstützen,
die Beschlussvorlage (APS/071/2025) wiederaufzugreifen.
Anlagen:
1. Verortung & Info Standort Kurt-Schumacher-Straße 1
1. Verortung & Info Standort Kurt-Schumacher-Straße 1 als Text anzeigen
Title: 00588935.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588935.pdf
Published Time: Mon, 08 Jun 2026 08:21:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
TG
Vorhandene Discounter
Fußgängerzone Ebene 0
Fußgängerzone Ebene -1
Eingang Fußgängerzone
Ein-/Ausfahrt TG
Anlieferungszone
Anlage 01