Informationsvorlage Aktenzeichen JHA/071/2026

NRW stellt 200 Mio. € KITA‑Transformationszuschuss für Düsseldorf bereit

Amtlicher Titel: Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Nordrhein‑Westfalen stellt für das Kindergartenjahr 2026/27 insgesamt 200 Millionen Euro als Landeszuschuss für Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen bereit. Die Stadt Düsseldorf erhält dafür 3.506.818,60 € im Haushaltsjahr 2026 und 4.286.111,63 € im Jahr 2027. Die Mittel werden über das Jugendamt an die KITA‑Träger weitergeleitet, um vorübergehende Mehrausgaben wegen der neuen Kinderbildungsgesetz‑Regelungen zu decken.

Warum wichtig

Eltern können in der Übergangsphase mit stabileren Betreuungsplätzen rechnen, weil Kitas zusätzliche Mittel für Personal und strukturelle Anpassungen erhalten.

Landeszuschuss für Düsseldorf (2026/27)

JahrBetrag
20263.506.818,60 €
20274.286.111,63 €

Die Details

  • Gesamtmittel: 200 Mio. € vom Land NRW für das Jahr 2026/27
  • Düsseldorf‑Anteil 2026: 3.506.818,60 €
  • Düsseldorf‑Anteil 2027: 4.286.111,63 €
  • Zweck: Deckung vorübergehender Mehrausgaben durch Änderungen im Kinderbildungsgesetz
  • Verwendung: Weiterleitung an KITA‑Träger über das Jugendamt
  • Betreuungszeiten: Einführung neuer Kern‑ und Randzeiten, steigende Nachfrage nach 35‑Stunden‑Freiplätzen

Einordnung

Der Zuschuss ist eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Landes, die alle Kitas in Düsseldorf betrifft. Er soll die Träger bei der Umstellung auf neue Betreuungszeiten und bei steigender Nachfrage nach 35‑Stunden‑Freiplätzen entlasten und damit die Qualität der Kinderbetreuung sichern.

Hintergrund

Das Kinderbildungsgesetz wird ab dem Kindergartenjahr 2027/28 reformiert: Betreuungszeiten werden neu strukturiert, Kern‑ und Randzeiten werden festgelegt und ein faktorbasiertes Finanzierungssystem wird eingeführt. Diese Änderungen führen zu zusätzlichen administrativen und personellen Aufwänden für Kitas, weshalb das Land NRW ein Transformationsbudget bereitstellt.

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Beschluss & Empfehlung

  • beantragten Kindpauschalen an der landesweiten Summe der beantragten Kindpauschalen.
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JHA/071/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss02.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt den Trägern der nach dem Kinderbildungsgesetz geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf seit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine freiwillige städtischen Leistung in Höhe des Eigenanteils (Sonderförderung) gem. § 36 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz sowie über den Mietzuschuss gem. § 34 KiBiz. Diese Zuwendung erfolgt zur Sicherung der Trägervielfalt, der Aufrechterhaltung bzw. des Ausbaus des Betreuungsplatzangebots sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung einheitlicher Qualitätsstandards. Während der Laufzeit des Vertrages informiert die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss jeweils über zusätzliche Förderleistungen des Landes und deren Verwendung. Die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes führt ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 unter anderem zu Veränderungen beim Angebot der Betreuungszeiten und der Festlegung von Kern- und Randzeiten. Auch ist die Einführung eines kindbezogenen, faktorbasierten Finanzierungssystems bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Aufgrund dieser anstehenden Veränderungen im Kinderbildungsgesetz und dadurch bedingter Transformationsprozesse stellt das Land Nordrhein-Westfalen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2026/2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000.000 Euro zur Verfügung. Sie werden den örtlichen Jugendämtern im Wege einer fachbezogenen Pauschale, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027, zur Weiterleitung an die Träger von Kindertageseinrichtungen gewährt. Die Berechnung der jedem Jugendamt zur Verfügung gestellten Mittel richtet sich nach dem Anteil der Summe der zum Stichtag 16. März 2026 im jeweiligen Jugendamtsbezirk beantragten Kindpauschalen an der landesweiten Summe der beantragten Kindpauschalen. Für die Verteilung auf die Träger ist das Verhältnis heranzuziehen, welches bei der Verteilung der Kindpauschalen im jeweiligen Jugendamt verwendet wird. Auf die Stadt Düsseldorf entfällt für das Haushaltsjahr ein Anteil an dieser Förderleistung für das Haushaltsjahr 2026 von 3.506.818,60 € und für 2027 in Höhe von 4.286.111,63 €. Diese Landesmittel werden auf dem Konto Betriebskostenzuschüsse des Amtes für Soziales und Jugend vereinnahmt und müssen dann an die nach § 38 KiBiz geförderten Träger der Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden. Es erfolgt eine einrichtungsbezogene Zuordnung der Mittel. Zusammengefasst nach Trägergruppen ergibt sich folgendes Ergebnis: Die Pauschale dient wie bereits ausgeführt der Bewältigung vorübergehender Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen des Kinderbildungsgesetzes und den hierdurch bedingten Transformationsprozessen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Folgen eines veränderten Buchungsverhalten aufgrund der neu strukturierten Betreuungszeiten. In Düsseldorf ist durch die veränderte Beitragssatzung mit einer steigenden Nachfrage nach beitragsfreien Betreuungsplätzen mit einem Umfang von bis zu 35 Wochenstunden zu rechnen. Wenn Eltern verstärkt 35-Stunden-Plätze wählen, kann dies in der Übergangsphase dazu führen, dass in den Einrichtungen zunächst noch personelle und strukturelle Ressourcen für andere Betreuungsumfänge vorhanden sind. Die zusätzlichen Transformationsmittel helfen, die dadurch entstehenden vorübergehenden Mehrausgaben abzufedern und die Träger wirtschaftlich bei diesem Anpassungsprozess zu unterstützen. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 24. August 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/071/2026