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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
06.03.2024 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 06.03.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.12.2024. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Ziel Die städtische Realschule Benrath und das städtische Schloss-Gymnasium Benrath befinden sich auf einem ca. 4,1 ha großen städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße. Beide Schulen weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. In diesem Zusammenhang sollen beide Schulen auf eine Fläche an der Benrode- und Marbacher Straße verlagert werden. Aktuell wird am neuen Schulstandort das Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 "Benrodestraße / Marbacher Straße" durchgeführt. Der Baubeginn für die Schulbauten ist bereits auf der Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes erfolgt, sodass ein Umzug beider Schulen voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen werden kann. Nach dem Rückbau des Schulkomplexes soll auf dem frei werdenden Grundstücksareal nördlich der Wimpfener Straße ein neues Wohnquartier mit dem Fokus auf Miet- und Eigentumswohnungen, Wohnangeboten für Seniorinnen und Senioren, Baugemeinschaften sowie ggf. weiteren innovativen, das Gemeinwohl fördernden Wohnformen entstehen. Das Wohnen soll durch weitere Nutzungsbausteine wie Gemeinschaftseinrichtungen, Quartiersgarage(n), Mobilstation(en) sowie Kindertagesstätte(n) ergänzt werden. Zugleich soll der bestehende Baumbestand möglichst erhalten bleiben und weitere neue qualitätsvolle Spiel-, Grün- und Freiräume geschaffen werden. Dabei soll das Grundstück später zwischen der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG), der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) und der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) aufgeteilt werden. Beide Projekte sind Teil der sogenannten „Benrather Rochade". Gutachterverfahren Um für das Grundstück nördlich der Wimpfener Straße einen bestmöglichen städtebaulichen Entwurf zu finden, führt die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG) zusammen mit der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) ein anonymes zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren mit intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Stadtentwicklung Sitzung des APS am 06.03.2024 Vorlage Nr. APS/024/2024 Workshop und Online-Beteiligung Informationsvorlage vor Wettbewerb - Bergische Kaserne - Lageplan auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000 Vorlage Nr. APS/024/2024 Workshop und Online-Beteiligung vor Wettbewerb - Bergische Kaserne - Informationsvorlage Anlass Die seit 2019 freigezogene Bergische Kaserne befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Um dieses Gebiet zukünftig als neues Wohnquartier mit sozialer Infrastruktur sowie untergeordnetem Gewerbe und Dienstleistungen entwickeln zu können steht die Landeshauptstadt Düsseldorf im Austausch mit der BImA. In einem gemeinsam zu initiierenden städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerb sollen Konzepte für eine zukunftsfähige Nachnutzung der Kasernenfläche entwickelt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Stadtentwicklung Sitzung des APS am 06.03.2024 Vorlage Nr. APS/014/2024 Flächennutzungsplanänderung Nr. 145 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/019 Aufstellung - Froschkönigweg-Dornröschenweg - Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage Nr. APS/014/2024 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/019 - Froschkönigweg-Dornröschenweg - - Aufstellung eines Bebauungsplanes - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplanänderung Nr. 145 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV I. Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss mit Plan Nr. 02/019 - Froschkönigweg-Dornröschenweg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 6073/24 von 1992, welcher für das Baugrundstück eine ‚Fläche für den Gemeinbedarf`(B.f.G): ‚Einrichtungen der Jugendhilfe' und eine ‚Versorgungsfläche mit Trafo' als Nutzungen vorgibt. Des Weiteren werden eine I-geschossige Bauweise, Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,4 und Begrünungsmaßnahmen festgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Erteilung des Vorbe- scheides zu.
Mit Bedarfsbeschluss 40/24/2019 wurde vom Rat der Stadt Düsseldorf im Rahmen der Wiedereinführung von G9 an Gymnasien festgelegt, dass der entstehende Mehr- bedarf an Sportkapazitäten des Humboldt-Gymnasiums durch den Bau einer Drei- fachsporthalle am bestehenden Standort gedeckt werden soll. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde die Planung der Dreifachsporthalle auf dem Schulgrundstück weiterentwickelt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit vorheriger Anhandgabe an eine Baugemeinschaft für das Grundstück Regerstraße gemäß Sachdarstellung.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet die unten genannten Grundstücksflächen „Regerstraße" zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens durch eine Baugemeinschaft an. (Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Wohnbauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren und langfristig nutzen. Auf einen Bauträger wird verzichtet, die Baugemeinschaft erhält ein Grundstück übertragen und beauftragt u. a. Architekt, Projektsteuerer sowie ausführende Firmen. Die Baugemeinschaft umfasst mindestens drei, zumeist aber mehr Haushalte und errichtet neben den selbstgenutzten Wohnungen einen zusätzlichen Gemeinschaftsraum, der allen Parteien zur Verfügung steht. Sie errichten keine Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf an Dritte.)
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, für die Rheinquerung als Brückenvariante insgesamt zwei Varianten der Verkehrsflächenaufteilung weiter zu betrachten. Die erste Variante sieht den Geh- und Radweg unterhalb des Bahnquerschnittes vor. Die zweite Variante sieht ober- oder unterstromseitig den Gehweg und auf der gegenüberliegenden Seite den Radweg im Zweirichtungsverkehr vor.
Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss von 16.12.2021 (OVA/116/2021) beauftragt den zweiten Bauabschnitt der U81 zu planen. Im Ratsauftrag wurde festgehalten, dass für die Rheinquerung sowohl eine Tunnel- als auch eine Brückenvariante zu untersuchen ist. Die Tunnelvariante befindet sich derzeit, analog zur Brückenvariante, in der Vorplanung. Im Vorfeld der Planung wurden hierfür Baugrundaufschlussbohrungen auf dem Land sowie im Rhein getätigt, um Aufschlüsse zum Baugrund zu erhalten. Des Weiteren ist die Bestandsaufnahme der Gebäude und der vorhandenen unterirdischen Infrastruktur erfolgt. Die geologischen Grundlagen wurden ebenfalls erarbeitet, sodass die Tragwerksplanung derzeit erfolgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die nachfolgend aufgeführten fünf Maßnahmen zum Umgang mit der historischen Person Franz Jürgens: 1. Der am 23.03.1949 benannte „Jürgensplatz" in Unterbilk im Stadtbezirk 3 wird in „Edith-Fürst-Platz" umbenannt. Vor Ort soll ein Schild mit einem QR- Code auf die Geschichte von Franz Jürgens und die Hintergründe der Umbenennung hinweisen. 2. Die am 14.07.1945 benannte „Franz-Jürgens-Straße" in Golzheim (Stadtbezirk 1) wird in „Else-Gores-Straße" umbenannt. Am Ort soll ein Schild mit einem QR-Code auf die Geschichte von Franz Jürgens und die Hintergründe der Umbenennung hinweisen. 3. Die Mahn- und Gedenkstätte sichert die Umgestaltung des aus fachlich- historischer Sicht veralteten "Gedenkraumes" am Franz-Jürgens-Berufskolleg zu. 4. Die Umgestaltung des alten Gedenksteins an der Richtstätte Anton-Betz- Straße (Überblendung des Namens Franz Jürgens durch einen Steg aus vermilchtem und transluzenten Plexiglas, der eine Durchstreichung andeutet, aber den Namen dennoch lesbar belässt). Die Textplatte des vorhandenen Metallschildes wird erneuert und ausgetauscht. 5. Die Kommentierung des Ehrengrabs auf dem Nordfriedhof auf einem Schild mit einem QR-Code.
1. Kurzdarstellung Der ehemalige Oberstleutnant der Schutzpolizei Düsseldorf, Franz Jürgens, wurde in der historischen Darstellung der vergangenen Jahrzehnte als Unterstützer der „Aktion Rheinland" und der kampflosen Übergabe von Düsseldorf an die Alliierten zum Ende des 2. Weltkrieges auf vielfältige Weise geehrt. Im Rahmen einer tiefgreifenden Aufarbeitung der „Aktion Rheinland" durch die Mahn- und Gedenkstätte wurde jedoch festgestellt, dass Franz Jürgens der nationalsozialistischen Ideologie nahe Stand und sich erst in den letzten Wochen des Krieges gegen das nationalsozialistische Regime stellte. Aufgrund der neuen Erkenntnisse wurden fünf Maßnahmen zum Umgang mit der Person Franz Jürgens in der Öffentlichkeit entwickelt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
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