Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
08.10.2024 · Bezirksvertretung 5
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 08.10.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 12.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
in der Rheinischen Post war vor ca. 1 Woche zu lesen, dass in Düsseldorf ca. 13.000 Wohnungen und Häuser an Airbnb und Co. vermietet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf der Rheinufer Promenade an der Ecke zum Kaiserswerther Markt kann man sich die Pegelstände der schlimmsten Hochwasser in Kaiserswerth ansehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Was ist der aktuelle Sachstand zum Antrag (Stichworte Zeitplan Erweiterungsbau, Mensa, Hausmeisterwohnung)?
2. Wie sind die Prognosen für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler für die nächsten 3 Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 (erstmalig Anspruch OGS), 2027/2028 im Verhältnis zu den aktuellen Kapazitäten?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Irmer, SPD-Fraktion, vom 25. September 2024) In den Sommermonaten kann man von einer kleinen Wespenplage auf dem Klemensplatz sprechen. Mitschuld sind die Überreste der Eisdiele in den zahl- reichen Müllbehältern. Die Verwaltung wird um Informationen gebeten. 1. Können die Eimer mit Deckeln ausgestattet werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/133/2024 Anfrage Frau Irmer, SPD-Fraktion, vom 25. September 2024 hier: Müllbehälter Klemensplatz und Umgebung Frage 1: Können die Eimer mit Deckeln ausgestattet werden? Antwort: Die im Düsseldorfer Stadtgebiet vorhandenen Modelle der sogenannten „Straßen- papierkörbe" mit Hänge- und Standbehältern sind für eine Ausstattung mit Deckeln nicht geeignet. Der Wechsel auf Modelle mit Deckeln ist aus hygienischen Gründen nicht vorgesehen, um auch weiterhin ein „berührungsfreies" Befüllen (das heißt ohne „Handkontakt") der Behälter zu gewährleisten. In sämtlichen Städten der Region und weit darüber hinaus - so auch in Großstädten wie Berlin, Hamburg und Wien - kommen aus den vorgenannten Gründen Straßenpapier- körbe mit Öffnung zum Einsatz. Dies mit Ausnahme von einzelnen Örtlichkeiten, die mit selbstverpressenden Solarbehältern ausgestattet sind, wo sich der geschlossene Behälter durch das Treten des Fußpedals, das heißt ohne „Handkontakt", öffnen lässt. In Düsseldorf gibt es zurzeit 12 dieser B ehälter, so auch einen am Klemensplatz. Ein flächendeckender Einsatz ist jedoch aus Kostengründen nicht vorgesehen. Frage 2: Gibt es eine alternative Lösung für das Problem? Antwort: Auch bei Abfallbehältern mit Deckel - wie bei den oben genannten Solarpressebehältern oder auch 240-Liter -Restmüllbeh ältern, die temporär beziehungsweise punktuell zur Ergänzung von Straßenpapierkörben zum Einsatz kommen - lässt sich die Situation, dass sich besonders im Spätsommer Wespen von den Behältern „angezogen fühlen", nicht gänzlich vermeiden. Bereits kleinste Rückstände von Essen oder Flüssigkeiten am Rand oder Griff der Tonnen locken die Wespen an. Dies ist im gesamten Stadtgebiet und auch in sämtlichen Städten der Fall und lässt sich leider nicht vermeiden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, vom 25. September 2024) Manch Kaiserswerther reibt sich die Augen, wenn er auf der Höhe der alten Tankstelle bzw. der „Event-Location" Schlossallee 1 (Kalkumer Schlossallee 1) vorbeigeht und fragt sich: „Bin ich hier denn an einem Bahnhof gelandet!?"
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/134/2024 Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, vom 25. September 2024 hier: Bahnhof(-vorplatz) goes Kaiserswerth!? Welche rechtlichen Rahmen- bedingungen gelten für das Aufstellen sog. Vending Machines (Warenautomaten) und mobiler Verkaufsstellen (Imbisswagen)? Frage 1: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Aufstellen sog. Vending Machines (Warenautomaten) und mobiler Verkaufsstellen (Imbisswagen)? Antwort: Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 12 b der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist das Aufstellen von Warenautomaten verfahrensfrei. Bei der Errichtung von Anlagen sind die Bauherrschaft und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten (§§ 54 bis 56) gemäß § 52 BauO NRW dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn aus der Art ihrer Aufstellung ersichtlich ist, dass Verkaufswagen in der Hauptsache als ortsfeste Anlagen dauerhaft zum gewerblichen Verkauf genutzt werden, kann davon ausgegangen werden, dass diese als bauliche Anlage gemäß § 2 Abs. 2 BauO NRW zu bewerten sind. In diesem Falle ist das Einholen einer Baugenehmigung (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 74 BauO NRW) erforderlich. Frage 2: Genügen der Warenautomat und die mobile Verkaufsstelle auf der Höhe der alten Tankstelle bzw. der „Event-Location" Schlossallee 1 (Kalkumer Schlossallee 1) den rechtlichen Rahmenbedingungen? Antwort: Der benannte Warenautomat steht auf einem Privatgrundstück und nicht auf öffentlicher Fläche. Das Privatgrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt demnach nach § 34 Baugesetzbuch. Dem Aufstellen des Warenautomaten an der Stelle der Kalkumer Schloßallee stehen nach erster Einschätzung keine bauplanungsrechtlichen Belange entgegen. Verstöße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften (Abstandflächen, Brandschutz) können ebenfalls nicht erkannt werden. Bezüglich des mobilen Verkaufswagen wird von Seiten des Bauaufsichtsamtes Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Hier fehlen für eine eindeutige Beurteilung weitere Aussagen beziehungsweise Erkenntnisse über die Nutzungs- beziehungsweise dessen Aufstelldauer. Bei einer dauerhaft angedachten Nutzung bedarf dies einer Baugeneh- migung. Sollte der Aufsteller nicht kooperativ sein und/oder der Imbisswagen gegen weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften (Lärmschutz, Abwasserbeseitigung et cetera) verstoßen, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Beseitigung eingeleitet werden. Frage 3: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass derartige Anlagen, die nicht nur städtebaulich unerwünscht sind, sondern in aller Regel auch schädliche Umwelteinwirkungen mit sich bringen (u.a. Lärm, vgl. § 10 Abs. 2 BauO NRW), nicht vielerorts im Düsseldorfer Norden aus dem Boden sprießen? Antwort: Die Aufstellung weiterer Warenautomaten oder ungenehmigter (dauerhaft abgestellter) Imbisswagen im Düsseldorfer Norden ist dem Bauaufsichtsamt bislang nicht bekannt. Sollte sich herausstellen, dass diese in Zukunft mehrfach aufgestellt werden, würde die Stadt Düsseldorf - unabhängig von der dann immer standortabhängigen Überprüfung der Zulässigkeit der Aufstellungen - erwägen, mit dem/den Betreiber(n) der Waren- automaten das Gespräch zu suchen. Neben der Erörterung zu den Bedingungen sinn- voller Standorte (Bauplanungsrecht, Lärmschutz etc.) wären auch gestalterische Aspekte zu besprechen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Der Verwaltung liegt der Antrag vor, das denkmalgeschützte Schloss Kalkum künftig zu Wohnzwecken zu nutzen. Das Grundstück Oberdorfstraße 10 liegt dabei im Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Seit der Aufgabe der letzten Nutzung durch das Landesarchiv NRW steht das Wasserschloss, welches Anfang des 18. Jahrhunderts errichtet wurde, leer.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 5282/004 von 1934, der für das Vorhabengrundstück Flucht- und Baulinien zur Straßenbegrenzung und Vorgartentiefe festgesetzt. Außerdem gilt der Bebauungsplan Nr. 5282/020, der eine Fluglärmschutzzone A festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung informiert über das weitere Vorgehen, auf Grundlage der Erkenntnisse hinsichtlich Kostenentwicklung, Fördermöglichkeiten, Archäologie, Oberflächenentwässerung und Kfz-Verkehr nach dem Bedarfsbeschluss vom 17.11.2016. Ausgangslage Nachdem die Verwaltung die Planung nach Bedarfsbeschluss vom 17.11.2016 vorangetrieben hat, ergaben sich, wie in der Beschlussvorlage BV5/042/2019 dargelegt, hinsichtlich - Archäologie, - Oberflächenentwässerung - Starkregenereignisse (Höhenlagen) neue Erkenntnisse, die zu erheblichen Kostensteigerungen führten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gab es tatsächlich keine Veranstaltungen im Stadtbezirk 5?
2. Warum wurde einzig im Stadtbezirk 5 keine Veranstaltung beworben?
3. Wie hoch ist die Anzahl (prozentual und absolut) von Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk 5 im Vergleich zu anderen Stadtbezirken?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Was hat die Verwaltung unternommen, um Erkenntnisse über die Belastungen durch Ultrafeinstaub aus dem Betrieb des Flughafens Düsseldorf zu gewinnen, insbesondere nachdem die Initiative „Bürger gegen Fluglärm" das Thema in 2016 öffentlich gemacht hat?
2. Ist der Verwaltung die o.g. Studie des Umweltbundesamtes bekannt und wie schätzt die Verwaltung die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das Umfeld des Düsseldorfer Flughafens ein?
3. Beabsichtigt die Stadt Düsseldorf in ihrer Stellungnahme zum Antrag des Flughafens auf Kapazitätserweiterung auch die Belastungen durch Ultrafeinstaub, Stickoxide und andere Stoffe zum Gegenstand ihrer Stellungnahme zu machen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die durch den Verein TV Kalkum 1911/Wittlaer e.V. angemieteten Umkleide- und Sanitärräume sind Bestandteil der Einfachhalle der Franz-Vaahsen-Schule am Grenzweg 12. Aktuell ist ein schulischer Bedarf für die Halle nicht mehr gegeben. Derzeit finden verwaltungsinterne Abstimmungen über das künftige Nutzungskonzept der Halle statt. Hierzu erfolgt unter anderem aktuell eine Bestandsaufnahme der Sporthalle zur Festlegung des Sanierungsbedarfes und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen. Derzeit können hierzu keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, es ist jedoch damit zu rechnen, dass es sich bei einer möglichen Sanierung um ein sehr umfangreiches und kostenintensives Projekt handeln wird, für das derzeit noch keine Mittel im städtischen Haushalt etatisiert sind. Es wird daher auch geprüft, ob kurz- oder mittelfristige Lösungen für die Nutzung der Halle gefunden werden können. Der Verein wird in die städtischen Überlegungen eng eingebunden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung gebeten, analog zur Praxis im Rat der Stadt Düsseldorf einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die in der Vorlage anliegenden tabellarischen Aufstellungen sind aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist.
9 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.