Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
19.02.2025 · Bezirksvertretung 4
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 19.02.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Geländerertüchtigung Oberkasseler Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von 1.810.000 EUR (brutto). Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.424.000,- EUR (brutto) durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 28.08.2024 (OVA/111/2024). Kosten konsumtive Kosten (gerundet) EUR 1.810.000 + investive Kosten (gerundet) EUR 0 = Gesamtkosten (gerundet) EUR 1.810.000 jährliche Nettofolgekosten EUR 0 Ausgangssituation Die Oberkasseler Brücke verbindet die rechtsrheinische Innenstadt mit dem linksrheinischen Stadtteil Oberkassel. Sie stellt eine zentrumsnahe Querungsmöglichkeit des Rheins dar, die insbesondere von zu Fuß gehenden Personen und Radfahrenden stark frequentiert wird. Gemäß vorgenanntem Bedarfsbeschluss ist vorgesehen, die Geländer den aktuellen Anforderungen entsprechend zu ertüchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kann die Verwaltung die bisher entstandenen Gesamtkosten für die Sicherung, Pflege und Schadstoffmessungen nennen?
2. Können die durchschnittlichen Kostenpositionen und Haushalts - belastungen für Sicherung, Pflege und Schadstoffmessungen für ein Jahr beziffert und veröffentlicht werden?
Seit mehr als 15 Jahren ist das beschriebene Gelände aus Sicherungsgrü nden umzäunt. Ferner finden dort regelmäßig umfangreiche Pflege - und Rodungs- arbeiten aber auch Schadstoffmessungen statt. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Kann die Verwaltung die bisher entstandenen Gesamtkosten für die Sicherung, Pflege und Schadstoffmessungen nennen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen sechs Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr: 1. In dem Stadtteil Eller beschränkt auf den aus der Anlage (Lageplan Eller) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen räumlichen Bereiche am Sonntag, dem 06.04.2025.
Der Handelsverband beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe von 10 verkaufsoffenen Sonntagnachmittagen für das Jahr 2025. Die vom Handelsverband beantragte Freigabe in Zusammenhang mit dem Künstlermarkt in Eller am 12.10.2025 findet in der Beschlussvorlage jedoch keine Berücksichtigung, weil durch sie die Beschränkung des Kriterienkataloges auf höchstens zwei Freigaben pro Stadtteil auf Grund von Stadtteilfesten zuzüglich einer synchronisierten Weihnachtsmarktfreigabe überschritten wäre.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 11.12.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Treppenanlage am Parkplatz Kaiser -Friedrich-Ring/Ecke An der Apfelweide befindet sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist aktuell nicht beleuchtet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 11.12.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Grundsätzlich sollen freilaufende Rechtsabbieger, wie in diesem Fall von der Heerdter Landstraße auf die Kevelaerer Straße, möglichst zurückgebaut werden. Da am Handweiser kurzfristig kein Rückbau möglich war, wurde die Signalisierung der Rechtsabbiegespur eingerichtet, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erhöhen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.