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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
17.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 17.02.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Diese Vorlage empfiehlt und begründet anhand einer vertiefenden Untersuchung die Auswahl des Satzungsgebietes für eine soziale Erhaltungssatzung Nr. 03/049 „Bilk- Mitte" entsprechend des politischen Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 18.06.2020.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beteiligung zum Instrument Soziale Erhaltungssatzung Informationsvorlage Wie in der Vorlage APS/091/2024 angekündigt, hat das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf mehrere Verbände und Initiativen angeschrieben und um eine grundsätzliche Stellungnahme zum Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung gebeten. Grundlage hierfür waren die Inhalte der Vorlage APS/091/2024. Nachfolgend werden die abgegebenen Stellungnahmen inhaltlich zusammengefasst; die vollständigen Stellungnahmen sind Teil des Anhangs dieser Vorlage. Konkrete Anregungen in den Stellungnahmen wird die Verwaltung bei der Aufstellung von Satzungen soweit möglich aufnehmen beziehungsweise berücksichtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf genehmigt die Dienstreise des Kulturausschusses nach Chemnitz. Ziel der Dienstreise ist, Informationen über die Kulturhauptstadt Europas 2025 und die dort kofinanzierten Projekte der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erhalten. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 10.000 Euro werden im Produkt 1111115019 bereitgestellt.
Chemnitz ist im Jahr 2025 Kulturhauptstadt Europas. Sechs Düsseldorfer Kulturprojekte wurden von der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH ausgewählt und werden durch Kofinanzierung von der Landeshauptstadt Düsseldorf gefördert. Der Kulturausschuss hat die Förderung am 07.11.2024 beschlossen. Es wurde angeregt, dass die Mitglieder des Ausschusses sich vor Ort über die Kulturhauptstadt und die Verwendung der Mittel informieren. Die Veranstaltungen finden zwischen dem 18.01.2025 und dem 29.11.2025 statt. Der genaue Termin der Dienstreise wird noch festgelegt. Das Programm ist in Vorbereitung. Die Anreise nach Chemnitz mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Unterkunft können über das Amt für zentrale Dienste organisiert werden. Bei privater Anreise, z. B. mit dem PKW, erfolgt die Organisation eigenständig. Die Reisekosten werden nur gemäß den Vorgaben des Landesreisekostengesetzes Nordrhein -Westfalen (LRKG NRW) erstattet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Geländerertüchtigung Oberkasseler Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von 1.810.000 EUR (brutto). Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.424.000,- EUR (brutto) durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 28.08.2024 (OVA/111/2024). Kosten konsumtive Kosten (gerundet) EUR 1.810.000 + investive Kosten (gerundet) EUR 0 = Gesamtkosten (gerundet) EUR 1.810.000 jährliche Nettofolgekosten EUR 0 Ausgangssituation Die Oberkasseler Brücke verbindet die rechtsrheinische Innenstadt mit dem linksrheinischen Stadtteil Oberkassel. Sie stellt eine zentrumsnahe Querungsmöglichkeit des Rheins dar, die insbesondere von zu Fuß gehenden Personen und Radfahrenden stark frequentiert wird. Gemäß vorgenanntem Bedarfsbeschluss ist vorgesehen, die Geländer den aktuellen Anforderungen entsprechend zu ertüchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „RadLeitRoute 2, West-Ost, Teil 2" mit Gesamtkosten von 9.073.000 EUR (brutto) und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. Beschlusslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 (s. Ö- Vorlage OVA/059/2022) die Verwaltung beauftragt, den Beschluss für die Umsetzung der RadLeitRoute 2, West-Ost von Hansaallee/Böhlerstraße bis Neusser Tor Gerresheim vorzubereiten. Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) mit der Maßnahme zu beauftragen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 1. nimmt den beigefügten Medienentwicklungsplan der städtischen Schulen für die Jahre 2025 bis 2029 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der sich hieraus ergebenden notwendigen Maßnahmen mit Gesamtkosten i.H.v. 140.904.578 E uro (davon 66.563.000 Euro investiv, 74.341.578 Euro konsumtiv).
Die Digitalisierung stellt global gleichsam eine der größten Chancen wie Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Entsprechend ist auch die Bedeutung von Digitalisierung für den Bildungssektor. In Einklang mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenzen hat das Land Nordrhein-Westfalen in einem Medienkompetenzrahmen pädagogische Leitlinien zur digital gestützten Unterrichtsgestaltung erlassen. Alle Schulen sind angehalten die didaktische Umsetzung dieses Medienkompetenzrahmens in schulinternen Medienkonzepten zu konkretisieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau von 2 Mensen mit Ausgabeküche für den Doppelstandort Fleher Straße 70 und Im Dahlacker 15, 40223 Düsseldorf", mit einer Gesamtsumme von 6.460.000,00 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 366.776,32 EUR (netto).
Kosten konsumtive Kosten 49.335 EUR + investive Kosten 6.410.665 EUR Gesamtkosten 6.460.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 366.776,32 EUR Ausgangssituation Der Standort Fleher Straße 70 / Im Dahlacker 15 liegt im Stadtteil Bilk, dem bevölkerungsreichsten Stadtteil Düsseldorfs mit etwa 41.600 Einwohnern (Stand Dezember 2023) auf einer Fläche von sechs Quadratkilometern und mit einer stetig wachsenden Bevölkerung. Das 1384 eingemeindete Gebiet zeichnet sich im Norden durch dichte Bebauung aus. Diese lockert sich nach Süden hin auf und wird im Südosten vom Universitätsklinikum der Heinrich-Heine-Universität geprägt. Auf dem Planungsgebiet befinden sich zwei Grundschulen: die dreizügige Bonifatius- Schule (Katholische Grundschule Fleher Straße 70) und die zweizügige Sternwartschule (Gemeinschaftsgrundschule Im Dahlacker 15). Beide Schulen teilen sich den Schulhof, die Aula und die Turnhalle. Das Gebäudeensemble, bestehend aus der 1958 gegründeten Bonifatius-Schule und der 1966 gegründeten Sternwartschule, steht seit 1997 unter Denkmalschutz. Im Jahr 1980 wurde die Sternwartschule durch einen zweigeschossigen Erweiterungsbau ergänzt. Derzeit erfolgt die Essensversorgung dezentral in den Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) wie folgt: An der Bonifatius-Schule werden etwa 285 Kinder in zwölf Gruppen der OGS betreut. Die Verpflegung findet in Gruppenräumen mit Küchenzeilen sowie in einigen Klassenräumen statt. Die einzelnen Jahrgänge essen gestaffelt nach Schulschluss, beginnend um 11:30 Uhr. An der Sternwartschule werden derzeit ca. 150 Kinder im Rahmen der OGS in Form von sechs OGS-Gruppen verpflegt. Das Mittagessen wird durch eine Küchenzeile in einem Multifunktionsraum im Untergeschoss des Hauptgebäudes organisiert. Dort gibt es eine Küchenzeile mit zwei Spülmaschinen. In diesem Raum werden alle sechs Gruppen in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr versorgt. Die Kinder werden von den Erzieher*innen individuell und gruppengemischt, je nach der Abholzeit und AG-Zeit an diesem Tag zum Essen geschickt. Das Essen wird vom Caterer angeliefert und im Cook-&-Chill-Verfahren zubereitet. Im Jahr 2017 wurde die Erhöhung der Zügigkeit der Sternwartschule von zwei auf drei Züge beschlossen (vgl. Beschluss 40/57/2017-1 des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 2.140.000 EUR Standort Bei der Sportanlage Fährstraße/Völklinger Straße im Stadtbezirk 3, Stadtteil Hamm/Bilk handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein DJK Sparta Bilk e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist. Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft sowie 19 Jugendmannschaften. Die Sportanlage besteht aus einem Kunstrasenspielfeld und einem Tennengroßspielfeld, welches vor einigen Jahren durch den Verein mit Rasen eingesät wurde. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023).
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.