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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Sitzung kompakt
24.06.2025 · Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
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zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Gesundheit und Soziales · Sitzung vom 24.06.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.07.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der Sachstand bzgl. der Umgestaltung des genannten Wohnhauses zu einem Frauenhaus?
2. Wie ist der Entwicklungsstand bezüglich eines weiteren Frauenhauses inklusive der angedachten Clearingstelle?
3. Wie viele Aufnahmesuchende wurden im vergangenen Jahr abgelehnt und mit welcher Begründung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/028/2025 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE hier: Sachstand Frauenhäuser Frage 1: Wie ist der Sachstand bzgl. der Umgestaltung des genannten Wohnhauses zu einem Frauenhaus? Antwort: Die Stadt Düsseldorf bedankt sich bei der betreffenden Familie für das Angebot, ihr Wohnhaus in Bahnhofsnähe zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit wurde das Gebäude für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) geprüft. Diese Immobilienprüfung hat jedoch ergeben, dass das Gebäude nicht den rechtlichen Anforderungen genügte, die für die Unterbringung von UMAs erforderlich sind. Für ein Frauenhaus gelten andere Anforderungen und bauliche Rahmenbedingungen, die bei der geplanten Nutzung berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund ist eine erneute Begehung durch das Amt für Soziales und Jugend in Kürze geplant. Nach dieser räumlichen Begehung können die Nutzungsmöglichkeiten mit dem Konzept „Weiterentwicklung der Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Frauen" für ein Frauenhaus-, nebst Sofortaufnahmestelle mit Clearingfunktion, final eingeschätzt werden. Frage 2: Wie ist der Entwicklungsstand bezüglich eines weiteren Frauenhauses inklusive der angedachten Clearingstelle? Antwort: Das der Politik bekannte Konzept für das dritte Frauenhaus nebst Sofortaufnahmestelle mit Clearingfunktion wurde mit potentiellen Trägern erörtert. Im Nachgang hat ein Träger ein erstes Konzept für die praktische Umsetzung eingereicht. Aktuell befindet sich das Amt für Soziales und Jugend sowie das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung im Austausch mit dem zuständigen Landesministerium bezüglich der Finanzierung. 1 Frage 3: Wie viele Aufnahmesuchende wurden im vergangenen Jahr abgelehnt und mit welcher Begründung? Antwort: Im Jahr 2024 wurden in den Düsseldorfer Frauenhäusern zahlreiche Anfragen zur Aufnahme bearbeitet. Insgesamt kam es bei 336 Anfragen zu keiner Aufnahme. 260 dieser Ablehnungen basierten auf den bestehenden Kapazitätsgrenzen. Weitere Gründe der Nichtaufnahme waren dabei unter anderem Wohnungslosigkeit, keine Bedrohung oder psychische Auffälligkeiten. 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Landtag NRW hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für den sozialen Zusammenhalt" zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert in 2025 Projekte zur Armutsbekämpfung und Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit Beschluss des AGS vom 18.03.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Berichtswesen für die Suchthilfe zu entwickeln. Das Berichtswesen soll, die vielfältigen Angebote und Ergebnisse des Suchthilfesystems in Düsseldorf darstellen. Veränderte Bedarfe sollen frühzeitig erkannt werden und die erhobenen Daten eine Basis für Entscheidungen über einen bedarfsgerechten Mitteleinsatz bilden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales stimmt der als Anlage beigefügten Novellierung der Zuschussrichtlinien des Gesundheitsamtes zu. Diese soll zum 01.07.2025 in Kraft treten.
Die aktuell geltenden Zuschussrichtlinien des Gesundheitsamtes vom 01.01.2023 (AGS-Beschluss AGS/060/2022) weisen Neuregelungsbedarfe auf. Das Gesundheitsamt hat zur Vereinheitlichung und Transparenz des Zuschusswesens eine Novellierung der Zuschussrichtlinien erarbeitet. Diese ersetzen die bislang geltenden Zuschussrichtlinien, welche eine Konkretisierung der Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf darstellen. Die Novellierung der Zuschussrichtlinie beinhaltet insbesondere eine einheitliche Antragsfrist für die Zuwendungsempfänger*innen, die klare Regelung der zu verwendenden Zuschussanträge, die konkrete Regelung der Zuständigkeiten, sowie klar definierte Laufzeiten. Die endgültige Beschlussfassung über die Zuschüsse wird auch nach der Novellierung weiterhin durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgen, dem gemäß § 9 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf die grundsätzliche Zuständigkeit für die Vergabe obliegt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.