Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
24.09.2025 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 24.09.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 27.11.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Untersuchungsräume 11 und 16 (siehe Vorlage APS/091/2024/1) schnellstmöglich zu bearbeiten und, sofern die Ergebnisse weitere Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB begründen können, diese zu erarbeiten und im ersten Quartal 2026 zum Satzungsbeschluss vorzulegen.
Seit dem 11. Mai gilt die erste soziale Erhaltungssatzung für Bilk-Mitte. Das mit der Vorlage APS/091/2024/1 beschlossene Vorgehen sieht eine 6-monatige Evaluation vor, die erst Mitte November beendet sein wird. Mit der angekündigten Vorlage zu deren Ergebnissen und dem weiteren Vorgehen ist damit erst Anfang 2026 zu rechnen. Das nächste Satzungsgebiet könnte dann erst vor der Sommerpause 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Also erst in einem Jahr und dann anderthalb Jahre (Oktober 2024) nach Vorlage der gesamtstädtischen Untersuchung, die 22 potentielle Satzungsgebiete aufgezeigt hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist nach der Freimachung der Fläche und den erteilten Befreiungen die Baugenehmigung für die Wohnbebauung erteilt worden bzw. wann ist mit deren Erteilung zu rechnen?
2. Wie ist der Sachstand des Förderantrags zum Bau des geförderten Wohnungsbaus?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Leitgedanken verfolgt die Stadtverwaltung an dieser Stelle, um einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden?
2. Wird die Stadt ihr Vorkaufsrecht beim Verkauf der Tuchtinsel ausüben? Wenn dies nicht vorgesehen ist, aus welchen Gründen wird die Stadtverwaltung sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes entscheiden?
3. Im Falle eines Verzichtes auf das Vorkaufsrecht: Wird eine Abwendungsvereinbarung erstellt, und wenn ja welche städtebaulichen Ziele werden verfolgt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass Bereits seit 2010 gibt es die Idee, durch die Errichtung eines Hochhauses gegenüber des ARAG-Hochhaus einen nördlichen Stadteingang auszubilden. Nachdem das Bürohochhaus Fishman-Tower an der Stelle nicht errichtet wurde, folgte mit dem Upper Nord Tower eine Planrechtsänderung zu einem Wohnhochhaus (Bebauungsplan-Nr. 02/008). Neben den Nutzungen änderte sich seit der Idee des Fishman-Towers als Bürohochhaus auch der Eigentümer.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bebauungsplan Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße Kurzbeschreibung des Projektes Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In wie vielen Wohnungen (ab der 8. Etage) sind Personen mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet, wie viele Wohnungen wurden als Ferienwohnungen bzw. zur Kurzzeitvermietung bei der Stadt registriert und welche anderen Nutzungen der Wohnungen sind der Verwaltung hier bekannt?
2. Sieht die Verwaltung hier Anzeichen für eine Umgehung der planungsrechtlich vorgegebenen Nutzung und somit Hinweise auf eine Zweckentfremdung und welche baurechtliche Genehmigung wurden hier erteilt?
3. Welche (planungs-)rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um zu verhindern, dass im B-Plan festgesetzte Wohnnutzung als möblierte Apartments auf Zeit vermietet werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bebauungsplan Nr. 01/029 - Berliner Allee 1 (P&C) - Kurzbeschreibung des Projektes zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt das Ziel, die städtebauliche Entwicklung an der markanten Innenstadtlage zu lenken und die besondere architektonische Bedeutung des bestehenden Gebäudes von Peek & Cloppenburg, entworfen von dem international renommierten Architekten Richard Meier, dauerhaft zu sichern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Vorhabenträgerin und die Landeshauptstadt Düsseldorf haben am 09.12.2020 einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04/014 -Wickrather Straße- abgeschlossen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 19.12.2020 in Kraft getreten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Bebauungsplan 03/018 „Kölner Straße/Moskauer Straße" ist seit dem 03.03.2018 rechtskräftig. Es sind vier Baublöcke mit drei Hochpunkten vorgesehen, die im westlichen und nördlichen Teilbereich als Mischgebiet und im östlichen Teilbereich als Allgemeines Wohngebiet zu realisieren sind. Der Bebauungsplan bietet insgesamt das Potential für über 1.000 Wohneinheiten und zwei Kindertagesstätten. Weiter waren bisher im Mischgebiet ein Hotel und Büro- und Einzelhandelsnutzungen geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von der Art der baulichen Nutzung und der Geschossigkeit.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5579/062 aus dem Jahr 2011, welcher für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Weitere Festsetzungen sind eine IV-geschossige Bebauungsmöglichkeit, Baugrenzen, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 2,2 und Begrünungsmaßnahmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der notwendigen Befreiungen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5181/004 von 1962, der u.a. eine Planstraße und eine öffentliche Grünfläche für Sportzwecke festsetzt. Im Arena-Sportpark soll das Sportangebot für die Jugendarbeit im Bereich Tennis erweitert werden. Da bei schlechtem Wetter Trainingsmöglichkeiten fehlen, ist die Errichtung einer neuen ganzjährig betriebenen Leichtbauhalle geplant. Diese soll im süd-östlichen Teil der Tennisanlage südlich der bestehenden Traglufthalle errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kurzdarstellung: Gemäß § 4 (3) der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst im öffentlichen Raum, hat die Kunstkommission dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf und den zuständigen Fachausschüssen einmal jährlich über ihre Arbeit zu berichten. Mit diesem Bericht kommt die Kunstkommission dieser Aufgabe für die Periode Juni 2023 bis zum Ende der Amtszeit der zweiten Kunstkommission im September 2024 nach. Zukünftig ist ein ausführlicher Kommissionsbericht über die Aktivitäten der jeweiligen Amtsperiode einer Kommission avisiert. Die Jahresberichte werden daher entsprechend in vereinfachter Kurzform erstellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Projekt „Rhein-Ruhr-Express" Das Vorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX) umfasst neben einem umfangreichen Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Modernisierung einiger Stationen auch den Einsatz moderner Schienenverkehrsfahrzeuge mit einem hohen Ausstattungsstandard - die ersten dieser Fahrzeuge befinden sich bereits seit 2018 im Einsatz - und schließlich einer deutlichen Angebotsausweitung des Regionalverkehrs zwischen Dortmund und Köln. Hier sollen die Regionalexpresslinien nach Erweiterung der Infrastruktur im 15-Minuten-Takt verkehren. Der RRX schafft im verdichteten Takt der sieben Linien höhere Beförderungskapazitäten. Damit einher geht eine spürbare Aufwertung des Schienenpersonenverkehrs in der Region und laut DB auch das Potential, täglich mehr als 20.000 Pkw-Fahrten von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt als Änderungsbeschluss zur Vorlage APS/070/2025, die für das Projekt Auf'm Tetelberg den Grundsatzbeschluss bildete, für Amt 65 die überplanmäßige Mittelbereitstellung für 2025 in Höhe von 140.000 Euro sowie die Etatisierung für 2026 in Höhe von 15.000 Euro.
Die Verwaltung wurde 2023 vom Rat beauftragt, im Rahmen der Wohnungsbauoffensive städtische Flächen zu aktivieren mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu realisieren (APS/143/2023). Die Liste der städtischen Flächen wurde kontinuierlich überprüft und erweitert. In den Fachausschüssen erfolgten regelmäßige ausführliche Berichte. Aufgrund dieses vorrangigen Zieles sind alle Maßnahmen der Wohnungsbauoffensive entweder mit den städtischen Töchtern oder durch Konzeptausschreibungen mit externen Partnern umzusetzen. Dadurch ergeben sich sowohl Refinanzierungen mit regelmäßigen Erbbauzinsen, bzw. Verkaufserlöse. Die Refinanzierung ist ab einem Zeitraum von etwa vier bis fünf Jahren vorgesehen. Zur Umsetzung der Wohnungsbauoffensive werden - abhängig von Größe und Komplexität - Flächen sowohl durch städtische Töchter (SWD, IDR) entwickelt als auch durch die Planungsverwaltung über ein Bauleitplanverfahren für eine Bebauung vorbereitet und in die Umsetzung gebracht. Zudem werden alle Beschleunigungsmöglichkeiten (z.B. Befreiungen nach § 31 (3) BauGB) des Baugesetzbuches geprüft. Zur Entwicklung städtischer Flächen durch die Planungsverwaltung sind u.a. für Gutachten (insb. Verkehr, Artenschutz, Entwässerung etc.), Workshops/Bürgerbeteiligung und externe Planungs- /Ingenieursleistungen städtische Mittel erforderlich. Die gutachterlichen Leistungen sind unmittelbar mit dem Bebauungsplanverfahren beim Stadtplanungsamt verbunden und werden nach verwaltungsinterner Abstimmung den Projekten zugeschrieben. Die anderen Fachämter, wie z.B. 19, 66 und 68 erstellen im Bebauungsplanverfahren keine eigenen Gutachten, sondern fungieren als fachliche Unterstützung bei der Aufgabenstellung und als Prüfinstanz. Bereits im Jahr 2024 hat der Rat der Landeshauptstadt im Produkt Städtebauliche Planung, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" die vorhandenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro um weitere Mittel in Höhe von 200.000 € zur Förderung der Wohnungsbauoffensive aufgestockt. Diese Mittel wurden vollständig ausgeschöpft. Der im Haushaltsjahr 2025 veranschlagte Ansatz von 500.000 € ist nun ebenfalls nahezu vollständig verausgabt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß nachfolgender Änderungssatzung zu ändern: „16. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 09.10.2025 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06. Februar 1974 (Ddf. Amtsblatt Nummer 6 vom 09.02.1974), zuletzt geändert durch Satzung vom 04.07.2019 (Ddf. Amtsblatt Nummer 33/34 vom 24.08.2019) wird wie folgt geändert: 1. Tarifstelle 15 a) wird wie folgt ersetzt: „Bereitstellung, Einsichtnahme in papiergebundene und digitale Hausakten des Bauaufsichtsamtes - Grundgebühr für Bereitstellung je Hausakte 55,00 EUR (also je Gebäude/Objekt) bestehend aus einem Band oder mehreren Bänden - Zusatzgebühr für Einsichtnahme durch Antragsteller*in 18,00 EUR" je angefangene 60 Minuten 2. Tarifstelle 15 b) wird wie folgt ersetzt: „Anfertigung und Bereitstellung von Kopien (schwarz/weiß und in Farbe) aus Hausakten des Bauaufsichtsamtes - bei einem Format in DIN A4, je Seite 2,00 EUR - bei einem Format in DIN A3, je Seite 2,00 EUR - bei einem Format in DIN A2, je Seite 6,00 EUR - bei einem Format in DIN A1, je Seite 8,00 EUR - bei einem Format in DIN A0, je Seite 15,00 EUR - bei sonstigen Formaten und Größen, je Seite 10,00 EUR - 20,00 EUR" 4. Tarifstelle 15 c) wird wie folgt hinzugefügt: „Anfertigung und Bereitstellung von digitalen Dokumenten aus digitalen Hausakten des Bauaufsichtsamtes je digitale Seite jeden Formats 3,00 EUR" Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft."
Die hier zum Beschluss vorgelegte Änderungssatzung bezieht sich lediglich auf die Leistungen des Bauaktenarchivs. Weitere Änderungen der Verwaltungsgebührensatzung werden mit dieser Änderungssatzung nicht vollzogen. Die Änderungssatzung verfolgt das Ziel, die in Folge der dieses Jahr beginnenden Hausaktendigitalisierung sukzessive und papierersetzenden digitalen Aktenbestände rechtmäßig gegen Gebühr zu beauskunften.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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