Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Sitzung kompakt
21.04.2026 · Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat am 21. April 2026 im Rathaus mehrere Beschlüsse gefasst, darunter die Verlängerung der Mitgliedschaft im European Healthy Cities Network und die Änderung der Satzung für Übergangsheime. Zudem wurden Anfragen zur Monatshygiene und zum Sachstand SIBU behandelt.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales tagte am 21. April 2026 im Rathaus-Plenarsaal. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Zulassung von Sachverständigen sowie mehrere Anfragen und Anträge. Die Sitzung endete mit der Behandlung von verschiedenen Themen, die die soziale Infrastruktur in Düsseldorf betreffen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist verantwortlich für die Belange der Gesundheit und sozialen Integration in Düsseldorf. In dieser Sitzung wurden wichtige Themen wie die Unterstützung von Wohnungslosen und die Gesundheitsförderung behandelt.
Die einstimmige Empfehlung zur Verlängerung der Mitgliedschaft im European Healthy Cities Network (Phase VIII, 2026-2030) wird die Gesundheitsförderung in Düsseldorf stärken. Die Änderung der Satzung für Übergangsheime zielt darauf ab, die Bedingungen für wohnungslose Menschen zu verbessern. Die Anfragen zur Monatshygiene und zum Sachstand SIBU betreffen die Grundversorgung und soziale Unterstützung für betroffene Gruppen.
Die Empfehlungen werden im Haupt- und Finanzausschuss am 27. April 2026 sowie im Rat am 7. Mai 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 23. April 2026 · gpt-4o-mini
Ausschuss für Gesundheit und Soziales · Sitzung vom 21.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Daten liegen der Stadtverwaltung zum Ausmaß der Periodenarmut in Düsseldorf vor?
2. Welche öffentlichen Einrichtungen bieten derzeit kostenlose Menstruationsprodukte an und sind diese Einrichtungen für alle Bedürftigen zugänglich?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/028/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt vom 20.03.2026 zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 21.04.2026, hier: Monatshygieneartikel Frage 1 Welche Daten liegen der Stadtverwaltung zum Ausmaß der Periodenarmut in Düsseldorf vor? Antwort: Dem Gesundheitsamt liegen keine konkreten Zahlen zur Periodenarmut in Düsseldorf vor. Es ist aber davon auszugehen, dass Mädchen/Frauen von Familien im Leistungsbezug potentiell auch von Periodenarmut betroffen sind. Laut einer Umfrage von Plan International Deutschland aus dem Jahre 2022 ist davon auszugehen, dass ca. 23% der jungen Frauen und Mädchen (im Alter von 16-35 Jahren) Schwierigkeiten bei der Finanzierung notwendiger Hygieneartikel hat, bzw. jede 10. junge Frau Tampons oder Binden seltener wechselt, um Geld zu sparen. Laut Plan International Deutschland geben menstruierende Personen jährlich durchschnittlich ca. 550-650 Euro (inkl. Schmerzmitteln) für Produkte aus. 80% der Befragten wünschten sich demnach kostenlose Menstruationsartikel in öffentlichen Gebäuden. Neben Wissenslücken, einer Tabuisierung des Themas, aus seltenerem Wechsel resultierenden Gesundheitsschäden ist zudem von einem sozialen Rückzug betroffener Personen während der Periode auszugehen. Frage 2 Welche öffentlichen Einrichtungen bieten derzeit kostenlose Menstruationsprodukte an und sind diese Einrichtungen für alle Bedürftigen zugänglich? Antwort: An ausgewählten Stellen des HHU-Campus stehen seit 2022 Hygieneartikel für Notfälle kostenlos zur Verfügung. Zudem befinden sich seit einem Pilotprojekt in 2025 auch Spender für Menstruationsartikel auf einigen Toiletten des Campus. Auf der Website der HHU ist der Standort der entsprechenden Toiletten abrufbar. Des Weiteren finden sich dort Angaben zu insgesamt 27 Stellen auf dem Campus, an denen sich Boxen mit Hygieneartikeln für Notsituationen befinden. Diese werden von Sekretariaten verwaltet und vom Gleichstellungsbüro finanziert. Seit dem 01.01.2023 stehen zudem für das Publikum der städtischen Museen, der Zentralbibliothek, der Stadtteilbüchereien, der Clara-Schumann-Musikschule sowie der VHS kostenlose Menstruationsartikel zur Verfügung. Für die Beschaffung von Spenderautomaten inkl. Erst- und Nachbefüllung mit Binden und Tampons wurden im Haushaltsjahr 2023 25.117,56 Euro zur Verfügung gestellt. Die Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2024 betragen demnach 13.000 Euro jährlich. Auch an Düsseldorfer weiterführenden Schulen und einigen Jugendzentren oder bei Veranstaltungen des Jugendrings stehen kostenlose Hygieneartikel zur Verfügung. Frage 3 Wie werden die Menschen über Anlaufstellen, verfügbare Produkte und damit verbundene Gesundheitsprobleme informiert? AGS/028/2026 Beigeordnete Koch Antwort: Informiert wird hierzu unter anderem über Social Media z.B. Instagram für die Angebote auf dem Campus der HHU. Außerdem sind Informationen über die Internetrecherche auf Webseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Pressemitteilung Ende 2022) zu finden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Inwiefern wird das Projekt SiBu im angekündigten Gesamtkonzept des „stadtverträglichen Hilfenetz-Planes“ aufgehen?
2. Welche weiteren Rahmenkonzepte – neben der NAV Eisenstraße – sind für das Gesamtkonzept angedacht und wie ist der Zeitplan zur weiteren Erarbeitung sowohl dieser Rahmenkonzepte als auch der noch ausstehenden Bausteine für das Rahmenkonzept „NAV Eisenstraße“?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/029/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion Zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf am 21.04.2026 Frage 1 Inwiefern wird das Projekt SiBu im angekündigten Gesamtkonzept des „stadtverträglichen Hilfenetz-Planes" aufgehen? Antwort Das Projekt SiBu wird nicht im Sinne einer vollständigen Integration im angekündigten Gesamtkonzept des „stadtverträglichen Hilfenetz-Planes" aufgehen, sondern ist weiterhin eigenständig zu betrachten. SiBu verfolgt einen klar abgegrenzten, operativen und räumlich fokussierten Ansatz mit Blick auf konkrete Problemlagen im Bahnhofsumfeld. Dazu gehören insbesondere die Identifikation akuter Handlungsbedarfe, die Entwicklung kurzfristiger Lösungsansätze sowie die Koordinierung projektinterner Arbeitsgruppen zur schnellen Umsetzung von Maßnahmen. Demgegenüber ist der „stadtverträgliche Hilfenetz-Plan" strategisch und gesamtstädtisch ausgerichtet. Er zielt darauf ab, eine übergeordnete Struktur für die Sucht- und Wohnungslosenhilfe zu entwickeln, bestehende und neue Maßnahmen miteinander zu verknüpfen sowie Leitlinien für eine stadtverträgliche Ausgestaltung zu definieren. Allerdings sind die verantwortlichen Fachämter (insbesondere das Gesundheitsamt und das Amt für Migration und Integration), die den stadtverträglichen Hilfenetz-Plan federführend gestalten, ebenfalls eng in die Arbeitsgruppen von SiBu eingebunden. Dadurch ist sichergestellt, dass sowohl die operativen Erkenntnisse aus dem Bahnhofsumfeld als auch die gesamtstädtischen strategischen Zielsetzungen kontinuierlich aufeinander abgestimmt werden und beide Prozesse nicht isoliert nebeneinanderstehen, sondern sich gegenseitig ergänzen und dauerhaft gemeinsam gedacht werden. Frage 2 Welche weiteren Rahmenkonzepte - neben der NAV Eisenstraße - sind für das Gesamtkonzept angedacht und wie ist der Zeitplan zur weiteren Erarbeitung sowohl dieser Rahmenkonzepte als auch der noch ausstehenden Bausteine für das Rahmenkonzept „NAV Eisenstraße"? Antwort Das Rahmenkonzept „NAV Eisenstraße" ist als Teilbaustein des gesamtstädtischen „stadtverträglichen Hilfenetz-Planes" zu verstehen und wird in diesen integriert. Es ist damit von Beginn an auf eine Einbettung in eine gesamtstädtische Struktur ausgerichtet. Über die NAV Eisenstraße hinaus ist vorgesehen, weitere standortbezogene sowie zielgruppenspezifische Bausteine zu entwickeln, um bestehende Bedarfe und Versorgungslücken im Stadtgebiet systematisch zu adressieren. Ergänzend werden fachliche Rahmenkonzepte entlang der Hilfekette erarbeitet, um eine abgestimmte und tragfähige Gesamtstruktur der Sucht- und Wohnungslosenhilfe zu gewährleisten. Die Erarbeitung des gesamtstädtischen Rahmens erfolgt aktuell innerhalb der zuständigen Fachämter. Die Einbindung freier Träger ist zeitnah vorgesehen; entsprechende Ansprechpartner wurden bereits benannt. Ziel ist es, unterschiedliche fachliche Perspektiven frühzeitig einzubeziehen und eine breite fachliche Grundlage für das Gesamtkonzept zu schaffen. 1 AGS/029/2026 Beigeordnete Koch Erste Zwischenergebnisse sollen im Sommer 2026 im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgestellt werden. Insgesamt ist ein schrittweiser Prozess vorgesehen, in dem sowohl die weiteren Bausteine als auch die gesamtstädtischen Leitlinien fortlaufend konkretisiert und aufeinander abgestimmt werden. Frage 3 In welchem Rahmen wird das neue Gesamtkonzept auch Aspekte der Bereiche Prävention und Beratung berühren? Antwort Prävention und Beratung werden im Rahmen des „stadtverträglichen Hilfenetz- Planes" als fachliche Bestandteile berücksichtigt. Die beiden Arbeitsfelder bilden in der kommunalen Suchthilfe eine wesentliche Grundlage und sind entlang der gesamten Hilfekette von Bedeutung. Beide Arbeitsfelder leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Zugänge zum Hilfesystem frühzeitig zu eröffnen, Risiken zu minimieren und stabile Unterstützungsverläufe zu ermöglichen. Die bestehende Angebotslandschaft in Düsseldorf deckt diese Arbeitsfelder bereits in vielfältiger Weise ab. Im Bereich der Prävention (Arbeitsfeld 1) sind insbesondere spezialisierte Angebote wie die Fachstelle für Suchtprävention CROSSPOINT (in Kooperation von Caritas Düsseldorf, Diakonie Düsseldorf und Düsseldorfer Drogenhilfe) zu nennen. Im ausstiegsorientierten Bereich der Beratung (Arbeitsfeld 3) besteht ein differenziertes System aus Suchtberatungsstellen, Fachambulanz und psychosozialen Unterstützungsangeboten, beispielsweise durch den Caritasverband Düsseldorf, die Diakonie Düsseldorf, die Düsseldorfer Drogenhilfe oder den SKFM. Diese bestehenden Strukturen werden im Rahmen des Gesamtkonzeptes aufgegriffen. Ziel ist es, die Zugänglichkeit zu Hilfen weiter zu verbessern, Übergänge innerhalb des Hilfesystems besser aufeinander abzustimmen und so eine durchgängige und tragfähige Unterstützungsstruktur zu gewährleisten. Prävention und Beratung leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu einem integrierten und stadtverträglichen Hilfesystem. 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Verlängerung der Mitgliedschaft im WHO European Healthy Cities Network zur Teilnahme an der laufenden Phase VIII (2026- 2030).
1. Kurzdarstellung Das WHO European Healthy Cities Netzwerk ist eine zentrale Initiative der WHO, die Städte dabei unterstützt, Gesundheit, Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung systematisch in allen Politikfeldern zu verankern („Health in All Policies“).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) ab dem Jahr 2026. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft werden durch das Amt für Migration und Integration wahrgenommen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden aus Amtsmitteln bestritten.
1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu werden, um ihre fachliche und fachpolitische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken und die Interessen der Kommunen aktiv einzubringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008. Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
1. Kurzdarstellung Für ein rechtskonformes Verwaltungshandeln und zur Sicherstellung von Effizienz des Betriebs, Schutz der Infrastruktur im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte ist in begründeten Einzelfällen bei Bedarf das Betreten der privat genutzten Zimmer der Bewohnenden durch die Verwaltung erforderlich.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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