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Ö Vorlagen - Nr. 175 49/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Novalisstraße 13 -- Um bau und Erweiterung des bestehenden
Einfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Novalisstraße 13 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5181/05, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a.
eine I-Geschossigkeit festsetzt.
Geplant ist, das bestehende Einfamilienhaus umzubauen und zu erweitern. Das
Erdgeschoss soll um ca. 39 qm, das Obergeschoss um ca. 76 qm erweitert werden, um
den Wohnraumbedarf der im Haushalt lebenden Personenzahl anzupassen.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da das Dachgeschoss durch den Ausbau zu einem zweiten
Vollgeschoss wird. Die Vollgeschossigkeit ergibt sich aus einer Überschreitung um ca. 18
qm.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. Die GRZ und die GFZ werden auch nach der
Erweiterung unterschritten. Zudem erscheint das Gebäude straßenseitig weiterhin nicht
II-geschossig und gartenseitig wird dem Eindruck der II-Geschossigkeit durch die seitlich
heruntergezogenen Dachflächen entgegengewirkt.
Der Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes ist nicht erforderlich.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Schnitt
- Ansichten
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 49/2005
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin