Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 49/2005

Bauantrag Novalisstraße 13

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Novalisstraße 13 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 24. März 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 49/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Novalisstraße 13 -- Um bau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit. Sachdarstellung: Das Grundstück Novalisstraße 13 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5181/05, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a. eine I-Geschossigkeit festsetzt. Geplant ist, das bestehende Einfamilienhaus umzubauen und zu erweitern. Das Erdgeschoss soll um ca. 39 qm, das Obergeschoss um ca. 76 qm erweitert werden, um den Wohnraumbedarf der im Haushalt lebenden Personenzahl anzupassen. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da das Dachgeschoss durch den Ausbau zu einem zweiten Vollgeschoss wird. Die Vollgeschossigkeit ergibt sich aus einer Überschreitung um ca. 18 qm. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. Die GRZ und die GFZ werden auch nach der Erweiterung unterschritten. Zudem erscheint das Gebäude straßenseitig weiterhin nicht II-geschossig und gartenseitig wird dem Eindruck der II-Geschossigkeit durch die seitlich heruntergezogenen Dachflächen entgegengewirkt. Der Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes ist nicht erforderlich. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Schnitt - Ansichten RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 49/2005 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 49/2005